bekommt man pflegegeld wenn man nur noch 1arm hat?
Antworten
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Hallo hardstyler88,
schön das Du MyHandicap gefunden hast. 😀 Pflegegeld steht jedem zu, der Hilfe bei der Grundpflege braucht. Zur Grundpflege gehören all die Tätigkeiten, die mit Körperpflege, dem Gang zur Toilette, dem An- und Auskleiden, Essen zubereiten und Nahrung auf nehmen, zu tun haben. Das Pflegegeld ist nicht Abhängig von der Art der Behinderung. Es gibt sogar Querschnittgelähmte denen kein Pflegegeld zu steht, weil sie zu selbständig sind. Wenn Du zur Zeit noch viel Hilfe im Alltag benötigst, auch für den Haushalt, dann wird die Krankenkasse Dir das Pflegegeld gerne geben. Wichtig ist aber sich gut vor zu bereiten, damit Du weißt was der MDK hören möchte und jemanden dabei zu haben, der Dich zuhause unterstützt.
Übrigens, unsere liebe Christiane alias Handschuh, die auch Chat-Moderatorin ist, lebt seit 20 Jahren mit nur einem Arm. Du kannst viel über sie in ihrem Blog lesen. Sie wird sich bestimmt bald in einem Deiner threads melden.
Lieben Gruß
Karin
http://www.myhandicap.de/recht-soziales.html
http://www.myhandicap.de/gesundheit-hilfsmittel.html
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von mir auch ein herzliches willkommen hardstyler88.
es wird dir hier bestimmt gefallen.😉
ich habe dir vorhin eine persönliche nachricht geschrieben und
würde mich freuen, wenn ich dir einige fragen beantworten kann.
danke liebe karin für deine worte und den hinweis 😃
viel spass und gute erfahrungen in unserer mitte
viele grüsse
christiane
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Hallo Hairsyler 88,
Um Pflegegeld zu kriegen mußt Du beim medizinischen Dienst Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen. Dazu braucht man fachärztliche Gutachten über die Art und Schwere der Behinderung und der damit verbundenen alltäglichen Einschränkungen eines normalen Alltags.
Wenn dann der Dienst vom MDK kommt ist es günstig eine Hilfsperson dabei zu haben. (Denk an die Hinweise von Karin M.)
Gruß
Surfer
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surfer hat geschrieben:
Hallo Hairsyler 88,
Um Pflegegeld zu kriegen mußt Du beim medizinischen Dienst Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen. Dazu braucht man fachärztliche Gutachten über die Art und Schwere der Behinderung und der damit verbundenen alltäglichen Einschränkungen eines normalen Alltags.
Wenn dann der Dienst vom MDK kommt ist es günstig eine Hilfsperson dabei zu haben. (Denk an die Hinweise von Karin M.)
Gruß
Surfer
Sorry Surfer,
nicht beim MDK. Bei der Krankenkasse gibt es die Formulare, die von einem selber und dem Hausarzt ausfüllt werden müssen. Die Krankenkassen sind die jenigen, die den MDK zur Begutachtung einschalten. Nicht wir. 😉
Gruß Karin
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