GdB 60 unbefristet

Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe auf einen netten und informativen Austausch.
Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe gleich mal eine Frage, die mich aktuell sehr beschäftigt.
Wegen drei verschiedenen unheilbaren, chronisch fortschreitenden Erkrankungen habe ich einen unbefristeten GdB von 60% ohne Merkzeichen. Nun hat sich mein Arbeitgeber in den Kopf gesetzt, dass für mich das Parken sehr erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht werden soll - hat nichts mit meiner Erkrankung zu tun sondern damit, dass ich als letzte gekommen bin, das kleinste Auto fahre und mir bisher immer einen Platz genommen habe, wo eigentlich keiner ist. Wenn ich das Merkzeichen "G" hätte müsste er mir einen behindertengerechten Parkplatz zur Verfügung stellen und um des lieben Friedens Willen hatte ich das bis jetzt vermieden. Aufgrund meiner inzwischen eingetretenen (habe die 60% seit Anfang 2006) Verschlechterung meiner Beweglichkeit und körperlichen Belastbarkeit hoffe ich sehr, dass ich das "G" bekomme aber wenn nicht, habe ich ein riesengroßes Problem.
Gibt es hier jemand, der einen Behindertenplatz ohne "G" hat und wie hat er/sie das erreicht?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten.
bibilein

Antworten

  • Hallo Bibbilein,

    Ich habe zwar kein Auto, aber Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du Dir vom Versorgungsamt des Heimatortes mit Hilfe von Gutachten das G eintragen läßt. Mit ärztlichen Gutachten ist das kein Problem.
    Zudem weißt Du nicht, was wir alle nicht hoffen wollen, was ist, wenn es sich weiter verschlechtert. Wenn Du dann das G schon hast, ist es leichter auf aG=außergewöhnliche Gehbehinderung zu kommen oder auch bei einer eventuellen Höherstufung des Grades der Behinderung.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Bibilein,

    Surfer hat dir bereits geschrieben, kümmere dich am Besten um einen Verschlechterungs- bzw Neuantrag für deinen Behindertenausweis. Wenn sich deine Beweglichkeit und körperliche Belastbarkeit in den vergangenen Jahren verschlechter hat, kannst du vielleicht auch mehr Prozente bekommen. Hol dir hierfür von deinen Ärzten Atteste ein.

    Das kann natürlich dauern, bis der Antrag und die Prüfung etc durch ist.

    Deshalb versuch bitte so schnell wie möglich mit deinem Arbeitgeber zu sprechen! Er hat dich eingestellt und ich bin mir sicher, dass er Verständnis für deine Situation hat. Wichtig ist, dass du es in einer ruhigen Minute ansprichst. Ihn um ein Gespräch bittest, wenn er Zeit hat. Sei nicht wütend, mach ihm keine Vorwürfe, sondern bitte ihn einfach um ein Lösung. Lege ihm deine Situation dar. Erklär ihm alles ganz sachlich. Klar, wir berufen uns immer auf Gesetze usw... aber es ist so wichtig, dass wir miteinander reden können, Lösungen finden können!
    Fass dir bitte ein Herz und sprich deine Situation an. Ich bin mir sicher, das wird positiv ausgehen!

    Viele liebe Grüße und toitoitoi
    Michaela
  • Hallo liebe Michaela,
    vielen lieben Dank für Deine Nachricht. Das was Du schreibst, habe ich fast 3 Jahre lang versucht. Immer wieder wurde das Thema vertagt weil es kurzfristige Lösung - Mutterschaft z. B. - gab und dann ein Parkplatz da war. Nun aber eskaliert das Ganze, weil auch die beiden Mitmieter (Versicherung und kommunale Einrichtung) nun plötzlich Druck machen. Mein Arbeitgeber versucht zur Zeit herauszufinden, wie er die Lösung - keinen Parkplatz für bibilein - am besten durchbringen kann und will sogar deshalb beim Arbeitgeberverband schlau machen.
    Vielleicht bin ich ja einfach nur zu freundlich und gutmütig und versuche immer wieder einen Ausgleich und eine gütliche Lösung zu finden und das wird nun ausgenutzt weil man es als Schwäche auslegt.
    Liebe Grüße und danke für Deine freundlichen Worte
    bibilein
  • Hallo bibilein,

    sei mir bitte nicht böse, doch was Du schilderst klingt doch stark nach Mobbing und rauseckeln.
    Der Parkplatz scheint ein Mittel zum Zweck für so ein Arbeitgeber zusein.

