Sozialschulden wegen Arbeit in der Behindertenwerkstatt

Ich bekomme Rente und arbeite seit längern in einer Behindertenwerkstatt. Für 35Stunden in der Woche und 22arbeittagen bekomme ich im Monat 217€ früher war es noch weniger.Die Angestellten also die chefs Gruppenleiter und Leiter verdienen sich eine "goldene² Nase dort.Urlaub Haus Auto ist für sie kein Problem.Für mich ist das auch nicht das eigenentliche Problem.
Ich war jetzt einige länger Zeit krank. In meinem Arbeitsvertrag steht immer : Beendet der Träger der Leistungen seine Kostenzusage oder nimmt er sie zurück endet der Arbeitsverteg. Genau das tut er wenn man länger krank ist.Wer der Kostenträger ist steht mit keinem ainzigen Wort im Arbeitvertrag.
Bei der Gesundschreibung von meinem Arzt,sollte ich mich an die sozialarbeiterin wenden. Das tat ich und sie legte mir ein Papier vor das um die Kostenübernahme vom Sozialamt beantragt. Das heißt nicht anders das die Werkstatt vom Sozialamt Gelder erhält damit ich dort arbeiten darf. Nun arbeiten die Behinderten ja auch und erbringen ja auch eine verwertbare Leistung.Gemunkelt wurde das nur 67% der Gelder die erwirtschaftet werden an die Behinderten ausgezahlt werden müssen.
Mein Problem::: Ich weiß das Sozialgelder vom Erben zurückzuzahlen sind. Und ich habe gemeinsam mit meinem Sohn das Erbe von Vater und Mutter überschrieben bekommen.
ein Haus jeder zur Hälfte.Auch mein ganzes Geld steckt in diesem Haus. Mein Sohn möcht auch noch Geld darin investiern.Aber in meinem Fall müsste er sich von dem Haus trennen um die Sozialschulden zu tilgen.
Dieses Problem habe aber nicht nur ich, ich kenne allein drei in der kleinen Zweigwerkstatt dennen es geauso geht.

Heißt das jetzt in dem ich pro Stunde 1,40€ verdiene mache ich Sozialschulden auf mein Haus?
Und wieviel fallen da an sozialschulden in einem einzigem Jahr an?Was mich aber ärget Nutznießer sind da allein die chefs.

Über all wo ich hier im Internet gesucht habe, habe ich nirgendwo eine Antwort darauf bekommen.

Antworten

  • Hallo Helenchen,

    ein ganz schwieriges Ding. Mit den Sozialgeldern sowieso. Habe deinen Beitrag jetzt drei mal gelesen, aber schlauer bin ich daraus auch nicht geworden. Ich kann mir nicht vorstellen, das du von deinen 217 Euro Einkommen aus der Behindertenwerkstatt die 67 % wieder zurückzahlen musst, weil das Sozialgelder sind (ich hoffe, dass ich es so richtig verstanden habe). Denn in den Moment ist es für dich Einkommen. Woraus das Einkommen nun entsteht und sich zusammensetzt, dürfte völlig irrelevant sein. Ist jedoch nur eine reine Vermutung von mir.

    Und da es sehr verkorkst und auch noch sehr speziell ist, würde ich mit so einer Frage zum Fachmann, sprich zum Anwalt für Sozialrecht gehen. Als erste Anlaufstelle hast du aber auch die Möglichkeit der Rechtsauskunft, die es in jeder Gemeinde gibt. Dort gehst du hin und bezahlst eine kleine Aufwandsentschädigung (um die zehn Euro). Es gibt dort dann mehrere Anwälte, die verschiedenen Bereichen zugeteilt sind und sich dort auskennen. Die würde ich um Rat fragen. Und wenn auch die nicht weiter wissen, sollten die dir zumindest sagen können, was du machen oder wo du hingehen soltest.

    Mehr als diesen Rat kann ich dir leider auch nicht geben.
  • balu24 hat geschrieben:
    aber schlauer bin ich daraus auch nicht geworden. Ich kann mir nicht vorstellen, das du von deinen 217 Euro Einkommen aus der Behindertenwerkstatt die 67 % wieder zurückzahlen musst, weil das Sozialgelder sind (ich hoffe, dass ich es so richtig verstanden habe). Denn in den Moment ist es für dich Einkommen. Woraus das Einkommen nun entsteht und sich zusammensetzt, dürfte völlig irrelevant sein. Ist jedoch nur eine reine Vermutung von mir.




