In welchen Zeitabständen sind Begutachtungstermine (neurologisc he Messungen) überhaupt noch zumutba
Ihr Lieben,
vor ungefähr einem Jahr wurde vom Gericht ein neuro/psychologisches Gutachten über mich angefordert und erstellt (zur Durchsetzung des Merkzeichens aG, welches mir dann auch zugestanden wurde). Damals wurde durch verschiedene Strom-Messungen festgestellt, dass einige Nervenbahnen gar keine Potenziale mehr zeigen und somit an den Füßen nix mehr ankommt – außerdem verläuft meine Krankheit progressiv (also fortschreitend).
Vor einigen Wochen habe ich nun einen Änderungsantrag gestellt, in welchem ich das Merkzeichen B und auch eine Höherstufung des GdB (momentan 70) gefordert habe. Angesichts meiner Situation fände ich beides auch durchaus angemessen! Wie sollte es jedoch anders sein – das Versorgungsamt ist mal wieder anderer Meinung.
Doch nun nur Sache:
Das zuständige Versorgungsamt hat mich nun darüber in Kenntnis gesetzt, dass bald ein weiterer Begutachtungstermin ins Haus flattert. Mir graut es vor dieser Untersuchung! Da diese Stromschlagquälereien nicht sonderlich angenehm sind, frage ich mich, in welchen Zeitabständen diese überhaupt zumutbar sind (wie gesagt, das letzte gerichtliche Gutachten ist erst 11 Monate her). Dieses Gutachten hatte ich mit dem Änderungsantrag zwar mitgeschickt, aber scheinbar reicht das wohl nicht aus? Sollte das Merkzeichen aG nicht schon ausreichend sein, mir gleichzeitig das B und eine Höherstufung zu gewähren? Ich will nicht schon wieder in die „Folterkammer“ und bin drauf und drauf, diesen Termin gar nicht wahrzunehmen.
Grüße von mir
vor ungefähr einem Jahr wurde vom Gericht ein neuro/psychologisches Gutachten über mich angefordert und erstellt (zur Durchsetzung des Merkzeichens aG, welches mir dann auch zugestanden wurde). Damals wurde durch verschiedene Strom-Messungen festgestellt, dass einige Nervenbahnen gar keine Potenziale mehr zeigen und somit an den Füßen nix mehr ankommt – außerdem verläuft meine Krankheit progressiv (also fortschreitend).
Vor einigen Wochen habe ich nun einen Änderungsantrag gestellt, in welchem ich das Merkzeichen B und auch eine Höherstufung des GdB (momentan 70) gefordert habe. Angesichts meiner Situation fände ich beides auch durchaus angemessen! Wie sollte es jedoch anders sein – das Versorgungsamt ist mal wieder anderer Meinung.
Doch nun nur Sache:
Das zuständige Versorgungsamt hat mich nun darüber in Kenntnis gesetzt, dass bald ein weiterer Begutachtungstermin ins Haus flattert. Mir graut es vor dieser Untersuchung! Da diese Stromschlagquälereien nicht sonderlich angenehm sind, frage ich mich, in welchen Zeitabständen diese überhaupt zumutbar sind (wie gesagt, das letzte gerichtliche Gutachten ist erst 11 Monate her). Dieses Gutachten hatte ich mit dem Änderungsantrag zwar mitgeschickt, aber scheinbar reicht das wohl nicht aus? Sollte das Merkzeichen aG nicht schon ausreichend sein, mir gleichzeitig das B und eine Höherstufung zu gewähren? Ich will nicht schon wieder in die „Folterkammer“ und bin drauf und drauf, diesen Termin gar nicht wahrzunehmen.
Grüße von mir
0
Antworten
-
Hallo Zornröschen, 😛
ich weiß wie unangenehm diese Messungen sind. Die werden bei mir auch regelmäßig durchgeführt.🙁
Deshalb kann ich dich sehr gut verstehen. Allerdings wenn das ag schon bewilligt ist dann verstehe ich nicht, das sie soviel Geld wegen des Gutachters ausgeben.🙁
Vielleicht nur um zu fragen, weshalb du das B haben möchtest?
Heutzutage knapsen die wo sie können. Ich weiß nicht wie oft so eine Messung zumutbar ist, doch bei mir machen die das jährlich.
Nimmm es nicht so schwer, und im Grunde geht es um das Ziel bzw um eine Höherstufung........zwinker.
Vielleicht hast du ja auch eine Kopie von der letzten Untersuchung, und das reicht dem.
Das würde ich mitnehmen.
Grüsse von Marianne
0 -
Fuer Renten habnse keene Kohle mehr.
Aber fuer medizinische und juristische Foltern end- und pausenlos! Jeder gegen einen Invaliden gebruenzelte Ordner kostet den Invaliden, den Renten(nicht)zahler oder den Steuerzahler mindesten 10 000 Euro! Ein laeppisches Schleudertrauma mit einer zeitlich nur minim eingeschraenkten Arbeitsfaehigkeit bringts schon muehelos auf 4 Ordner statt nur einem schmalen Heft.
0 -
Schmusi hat geschrieben:
Vielleicht hast du ja auch eine Kopie von der letzten Untersuchung, und das reicht dem.
Das würde ich mitnehmen.
Grüsse von Marianne
Hallo Marianne,
lieben Dank für Deine Antwort.
Ja, so mache ich es.... hoffentlich genügt das.
freundliche Grüße
Manu
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche