welche vergünstigung habe ich bei 40%


HALLO MEIN NAME IST ACHIM ,BIN 59 JAHRE UND WOHNE IN
GELSENKIRCHEN:
ICH HABE JETZT EINE SCHWERBEHINDERUNG VON 40% AUF
FEHLEN DER RE.NIERE
KNIEGELENK UND HÜFTGELENKVERSCHEISS BEIDERSEITS
WIRBELSÄULENSYNDROM
MAGEN UND ZWÖLFINGERDARMGESCHWÜRSLEIDEN REFLUXKRANKHEIT
BLUTHOCHDRUCK

STEHEN MIR IM BERUFSLEBEN IRGENTWELCHE VORTEILE ZU
ZB MEHR URLAUB ODER SONSTIGES.
DANKE IHR LIEBEN

Antworten

  • Hallo onkelachim,

    bei einem GdB von 40 gibt es einen Steuerfreibetrag:

    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-204/i.html


    Menschen mit eine GdB von 40 können bei der Agentur für Arbeit eine sog. "Gleichstellung"beantragen:

    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-173/i.html

    In diesem Fall wird auf den einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Menschen der besondere Kündigungsschutz angewandt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorher die Genehmigung des Integrationsamtes einholen muss.

    Wenn Sie gleichgestellt sind, können Sie außerdem in den Genuss der sog. "Begleitenden Hilfen" i.S. d. § 102 SGB IX kommen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall zum Beispiel einen Minderleistungszuschuss beantragen oder Zuschüsse für notwendige besondere Arbeitshilfen.
    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-142/i.html

    Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen steht einem gleichgestellten Menschen nicht zu.
    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-238/i.html

    Grüße
    von
    Mubia
  • Hallo Onkel Achim,

    1.Eigentlich rentiert sich ein Schwerbehindertenausweis mit Blick auf die Vergünstigungen erst bei 50 %, dann ist man automatisch als Schwerbehinderter eingestuft.
    Ein Antrag auf Höherstufung erscheint mir aber in deinem Fall riskant, denn Du bist erst kürzlich zum Status Behinderter gelangt und es ist fraglich, ob man weitere ärzliche Gutachten kriegt, die das rechtfertigen. Auf keinen Fall sollte man eine nachträgliche Rückstufung riskieren.
    2. Ein Antrag auf Gleichstellung hingegen geht schon ab 30%, risikoloser aber auch mit weniger Vergünstigungen. Zuständig ist das Versorgungsamt des Heimatortes.
    3. Unabhängig davon müßte man herausfinden, ob es in deiner Nähe Beratungsdienste für Behinderte gibt, die sagen können, was am günstigsten ist.

    Gruß

    Surfer

  • Hallo Onkelachim,

    Mubika und Surfer haben dir bereits sehr kompetente Antworten auf deine Fragen gegeben.
    Vielleicht können dir auch unsere Artikel im Infobereich zum Thema Schwerbehindertenausweis weiterhelfen:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html
    Wenn du hier auf die einzelnen Boxen klickst, erhältst du einen guten Überblick.

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo onkelachim,

    eine Ergänzung zu surfers Infos: der Antrag auf Gleichstellung muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, nicht beim Versorgungsamt.

    Grüße
    von
    Mubika
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