Darf ich trotz Haustierverbot einen Hund halten?

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Hallo, zusammen

Ich nin neu hier im Forum und suche dringend nach Ratschlägen, Tipps, Erfahrungen und rechtlicher Situation zu folgendem Problem:

Ich lebe als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern in einer Mietwohnung.

Mein Sohn (9 Jahre alt) ist geistig behindert. Durch seine Behinderung lebt er sehr zurückgezogen und hat genau genommen keine Freundschaften. Seine Bezugspersonen beschränken sich auf die Familie und oberflächliche Kontakte in der Schule oder am Spielplatz, welche kaum erwähnenswert sind.

Meine Großtante hat sich vor wenigen Monaten einen Hund zugelegt, mit welchem mein Sohn sehr gut zurecht kommt. Er liebt Hunde abgöttisch und man sieht, wie sehr ihn der Hund gut tut. Richtig therapeutisch!
Er kuschelt mit ihm, spielt mit ihm, redet mit ihm und seine "Mauer" wird ein wenig leichter und Dominic wirkt allgemein gefestigter und "menschlich wärmer".
Da meine Tante weiter weg wohnt haben wir nur sehr wenig Kontakt mit diesem Hund. Dominic kann im Bestfall alle 2 Monate mal einen Nachmittag mit ihm spielen. Das macht Dominic sehr traurig und er fragt immer wieder, wann wir den Hund besuchen können oder wann wir uns auch einen Hund holen. Seit Jahren wünscht er sich einen Hund.
Dominic ist sehr traurig und oft einsam. Es bricht mir das Herz!

Ich lebe in einer Mietwohnung mit allgemeinen Haustierverbot. (Das steht in einem handschriftlichem Zusatzvertrag)

Da ich im Internet viel recherchierte, fand ich Seiten, in welchem das Haustierverot unwirksam sei, z.B. Yorkshire-Terrier nicht verboten werden dürfen, behinderten Kindern der Zugang zu einem Hund erlaubt werden müsse (aus therapeutischen Zwecken),....

Dominic will so gerne einen Hund. Auch seine Schwester und ich. Als alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern fühle ich mich oft einsam und wir 3 wären zutiefst erleichtert, würde man uns die Haustierhaltung erlauben.

Ich arbeite täglich nur 3 Stunden und hätte die Zeit, mich um den Hund zu kümmern.

Bevor meine Kinder zur Welt kamen hatte ich immer einen Hund und hätte gerne wieder einen Hund. Ich dachte an einen kleinen Hund, welcher die Größe von ca. 25 cm hat. Eine derart kleine Rasse kann kaum Abnutzungen in der Wohnung verursachen und da mein bevorzugter Hund ein Malteser sein soll (er ist bekannt für seine extrem freundliche und ruhige Art und wird in der Behindertenarbeit oft eingesetzt), wird auch niemand der Mitbewohner in unserem Haus belästigt. Diese Hunde sind in der Regel die Freundichkeit in Person!


Weiß jemand, wie es in dieser Sachlage aussieht?


Ich bin davon überzeugt, dass uns allen der Hund sehr weiter helfen würde. Insbesondere dem Dominic. Er hat es so schon schwer genug. Kann man uns wirklich verbieten, eine bessere Lebensqualität für Dominic zu erwirken, indem man ihm diesen Herzenswunsch, welcher zu einer sozialen Förderung eindeutig beiträgt, verbietet?

Was können wir tun? Gibt es tatsächlich eine Sonderregelung bei Behinderten? Ich möchte nicht voreilig einen Hund anschaffen, um ihn dann wieder weggeben zu müssen.



Können Sie mir weiterhelfen?

Ich bin am verzweifeln. Ein Umzug ist finanziell momentan nicht tragbar und auch nicht erwünscht, da ich die Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung reissen möchte.

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Antworten

  • Liebe Cheyenne,

    erstmal herzlich Willkommen bei uns! 😀

    Ich würde es erstmal mit einem Kompromiss statt einer Konfrontation versuchen. Das heißt: Mit dem Vermieter reden. Vielleicht bringt er Verständnis für Eure Situation auf und es wird da eine Ausnahme vom Haustierverbot gemacht. Ich weiß nicht, ob Du das schon versucht hattest, aber ich würde das als erstens probieren.