    Hallo balu und ihr anderen ,
    vielleicht habe ich es verkorkst geschrieben Also 217€ verdiene ich im Monat für 22arbeitstage und eine35 Stunden Woche. Der Werkstattrat hat durchdringen lassen das von den erwirtschaften Geldern 67% an die Behinderten ausgezahltwerden müssen.nicht wie du vermutest, zurück zu zahlen sind ans Sozialamt.Wir arbeiten ja und erbringen eine Arbeitsleistung und erwirtschaften damit Gelder die zu 67% an die Werkstättigen der Werkstatt auszubezahlen sind.Natürlich gibt da auch Lohngruppen und Leistungsstufen für die Behinderten.
    Die größen Lohn Unterschiede machen dort aber die Angestellten im Verhältnis zu den Behinderten aus.Und ich vermute die Leistungen der Kostenzusage des Leistungsträgers sprich: Sozialamt /von meinerseits und den andern Behinderten,: ermöglichen den Chefs die dicken Gehälter.
    Bis jetzt kannte ich immer nur den passus Kostentäger des Leistungsträgers in dem Arbeitsvertrages. Das der Kostenträger das Sozialamt ist habe ich jetzt nur durch Zufall erfahren, weil ich selbst den Antrag unterschrieben habe und die Sozialarbeierin des Arztes mir das Schreiben aufgesetzt hat.Wenn ich das ganze eher schwarz auf weiß gesehen hätte, das Sozialamt als Kostenträger im Arbeitsvertag gestanden hätte,dann hätte ich gar nicht erst denn Arbeitsvertrag unterschrieben und hätte mich sofort Rechtskundig gemacht.Denn es ist mir vollkommen klar, auch wenn ich selbst nix zurückzalen muss, das Sozialamt verlangt das von dem Erbe. Und mein Sohn der mit mir ein gemeinsames Haus hat je zur Hälfte, müsste meine Hälfte dem Sozialamt zahlen. Und alles was er an Wert verbesst in dem er Geld ins Haus steckt freut sich dann im Anschluß das Sozialamt.
    Im Klartext heißt das :in dem ich 1,40€ die Stunde in der Werkstatt verdiene mache ich Sozialschulden auf mein Haus.

    und das Monat für Monat und schon mehre Jahre

    PS irgendwo habe ich hier eine Adresse gefunden in den eine Broschüre für Behinderte bestellt werden kann, ich habe auch versucht die im Internet veröffentliche version der Broschüre zu lesen. Sie beinhaltest aber zu viele Seiten das ich mich da erst ganz genau einlesen muss.


  • Guten Morgen,

    Na ja, aber auh bei deiner jetzigen Schilderung ändert das nichts daran, dass es eine spezielle Frage ist und du zur Rechtsberatung gehen solltest. Denn zu solchen Fragen wirst du zu 99%, wie ehrlich von mir, nur Meinungen bekommen. Und die sind in diesem Fall nichts Wert, außer einem kleinen Denkanstoss. Das Internet ist was tolles, aber bei manchen Sachen sollte man das Stöbern und googeln lassen und reelle Hilfe suchen. Ich würde, wie schon gesagt, zur Rechtsberatung gehen. Da hast du Anwälte und Auskünfte gegen eine kleine Entschädigung. Deine Frage fällt, und das ist klar, unter Erbrecht, Sozialrecht oder Arbeitsrecht. Zu einem dementsprechenden Anwalt kommste dann und fragst ihm Löcher in den Bauch. Ist die sicherste Methode.

    LG, balu
  • Guten Morgen Helenchen,

    gerne können wir unsere Fachexperten für Rechtssachen über Deine Anfrage informieren. Zunächst sollten wir jedoch einmal versuchen, Deine Frage etwas zu "entwirren" 😉 Einverstanden? 😀

    Also, ich denke mal, die Gehälter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (sowohl für Menschen mit Behinderung, als auch für übrigen Angestellten) sind ein anderes Thema und auch nicht wirklich Dein Problem. Sehe ich das richtig?

    Vielmehr geht es Dir darum, dass der Kostenträger für Deine Arbeit in der Werkstatt das Sozialamt ist. Somit beziehst Du Sozialleistungen. Sozialleistungen darf aber nur der beziehen, der ein zu geringes Einkommen und kein Vermögen hat. Dass Dein Einkommen gering ist, steht außer Frage. Das halbe Haus, das Du hast zählt jedoch als Vermögen.

    Deshalb hast Du nun Angst, die Sozialleistungen der letzten Jahre zurückzahlen zu müssen bzw. dass das Sozialamt Dir und Deinem Sohn das Haus weg nimmt. Sehe ich das so richtig?

    Zur Klärung der Frage wäre es noch wichtig zu wissen, seit wann Du in die Werstatt gehst und wann Ihr das Haus geerbt habt.

    Ich freue mich darauf, Dir weiter helfen zu dürfen 😀
  • >Also, ich denke mal, die Gehälter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (sowohl für Menschen mit Behinderung, als auch für übrigen Angestellten) sind ein anderes Thema und auch nicht wirklich Dein Problem. Sehe ich das richtig?>
    Ja das siehst du richtig im Grunde genommen berührt mich das zwar. Ist aber in meinen Fall erst mal nicht von Wichtigkeit.

