Sozialhilfe will Hilflosenentschädigung als Einkommen anrechnen

Hallo Ihr Lieben!
Ich hab mal ne Frage. Ich bin im Kanton Basel-Stadt Zuhause und meine Tochter ist seit Geburt behindert. Für die Pflege Zuhause und die anfallenden Mehrkosten bekomme ich/meine Tochter Hilflosenentschädigung der IV. Da ich geschieden bin und mein Mann keinerlei Interesse an seiner Tochter zeigt,auch keine Alimente bezahlt,werde ich von der Sozialhilfe unterstützt. Nun will die SH die Hilflosenentschädigung anrechnen. Das heisst,ich musste einen Monat lang alle Kassenbelege sammeln um die Mehrkosten zu beweisen. Damit hatte und habe ich ja kein Problem. Doch nun werden diese Mehrkosten auseinander genommen und man will,dass ich nun die "tatsächlichen" Mehrkosten belege. Mensch,das hab ich doch gemacht!!!! Einen halben Nachmittag lang sass ich da, sortierte Kassenzettel,erstellte eine übersichtliche Tabelle....aber das scheint nicht zu reichen! Was mich nun brennend interessiert,gibt es hier noch andere,die ähnliche Erfahrungen gemacht haben? Bitte meldet euch! Ich bin nämlich langsam am Verzweifeln!
Viele liebe Grüsse
peti

Antworten

  • Hallo peti

    Ist eine Hilflosenentschädigung sowas wie bei uns das Pflegegeld in Deutschland ??
    Wenn ja ist das bei uns anders das Pflegeld darf nicht zu der Sozialhilfe angerechnet werden .
    Wie das aber ist wenn man noch zusätzlich Mehrkosten für die Pflege beantragt weiß ich leider nicht.

    Lg Claudia
  • Hallo Claudia
    Da bin ich nicht ganz sicher,obs dasselbe ist. Die HE soll die Mehrauslagen decken,die durch die Behinderung entstehen.
    Bis jetzt war das bei uns auch so,dass dieses Geld nicht an die Sozialhilfe angerechnet wurde. Und weil das eben alles so neu ist,kann (oder will?) mir keins der vielen Ämter weiterhelfen.
    Ich danke dir für deine schnelle Antwort! Es gibt einem das Gefühl, nicht allein da zu stehen!
    Liebe Grüsse
    peti
  • Hoi mmary

    habe soeben Deinen traurigen "Hilferuf" gelesen. Es tut mir sehr Leid, dass Du in einer solch Beschissenen Lage bist und nirgends Hilfe hast (kenne ich auch).

    Ich würde Dir ganz dringend raten, Dich rasch möglichst mit "Integration handicap" in Verbindung zu setzen. Das hiess früher Rechtsdienst für Behinderte. Die sind in Bern.
    Unter www.search.ch kannst Du die im Telefonbuch suchen. Schreibe Dir die Telefonnummer nicht hier, weil mir gesagt wurde hier im Forum, man solle nie Telefonnummern und persönliche Dinge erwähnen...

    Die haben gute Rechtsanwälte, haben aber leider (entsprechend der "sozialen" Lage hier in der Schweiz immer viel zu tun....).

    Leider kann ich Dir nicht sagen, ob die das dürfen oder nicht bei Eurer Sozialhilfe
    Schau bitte auch, dass Du ja keine Fristen verpasst mit Einsprachen etc. sonst ists sowieso gelaufen....

    Ich weiss halt nicht, was Deine Tochter für eine Behinderung hat. Weiss nicht, ob Dir sonst entsprechende Behindertenverbände helfen könnten, aber das kostet ja zusätzlich wieder Mitgliederbeiträge bei den jeweiligen Vereinen....

    (Mich persönlich hat die IV um tausende von Franken an Hilflosenentschädigungsgeldern gebracht und es hiess dann einfach, es sei jetzt halt verjährt (für die IV - für mich natürlich nicht -)) Ich kann Dir also sehr gut nachfühlen wie es Dir gehen muss in Deiner Lage. Deswegen unbedingt aufpassen wegen der Fristen von Einsprachen etc!
    Dir kann ich nur viel Kraft wünschen für den Kampf mit diesen Schreibtischtätern! und dass Dir die Leute von Integration handicap weiter helfen können.

    Ich drück Dir die Daumen!

    Liebe Grüsse




  • Hallo mmary

    Bei uns in D ist es zwar anderst, da wird Pflegegeld nicht angerechnet, aber ich habe etwas gefunden:

    http://www.skos.ch/store/pdf_d/zeso/praxisbeispiele/2006/zeso_praxis_d_0206.pdf

    So wie ich es verstanden habe (mittlere Spalte oben) wird die Hilflosenentschädigung dir als Einkommen angerechnet. Wenn dein Kind erwachsen ist und weiterhin von dir gepflegt wird allerdings nicht mehr ( rechte Spalte ganz am Ende).

    Trotzdem würde ich an deiner Stelle wie Häsin schon schrieb fachkundige Info einholen.
    Bei uns zumindest muß im Bescheid die Gesetzesgrundlage stehen.

    Klaus

  • Guten Morgen MMary,

    sei herzlich willkommen im Forum bei uns allen,

    Deine Frage ist sicher ganz einfach das sagt mir mein Gefühl, nur ich kann dir diese leider nicht beantworten, da ich das Sozialrecht aus der Schweiz nicht kenne, sondern nur das aus Deutschland. Bestimmt kann dir hier ein Experte aus dem Forum mehr zu sagen, wünsche dir Mut, Kraft zu den Dingen, - Mfg Lyn 😉
  • Hallo Mmary,

    nicht verzweifel, das bringt gar nichts!
    Super, dass du hier im Forum deine Sorgen und dein Verzweiflung kund getan hast! Das ist ein erster Schritt. Einige User haben dir auch schon konstruktive Antworten gegeben.
    Ich habe deinen Thread an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet.
    Bitte hab etwas Geduld. Sie werden dir bald Antwort geben, bzw Fachexperten kontaktieren.

    Viele Grüße aus München von
    Michaela
  • Hallo miteinander!
    Vielen herzlichen Dank für Eure Beiträge!
    Ich konnte unterdessen mit einem Fachmann telefonieren und nun gehts mir schon einiges besser.
    Klar,das Ganze ist noch lange nicht gegessen. Aber ich weiss nun,dass ich,wenns hart auf hart kommt,nicht alleine da stehe.
    Seid herzlich gegrüsst
    mmary
  • Hallo mmary,

    das freut mich sehr zu lesen!
    Hab einen schönen Abend!

    Liebe Grüße in die Schweiz
    Michaela