    Erzähl ihm, wie ein Hund Deinem Sohn und schließlich auch Dir und Deiner Tochter gut tut. Erkläre ihm das Wesen eines Malteser. Vielleicht erreichst Du so das Ziel. Wenn das nicht funktioniert, dann schauen wir nach anderen (rechtlichen) Möglichkeiten. Bei einem ausgebildeten Therapiehund ist das wahrscheinlich leichter, da dieser ja medizinisch-psychologisch begründet werden kann. Wäre das vielleicht eine Option für Euch? Hast Du vielleicht auch schon mit dem Therapeuten Deines Sohnes darüber gesprochen?

    Ich hoffe, ich konnte fürs Erste helfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Cheyenne,

    auch von mir ein herzliches willkommen im Forum.

    An deiner Stelle würe ich zuallererst mit all deinen Nachbarn sprechen. Ihnen die Situation schildern und ihnen auch gleich sagen, das du an solch kleinen Hund denkst.

    Wenn alle Mitbewohner einverstanden sind, wird dir auch dein Vermieter keine Steine in den Weg legen. Meistens ist ein grundsätzliches Tierhalteverbot im Mietvertrag nur eine Absicherung des V., dmit er seine Ruhe hat und sich nicht mit Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigen muß.

    Nun hast du schon zwei Optionen, ich wünsche dir, das es klappt mit einem Hund für euch, da ich weiß, wie wertvoll ein solcher sein kann. Ausserdem finde ich es toll, wie verantwortlich du an die "Sache" rangehst, alles Gute für deine kleine Familie !


  • Hallo!

    Ich schließe mich Tom an.
    Wir selbst haben seit ein paar Wochen eine liebe Mischlingshündin.
    Es war ein sehr schwerer Weg dorthin,jedoch nicht wegen dem Vermieter.
    Sondern wegen vielen unseriösen Geschäftemachern.

    Wir haben im Vorhinein mit unserem Vermieter gesprochen und dieser kennt auch unsere Situation.Er hat sich sofort mit der Hausverwaltung verständigt und dann beschloßen,solange es keine Probleme mit den Hausbewohnern gibt,dürft ihr einen kleinen Hund halten.
    Dann haben wir bei unseren Nachbarn vorgesprochen und die waren einverstanden.
    Haben die Kleine auch nach dem Einzug vorgestellt.
    Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.
    Gruß
    SENDRINE 😺
  • Hallo

    Danke für die Anregung.

    Das Problem ist, dass meine Vermieterin den Vermerk, wie schon erwähnt, handschriftlich im Vertrag hinzugefügt hat ("Keine Haustiere").

    Sie hatte mal schlechte Erfahrung gemacht mit einem Hund in einer ihrer Mietwohnungen und meinte, bevor ihr jemand mit einem Hund oder einer Katze ins Haus käme, suche sie sich lieber einen anderen Mieter. Das war zu Mietbeginn.

    Die Diagnose der geistigen Behinderung meines Sohnes fiel NACH Einzug in diesem Miethaus. Zum Zeitpunkt des Einzuges wußte ich noch nichts davon, dass mein Sohn geistig behindert ist.

    Als mir durch die Untersuchungen, Behandlungserfolge wie auch -misserfolge, der schulischen sowie sozialen Entwicklung klar wurde, wie ernsthaft "gehandicapt" mein Sohn ist, bereute ich aufgrund des Haustierverbotes den Einzug hier im Hause.
    Hier im Ort etwas kostengünstiges zu finden ist sehr unwahrscheinlich.
    Deswegen würde ich auch eine Kleinhundrasse nehmen, um meiner Mieterin entgegen zu kommen und die Risiken von Schäden gering zu halten, bzw. fast auf Null zu senken.
    Jeder Mensch nutzt die Wohnung mehr ab, als ein Kleinhund wie der Malteser.

    In meinen Augen ist es ein guter Mittelweg, wenn man das in so einem Fall so nennen darf?

    Ich bin mir sicher, dass meine Vermieterin trotz aller Sachlagen keinen Hund erlauben wird.
    Aber muss man das wirklich hinnehmen? Ich las von mehreren Gerichtsurteilen, in welchen das Gegenteil herauskam und Mieter nicht derartig in das Leben von Menschen eingreifen dürfen. (Yorkshire angeblich immer erlaubt, behinderte dürfen Hunde halten, wenn es aus sozialen Gründen ist,...)


