Einstufung in GDB

Hallo an alle, die meine Frage beantworten können. Bin Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50% Gesammtbehinderung. Dies bearbeitet bekanntlich das Versorgungsamt. Bei mir ist die Akte in 2 getrennte Bereiche aufgeteilt, da ich einen Teil meiner Behinderung von einem Unfall wärend meiner Zeit als Soldat habe und dieser als WDB anerkannt ist. Dafür habe ich 30% anerkannte Behinderung und erhalte eine Rente von ca.120.-€ Also für die dienstlich bedingten Schäden 30% und Gesammtbehinderung wegen anderer Gebrechen 50%. Nun meine Frage: Wenn sich Erkrankungen einstellen, die Ursächlich mit dem Dienstunfall zusammenhängen, müsste nicht der GDB für diese erhöht werden??? Konkret: Habe rechts eine Knieprothese und wegen der dauernden, jahrelangen Überlastng meines linken Knies, auch in diesem nun eine Prothese. Eigentlich nach Info im Netz bedeuten: beide Knie mit Prothese versorgt: 50% Behinderung. Mein Versorgungsamt verarscht mich nun seit 2 Jahren, da sie mir nur 30% zuerkannt haben und auf einen Einspruch gegen diese Einstufung warte ich und warte und es tut sich nichts. Mein psychischer Zustand wurde noch nie bei einer Einstufung berücksichtigt. Nochmals meine Frage: Ist diese Folgeerkrankung ursächlicher Art nicht auch zu berücksichtigen bei der anerkannten Beschädigung?? Müsste ich nicht 50% GDB erhalten?

Antworten

  • Hallo tiger,

    Versorgungsämter verarschen nicht. 🙁 Frage: Hast Du dem Versorgungsamt denn alle medizinischen Untelagen die es über Dein Krankheitsbild gibt, kopiert bzw. beim Arzt / der Bundeswehr abgeholt und dem Versorgungsamt geschickt? Nur wenn das Versorgungsamt alle Informationen über Dich hat, kann es die richtigen Entscheidungen fällen. Zusätzlich kannst Du selber noch Deine Beschwerden zu Papier bringen, vom behandelnden Arzt abzeichnen lassen und dem Antrag auf Schwerbehinderung bei legen. Sollte Dein letzer Antrag schon etwas länger her sein, ist es manchmal besser einen neuen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, statt wiederholt in Widerspruch zu gehen. 😉

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Gruß Karin

  • Hallo Tiger,

    Dein Problem ist, dass Ihre Behinderungen in zwei verschiedene "Kategorien" fallen. Der Wehrdiensgschaden fällt unter das soziale Entschädigungsrecht, die anderen Behinderungen, die nicht mit dem Wehrdienstschaden zusammen hängen, unter das "Normale" Schwerbehindertenrecht.
    Bei der Zuerkennung des MdE im sozialen Entschädigungsrecht sind die Versorgungsämter äußert knauserig, weil die Rente oder der Berufsschadensausgleich direkt damit zusammen hängen. Bei Verschlimmerungen von Behinderungen, die auf dieser Basis anerkannt wurden, verfährt man ebenfalls äußerst restriktiv. Wenn man hier etwas erreichen will, muss man sich am besten professionelle Beratung holen. Dies geht entweder beim VdK oder noch besser bei einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.