    Hoffe und wünsche Dir ein friedliches miteinander und ein entspanntes Arbeitsklima sowie ein nahen und guten Parkplatz.

    lg Cross
  • Hallo bibilein,

    wenn es in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, würde ich diese um Unterstützung bitten.
    Wenn Ihnen der Parkplatz auf dem Betriebsgelände wirklich sehr wichtig ist, könnten Sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen zum Erreichen des Arbeitsplatzes zwingend auf Ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind.
    Was in dem ärztlichen Attest außerdem stehen könnte, ist der Hinweis, dass Sie einen Parkplatz in der Nähe des Arbeitsplatzes benötigen, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen keine weiten Wege auf dem Betriebsgelände zurücklegen können.

    Bei meinem zweiten Punkt ist allerdings auch Vorsicht angezeigt, sofern Sie zum Beispiel eine körperliche Arbeit ausüben oder Außendienste machen. Dann könnte eine solche Bestätigung auch zum Bumerang werden, denn so mancher Arbeitgeber hat schon solche Atteste zum Anlass genommen, an der Einsatzfähigkeit der Betroffenen zu zweifeln. Ich würde also zunächst dazu raten, die verschiedenen Aspekte gegeneinander abzuwägen und dann erst zu handeln.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

    Mubika
  • Hallo Mubika,
    vielen Dank für Ihre einschätzenden Worte.
    Ich arbeite bei einem kommunalen Spitzenverband und wir sind nur eine Gruppe von 15 Leuten. ALLE haben einen Parkplatz nur ich nicht. Ich stand in den Jahren als ich mich noch besser bewegen konnte in einer Ecke hinter der Einfahrt, die für Autos eigentlich zu knapp ist. Dieser Platz ist nun als Sammelstelle für Gefahrsituationen ausgewiesen, dort darf also eigentlich gar nichts mehr stehen, weder ein Auto, noch ein Fahrrad noch eine Mülltonne. Diese Ecke kann ich aber auch deshalb nicht mehr nutzen weil ich inzwischen die Tür meines kleinen Autos weit aufmachen muss um aussteigen zu können, das aus dem Auto herausschlängeln geht von meiner eingeschränkten Beweglichkeit her nicht mehr. In den letzten vier Jahren ist meine Knochen- und Gelenkerkrankung Gott sei Dank nur langsam, aber doch fortgeschritten und warum soll ausgerechnet mir als einziger Person - noch dazu schwerbehindert und in der Beweglichkeit eingeschränkt - kein Parkplatz zur Verfügung stehen, jedenfalls keiner den ich benutzen darf und kann wenn alle anderen einen haben.

    Ich habe mehr als zweieinhalb Jahre immer wieder versucht klarzukommen aber nun geht es halt einfach nicht mehr und wenn man nicht bereit ist mir den Parkplatz eines jungen und gesunden Menschen zur Verfügung zu stellen, oder überhaupt einen Parkplatz, dann muss ich es eben - leider und das meine ich wirklich so - über meinen Schwerbehindertenstatus erreichen.
    Ich denke, wenn ich das "G" bekomme und davon gehe ich aus, wird es vielleicht einfacher zu argumentieren. Zur Zeit muss mein Arbeitgeber ja nur im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und im Blick auf die Teilhabe eine Möglichkeit schaffen, aber das ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn ich das "G" habe ist das anders, da gibt es klare Regelungen im SGB.
    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Meinung
    bibilein
  • Hallo Bibilein,