    Vielmehr geht es Dir darum, dass der Kostenträger für Deine Arbeit in der Werkstatt das Sozialamt ist. Somit beziehst Du Sozialleistungen. Sozialleistungen darf aber nur der beziehen, der ein zu geringes Einkommen und kein Vermögen hat. Dass Dein Einkommen gering ist, steht außer Frage. Das halbe Haus, das Du hast zählt jedoch als Vermögen.

    >Deshalb hast Du nun Angst, die Sozialleistungen der letzten Jahre zurückzahlen zu müssen bzw. dass das Sozialamt Dir und Deinem Sohn das Haus weg nimmt. Sehe ich das so richtig?>
    Das das Sozialamt mir das Haus wegnimmt ,denke ich da hätte man es schon längst gemacht, aber den Erben nimmt man mein Teil vom Haus weg um diese Sozialschulden zu tilgen .Zuerst gehörte die Hälfte mir und meiner Mutter, ihren Teil hat sie jetzt an meinen Sohn überschrieben.

    Zur Klärung der Frage wäre es noch wichtig zu wissen, seit wann Du in die Werstatt gehst und wann Ihr das Haus geerbt habt.

    • Ich gehe seit März 2002 in die Werkstatt. Wobei ich im ersten Jahr Übergangsgeld von der Rentenkasse bezogen habe. Ich war in einer schlechten Verfassung mir ging es erstens um Arbeit als Therapie und zweitens musste ich dringen den Lebensunterhalt meiner Familie sichern denn mein Mann war Selbständig mit hohen Schulden und ohne Einkommen.. Ich gewann dadurch Abstand die meinen Mann und seine Schulden betrafen. 2003 ging die Ehe in die Brüche, es begann ein langer erbitterlicher Scheidungskrieg der erst nach vielen Gerichtlichen Terminen 2005 endete. Darin heißt es: ich darf mein Haus nicht verkaufen muss es meinen beiden Kindern vererben, darf auf das Haus keine Schulden aufnehmen , nur der Staat hat dabei Vorrang. Wenn ich zum Beispiel ins Heim komme. Eigentlich hätte mein Mann gar keine Recht auf das Haus wurde mir später von einem Anderen Anwalt gesagt, weil ich hierfür das ich 1994 das Haus überschrieben bekommen habe meine Mutter sozusagen Pflegen muss und dies sozusagen nicht erfüllt ist und ein vorgweggenommens Erbe ist.. Gelder hat auch nicht mein Mann in das Haus gesteckt das hätte ich auch nachweisen können. Dazu ist es nun zu Spät weil das alles abgeschlossen ist.

    Mein Problem was ich aber habe das man in Unwissenheit gelassen wird wer der Kostenträger der Leistungen was die Werkstatt erhält gelassen wird. Denn ich glaube ich hätte mir dann die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt sicher überlegt. Dazu musst du mal den Werkstattvertrag lesen.

  • Hallo Helenchen,

    Für die Kosten von WfB sind in der Regel die Bezirke in Form von Eingliederungshilfe zuständig und nicht die Sozialhilfe für die Hilfe zum normalen Lebensunterhalt.
    Das ist insofern relevant, als daß bei der Eingliederungshilfe höhere Einkommens - und Vermögensgrenzen bestehen, als bei Sozialhilfe, d.h. die Grenze ab der man Aufkommem muß liegt höher.
    Grundsätzlich ist das halbe Haus einsetzbares Vermögen, jedoch muß abgeklärt werden, inwieweit ein Auszug eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
    Vor allen Dingen muß aber geklärt werden, welche behindertengerechten Wohnmöglichkeiten gegeben sind, wenn das Haus eingesetzt werden muß und ob das nicht letztlich insgesamt auf Dauer teuerer kommt, als wenn man das Wohnen im Haus beibehält.
    Das kann aber nur ein Fachanwalt für Sozialrecht oder wenn man Mitglied beim VdK ist, haben die Fachleute dafür.

    Gruß

    Surfer
  • Leider wollte ich eine Datei anhängen aber dieser dateityp ist nicht erlaubt.

    Ich Danke erst einmal allen die versucht haben meine Frage zu beantworten.
  • Tut mir Leid, leider kann man hier das Dokument als Bild nicht lesen was ich an das Sozialamt zur Wiederaufnahme meiner Arbeit schicken musste..Auch den Werkstattvertrag kann ich hier nicht anhängen, in dem immer nur von der Kostenübernahme des Leistungsträgers die Rede ist. Wer der Kostenträgerist steht nicht drin. Auch wenn ich mir die Mühe gemacht habe und ihn eingescannt habe.