    Grüße
    von
    Mubika
  • Danke für die Antworten. Meine Probleme sind schon alt. Meine Anerkennung beim Versorgungsamt sind seit 1991. Soweit kenne ich mich mit den Gesetzen und unterschiedlichen Trennungen in anerkannte Schäden nach SVG und Gesammtbehinderung aus. Auch habe ich, bedingt duch Schadensverschlimmerung einen Neuantrag auf Einstufung in beide Bereiche gestellt und bin auch Mitglied im SVD. Mein Problem ist,dass ich nicht weiss, ob die Schädigung meines linken Knies, bedingt durch Überlastung, als Spätfolge anerkannt werden muss und ich dadurch eine höhere Einstufung bei meiner Behinderung nach SVG erhalten kann. Hatte mal 40% Anerkennung, diese wurde duch ominöse Tricks auf 30% verringert, wodurch sich die Bezahlung von ca. 160.-€ auf ca. 120.-€ verringerte. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und warte nun seit 2 Jahren auf die Bearbeitung dieses Einspruches. Die Herabstufung erfolgte nach der Op meines li. Knies und mit der Beantragung der Neufeststellung meiner Behinderung. Ich hatte gehofft, von 40% auf 50 % raufgestuft zu werden, um in den Genuss der Ausgleichsrente und des Berufsschadensausgleichs zu kommen. Daher war diese Verringerung von 40% auf 30% für mich eine Ohrfeige und die Begründung so unmenschlich, wie Behörden und Papiertiger nur sein können.
    Konkret: Kann mir jemand sagen, ob dazukommende Behinderungen, bedingt duch die anerkannten Vorschäden nach SVG, meine Behinderung nach SVG berücksichtigt werden muss und ich mit einer Erhöhung auf 50 % rechnen kann. Danke an alle, die mir anrworten werden.
  • tiger56 hat geschrieben:
    Danke für die Antworten. Meine Probleme sind schon alt. Meine Anerkennung beim Versorgungsamt sind seit 1991. Soweit kenne ich mich mit den Gesetzen und unterschiedlichen Trennungen in anerkannte Schäden nach SVG und Gesammtbehinderung aus. Auch habe ich, bedingt duch Schadensverschlimmerung einen Neuantrag auf Einstufung in beide Bereiche gestellt und bin auch Mitglied im SVD. Mein Problem ist,dass ich nicht weiss, ob die Schädigung meines linken Knies, bedingt durch Überlastung, als Spätfolge anerkannt werden muss und ich dadurch eine höhere Einstufung bei meiner Behinderung nach SVG erhalten kann. Hatte mal 40% Anerkennung, diese wurde duch ominöse Tricks auf 30% verringert, wodurch sich die Bezahlung von ca. 160.-€ auf ca. 120.-€ verringerte. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und warte nun seit 2 Jahren auf die Bearbeitung dieses Einspruches. Die Herabstufung erfolgte nach der Op meines li. Knies und mit der Beantragung der Neufeststellung meiner Behinderung. Ich hatte gehofft, von 40% auf 50 % raufgestuft zu werden, um in den Genuss der Ausgleichsrente und des Berufsschadensausgleichs zu kommen. Daher war diese Verringerung von 40% auf 30% für mich eine Ohrfeige und die Begründung so unmenschlich, wie Behörden und Papiertiger nur sein können.
    Konkret: Kann mir jemand sagen, ob dazukommende Behinderungen, bedingt duch die anerkannten Vorschäden nach SVG, meine Behinderung nach SVG berücksichtigt werden muss und ich mit einer Erhöhung auf 50 % rechnen kann. Danke an alle, die mir anrworten werden.


    Hallo tiger,

    ich weiß zwar nicht was SVG heißt, aber ich weiß das es ganz wichtig ist dem Gutachter das auf den Tisch zu legen was er lesen soll. Es macht keinen Sinn darauf zu vertrauen das die Ärzte sich ihre Unterlagen richtig gegenseitig zu senden. Wenn Du möchtest das Deine Behinderung richtig eingeschätzt wird, dann mußt Du alle Arzt- Reha- und Krankenhausberichte einsammeln und dem Antrag auf Schwerbehinderung bei legen. Ob das ein Verschlechterungsantrag ist oder ein Neuantrag ist, ist egal. Man sollte sowas immer so machen. Hauptsache Du informierst den Gutachter lückenlos und umfangreich über alle Deine Wehwechchen.

    Was Deine Kniegelenkarthrose an geht, hängt es von Deinem Alter ab ob es (vieleicht) als Folgeschaden gesehen wird. Ein fortgeschrittener Gelenkverschleiß ist im Alter relativ normal. Es hängt aber auch stark vom Körpergewicht und der körperlichen Aktivität ab, wie früh man sowas kriegt. Ganz selten trifft eine Gelenkartrose jüngere Menschen, ja sogar Jugendliche. Entweder als Folge einer Fehl- bzw. Überbelastung oder als Folge einer Stoffwechselstörung in den Gelenken. Aber meistens gehört die Arthrose zum normalen Alterungsprozess. Einen Antrag auf Folgeerkrankung kannst Du gerne stellen, aber ob er gewährt wird und Du eine Entschädigung bekommst, weiß ich nicht. Aber nur wenn Du es versuchst wirst Du es heraus finden. 😉

    Gruß Karin
  • KarinM hat geschrieben:……Versorgungsämter verarschen nicht. 🙁 ………

    Eben, bei evtl. unvollständigen Unterlagen liegt es nicht bei den Sachbearbeitern bzw. Gutachtern, wenn sie u.U. (nur) nach Aktenlage entscheiden (müssen)!

    tiger56 hat geschrieben:
    .....Hatte mal 40% Anerkennung, diese wurde DUCH OMINÖSE TRICKS auf 30% verringert....Daher war diese Verringerung von 40% auf 30% für mich eine Ohrfeige und die Begründung so unmenschlich, wie Behörden und Papiertiger nur sein können.
    Konkret: Kann mir jemand sagen, ob .......

