Verschlechterung oder Neufeststellung

Hallo zusammen

Ich habe einen SBA mit 60% G. In den vergangenen Jahren habe ich zwei Mal einen Antrag auf Verschlechterung gestellt. Beide Male wurde der Antrag abgelehnt, beim zweiten Mal nach Widerspruch. Meine Frage ist nun, was günstiger ist, entweder eine Neufestellung oder eine Verschlechterung zu beantragen. Kann ich bei einer Neufeststellung meinen bisherigen Status verlieren. Habe eine ICP mit einer linksseitigen Hemiparese. Den SBA besitze ich schon seit der Kindheit. Meine Eltern haben sich seinerzeit schon darum gekümmert. Falls noch Unklarheiten bestehen, fragt ruhig.

LG Nobby

Antworten

  • Hallo Nobby,

    da du schon 2x einen Antrag auf Verschlechterung gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, ist es vielleicht sinnvoller eine Neufeststellung zu beantragen. Wenn du das angehst, ist es wesentlich, dass du alle Infos sammelst, alle Atteste zusammenträgst, deinen Tagesablauf schilderst,.... etc....
    Füge soviel wie möglich bei und liefere den Bearbeitern ein so umfangreiches Bild über deine Behinderung wie möglich.
    Eine Kollege von mir wird sich deiner Frage heute auch noch annehmen.
    Ich bin mir sicher, er kann dir noch weitere Tipps geben.

    Liebe Grüße einstweilen von
    Michaela


  • Hallo Nobby,

    bevor du irgendwas machst, solltest du vorher unbedingt mit deinem Facharzt sprechen.
    Da die sich schon zweimal gewehrt haben, Dir die/eine Verschlimmerung anzuerkennen, werden die sich freuen, wenn du eine Neufeststellung beantragst! Denn dann werden die Dir wohl(?) den GdB kürzen! Vielleicht sogar auch das "G" streichen!?

    Deshalb solltest du dich vorher unbedingt mit dem/deinem Facharzt ,„der für diese (SBA) Krankheit zuständig ist", besprechen.

    Denn hast du (d)einen Facharzt hinter Dir, kann Dir in Sachen SBA kaum etwas passieren! (Widerspruch --> Klage)

    Deshalb ist es immer besser, vorher fachärztliche Unterstützung einzuholen! In Form von Attest, Bericht, Besprechung, etc. pp. ...!


    Wenn dein Arzt Dir aber sagt, mit Ihren 60 GdB + "G" sind Sie sehr gut beraten, dann solltest du zusehen was du tust! Bzw. auf jeden Fall keine Verschlimmerung oder Neufeststellung beantragen!!! ...



    Hier noch ein kleiner Tipp, den ich schon einmal gepostet hatte. Musst du nur auf deinen Fall ummünzen! ...

    GdB hat geschrieben:
    Hallo Hansi48,

    ich kann mich vielen hier anschließen. Lass Dir von deinen Ärzten helfen! Besonders mit dem MZ "G". Lass Dir es attestieren, dass du keine 2km innerhalb von 30min. schaffst etc. Am besten von (d)einem Facharzt.

    Wende einen kleinen Trick an, bei mir hat er, wie ich glaube, geklappt. Ich hatte zwar auch alles attestiert, aber vielleicht lag es auch an dem kleinen Trick den ich angewendet hatte.

    Der Trick:
    Schreibe mit deinen eigenen Worten im Widerspruch, dass du Mitglied im VdK oder SoVD bist und du Dir auch dort, wegen deines Falles, Hilfe eingeholt hast. ...
    Und der VdK/SoVD kam nach Prüfung der/deiner Unterlagen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für das MZ "G", erfüllt sind. (Obwohl du gar nicht im VdK oder SoVD bist 😉)
    Der Sinn/Hintergrund dieses Trickes ist, dass VA ist nicht unbedingt scharf darauf, sich mit einem Sozialverband anzulegen! Das hat denen nämlich schon sehr viel Geld gekostet!

    Wenn du einen Verschlimmerungsantrag stellst, dann lege, wie auch auf dem Antrag angegeben bzw. möglich, eine Ergänzungsb(ö)gen bei, wo das o.g. drin steht!
    (Es sei aber erwähnt, dass es bei Dir in die Hose gehen kann, aber man sollte es so mal versuchen!) Es kommt aber m.E. hauptsächlich darauf an, was deine Ärzte schreiben und ob sie hinter Dir stehen! Der GdB und die Merkzeichen stehen und fallen mit deinen Ärzten. ...

    Wie gesagt, so kam ich zu meinem Merkzeichen. Ich hatte einen Verschlimmerungsantrag gestellt, einen Ergänzungsbogen anbei gelegt, wo dass mit dem VdK drin stand etc., die Atteste & Berichte der Ärzte ebenfalls anbei gelegt (+ Lichtbild) und direkt zum VA (Abteilung Schwerbehindertenausweise) per Einschreiben geschickt.
    Drei Tage später, hatte ich schon die Eingangsbestätigung im Briefkasten. Und "nur" 3,5 Wochen später, lag der Bescheid + Ausweis im Briefkasten.
    Der GdB wurde erhöht (zwar nur gering), aber das wichtigste, ich habe endlich das Merkzeichen!!!
    Aber mal abgesehen davon, mir steht das Merkzeichen zu(!), nur dass VA wollte es anfangs nicht rausrücken


    Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Fachanwalt für Schwerbehindertenrecht einzuschalten. Da du H4-Empfänger bist, steht dir kostenlos (bzw. manchmal kostet der Anwalt 10 €) ein Anwalt zu! (Beratungshilfeschein/ früher auch Armenrecht genannt, oder nennt man es heute immer noch so?)