    Aber ich überlege mir ganz aufzuhören, was finanziell nicht leicht für mich ist. Aber es kann einfach nicht sein das durch diese Arbeit Sozialschulden weiter mache. Sozialschulden dessen Höhe mir unbekannt ist. Von 2003 bis 2007. Und hier wird eindeutig der Behinderte verschaukelt, in dem der Behinderte durch den Arbeitsvertrag nicht weiß wer der Kostenträger der Leistungen überhaupt ist.
    Wieder mal ein Beispiel das Dummheit und Unwissenheit nicht vor Schaden schützt. Meiner Meinung nach gehört das aber eindeutig in den Arbeitsvertrag. Ich denke der Behinderte hat das Recht aufgeklärt zu werden dass hier das Sozialamt der Kostenträger ist. Sozialgelder sind Rückzahlbar von den Erben und ich hätte mich dann nie darauf eingelassen. Denn das Haus was ich habe besitze ich ja nicht allein.

    Auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt denke ich, habe ich keine Arbeitschancen denn ich bin 80%schwerbehindert, das heißt ich muss es sogar dem Arbeitgeber mitteilen .Dann wird mich aber kein Arbeitgeber einstellen. In Ilmenau sind auch2600 Arbeitslose und auch genügend Studenten die eine Arbeit suchen.

    Bei bams.de gibt es eine Broschüre A712 die diese Dinge genau regelt. Ich habe mir gestern die Broschüre bestellt und Teile davon gestern zum ersten Mal gelesen. Es ist sehr Umfangreich so dass ich als Laie meine Mühe habe werde daraus Schlau zu werden. Ich denke ich werde mir wohl Rechtsbeistand bei einem Anwalt holen müssen.

    MFG Helenchen

  • @ Helenchen

    Schade, kuemmern sich die Insassen von geschuetzten Werkstaetten um die dadurch verursachten Kosten fuer die nicht mehr nur oeffentliche, sondern immer mehr auch privat(isiert)e verwaltende und mitprofitierende Kleptokratie nur dann, wenn ihre eigenen Kinder dafuer in neonazistische Sippenhaftung genommen werden. Auch die Sozialamtstante zahlt nicht aus der eigenen Westentasche, und es waere deshalb auch fuer alle Steuerzahler intressant, wer wie diesen kleinen Invalidenantreibern das ueberstandesgemaesse Wohlleben finanziert.

    Alle Erben sollten einer gleichen Erbschaftssteuer (insbesonder zur Finanzierung einer humanen Berentung statt Leerlaufzwangsarbeit fuer oder anderweitige Versenkung von Waisen, Invaliden, (echten!) Witwen und Alten) unterliegen, statt individuell fuer invalide oder sonstwie beduerftige Eltern in Sippenhaftung genommen zu werden. Unter dem Strich kaeme eine angemessene (Teil)berentung von (Teil)invaliden viel billiger als eine wie ein Krebsgeschwuer wuchernde Leerlaufzwangsarbeitsbuerokratie und -kleptokratie ala DDR-Invalidenzuchthaus Bautzen.

    In der Sache selber ist das Haus wahrscheinlich abzuschreiben. Zwar ist im Erbrecht vorgesehen, das Erbe statt einem Ueberschuldeten seinen Kindern zuzuwenden. Das wird aber bei Dir ueber die neonazistische Sippenhaftung nicht nur fuer minderjaehrige Kinder, sondern auch fuer andere, ihr Handeln sebst bestimmende oder durch Dritte bestimmte Angehoerige ausgehebelt....
  • Hallo Helenchen,

    vielen Dank für Deine weiteren Ausführungen!

    Gerne kannst Du Deine eingescannten Unterlagen auch per Email an redaktionmyhandicap[dot]de schicken. Die Kollegen werden es dann zusammen mit Deiner Anfrage aus diesem Thread an unsere Fachexperten für Recht weiterleiten 😀

    Habe heute erstmal einen schönen Sonntag! Wir kümmern uns darum, dass Du kompetenten Rat erhältst 😉
  • Hallo tigerhai,

