Bezahlt Sozialamt meinem Beitrag bei VDK

Bekomme Grundsicherung für Dauerhaft Erwerbsunfähige möchte Gern den VDK beitretten,Mittglied werden.Da es ziemlich Teuer ist,meine Frage.Kann das Sozialamt die Beiträge In rahmen der Eingliderungshilfe übernehmen,oder nicht?
Liebe Gruß
irene24

Antworten


  • Lucky,

    bei der Frage muss ich passen. Doch ich vermute mal eher nein. Da bereits in der Berechnung, Freibeträge, Versicherung etc. Berücksichtigung finden. Eine Möglichkeit wäre den SB = Sachbearbeiter der Behörde selbst zu befragen dazu. Sicher Antworten hier noch andere User dazu, habe bitte einfach ein wenig Geduld, - Mfg Lyn 😉


  • Hallo Lucky,

    Ich weiß nicht warum du der VDK betreten möchtest,
    Ob das Sozialamt das übernimmt weiß ich nicht.

    Was ich weiß Das Leistungen nach dem §5 Abs.2 Des IX sozialgesetzbuch Leistung zur Teilhabe am Arbeitleben erbingt( auch Eingliederungshilfe )
    Nach §6 Des SozialgesetzbuchesIX ist eines der Träger dieser Leistungen
    Abs 5 Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge

    Und Der § 5 Abs 4 umfasst auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Soweit ich weiß kannst du auch Das Persönliche Budget beantragen, das umfasst dann alle deine Leistungen die du bekommst,Grundsicherung, Auch die Eingliederungshilfe,aber auch Zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und die bezeichnen auch Freizeitgestaltungen die du selbst bestimmen kannst, natülich musst du alles selbst abrechen.Ob aber der Mitgliedsbeitrag von der VDK dann auch dazu gehört weiß ich nicht. Die Höhe des Budget ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
    WWW. Budget.bms.de
    wWW.Einfach-Teilhaben.de
    www.budget.Paritaet.org Tel 030-24533170

    Dazu Gibt es ein Bürgertelefon:
    01805-67 67 15 Schildere deinen Fall und frag nach ob du anspruch auf die Bezahlung der Mitgliedbeiträge hättest,wenn du Anspruch zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft stellst.


  • Hallo!

    Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Da ich nach vielen Jahren Mitgliedschaft ausgetretten bin und einiges an Geld dort gelaßen habe,bin ich mir über die Vorzüge nicht mehr so sicher.

    Den trotz Beitrag langen diese auch noch zu.
    Habe die größte Hilfe bisher hier im Forum gefunden.War anfangs nicht leicht,da sich immmer wieder welche sich persönlich angegriffen fühlten,was nie meine Absicht war,da ich keinen von Angesicht zu Angesicht kenne.
    Doch vom Herz her sind Bindungen und Respekte entstanden mit großer Hochachtung.

    Vielleicht hilft Dir das bei Deiner Entscheidung.
    Gruß
    SENDRINE 😺
  • VDK ist ziemlich teuer, richtig. Außerdem nicht der große Vogel, meiner Meinung. Ver.di deckt nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch das Sozialrecht ab - was viele nicht wissen. Der Mindestbetrag liegt da grad mal bei 2,50 EURO im Monat, das betrifft auch Menschen die Grundsicherung bekommen. Die musste zwar selbst zahlen, aber ich habe die schon 1000 mal wieder raus.
  • Hallo Lucky,

    ich habe mich der Frage angenommen und werde dir nächste Woche eine Antwort zukommen lassen.
  • Hallo Lucky 24,

    Ich glaube nicht, daß da das Soz. Amt zahlt, denn der Beitritt ist freiwillig, muß also aus dem Regelsatz bestritten werden. Zudem wissen die auch, daß der VdK Prozesse wegen Sozialrechtsfragen ihrer Mitglieder gegen Kostenträger unterstützt. Das werden die kaum unterstützen.

    Gruß

    Surfer
  • Moin zusammen!
    Ich habe heute einen Antrag wegen Verlängerung meiner Grusi gestellt. Bei mir wird der beitrag
    vom SoVD übernommen. Auch meine Haftpflichtversicherung wird bezahlt. Also nicht locker lassen.
    Oldman

  • Hallo noch mal,

    ich habe jetzt eine Antwort vom VdK erhalten.
    Dieser schreibt:

    Zur Ihrer Frage:
    Nein, die Sozialämter übernehmen die Mitgliedsbeiträge nicht. Aber der Beitrag ist, wenn vorhanden, vom Einkommen absetzbar:

    Bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anerkannten Bedarf und dem Einkommen des Leistungsberechtigten.
    Bei dieser Berechnung wird das Einkommen um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt. Daher erhöht sich die Leistung um diesen Betrag. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Januar 1994 (Az.: 5 C 29/91) für einen Rentner entschieden. Es hat dies damit begründet, dass der Mitgliedsbeitrag eine mit der Erzielung des Renteneinkommens verbundene notwendige Ausgabe ist (jetzt § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII). Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Gerichtsbescheid vom 11. Mai 2005 für einen Sozialhilfeempfänger bestätigt (Az.: 2 E 1890/04 (1)). Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Rechtsprechung auf alle Mitgliedsgruppen in unserem Verband anzuwenden.

    Wegen der entsprechenden Regelung im Sozialgesetzbuch II (§ 11 Abs. 2 Nr.5) ist diese Rechtsprechung auch auf das Arbeitslosengeld II übertragbar. Das Gleiche gilt natürlich für die Kriegsopferfürsorge.

    Das bedeutet, dass in allen Fällen, in den Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Kriegsopferfürsorge beantragt werden, der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband VdK vom Einkommen abgesetzt werden muss. Das gilt insbesondere für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, deren Heimkosten vom Sozialamt getragen werden.

    Achtung: Wenn jemand kein anzurechnendes Einkommen bezieht, kann der VdK-Mitgliedsbeitrag nicht in Abzug gebracht werden: Die Agentur für Arbeit bzw. das Sozialamt übernimmt den VdK-Mitgliedsbeitrag nicht.

    Eine Mitgliedschaft besteht immer nur in einem unserer Landesverbände, welche dann auch für die Beratung und ggf. Vertretung vor der Sozialgerichtsbarkeit zuständig sind.

    Die Landesverbände sind rechtlich selbstständig. Das heißt, jeder Landesverband entscheidet selbst über die Höhe des Mitgliedsbeitrag und ggf. einem ermäßigtem Beitrag.

    Wir bitten Sie daher, sich mit dem entsprechenden Landesverband in Verbindung zu setzen, da wir hier beim Bundesverband nicht über jede Information der Landesverbände bei der Festsetzung und ggf. Ausnahmen der Beiträge so gut informiert sind wie der Landesverband selbst.


    Ich hoffe, Dir damit weiter geholfen zu haben.