rente wegen Arbeitsunfall von BG soll Einspruch eingelegt werden?

Mein Sohn hatte im letzten Jahr einen Arbeitsunfall, dabei verlor er seine rechte Hand.Jetzt ist er wieder voll am Arbeiten und hat nun eine Rente in Höhe von 60% auf 3 Jahre befristet zugesagt bekommen. Ist es sinnvoll sofort Einspruch einzulegen oder sollte man warten bis die 3 Jahre um sind ?

Antworten

  • Hallo diga,

    ich verstehe nicht warum er Einspruch einlegen will?

    Möchte er mehr Rente oder nicht mehr arbeiten?

    konkretisiere btte Deine Frage um die Antwortmöglichkeiten einzugrenzen.


    Als Zusatzinfo:
    Wenn jamnd ein niedrigen GdB bescheinigt bekommt, so das er keinen Ausweis bekommt, sollte man dies nicht ablehnen, weil man der Meinung ist, man bekäme dadurch keine Erleichterungen und Vergünstigungen.

    Sollte es sich ergeben das in Zukunft weitere Beeintechtigungen dazu kommen, wird der abgelehnte
    GdB nicht mehr berücksichtigt.

    lg Cross
  • Guten Tag Diga,

    eine bewilligte Rente im Feststellungsverfahren zum SGB VII § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs der Berufsgenossenschaften wird steht erst befristet ( Zeitraum ) gewährt dies ist ok und richtig.

    Außer wenn die Unfallfolgen so gravierend sind das eine Besserung, Linderung durch ein vorausgehendes Gutachten verneint, ausgeschlossen wird im Rentenfeststellungsverfahren ( zum Verwaltungsakt ). Dann kann diese ohne Befristung gewährt werden. Die Entscheidungsgewalt obliegt bei der zuständigen BG.

    Ob die Einstufung richtig erfolgte könnt, solltet ihr durch eine zweite medizinische Meinung prüfen, einholen oder beim behandelnden Arzt zu der Vorgabe - Anhaltspunkte - ( Tabelle zum Grad der verbleibenden Behinderung / Schädigung) prüfen lassen. ( Behinderung 60 )

    Allerdings würde ich prüfen lassen, - durch einen RA für Medizinrecht - Sozialrecht ob die Grund - Berechnung / zu der gewährten Unfallrente im Falle von Eurem Sohn stimmt. Hier wird gerne auf andere Berufsgruppen gegriffen, Tarifverträge außen vor gelassen. Und so kommt in der Summe ein ganz falsches JAV = Jahresarbeitsverdienst etc. raus. Was dann in der Berechnung auf 12 Monate umgerechnet sich negativ auswirken kann, könnte.

    Sollte der Arbeitsunfall in der Ausbildung stattgefunden haben dann gibt es eine andere Berechnung zu anderen §§ im SGB VII und nicht nur zum § 56 ausschließlich. Sondern Beginn / Ende der Rente §§ 72, Änderung der Rente § 73, oder Neufestsetzung/ Ausbildung etc. § 90 - 91 uns w. . Es ist eine ganze menge zu berücksichtigen, was jedoch nur eine Person kann die Einblick in die Unterlagen hat, oder zu dem Tatsächlichen Fall selbst und sich in der Materie auskennt ein Fachanwalt. - Mfg Lyn 😉


  • Hallo diga,

    Lyn hat dir bereits eine sehr kompetente Antwort geschrieben.
    Ich habe deine Frage nun auch noch an unseren Fachexperten weitergeleitet. Vielleicht kann er dir noch einen zusätzlichen Tipp geben.

    Viele Grüße von
    Michaela


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