    frag doch deinen Arbeitgeber bitte einmal direkt, warum er dafür kämpft, dass du KEINEN Parkplatz bekommst. Dazu muss er etwas sagen. Bitte ihn, das Problem in der nächsten Teamsitzung ansprechen zu dürfen. Was denken deine Kollegen darüber?
    Kämpfen die auch darum, dass du keinen Parkplatz bekommst? Halten sie sich bedeckt?
    Die Beschaffung des Merkzeichen G wird das Parkplatzproblem vielleicht lösen, aber für zum positiven kollegialen Miteinander wird es nicht beitragen.
    Vielleicht solltst du deinen Chef um Mediation bitten. Das Problem scheint hier nämlich wirklich nicht unbedingt nur der Parkplatz zu sein.

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo bibilein,

    für kommunale Spitzenverbände gelten in der Regel die sogenannten "Fürsorgeerlasse". Sicher gibt es auch einen, der für Ihren Bereich verfasst wurde. Und in diesen Fürsorgeerlässen gibt es zumeist ziemlich genaue Regelungen über die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen schwerbehinderten Beschäftigten. Wie oben bereits ausgeführt: im Fall des Vorlegens eines ärztliche Attestes muss der Arbeitgeber m.E. auch ohne das Merkzeichen "G" tätig werden. Vielleicht würde es auch etwas nützen, wenn Sie sich an das Integrationsamt wenden.

    Grüße
    von
    Mubika
  • Hallo bibilein,

    habe dir hier den Auszug aus dem Fürsorge Erlass nach dem SGB
    herauskopiert der sich mit Parkmöglichkeit befasst.

    Vielleich findest du hier Argumentationshilfe

    Schwerbehinderten Beschäftigten, die wegen ihrer Behinderung auf den Gebrauch
    eines Kraftfahrzeuges für den Weg zu und von der Dienststelle angewiesen sind, ist in
    der Nähe ihres Arbeitsplatzes auf den für die Dienststelle vorhandenen Parkplätzen für
    private Kraftfahrzeuge eine genügende Anzahl von Abstellflächen möglichst in der
    Nähe des Eingangs (Fahrstuhl) bereitzustellen. Falls nötig, sind diese Abstellflächen
    besonders zu kennzeichnen und nach Möglichkeit zu überdachen. Sind keine
    Parkplätze vorhanden, auf denen Abstellflächen für schwerbehinderte Beschäftigte
    bereitgestellt werden können, so sind solche Flächen nach Möglichkeit anzumieten
    oder zu erwerben. Anmietung und Erwerb müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Die
    für Fahrzeuge von schwerbehinderten Beschäftigten bereitgestellten Abstellflächen
    sind nach Möglichkeit in die vorgesehene Bewachung der jeweiligen Dienststelle oder
    Anlage einzubeziehen. Können Abstellflächen nicht bereitgestellt werden, so ist von
    der Dienststelle für die schwerbehinderten Beschäftigten mit außergewöhnlicher
    Gehbehinderung eine Ausnahmegenehmigung dahingehend zu beantragen, dass sie ihr
    Fahrzeug während des Dienstes an einer Stelle mit Parkverbot abstellen dürfen (§§ 45
    Abs. 1 b Nr.2 und 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung).

