EW rente bin Schwerbehindert 70% G

Hallo bin seit ca.15 Jahren zu 70% (Eintrag G) Schwerbehindert und seitdem BU Rentner und habe dazu eine anerkannte Gehbehinderung.Hinzukommt,dass ich meine rechte Hand nach traumatischer Abtrennung Finger.1-3 und versteifung der Finger 4und5 nicht mehr benutzen kann.Desweiteren habe ich eine hyperskoliose an der LWS und Torsionsskoliose mit Hyperkyphose der BWS.Die linke Hand und der linke Ellenbogen versagten nach meheren kleineren Unfällen und völliger Überlastung ihren Dienst,so dass ich nun eine chronische Gelenkserkrankung in dem linken Handgelenk und Ellenbogen dazu bekommen habe.Seit 5 Jahren bin ich in nervenärztlcher Behandlung,nehme antidepessiva und Schmerzmittel sowie noch andere Medikam.Habe eine psycholo.langzeittherapie gemacht und bin als schwer Depressiv und Panikpatient vom Gutachter eingestuft worden.zudem habe ich pflegestufe 2 bekommen und meine Partnerin schreibt zb. dieses hier im Forum pflegt mich.Nun ging es an die beantragung der vollen EU rente und musste zum Begutachter der rentenstelle ,der prombt sagte vollschichtig arbeitsfähig..na das kennt man nun schon und habe nach ablehnung des Wiederspruchs klage vor sozialgericht gestellt.nach nun nochmal 2 begutachtungen wurde mir gesagt ich habe die og.behinderungen auch schwer Depressiv usw.bin nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar aber er könnte sich vorstellen,dass ich vielleicht 3-6 Stund arbeiten könnte weil ich ja noch ein kleines bisschen mit der linken Hand machen könnte.(geht nur mit schmerzmittel und wenn ich länger bewege muss ich zum Sprizen!)Da war ich platt auch meine Anwältin.Wir werden jetzt weiterklagen und mal sehen,was das Sozialgericht dazu sagt.im großen und ganzen habe ich bis jetzt 28 Gutachten über mich ergehen lassen müssen von der Bu Rente 1995 bis heute.Und es hat sich seitdem nicht zum guten gebessert eher das gegenteil ist eingetreten.So das ist doch schon ein halbes Buch geworden..sorry aber ich muss das mal hier loswerden!! wer hat denn ähnliche erfahrungen und meine frage wäre : kann ich denn mit diesen behinderungen 3-6 Stunden täglich arbeiten und wenn ja als was denn?

Antworten

  • Hi Chriss

    Problem niemand kann hier beurteilen inwieweit du noch arbeitsfähig bist oder nicht, Die RV Bund (DRV) beurteilt nur ob man arbeitsfähig ist oder nicht, die Frage ob man einen Job findet interessiert die nicht. Ich habe ein Gutachten "für die vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist die Arge zuständig". (ich habe einen Arbeitsplatz bin nicht erwerbsgemindert). Der Grad der Behinderung spielt auch keine Rolle, Minister Schäuble hat 100% aG, ich habe auch noch "B" und "H".

    Allerdings wenn das Gericht entscheidet 3-6 h arbeitsfähig bist du ja teilerwerbsgemindert und da die Arge dir vorraussichtlich keinen Arbeitsplatz vermitteltn kann bekommst du die sogn. Arbeitsplatzrente, Dies entspricht finanziell der vollen EM Rente.
    Jetzt warte mal ab was das Sozialgericht sagt, immerhin bekommst du die Rente rückwirkend seit Antragsbeginn. Auf der anderen Seite kann ich mir gut vorstellen wie der ewige Kampf nervt.

    viel Glück
  • Hallo Chriss

    Deine Geschichte ist recht komplex. Allgemein nur soviel: Vor einigen Jahren sind die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente zusammengefaßt. Wenn Du älter als Geburtsjahrgang 1961 bist, eventuell noch erwerbslos bist, müßtest Du eigentlich die volle EM-Rente erhalten, auch wenn Du noch 3- unter 6 Stunden erwerbsfähig bist. Für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1961 hat der Gesetzgeber einen Bestandsscgutz eingebaut. Für diese Jahrgänge gilt, daß sie sich nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bewerben (bzw verweisen lassen müssen). Die jüngeren müssen sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf jede zumutbare Arbeit verweisen lassen.

    LG Nobby

    PS. Wenn mine Ausführungen nicht ganz korrekt sein sollten, bitte ich um Berichtigung bzw. um Ergänzung