kann man rente beantragen nach 5 jahren wenn man durch eine behindertenwerkstatt einzahlt

Meine freundin ist psychisch krank und hat vor kurzem 2 bandscheibenvorfälle gehabt die nicht mehr heilen. sie hat seid 5 jahren nichts in die rentenkasse eingezahlt . wenn sie in einer werkstatt für angepasste arbeit arbeit kann man dort die pflichbeiträge bekommen durch einzahlung in die rentenkasse ???? ich möchte für sie Eu rente beantragen. kann mir bitte jemand helfen : danke im voraus ff

Antworten

  • Hallo Faulefraktion,

    ich habe einen unserer Fachexperten um Hilfe bezüglich deiner Fragestellung gebeten.
    Ich hoffe sehr, er weiß Rat oder kann dir einen Tipp geben.

    Viele liebe Grüße einstweilen von
    Michaela
  • Hallo Faulefraktion,

    ich weiß nur, dass die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderten Menschen Beiträge für die Altersrente einzahlt. Wie das mit den möglichen Beiträgen für eine EU-Rente ist, kann ich nicht sagen. Da es für die EU-Rente keine eigenen Einzahlungen gibt, gehe ich jedoch davon aus, dass damit auch Beiträge für eine mögliche EU-Rente abgeführt wurden und somit die Voraussetzungen erfüllt sein dürften.

    Ich würde, um dies sauber zu klären, jedoch einfach mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen und nachfragen. Da die meisten Werkstätten auch einen Sozialdienst haben, könnte die dir bzw. deiner Freundin auch bei der Beantragung behilflich sein.

    Viele Grüße

    Michael
  • Hallo Zusammen,

    ich habe im Netz was gefunden:

    http://www.gbe-bund.de/glossar/Erwerbsunfaehigkeitsrente_EU_Rente.html

    Nach dieser Homepage ist die EU-Rente nichts anderes als die Erwerbsunfähigkeitsrente, die jedem zu steht, dem es gesundheitlich unzumutbar ist Berufstätig zu sein. Nach meinem Verständnis kann ein Arbeitnehmer einer Werkstatt genauso frühberentet werden wie andere Arbeitnehmer auch.

    Ich habe zwar nie in einer Werkstatt gearbeitet, aber ich bin Frührentner. In meinem Rentenbescheit steht, daß meine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gezahlt wird und dann automatisch in eine Altersrente übergeht.

    Gruß Karin

  • Hallo,

    die eingezahlten Beiträge sind ganz normale Pflichtbeiträge. Das bedeutet, dass sie auch angerechnet werden. Ich bin mir nicht ganz sicher, aberfür eine EU Rente ist eine Beitragszeit von 5 Jahren vorgesehen. Also. Wenn jemand 5 Jahre in einer Werkstatt arbeitet, sind auch die Warte und Beitragszeiten damit erfüllt

  • HalLo

    Nach §43 Abs.2Satz 3 des Sozialgesetzbuches VI gelten Beschäfttigte in Werkstätten als voll erwerbsgemindert und erwerben nach einer Anwartschaft von 20 Jahren ununterbrochener Voller Erwerbsminderung (= ununterbrochener Beschäftigung) einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbminderung ( § 43 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches VI )

    ununterbrochen ist wenn du nicht länger als 6Wochen im Jahr krank bist, sonst ist endet der Werkstattvertrag weil der Träger nicht mehr zahlt, so steht es zumindest in meinem Werkstattvertrag

    der Gesetzgeber hat leider hier besondere Bestimmungen

    Die Paragrafen kannst du unter sozialgesetzbuch.de oder Sozialgesetzbuch-sgb.de nachlesen

    Viele Grüße Helenchen
  • HalLo

    Nach §43 Abs.2Satz 3 des Sozialgesetzbuches VI gelten Beschäfttigte in Werkstätten als voll erwerbsgemindert und erwerben nach einer Anwartschaft von 20 Jahren ununterbrochener Voller Erwerbsminderung (= ununterbrochener Beschäftigung) einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbminderung ( § 43 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches VI )

    ununterbrochen ist wenn du nicht länger als 6Wochen im Jahr krank bist, sonst ist endet der Werkstattvertrag weil der Träger nicht mehr zahlt, so steht es zumindest in meinem Werkstattvertrag

    der Gesetzgeber hat leider hier besondere Bestimmungen

    Die Paragrafen kannst du unter sozialgesetzbuch.de oder Sozialgesetzbuch-sgb.de nachlesen

    Viele Grüße Helenchen
  • Helenchen hat geschrieben:
    HalLo

    Nach §43 Abs.2Satz 3 des Sozialgesetzbuches VI gelten Beschäfttigte in Werkstätten als voll erwerbsgemindert und erwerben nach einer Anwartschaft von 20 Jahren ununterbrochener Voller Erwerbsminderung (= ununterbrochener Beschäftigung) einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbminderung ( § 43 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches VI )

    ununterbrochen ist wenn du nicht länger als 6Wochen im Jahr krank bist, sonst ist endet der Werkstattvertrag weil der Träger nicht mehr zahlt, so steht es zumindest in meinem Werkstattvertrag

    der Gesetzgeber hat leider hier besondere Bestimmungen

    Die Paragrafen kannst du unter sozialgesetzbuch.de oder Sozialgesetzbuch-sgb.de nachlesen

    Viele Grüße Helenchen


    Genau so ist es, ich hab mich heute in das Thema mal eingelesen. Somit ziehe ich meinen Beitrag von gestern zurück.😀 Danke Helenchen 😀
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