  • Guten Morgen liebe Rollylady,
    herzlichen Dank für den sehr informativen Text, ich fürchte nur, dass der für mich - noch - nicht gilt. Zur Zeit bin ich nur einfach schwerbehindert mit 60% unbefristet. Als ich den Bescheid Anfang 2006 bekommen habe, ging das Laufen auch noch viel besser. Ich habe jetzt einen Antrag auf "G" und gegebenenfalls Anhebung auf 70% gestellt, das "aG" werde ich aber ganz bestimmt nicht bekommen und hoffentlich auch noch ganz lange nicht brauchen.
    Mein Dienstherr ist sonst eigentlich gar nicht so, ich habe einen speziellen Bildschirm wegen meiner schlechter werdenden Sehfähigkeit, ein Büro in das ich auch mit Rollstuhl käme wenn es mal notwendig sein sollte, einen Schreibtisch der so verstellbar ist, dass man auch mit Rollstuhl dran arbeiten kann, einen Kollegen der mir bei körperlich anstrengenden Dingen hilft, aber dass ich auch irgendwie zur Arbeit kommen muss - öffentliche Verkehrsmittel sind leier absolut nicht machbar - passt irgendwie scheinbar nicht ins Konzept.
    Tatsache ist, dass wir ohnehin viel zu wenig Parkplätze haben und keiner bereit ist freiwillig seinen für mich zu räumen und dass die Nachbarn nicht bereit sind weiterhin die Notlösung zu dulden, dass ich auf einem nicht ausgewiesenen Parkplatz direkt neben dem Eingangsbereich mit meinem kleinen Autochen stehe.
    Wenn ich wenigstens das "G" zugesprochen bekomme sieht meine Position schon anders aus, denn dann muss mein Dienstherr mir einen ebenerdigen Parkplatz in direkter Nähe des Eingangsbereichs zur Verfügung stellen, solange auch nur ein anderer Kollege - nicht behindert - dort auch einen ausgewiesenen Parkplatz hat.

    Ich werde den Passus mit der Fürsorgepflicht aber trotzdem auf alle Fälle mal sehr gut aufheben um Argumentationshilfen zu haben.
    Vielen lieben Dank
    bibilein
  • Hallo Bibilein,

    ich weiß jetzt nicht, ob meine Infos richtig sind, aber eine Parkerleichterung bekommt man nur, wenn man das Kennzeichen aG in seinem SBA hat. Das Kennzeichen aG bekommt man nur wenn man z. B. querschnittgelähmt ist oder eine vergleichbare dauerhafte Einschränkung hat. Bei Dir habe ich den Eindruck, daß Dein Arbeitgeber krampfhaft nach Gründen sucht, um Dich nicht weiterbeschäftigen zu müssen. Ich denke mal Du sollst gezwungen werden zu sagen, daß Du Deinen Arbeitplatz nicht mehr erreichen kannst. Bedeutet im schlimmsten Fall Eigenkündigung, Verzicht auf Abfindung und gegebenen Fall Sperre beim ALG I. Würde unbedingt bei der zuständigen Gewerkschaft rechtlichen Beistand suchen. Ich befürchte, wie hier schon erwähnt, daß Du aus dem Betrieb gemobbt werden sollst.

    LG Nobby
  • Hallo bibilen,

    ich würde empfehlen, den genauen Text in genau demjenigen Fürsorgeerlass nachzulesen, der für Ihren Kommunalverband gilt. Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen besonderen Fürsorgepflichten öffentlicher Arbeitgeber gehen in den verschiedenen Fürsorgeerlässen teilweise etwas auseinander. Ich kenne Fürsorgeerlasse, bei denen gehbehinderte Beschäftigte ausdrücklich erwähnt sind, aber auch andere, bei denen es nur um die Einschränkung der Bewegungsfähigkeit geht. Über Regelungen hinsichtlich erfoderlicher Merkzeichen im SBA bei Fürsorgeerlassen ist mir nicht bekannt. In den Fürsorgerichtlinien für den Freistaat Bayern etwa kommt das Wort "Merkzeichen" kein einziges Mal vor!

    M.E. bemisst sich die Fürsorgepflicht eines öffentlichen Arbeitgebers an den Gegebenheiten und nicht an Formalien wie Merkzeichen. Eine ärztliche Bescheinigung ist m.E. eine solche Gegebenheit. Des Weiteren haben öffentliche Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Prävention, schon in diesem Zusammenhang müsste es in seinem Interesse sein, dass Ihre Behinderungen sich nicht weiter verschlimmern infolge vermeidbarer Belastungen wie weite Fußgänge auf dem Behördengelände.

    Grüße
    von
    Mubika
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