    Gruß

  • Hallo Nobby,

    Auf jeden Fall braucht man einen sehr guten FA, der die Neufestellung hieb und Stichfest begründet. Eventuell können auch 2 Gutachten von Ärzten sinnvoll sein, die im Kern beide besagen, daß die Neufestellung oder Höherstufung zwingend erforderlich ist.
    Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll beim VDK einzutreten, denn wie vorher schon bemerkt wurde, ist das VA nicht scharf drauf, sich mit einem Sozialverband anzulegen, der für seine Mitglieder kostenlos Verfahren durchziehen kann. Manchmal wissen die auch gute Gutachter.
    Bei meiner Höherstufung, ich habe auch Spastik, war es so, daß der FA so einen guten Ruf hatte, daß von Amts wegen gar nicht an Widerspruch gedacht wurde und im VDK bin ich auch noch.
    Wenn allerdings sämtliche Experten sagen, es ist eher schlecht schlafende Hunde zu wecken, d.h. man riskiert die Runterstufung, dann muß man es lassen.
    Aber oft genug wird von Amts wegen mit Blick auf die durch die Höherstufung eventuell entstehenden Kosten auch nur versucht die Leute einzuschüchtern.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Nobby,

    meine Kollegin hat mich gebeten, Deine Anfrage noch einmal zu bearbeiten.

    Allerding muss ich feststellen, dass mir die Mitglieder unserer Community schon zuvor gekommen sind 😉

    Wesentlich ist die, bereits von GdB unterstrichene, Rolle Deiner behandelnen Ärzte. Mach Dir beim Einholen der Gutachten bzw. Befundschreiben ruhig die Mühe, Fachärzte aufzusuchen. Denn deren Meinung hat weit mehr Gewicht, als die eines Allgemeinmediziners (Hausarzt) 😀

    Bei weiteren Fragen oder Problemen kannst Du dich gern an mich oder meine Kollegen wenden! Wir freuen uns darauf, Dir helfen zu dürfen 😀
  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Auskünfte. Da ich regelmäßig bei einem Neurologen in Behandlung bin, werde ich mit diesem diesen noch einmaL alles besprechen. Der Tipp mit dem Sozialverband ist gut. Bin schon seit einigen Jahren Mitglied dort undhätte somit selbst darauf kommen können.

    LG Nobby
  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Auskünfte. Da ich regelmäßig bei einem Neurologen in Behandlung bin, werde ich mit diesem diesen noch einmaL alles besprechen. Der Tipp mit dem Sozialverband ist gut. Bin schon seit einigen Jahren Mitglied dort undhätte somit selbst darauf kommen können.

    LG Nobby
  • Aber mal was anderes, ich habe auch einen GdB von 60 + "G".
    Das habe ich bekommen, weil ich ein schweres chronisches Asthma bronchiale habe. Und ich glaube, dass ist der max. GdB, den man für diese Krankheit überhaupt bekommen kann!?

    Ich könnte wohl auch Schwierigkeiten bekommen, wenn ich mal einen Verschlimmerungsantrag machen werde?! Ich werde es 2012 wohl mal versuchen!

    Was damit gesagt werden will ist, bei einer schweren & chronischen Erkrankung, bekommt man einen GdB von 60! Jedenfalls habe ich das mal so mitbekommen, aber keine Ahnung ob das richtig ist!!!

    Das "G" habe ich bekommen, weil durch mein Asthma meine Wegefähigkeit stark eingeschränkt ist.


    Jetzt eigentlich meine Frage:
    Hast du deinen GdB von 60 bekommen, weil du auch eine schwere chronische Erkrankung hast?



    Gruß
  • Hallo,

    Das G habe ich schon als Kind bekommen. Ich habe eine ICP. Die Folge davon eine Lähmung der linken Körperhälfte. In der Hauptsache ist das linke Bein under Arm betroffen. Die sichtbaren Auswirkungen entsprechen dehnen eines Schlaganfalls. Bei beiden Erkrankungen handelt es sich um neurologische Störung des Bewegungszentrums im Gehirn hervorgerufen durch Sauerstoffmangel. Zum besseren Verständnis hilft vielleicht dieser Link http://www.sonderpaed-online.de/
    Bei mir ist die Störung bei der Geburt entstanden. Bei einem Schlaganfall entsteht sie im Laufe des Lebens.

    Was ich vergessen habe zu erwähnen ich habe seit einigen Wochen auch den SBA mit der unbefristeten Gültigkeit. Diese haben sie mir beim Versorgungsamt ohne Probleme bei der turnusmäßigen Verlängerung reingedrückt

    LG Nobby
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