Kindesunterhalt für meinen behinderte Sohn

Hallo, ich habe einen 14 jährigen, geistig und körperlich behinderten Jungen, der bei mir lebt und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Grad der Behinderung beträgt 90% . Von seiner Mutter, also meiner Ex-Frau bekomme ich für meinen Sohn Unterhalt. Meine Frage ist, wie lange bekomme ich für meinen Sohn Unterhalt. Normalerweise ist ja bei gesunden Menschen mit der wirtschaftlicher Selbstständigkeit Schluß. Wird aber bei meinem Sohn nie zutreffen. Bitte nur antworten, wenn Ihr 100%ig sicher seid.
Danke, tommi

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  • tommi612 hat geschrieben:
    Hallo, ich habe einen 14 jährigen, geistig und körperlich behinderten Jungen, der bei mir lebt und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Grad der Behinderung beträgt 90% . Von seiner Mutter, also meiner Ex-Frau bekomme ich für meinen Sohn Unterhalt. Meine Frage ist, wie lange bekomme ich für meinen Sohn Unterhalt. Normalerweise ist ja bei gesunden Menschen mit der wirtschaftlicher Selbstständigkeit Schluß. Wird aber bei meinem Sohn nie zutreffen. Bitte nur antworten, wenn Ihr 100%ig sicher seid.
    Danke, tommi


    Hallo Tommi,
    Mit all deinen Fragen solltest du Dich an isuv.de wenden
    Es Geht auf der Web.Seite rund um die Scheidung Unterhalt und alles.Melde dich dort im Forum an, das Forum ist kostenlos. Es gibt dort auch genug Links die Dich auf Seiten führen mit Urteilen und Gesezten.
    Wenn du eine Direkte Frage hast kannst du sie auch mir stellen: Nur verstehe ich den Satz nicht: Normalerweise ist ja bei gesunden Menschen mit der wirtschaftlicher Selbstständigkeit Schluß. Wird aber bei meinem Sohn nie zutreffen.
    1. Ist dein Sohn minderjährig bis 18 Jahre, wenn er noch zur Schule geht auch darüberhinweg ,zählt er damit als priviliegert dann muss Unterhalt gezahlt werden
    2. macht er eine Ausbildung in einer Fördereinrichtung zählt er auch als priviliegiert weil er noch unter 18 Jahre ist.Ausbildungsgeld könnte aber wenn es hoch ist angerechnet werden, ist es aber auf der Förderschule nicht.Da ist es zu niedrig und braucht es nicht angerechnet werden Auch hier muss Unterhalt gezahlt werden bis Seine Lehrzeit in der Förderschule zu Ende ist. Dazu zählt bestimmt auch die Eingliederung in den Berufsbildungsbereich erste 24 Monate in einer Werkstatt. Erkundige dich.

    Arbeitet dein Sohn mit vierzehn auf dem noramlen Arbeitsmarkt und verdient sich dadurch seinen Lebensunterhalt, Liegt kein Grund vor Unterhalt zu beziehen wenn er damit seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann.Die Bemessungshöhe des Geldes was er haben muss, ist von Land abhängig.

    Es gilt deshalb erst mal zu klären was dein Sohn gerade macht.

    Mit dem 18.Lebensjahr sind im übrigen Beide Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet.




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