    Nee, ich glaube das kann hier niemand DEFINITIV sagen. Keiner hier kann doch die genauen Hintergründe kennen, die zu der Entscheidung geführt haben.

    Wer sollte denn Interesse haben, „ominöse Tricks“ anzuwenden?
    Warum sollte man Dich vorsätzlich „unmenschlich“ behandeln wollen „wie Behörden und Papiertiger nur sein können“?

    Derartige Verallgemeinerungen und unsachliche Angriffe gegenüber Mitarbeitern von Behörden bzw. öffentlichen Stellen finde ich lächerlich und unangebracht. 😢

    KarinM hat geschrieben:...aber ich weiß das es ganz wichtig ist dem Gutachter das auf den Tisch zu legen was er lesen soll. Es macht keinen Sinn darauf zu vertrauen das die Ärzte sich ihre Unterlagen richtig gegenseitig zu senden..... Ob das ein Verschlechterungsantrag ist oder ein Neuantrag ist, ist egal. Man sollte sowas immer so machen. Hauptsache Du informierst den Gutachter lückenlos und umfangreich über alle Deine Wehwechchen....... Einen Antrag auf Folgeerkrankung kannst Du gerne stellen……Aber nur wenn Du es versuchst wirst Du es heraus finden.

    Sehr richtig! Du kannst ja aber auch, wie Mubika vorgeschlagen hat, einen erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten, wenn Du sonst nicht weiterkommst.

    Gruß, Jenny





  • Ich hatte eigentlich gedacht, in einem Forum zu sein, in dem sich die die antworten, sich auch auskennen, was aber anscheinend nicht der Fall ist. Wenn jemand nicht mal weiss was SVG ist, dann kann ich anscheinend auf Hilfe verzichten. Ich kann und will meine Lebensgeschichte mit allen Details hier im unbekannten Netz nicht preisgeben, daher stelle ich geziehlt spezielle Fragen. Ich weis und kenne mich einigermassen mit dieser Materie aus, da ich wie gesagt schon seit 1991 davon betroffen bin. Und medizinische Kenntnisse habe ich zur Genüge, also braucht man mir keine solchen als Antwort schreiben, zumal ich geschrieben habe, dass ich in beiden Knien Prothesen aus Metall habe, die nicht an Arthrose leiden können, höchstens rosten, wenn die Mediziner das falsche Metall verwendet haben. Und mit 54 Jahren gehöre ich nicht zu der Gruppe von Menschen, bei denen man von Altersarthrose sprechen kann, zumal ich anderweitig gesund bin.
    Es geht nochmals konkret gefragt, ob ein Schaden der nach SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ ( SVG )anerkannt ist und zu einer Rentenzahlung führt, durch einen Folgeschaden erhöht werden kann und ob Schäden, die ursächlich mit dem anerkannten Schaden zusammenhängen anerkannt werden und es dadurch zu einer Erhöhung der anerkannten Behinderung kommen kann. Ich habe so manche anerkannten Behinderungen nach SVG, für die ich 40% hatte. Nach einem Verschlechterungsantrag wurde ich nicht höher eingestuft, sondern auf 30% abgestuft, obwohl bei meiner Begründung genau detailier erklärt wurde, warum ich diesen Antrag gestellt habe. Nochmals Danke an alle die mir helfen können.
  • tiger56 hat geschrieben:
    Ich hatte eigentlich gedacht, in einem Forum zu sein, in dem sich die die antworten, sich auch auskennen, was aber anscheinend nicht der Fall ist. Wenn jemand nicht mal weiss was SVG ist, dann kann ich anscheinend auf Hilfe verzichten. Ich kann und will meine Lebensgeschichte mit allen Details hier im unbekannten Netz nicht preisgeben, daher stelle ich geziehlt spezielle Fragen. Ich weis und kenne mich einigermassen mit dieser Materie aus, da ich wie gesagt schon seit 1991 davon betroffen bin. Und medizinische Kenntnisse habe ich zur Genüge, also braucht man mir keine solchen als Antwort schreiben, zumal ich geschrieben habe, dass ich in beiden Knien Prothesen aus Metall habe, die nicht an Arthrose leiden können, höchstens rosten, wenn die Mediziner das falsche Metall verwendet haben. Und mit 54 Jahren gehöre ich nicht zu der Gruppe von Menschen, bei denen man von Altersarthrose sprechen kann, zumal ich anderweitig gesund bin.
    Es geht nochmals konkret gefragt, ob ein Schaden der nach SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ ( SVG )anerkannt ist und zu einer Rentenzahlung führt, durch einen Folgeschaden erhöht werden kann und ob Schäden, die ursächlich mit dem anerkannten Schaden zusammenhängen anerkannt werden und es dadurch zu einer Erhöhung der anerkannten Behinderung kommen kann. Ich habe so manche anerkannten Behinderungen nach SVG, für die ich 40% hatte. Nach einem Verschlechterungsantrag wurde ich nicht höher eingestuft, sondern auf 30% abgestuft, obwohl bei meiner Begründung genau detailier erklärt wurde, warum ich diesen Antrag gestellt habe. Nochmals Danke an alle die mir helfen können.


    Tut mir leid, ich bin eine Frau und war nie beim Bund. 🙁 Außderdem schreiben hier keine Gutachter sondern Betroffene. Wenn Du es hunderprozentig genau wissen möchtest dann mußt Du die Stelle fragen, die die Gutachten erstellt. Wir können Dir hier nur raten wie Du aus Deinen Anträgen das bestmögliche heraus holst. Wenn Dir das nicht reicht tut es mir leid. 🙁
  • Hallo tiger,

    gerne werden wir Dein Anliegen an unsere Fachexperten für Recht weiterleiten. Bitte habe ein wenig Geduld!

    Bei MyHandicap darf übrigens jeder User etwas schreiben, wenn er der Meinung ist, dass er etwas zum Thema beitragen kann.

    Da die Mitglieder der Community einen sehr unterschiedlichen Hintergrund haben, ist es sinnvoll und hilfreich, Abkürzungen bei der ersten Erwähnung zu erklären. Denn mal abgesehen vom SGB (SozialGesetzBuch) ist wohl keine Abkürzung in der Community so weit gebräuchlich, dass sie jeder versteht.

    Ersteinmal wünsche ich ein schönes Wochenende 😀
  • Hallo tiger,

    ich kann nur meinen Rat wiederholen: das Thema Soziale Entschädigung (egal, ob BVG oder OEG oder SVG) ist derart komplex, dass ich zu einem spezialisierten Anwalt raten würde.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
  • tiger56 hat geschrieben:
    Ich hatte eigentlich gedacht, in einem Forum zu sein, IN DEM SICH DIE DIE ANTWORTEN, SICH AUCH AUSKENNEN, was aber anscheinend nicht der Fall ist. WENN JEMAND NICHT MAL WEISS WAS SVG IST, DANN KANN ICH ANSCHEINEND AUF HILFE VERZICHTEN......

    Ich finde es recht anmaßend, was du da schreibst. 🙁
    Wie du vielleicht in anderen Threads gelesen hast (falls du diese überhaupt beachtet hast), sind hier die meisten User darauf bedacht, sich untereinander zu helfen. Das wurde auch in deinem Fall versucht und einige sind auf dein Thema „eingegangen“.
    Wenn es aber um derartig komplexe Fragen geht, die du gestellt hast und auch versucht wurde, dir darauf Antworten zu geben, die zwar deine Erwartungen nicht erfüllen (können), finde ich es nicht besonders nett, in dieser Form zu reagieren. 😺

    Es gibt sicher noch andere Portale und Foren, die sich für Fälle wie deiner es ist, besser auskennen (und auch gleich wissen, was SVG ist 😉).

    Und wie du ja angemerkt hast, kannst du offensichtlich bei uns "auf Hilfe verzichten".
    Ich glaube deshalb kaum, dass es dir hier jemand übel nehmen, an anderer Stelle Rat einzuholen. 😕

    Karin und Mukiba haben dich ja schon darauf hingewiesen, wohin du dich wenden kannst.

    Viel Erfolg!
    Jenny

  • Hallo zusammen,

    Justin hat ja schon drauf hingewiesen, dass wir deine Annfrage an einen Anwalt weitergeleitet haben. Wir bitten, um ein bisschen Geduld und um einen freundlichen Umgangston untereinander.
    Danke.

