Meine Frage hat bis jetzt keiner vollständig beantwortet. Es ging mir darum herauszufinden ,ob es re

Abzug von 10,8% der EMR , trotz 50% Schwerb. mit Merkzeichen "G"

Antworten

  • Hallo Passat66,

    könntest Du Deine Frage noch ein bischen deutlicher beschreiben? Im Moment verstehe ich nämlich nur Bahnhof. Andere user bestimmt auch. Um was geht es Dir genau? Bitte ohne Abkürzungen wenn es geht, damit man nicht raten muß und alles richtig versteht. 😉

    Gruß Karin
  • Ich denke er / sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente, und möchte wissen ob es rechtens ist 0,3% pro Monat, hier also 36 Monate, in der Rentenberechnung abzuziehen.

    lg Cross


  • Hallo Passat

    Deine Frage wurde an unseren Fachexperten auf dem Gebiet Schwerbehindertenausweis weitergeleitet.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Passat 66,

    In einem ZDF -Beitrag habe ich gehört, daß sich die Abzüge reduzieren lassen können, wenn die EMR durch die Behinderung bedingt ist, d.h. wenn man aufgrund der Behinderung eher in Rente muß.
    Das müßten Fachleute wissen, die dahingehend beraten und sagen können, was für Nachweise man braucht, daß es rein behinderungsbedingt ist.

    Gruß

    Surfer
  • Crossover64 hat geschrieben:
    Ich denke er / sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente, und möchte wissen ob es rechtens ist 0,3% pro Monat, hier also 36 Monate, in der Rentenberechnung abzuziehen.

    lg Cross


    Deine Antwort besteht ja auch nur aus Vermutungen.
    Fragt sich nur was EMR ist und was mit den 10,8% gemeint ist.
    Aber warum sollte bei Passat64 bei der Rentenberechnung etwas abgezogen werden und bei anderen nicht und was hat das mit seiner Schwerbehinderung zu tun.
    Ich verstehe nur noch Bahnhof. 🙁
    Ehrlich gesagt läge mir viel daran das ganze zu verstehen.

    Karin
  • Guten Abend Passat,

    ich gehe mal von aus das du eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommst von der DRV = Deutsche Rentenversicherung und noch keine Altersrente beziehst ? Und das du eine GdB / GdS von 50 mit dem Merkzeichen G in deinem Behindertenausweis hast ? Dir durch die DRV bis zu 10, % von der EM in Abzug gebracht wird ?

    Wenn dem so ist zu deiner Fragestellung; ?

    Dann ja ist es im Umkehrschluss richtig das durch die DRV = Deutsche Rentenversicherung bis zu 10.8 % von deiner Rente abgezogen werden können oder einbehalten werden. Auch in meinem Fall ist dies so und bei vielen anderen Rentner in Deutschland etc. und durch das Bundesverfassungsgericht als Rechtend erklärt worden. Jedoch geht der Streit an diesem Punkt weiter um dir dies hier im einzelnen zu erklären würde schlicht den Rahmen sprengen und so hast du hier dazu die Möglichkeit es nachzulesen; http://www.unfallbetroffen.de/showthread.php?t=31

    Doch auch wie du dich dagegen wehren kannst wenn dies dein Wunsch ist. Es hat sehr viel mit der Sozialpolitik, Generationsverständnis etc. zu tun.

    P.s.

    Hier noch ein Urteil dazu;

    Auszug aus Presseerklärung BSG - Kassel

    Zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

    Bundessozialgericht erklärt Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten endgültig für rechtmäßig!

    Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte am 14.8.2008 die seit 2001 gültige Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Auch Hinterbliebene müssen diese Abschläge hinnehmen, wenn der Ehepartner vor dem 60. Geburtstag stirbt (B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R).

    Nachdem auch Altersrentner hohe Rentenabschläge bis zu 18 Prozent hinzunehmen hätten, wenn sie vorzeitig in Rente gehen, sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Erwerbsminderungsrenten und daraus resultierende Hinterbliebenenrenten einer Kürzung unterworfen würden. Das Problem der "fehlenden Freiwilligkeit" bei einer Erwerbsminderung oder dem Tod des Ehepartners ließen die Richter nicht gelten. Unter anderem hieß es, das Minus sei auf 10,8 Prozent maximal begrenzt und daher könne von Willkür keine Rede sein.

    ---------------

    Sollte es das nicht sein und ich liege falsch zu meiner Ausführung solltest du dich bitte nochmals erklären zum besseren Verständnis für uns, danke dir ! - Mfg Lyn 😉


  • Hallo!

    Auch ich gehöre zu dieser Gruppe!

    Bin allerdings froh noch vielen Jahren Kampf doch noch Rente bekommen zu haben.
    LG
    SENDRINE 😺
  • Guten Tag zusammen,

    Erwerbsmindungsrente und Gard der Behinderrung stehen hier nicht in Zusammenhang bzw. haben nicht direkt miteinander zu tun. Denn jeder Renterner müsste unter gewissen Umständen auch Abzüge in kauf nehmen. Bei der Erwerbsminderung sieht dies folgendermaßen aus:

    Wird die Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, führt das zu den gleichen Abschlägen wie bei der Rente mit 60 bei Schwerbehinderung. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente geht; begrenzt allerdings auf maximal 10,8 Prozent.

    Ich hoffe es konnten nun alle Unklarheiten beseitigt werden. Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Alexander Grundler
    -Fachexperte bei MyHandicap-
  • Hallo Alexander,

    wie sieht das denn aus, wenn man das 65. Lebensjahr erreicht hat und vorher wegen Krankheit Frührentner war. Wird dann die Rente erhört oder bleiben die Abnzüge bestehen? In meinem Rentenbescheit steht das ich mit 65 automatisch von der Frührente in die Altersrente übergehe.

    Gruß Karin


Diese Diskussion wurde geschlossen.