    Ich will meiner Mieterin nicht in den Rücken fallen, aber muss ich wirklich meinen Sohn in seiner Lebensqualität einschränken, obwohl er es aus gesundheitlichen Gründen ohnehin schon sehr stark ist? Ich fände das so unfair, da ich keinen wirklichen Grund darin sehe, wo genau meine Mieterin einen Schaden haben soll, wenn bei uns in der Wohnung ein Kleinhund lebt.


  • Kleiner Nachtrag:

    Die Vermieterin hat Angst, der Hund richte innerhalb der Wohnung Schaden an. Um Belästigung der Nachbarn ging es ihr nicht.
    Ich denke mal, dass mir in diesem Fall auch keine Einverständnisse der Nachbarn etwas nutzen würde.

    1 Mieter muss hier mal unverantwortlich gehandelt haben und das soll nun scheinbar für immer ein NEIN für Haustiere heißen.
    (Soweit ich weiß, hat der Hund auf die Böden gepinkelt.)

  • Hallo Cheyenne,

    ich fürchte wenns im Mietvertrag so steht wirst du dich dran halten müssen oder dir evtl. eine andere Wohnung suchen müssen. Allerdings kannst du doch auch mit deinen Kindern ins Tierheim gehen und dort Pate werden d.h. ihr könnt jeden Tag mit einem hund spazierengehen und dann zurückbringenl, auch das würde deinem Sohn guttun. Ansonsten müsst ihr halt von einem Hund abkommen und euch einen Nager oder ähnliches anschaffen das ist immer erlaubt und auch das ist für deinen Sohn förderlich.

    liebe grüße

    bizi 😀


  • Hallo!

    Vielleicht hilft das!
    Wir haben unseren Hund Haftpflichtversichert und auch die Vermieter darüber informiert.Somit sind wir auf der sicheren Seite und auch der Vermieter.

    Lieben Gruß
    SENDRINE 😺
  • An den Gang zum Tierheim und Hunde dort auszuführen habe ich auch schon gedacht.

    Hat ja auch Vorteile! Man erspart sich die Kosten und wenn schlechtes Wetter ist, muss man nicht unbedingt Gassie gehen. 😆 Spaß beiseite


    Das Problem ist nur, dass in unserem Ort kein Tierheim ist. 🥺
    Ein Auto haben wir auch nicht. Das nächste Tierheim liegt außerhalb und ist öffentlich zeitlich sehr begrenzt zu erreichen.
    Klar! Es ist machbar, - wenn auch recht aufwendig.

    Deshalb wäre mir de Hund vor Ort einfach lieber. Auch wegen der Tatsache, dass wir nicht irgendwann vor der Tatsache stehen, dass der Hund, welchen Dominic evtl. richtig lieben wird, plötzlich vermittelt wurde und ihm sozusagen "weggenommen" wird.
    Das ist auch so ein Gedanke von mir.
    Mir wäre es lieber, ihm einen Freund fürs Leben zu finden, welcher immer für ihn da ist (auch Abends) als immer wieder einen anderen Hund vorzustellen.
    Es wäre eine ganz andere Art von Bindung. Gefestigter, seelischer, herzlicher, verbundener.

    Versteht Ihr, was ich meine?

    Ach, kann das Leben unfair sein.
    😢
  • Danke für die Idee, den Vermieter über den Abschluß einer Haftpflichtversicherung zu informieren.
    Das wäre evtl. eine Möglichkeit.

    Jeder Schaden, der entstehen kann ist für den Vermieter eigentlich "Risikofrei", da er einen evtl. Schaden finanziell ersetzt bekommen würde.

    Das könnte evtl. helfen.

    Und wenn meine Vermieterin stur bleibt? Was dann? Gibt es denn keine rechtlichen Möglichkeiten, doch zu einem Hund zu kommen? Kennt keiner die angesprochenene Gerichtsbeschluße?
    Die Verfahren wurden eingeleitet, weil der Vermieter auch gegen die Haustiere war und dennoch kamen die Mieter zu ihrem Recht.
  • Hallo Cheyenne,

    als Vermieter kann ich die Seite des Vermieters vom Grundstz nachvollziehen.

    Doch hat man auch genügend Spielraum, Regeln für einzelne spezielle Fälle auszusetzen und den anderen Mietern begreiflich zumachen.

    ich würde an Deiner Stelle, dem Ruf meines Herzens folgen, wäre mir aber über alle Konsequenzen bewußt, die auf mich zu kommen könnten.