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Sorry für meine Zeilen. Mir geht es besch.... und ich habe Ängste und Sorgen, auch um mein Leben. Ich bin am Ende meiner Kräfte. Um ihnen ein Beispiel zu geben, warum ich mich von Ämtern verarscht fühle, wie ich schon mal geschrieben hatte: Im Sommer 2007 wurde ich vom med. Dienst meiner Krankenkasse in Pflegestufe 1 eingestuft. Von dieser erhielt ich nur die Hälfte des Geldes mir der Begründung, die andere Hälfte soll ich beim Versorgungsamt beantragen und soll es von denen bekommen, was ich auch gemacht hatte. Dann tat sich bis Oktober 2009 nichts. Nun wurde ich vom med. Dienst nachuntersucht und dieser stellte fest, dass ich nicht mehr Pflegestufe bin. Ich hätte Einspruch dagegen einlegen können, da es mir immer noch genauso dreckig ging, hab es aber gelassen, da ich keine Kraft mehr hatte, mich auf Streitereien einzulassen. Zwei Wochen später erhielt ich endlich Post vom Versorgungsamt, freudig, dass diese endlich für die vergangenen 18 Monate das Pflegegeld nachzahlen. Oh wunder, diese haben die von dem Pflegedienst anerkannte Einstufung abgelehn und ich ging somit lehr aus. Wie kann so was sein? Werde vom Pflegedienst untersucht, eingestuft und ohne andere Untersuchung, dach demselben Protokoll von dem Versorgungsamt als Pflegestufe 1 abgelehnt. Es ging nicht um Zahlung ab Okt.09 sondern um Nachzahlung von Sommer 07 bis Okt. 09. Und auf Anträge und Einsprüche beim Versorgungsamt und Bitte, mich nochmals zu begutachten, da in der zwischenzeit viel Zeit vergangen ist und sich so manches geändert hat, keine Reaktion. Immerhin sind nun über 2 Jahre vergangen. Danke an alle und Entschuldigung für meine Wortwahl.

  • Guten Abend Tiger,

    dein Problem ist das du zwei Baustellen + Pflegestufe hast und die Kommunikation zu unter den Behörden nicht so Super ist. Hier beherzige die Ratschläge der User im Forum bitte was die Dokumentation, Arztberichte, Gutachten betrifft. Die Anregungen sind Super !

    a) einmal ist es zum § 81 SVG = Soldatenversorgungsgesetz und
    b) zum SGB = Sozialgesetzbuch / SchwbG = Schwerbehindertenrecht, SGB 9 § 69 Feststellung ist dann was anderes.
    c) KK - Pflegekassen
    Zu c : hier - ( Bearbeitungsdauer / Zeit 5. Wochen von der Antragstellung, Begutachtung, Bescheid durch Träger ) Dies ist gesetzlich geregelt.

    http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/us...t_20070309.pdf

    Denke mal das du alles in einen Topf wirfst das ist nicht richtig da es zwei getrennte Verfahren sind + Pflegeeinstufung. Und so müssen diese auch getrennt bearbeitet, behandelt werden.

    Du hast die Möglichkeit eine Anfrage an die jeweilige Behörde zustellen und so den Bearbeitungsstand abzufragen. Dauert es zu lange hast du eine weitere Möglichkeit eine Aufsichtsdienstbeschwerde gegen den Träger / Amt / Behörde zu jeweiligen Träger etc. zustellen wegen unzumutbarer Bearbeitungsdauer etc.

    Allerdings würde ich dir empfehlen einen RA = Rechtsanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht, Soldatenrecht / Bundeswehr etc. einzuschalten. Deine Geschichte ist zu vielschichtig in der Materie und zu Komplex in der Sache.

    -----------------

    Zur Pflegestufe auch hier muss geschaut werden nochmals. Der Auftrag wurde sicher durch die KK = Krankenkasse an den MdK = Medizinischen Dienst gegeben. Hier musst du schauen was im Gutachten steht ( MdK ) und dies abfordern ( KK ) ob alle deine Schädigungen, Einschränkungen berücksichtigt worden sind. Wenn nicht in den Widerspruch gehen und Nachbesserung einfordern.

    Noch etwas ein Tip.
    Ein Verschlechterungsantrag ist immer besser zu stellen beim Träger VS = Versorgungsamt als eine Neufeststellung zum bestehenden GdB. Eine Verschlechterung ist in der Aussage kräftiger zur derzeitigen Situation in der Problem - Beurteilung.

    MfG Lyn

    😉
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