    Ich bin ja nicht erst jetzt krank geworden. sondern schon mit dem 13 Lebensjahr
    Schon damals zu DDR Zeiten hatte man mir zweimal eine Rente angeboten. Ich habe abgelehnt. Ich habe meine 10Klasse gemacht meine Lehre mit gut abgeschlossen und habe in den gesamten DDR-Jahren normal gearbeitet in einen normalen DDR Betrieb und nicht in einer DDR-Werkstätte die es ja auch in den Betrieben gab. Freilich gab es Ausfallzeiten durch meine Krankheit. Aber ich war allen andern Arbeitern gleichgestellt. Heute sollte es ja laut SGB genauso sein. Aber das kannst du vergessen.
    Und ich bereue es trotzdem eine Rente beantragt zu haben, denn ohne Rente hätte ich er dann Umschulungsmaßnahmen bekommen. Ich habe dann privat Buchhaltungskurse bezahlt. Klar auf der einen Seite habe ich Rente bekommen, Geld was ich mit der Arbeitslosenhilfe nicht bekommen hätte. Auf die andere Seite aber hatte ich mit meiner Krankheit Null Chancen auf dem 1.Arbeitsmart. Damals war mein EX-Mann noch Arbeitnehmer. Dann macht er sich selbstständig und ich dachte da das ist die Lücke in die du Springen könntes. Aber schon nach drei Jahren war der Ofen aus, er hatte Schulden über Schulden und ich sah für mich nur den Gang in die Werkstatt.
    Es ist schon schlimm genug dass man auf dem 1.Arbeitsmarkt keine Chance hat und keine Stelle findet auch nicht mit einem Minijob, so dass einem nur der Gang in die Werkstatt bleibt. Teilweise gibt es dort auch genug Menschen die da Richtig Akkord arbeiten, nur damit sie die Lohn und Leistungseinstufungen behalten. Klar gibt es dort auch Leute die keinen Akkord arbeiten, weil es nicht geht, oder weil sie es für den Lohn auch nicht einsehen.
    >wenn ihre eigenen Kinder dafuer in neonazistische Sippenhaftung genommen werden. >

    Ein Hartz 4 Empfänger weiß das er Sozialhilfe bekommt, und er kommt da nur raus wenn er sehr viel Eigeninitiative betreibt. Bewerbung Schulung und usw. Er bekommt auch einen Bescheid über die Höhe der Summe. Er weiß dass er Schulden macht.

    Der Behinderte weiß das nicht, es kommt keinen amtlich Bescheid es steht nicht in seinem Arbeitsvertrag, es wird auch sonst nicht darüber gesprochen und Aufklärung in der Öffentlichkeit: wo gab es so eine Information? Klar im Internet steht vieles, aber dazu haben die wenigsten Zugang, weil sie trotz Rente und Arbeit geradeso über die Runden kommen, einige müssen sogar Grundsicherung beantragen weil beides nicht reicht. Woher Kann er dann die Information kommen:nur aus dem Fernsehen, Radio oder Zeitung. Und wurde darüber schon mal was gesagt? Ist das nicht Verdummung und Ausbeuterei Oder? Ein Kind wessen Eltern in einer Werkstatt arbeiten, kann doch das gar nicht wissen, es sei denn er hat die vielen Seiten des SGB gelesen. Selbst wenn das Erbe minimal ist nimmt er automatisch die Schulden an ohne zu Wissen zu können das Schulden da waren. Mich ist das nicht Rechtes das es nicht im Arbeitsvertrag steht das der Kostenträger das Sozialamt ist. Und es muss an die Öffentlichkeit. Und es müssten dann auch Bescheide über die Höhe der Sozialleistungen verschickt werden dann Behinderten.
    Sozialgesetzbuch SGB IX

    § 5 Leistungsgruppen
    Zur Teilhabe werden erbracht
    1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
    § 3 § 4 § 5
    3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
    4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
    § 6 Rehabilitationsträger
    (1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein
    1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,
    2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nr. 2 und 3,
    3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,
    4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 3, die
    Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,
    5. die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen
    des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Leistungen nach § 5
    Nr. 1 bis 4,
    6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4,
    7. die Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4.



    Für mich trifft da §5 Absatz 2und §6 Absatz 7 zu. Und diese Leistungen fließen in die Werkstatt und bekomme nicht ich persönlich.

    In den Ratgeber von bams.de A712 habe ich bis jetzt vergeblich versucht herauszufinden wie es sich bei den Leistungen mit Rückzahlung verhält, vielleicht steht es auch nicht drin. Die Bröschüre ist ja nur ein Auszug.
    In 123.recht.de habe ich meine Frage auch gestellt unter Sozialrecht. Dort wurde mein Artikel gelöscht warum auch immer. Einer hat behauptet die Gelder kämen aus der esf.de und tatsächlich ist da auch was zu finden, was Fördergelder betrifft. Für mich aber trotzdem etwas schamig, denn im Arbeitsvertrag steht Kostenträger und nicht Fördergelder.

    So ich wünsche noch einen schönen Sonntag
    Helenchen

  • Hallo Helenchen

    Da war je die DDR humaner als mir weisgemacht wurde. Wobei es das Invalidenzuchthaus Bautzen wirklich gab. Wo sich die Stasimoechtegernmengeles austobten und die Leute mit Vollzeitidiotenarbeiten (z.B. mit minderwertigen Kugelschreibern solange ueber Papier zu fahren, bis doch ein Stich rauskam) und Dunkelarrest zu seelischen Wracks schickanierten. Waehrend kleine Mauerschuetzen unter Befehlsnotstand in Schauprozessen zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, ist ueber den Verbleib der DDR-Moechtegernmengeles offiziell nichts bekannt. Vielleicht waere die Durchkaemmung der Rentenklauaerzte der privaten und gar auch staatlichen Versicherungen im "restlichen" germanofonen Sprachraum weiterfuehrend....

    Das amerikanische Lohnsklavenausbeuterprinzip wurde in der Schweiz von einigen Konzernen schon vor vielen Jahrzehnten praktiziert: Das beste Drittel wird etwas "ueppiger" bebrosamt, das zweite Drittel muss sich entweder abhunden oder gehen, das letzte Drittel wird gefeuert. Verschaerft wurde diese Art Lohnsklaverei durch das Team-System. Anstatt individuell werden die Zusatzbrosamen nur kollektiv verteilt. Was zu einem verheerenden Mobbing der Straken an den Schwachen fuehrt.

    Nun muesste bei besonderen Anforderungen auch die entsprechende Befreiung der nicht maximal Leistungsfaehigen geregelt sein. Vor den Nazikriegen wurden zB die schwachen Soldaten bei humanen germanofonen Armeen statt kriegs- nur garnisonsverwendungsfaehig geschrieben. In der Schweiz gabs entsprechend die von militaerischen Anforderungen befreiten Hilfsdienstpflichtigen fuer die schwachen Maenner und alle (freiwilligen) Frauen. Bei den Nazis gabs dann in Kriegszeiten nur noch kv oder KZ, wobei die noch mehr der Berufsethik als dem Eigennutz verpflichteten Wehrmachtserzte nicht nur nach schweren koerperlichen Verwundungen sondern auch schweren Traumatisierungen und Erschopfungen die Moeglichkeiten der Verwendung in der Heimat oder angenehmen Besatzungszonen bis aufs eusserste ausreizten, bevor es wieder ab an die Ostfront ging. In der Schweiz klappte das ueber die IV bis in die 80er-Jahre. Dann wurde begonnen, die nicht Hochleistungsfaehigen vollzeit auszubeuten oder auf Sozialhilfenivo zu dreucken.

    Mit dem Vorschriftenstudium handelst Du Dir nur Kopfschmerzen ein. Seit diese (soweit sie nicht sogar verfassungs- und gesetzwidrig geheimgehalten werden, wie zB die Geheimapartheidvorschriften der Schweiz gegen farbige Verlobte und Kernfamilien von vermoegenslosen Auslandschweizern) in Rechtsstaaten ins Internet gestellt werden muessen, wurden sie so verkompliziert, dass der Unterworfene gar nicht mehr drauskommen kann. Und angewendet oder gebogen werden sie stets so, dass der Schuetze oder Buerger Arsch immer der Beschissene ist und die Kleptokratie immer absahnen kann....

    LG
  • Hallo Helenchen,

    kannst Du mit der Antwort vom Tiger etwas anfangen?
    Ich verstehe leider gar nichts und kann das nicht nachvollziehen, was er schreibt. 🥺

    Liebe Grüße

    Lavcadia 😉
  • Hallo Helenchen,

    ich habe Deine Unterlagen erhalten und werde sie an unsere Fachexperten für Sozialrecht weiterleiten.

    Es wäre übrigens sinnvoll, diesen Beitrag nicht für eine grundlegende Systemkritik und anschließende Diskussion zu nutzen! Denn wenn ich unsere Fachexperten darauf verweise, wäre es schon schön, wenn sie nur das lesen müssten, was sie wissen müssen, um die ursprüngliche Frage kompetent beantworten zu können 😀
  • Hallo Justin

    Einverstanden.

    Ich faende es allerdings auch sinnvoll, wenn in allen Themen Beitraege, die mangels ausreichender Argumente zur Sache auch rein persoenliche Anmache bis hin zu gezielter sachfremder persoenlicher Diffamierung oder gar unerbetenen Hobiferndiagnosen ohne Sachzusammennang gegen Forenkollegen enthalten, mit Grundangabe nicht nur kritisiert, sondern auch ganz geloescht werden.

    Mir wuerde es - abgesehen von Returkutschen zu persoenlicher Anmache - nie einfallen, einen Beitrag zur Sache - auch wenn er meinen Horizont uebersteigt - mangels Gegenargumenten zur Sache mit einer sachfremden und aufhetzerischen persoenlichen Diffamierung des Schreibers zu kontern!

    BG
  • Hallo Helenchen,

    unsere Fachexpertin hat mir zu Deiner Angelegenheit folgende Antwort übermittelt:

    Gemäß § 90 Absatz 2 Nr. 8 SGB XII gehört ein angemessenes Hausgrundstück zum Schonvermögen (d.h. keine Verwertung gefordert), wenn es von der Person, de Sozialhilfe bezieht, allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll.

    Satz 2: "Die Angemessenhet bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf (zum Beispiel behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Menschen), der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäodes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes. "

    Es dürfte also keine Probleme geben, da das Haus von der Leistungsempfängerin selber mit ihrem Sohn bewohnt wird.

    Erben sollen auch die Kinder und dass sie darin wohnen sollen, wird zunächst mal vermutet. Ob sie das später tatsächlich tun, weiß man natürlich jetzt nicht, der Sohn aber ja wahrscheinlich schon.

    Für Kostenersatz durch Erben gilt § 102 SGB XII (bitte nachlesen, steht alles drin).

    Ein Verkauf des Hauses steht aktuell also jedenfalls gar nicht zur Debatte, andere Verwertung auch nur bei Unangemessenheit. Zum Beispiel Vermietung, wenn noch leerstehende Wohnung oder Stockwerk im Haus wäre.


    §102 SGB XII regelt, dass Deine Erben Leistungen zwar grundsätzlich zurückzahlen müssen. Aber nur...
    ... für Sozialleistungen der letzten zehn Jahre
    ... wenn die Leistungen das dreifache des Grundeinkommens überschreiten (das Grundeinkommen setzt sich aus dem doppelten Eckregelsatz (z.Zt. 351,- Euro, also 702,- Euro) und den Wohnungskosten (Miete, Abtrag, keine Nebenkosten)

    Hier noch einmal der Link zu §102 SGB XII: http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__102.html

    Ich hoffe, diese Antwort konnte Dir bei der Lösung Deines Anliegens helfen.

    Bei weiteren Fragen, freuen wir uns darauf, Dir noch einmal helfen zu dürfen 😀

  • Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung, was die Rückzahlung betrifft.
    Trotzdem ist die Frage nur Halb beantwortet. Ich habe zwar den § 5 und §6 des IX Sozialgesetzbuches selbst gefunden aus dem ich mir erlesen kann ,das da ein Recht Teilhabe auf ein Arbeitsleben hervorgeht und dieses aus der Sozialhilfe bezahlt wird. ( Wiedereingliederungshilfe die ersten 24 Monate wird aus der Rentenkasse finanziert, so habe ich es verstanden, danach ist die Sozialhilfe zuständig )Und damit haben Erben es zu erstatten.
    Wenn es so ist ,ist wie ich es jetzt benannt habe wäre meine Frage zur Hälfte beantwortet. Vielen Dank.

    Meine Frage geht aber auch dahin :

    1: muss das nicht aus dem Arbeitsvertrag erkennbar sein. Warum wird der Kostenträger der Maßnahme, sprich die Sozialhilfe, nicht im Arbeitsvertag benannt werden oder muss nicht benannt werden. Ist das so Rechtens?

    2: Warum bekommt der Behinderte der in einer Werkstatt arbeitet nicht genauso einen Bescheid wie andere Sozialhilfeempfänger welche Höhe er Sozialhilfe bezieht.

    3: Warum wird dies in der Öffentlichkeit( Medien) gezielt verschwiegen, dass man mit seiner Arbeit in einer Behindertenwerkstatt gleichzeitig Sozialhilfeempfänger ist ?

    Der Verdacht kommt da leicht auf das man als Behinderter ein 2. Klasse Mensch ist der das nicht zu erfahren braucht. Und ich hätte so einen Arbeitsvertrag nie unterschrieben wenn ich zu der Zeit davon Kenntnis gehabt hätte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helenchen

  • Ich frage mich, wie das bei meinem Freund ist ? Er arbeitet auch in so einer Werkstatt für ca. 200 Euro im Monat. Ich habe auch das Gefühl, dass die Leute dort ausgebeutet werden und nur sinnlose Arbeit machen dürfen, und auch keine großen Chancen auf Wiedereingliederung haben.
    @Helenchen : wie lange arbeitest du schon in der Werkstatt ? Mein Freund meinte, manche Kollegen von ihm wären schon fast 10 Jahre dort, und man tut nichts wieter für sie. Er müsste jetzt keine Probleme mit Schulden haben, weil er zusammen mit seiner Mutter zur Miete wohnt.
    Zusätzlich zu dieser Arbeit erhält er noch ca. 500 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente.
    Würde sich da etwas ändern, wenn wir zusammenziehen würden ? Kommt wohl drauf an, was ich nach meiner Ausbildung verdiene. Dass wir so eine Art "Bedarfsgemeinschaft" bilden würden. Die Rente soll Ende August auslaufen, dann muss er sich noch mal beim Arbeitsamt untersuchen lassen. Ich hoffe dass dabei rauskommt, dass er wieder arbeitsfähig ist - ich halte ihn schon dafür, er traut es sich selbst weniger zu - damit er mal aus dieser Werkstatt rauskommt.
  • Helenchen hat geschrieben:
    1: muss das nicht aus dem Arbeitsvertrag erkennbar sein. Warum wird der Kostenträger der Maßnahme, sprich die Sozialhilfe, nicht im Arbeitsvertag benannt werden oder muss nicht benannt werden. Ist das so Rechtens?

    2: Warum bekommt der Behinderte der in einer Werkstatt arbeitet nicht genauso einen Bescheid wie andere Sozialhilfeempfänger welche Höhe er Sozialhilfe bezieht.