    Das können auch Probleme mit anderen Mietern werden...

    An der Stelle möchte ich mich für das unsoziale Verhalten anderer Vermieter entschuldigen.

    Hier in Köln gibt es ein Spruch:
    Jeder Jeck is anders.

    Wünsche Euch, das ihr die richtige Entscheidung für Euch trefft und glücklich werdet😀

    lg Cross
  • Hallo Cheyenne,
    ich bin ja etwas vom „Fach“ und arbeite stundenweise in einer Hausverwaltung.
    Es ist so, dass derartige Klauseln in den (teils schon verstaubten) Mietverträgen längst nicht mehr gültig sind und Haustierhaltung generell vom Eigentümer erlaubt werden muss!!! Es wird allerdings gefragt, wie groß das Tier ist und welche Rasse; Kampfhunde, Giftschlangen etc. sind nach wie vor nicht erlaubt! Eine artgerechte Haltung muss natürlich gewährleistet sein. Soll heißen: das Tier sollte ausreichend Auslauf gekommen und darf nicht überall hinsch…… (Hausflur, vor der Eingangstüre etc.). Was das Tier IN Deiner Wohnung macht, geht im Grunde auch Deiner Vermieterin nix an!!
    In Deinem Fall bin ich überzeugt, dass die Vermieterin bzw. die Hausverwaltung nichts dagegen hat, für Dominik einen kleinen Spielgefährten zu besorgen. Ein klärendes Gespräch mit einer leckeren Tasse Kaffee kann das sicherlich schnell Klärung bringen. Ein Anruf bei einer Hausverwaltung ist übrigens auch gar nicht so schlimm – wir beißen nicht!! Mache aber bitte nicht den Fehler, heimlich ein Haustier anzuschaffen, denn das sieht niemand gerne.
    Wenn Deine Vermieterin sich dennoch „querstellt“, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, schreib mir bitte eine PN – ich helfe Euch dann gerne weiter.
    freundliche Grüße
    vom Zornröschen
    😉
  • Danke für die Hilfe, Zornroeschen

    Es ist immer gut von Fachleuten Meinungen zu hören.

    Meine Vermieterin hat einen Standard-Vertrag, in welchem es heißt: "Der Mieter bedarf für die Haltung von Haustieren - sofern es sich nicht um Kleintiere,...die Zustimmung,..." Darunter wurde mit Kugelschreiber "keine Haustiere" geschrieben.

    Bei einem Malteser handelt es sich um eine kleinwüchsige Rasse, welche weder bell- noch bissfreudig ist. Der Hund haart nicht einmal mehr als ein Mensch. 😆
    Das Treppenhaus wird er sicherlich nicht verunreinigen, da ich ihn unsere Treppen - aufgrund seiner geringen Größe - ohnehin hinauftragen muss.

    Eine Hausverwaltung habe ich nicht. Die Wohnung, bzw. die Anlage wird privat vermietet.

    Ich habe nicht vor, den Hund heimlich anzuschaffen, weswegen ich auch erstmal Vorabinfos suchen möchte, wie die Rechts- und Soziallage in unserem Fall aussieht.
    Es liegt auch nicht in meiner Absicht der Vermieterin in den Rücken zu fallen. Viel lieber wäre mir natürlich, wenn der Haussegen dadurch weiterhin "sauber" bleibt. Bisher haben wir keine Probleme miteinander (was evtl. von Vorteil sein könnte?)

    Aber sie ist eine etwas ältere Frau und fürchterlich ängstlich. Sie hat ihre Erfahrung und deshalb meinte sie eben, dass sie vorher den Mietvertrag ablehnt, bevor sie Tierhalter ins Haus lasse.
    Nichts desto trotz ist es eine gute Idee, mal die ganze Thematik anzusprechen und zu sehen, ob ich sie nicht umstimmen kann. Die vorher genannte Idee mit der Hundeführerhaftpflicht könnte "Entwarnung" bringen. Zusätzlich die Nachbarn anfragen schadet sicherlich auch nicht. Ich werde ein Schreiben aufsetzten (Schreiben fällt mir leichter als mündlich zu debattieren) in welcher ich ihre unsere Situation schildere ebenso wie die Bitte um Sondergenehmigung. Hierbei lege ich ihr einen Vorschlag einer guten Hunde-Haftpflicht-VS bei, welche ich ihr vorab garantiere, diese abzuschließen, in welcher Mietschäden übernommen werden.