    3: Warum wird dies in der Öffentlichkeit( Medien) gezielt verschwiegen, dass man mit seiner Arbeit in einer Behindertenwerkstatt gleichzeitig Sozialhilfeempfänger ist ?


    Hallo Helenchen,

    ich freue mich sehr, dass meine Antwort bzw. die unserer Fachexpertin Dir schon geholfen hat.

    Die erste der o.g. Fragen werde ich gerne auch noch an unsere Fachanwältin weiterleiten 😀

    Die beiden anderen Fragen sind wohl nur schwerlich von einem Anwalt konkret zu beantworten. Hierbei geht es wohl eher um eine politische Grundsatzdiskussion. Das "Warum" wird Dir wohl niemand wirklich beantworten können oder vielleicht auch wollen.

    Trotzdem werde ich dieses Thema gerne mal in die nächste Redaktionskonferenz "mitnehmen" 😀

    Wenn es Dir wirklich so ein großes und persönliches Anliegen ist, schreibe doch einfach mal Deiner/m örtlichen/m Bundestagabgeordneten diesbzgl. einen Brief.

    Loreley, vielleicht magst Du Deine Frage noch mal in einem eigenen Thread posten? Dann wäre es alles etwas übersichtlicher 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Helenchen hat geschrieben:
    1: muss das nicht aus dem Arbeitsvertrag erkennbar sein. Warum wird der Kostenträger der Maßnahme, sprich die Sozialhilfe, nicht im Arbeitsvertag benannt werden oder muss nicht benannt werden. Ist das so Rechtens?

    2: Warum bekommt der Behinderte der in einer Werkstatt arbeitet nicht genauso einen Bescheid wie andere Sozialhilfeempfänger welche Höhe er Sozialhilfe bezieht.

    3: Warum wird dies in der Öffentlichkeit( Medien) gezielt verschwiegen, dass man mit seiner Arbeit in einer Behindertenwerkstatt gleichzeitig Sozialhilfeempfänger ist ?


    Hallo Helenchen,

    ich freue mich sehr, dass meine Antwort bzw. die unserer Fachexpertin Dir schon geholfen hat.

    Die erste der o.g. Fragen werde ich gerne auch noch an unsere Fachanwältin weiterleiten 😀

    Die beiden anderen Fragen sind wohl nur schwerlich von einem Anwalt konkret zu beantworten. Hierbei geht es wohl eher um eine politische Grundsatzdiskussion. Das "Warum" wird Dir wohl niemand wirklich beantworten können oder vielleicht auch wollen.

    Trotzdem werde ich dieses Thema gerne mal in die nächste Redaktionskonferenz "mitnehmen" 😀

    Wenn es Dir wirklich so ein großes und persönliches Anliegen ist, schreibe doch einfach mal Deiner/m örtlichen/m Bundestagabgeordneten diesbzgl. einen Brief.

    Loreley, vielleicht magst Du Deine Frage noch mal in einem eigenen Thread posten? Dann wäre es alles etwas übersichtlicher 😀


    Ich habe schon eine Antwort darauf bekommen vom Bundesministerium.

    Darin verweist man mich das die Durchführung des SGB XII und die sozialhilferechtliche Entscheidung verfassungsrechtlichen die Behörden in den Ländern – und hier insbesondere die örtlichen Kommunalbehörden –zuständig sind. Sowie rechtliche Gesichtspunkte der behördlichen Entscheidung ,die häufig durch Ausübung pflichtgemäßen Ermessens oder durch Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe getroffen wurde.

    Im Klartext die Länder und Kommunen sind zuständig sich nach den SGB zu halten. Die Gesetze können aber das so gebogen werde, wie sie es möchten, weil nicht alles eindeutig im SGB geregelt ist. Das gibt man damit zu.

    Z.B. habe ich kein Gesetz gefunden der regelt, das man einen Bescheid bekommen muss und nichts darüber das die Höhe der geflossen Gelder im Bescheid stehen muss. Wer den § findet möge ihn mir hier hineinstellen.

    Das Bundesministerium teile mir aber mit, dass die Entscheidungen des Sozialamtes, regelmäßig in Form eines rechtmittelfähigen Bescheides den Sozialempfängern bekanntgeben werden muss.
    Nur was in den Bescheid drin zu stehen hat teile mir das Bundesministerium nicht mit. Ich habe ja auch nach sieben Jahren zum ersten Mal einen Bescheid bekommen, dass die Kosten übernommen werden. Nur nicht in welche Höhe und das es Sozialhilfe ist.

    Ich habe ja auch schon gesagt das man im ganzen Ratgeber für Behinderte das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kommt nichts findet über Rückzahlung vom Erben und über die Bekanntgabe an den Betroffenen der Bescheide über Gewährung der Kostenübernahme zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Sozialhilfe steht eben so wenig.

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