    Nur würde mich interessieren, was die Rechtslage in unserem Fall sagt. Eine Garantie auf Einsicht habe ich nicht.

    Laut Internetrecherchen scheint es so zu sein, dass wir ein Sonderrecht haben, weil Dominic sozial sehr eingeschränkt ist.
    Ich las unter anderem folgendes Urteil:
    "Behinderte darf ihren Hund behalten
    Eine behinderte Mieterin darf ihren Hund behalten, obwohl in dem Regensburger Wohnungsblock ein generelles Tierverbot herrscht. Die Nachbarn hatten sich über das Hundegebell beschwert und die Hausverwaltung wollte die contergangeschädigte Frau zur Abschaffung des Dackels verpflichten. Vor dem Amtsgericht gab die Hundebesitzerin an, dass sie wegen ihrer Behinderung arbeitslos sei und kaum Kontakt zu Menschen habe. Der Dackel wäre für die Stabilisierung des seelischen Zustands wichtig, wie vom Arzt bestätigt wurde. Jedoch gab das Amtsgericht, und später auch das Regensburger Landgericht, den Anwohnern und der Hausverwaltung Recht. Nach diesen zwei Fehlschlägen prozessierte die Dackelbesitzerin vor höchster Instanz, dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Das Gericht entschied, dass die Frau ihren Dackel behalten durfte, obwohl das Tierverbot eigentlich für alle Anwohner verbindlich sei. Aber behinderten Menschen müsse mehr Rücksicht und Toleranz entgegengebracht werden. Des Weiteren würde der Hund die Auswirkungen der Behinderung teilweise ausgleichen.
    Bayerisches OLG, Az.: 2Z BR 81/01

    Eine Genehmigung ist laut LG Kassel, AZ: 1 S 503/96, auch nicht erforderlich, wenn der Antrag überflüssig sei, weil die Hunde (hier Yorkshire-Terrier) der „Kleintierhaltung“ zuzurechnen seien. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters ohnehin nicht erforderlich. Auf keinen Fall aber könne die Vermieterin hier die Genehmigung versagen: Diese Hunde könnten sich allenfalls durch „leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen“ und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.


    Yorkshire-Terrier geht durch
    Das Halten solch kleiner Hunde in der Mietwohnung ist immer erlaubt - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
    Der Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
    Ist immer erlaubt, zumindest in der Wohnung: ein Yorkshire-Terrier (© Foto: dpa)
    Er beruft sich dabei auf Urteile der Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93). Yorkshire-Terrier werden damit im Mietrecht behandelt wie Kleintiere. "

    Nur weiß ich nicht, ob derartige Urteile Einzelfälle sind oder ob sie bundesweit Bestand haben.



  • so weit ich informiert bin,

    mit seiner Angelegenheit sich mit seinem Vermieter auseinandersetzten,

    falls dies im Mietvertrag gergelt ist, und es steht drinnen das man keine haustiere halten darf, da mus ch passen da ich kein Jurist bin.

    Aber ich weis, wenn man das Haustier zb bezüglcih seiner psyche benötigt das einen besser geht, dann kann der Vermieter nichts tun, wichtig ist das man ein ärtzliche Attest hat wo dies bestätigt wird.

    grüsse
    Makkal

  • Zornroeschen hat geschrieben:……Es ist so, dass derartige Klauseln in den (teils schon verstaubten) Mietverträgen längst nicht mehr gültig sind und Haustierhaltung generell vom Eigentümer erlaubt werden muss!!! ……………

    Hallo Cheyenne, genau das habe ich auch in der Zeitschrift von unserem Mieterverein gelesen.

    Viel Glück, ich denke, dass MUSS einfach klappen.

    LG, Jenny 😉

  • surfer
    Optionen
    Hallo Cheynne,

    Normalerweise ist es so, wenn das, wie auch bei mir im Mietvertrag steht, geht nichts.
    Generelle Ausnahme ist ein Blindenhund.
    Auch bei schwer körperbehinderten, die Hunde brauchen,die dafür trainiert sind leichte Hilfestellungen zu verrichten, wie auf Kommando Dinge bringen, kann der Vermieter nichts machen.
    Ob rein therapeutische Gründe reichen, weiß ich nicht, aber wenn Dein Sohn auch so einen Hund für Hilfen brauchen würde, wäre es für Vermieter schwer was zu machen.

    Gruß

    Surfer
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