SBA für Senioren?

Hej,
können eigentlich auch Senioren, die schon die normale Altersrente bekommen einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Im SGB XI steht:

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Wenn meine Einschränkungen typisch für mein Alter sind (z.B ich bin 80 und kann nicht mehr gut laufen, brauche einen Rollstuhl), dann kann ich doch theoretisch keinen SBA mehr bekommen. Oder denke ich da falsch? Interessant wäre ein SBA für Rentner, da sie ja ihre Rente versteuern müssen und den Freibetrag nutzen könnten.

Freue mich über Antworten.
LG, Fluse

Antworten

  • Liebe Fluse,

    prinzipiell kann es jeder mit einem Antrag probieren 😀

    Wenn man der Ansicht ist, dass man Einschränkungen hat, die nicht altersbedingt sind und einen Schwerbehindertenausweis rechtfertigen und sich das auch von einem Arzt belegen lässt. Ist das bei Dir der Fall, würde ich Dir empfehlen, es zu versuchen. Was kannst Du dabei schon verlieren?

    Mehr Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis findest Du hier:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Wenn Du noch weitere Fragen hast, stell sie doch einfach hier. Gegebenfalls werde ich dann unseren Fachexperten informieren.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Tom,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort. D.h. also, das zuständige Versorgungsamt entscheidet, ob ein Rentner einen SBA bekommt. Gibt es da irgendwelche Kriterien, nach denen geprüft werden muss?

    LG, Fluse

    Ps: Ne, für mich trifft das nicht zu. Dafür bin ich noch zu jung. Wir haben die Frage bei uns im Büro gestern theoretisch diskutiert.
  • Liebe Fluse,

    soweit mir bekannt ist, gilt auch für Rentner der gleiche Verfahrensweg. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass diese es schwieriger haben - die Grenzen zwischen Altersgebrechen und behinderungsbedingten Einschränkungen sind nicht leicht zu ziehen. Jedoch wenn ein Arzt bestätigt, dass der Rentner behinderungsbedingte Einschränkungen hat und der Amtsarzt dasselbe sagt, sollte nichts im Wege stehen.

    Aber wenn der achtzigjährige Rentner lediglich "nicht mehr so gut laufen kann und einen Rollstuhl braucht", schätze ich mal ein, dass er den Antrag nicht durchbringen wird. Sie sind dann wahrscheinlich eher als gewöhnliche Altersgebrechen einzustufen. Aber das hängt wiederum von der Schwere der Einschränkungen ab.

    Ich informiere mal unseren Fachexperten zum Schwerbehindertenausweis. Vielleicht kann er etwas dazu sagen.

    Hoffe, ich konnte helfen. Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Fluse,

    auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein gehört selbstverständlich NICHT zur "altersbedingten Abnutzung" eines 80-jährigen Menschen. Sollte also ein Mensch in diesem Alter derart in seiner Bewegung beeinträchtigt sein, dass er/sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ist es selbstverständlich möglich, die Feststellung einer Schwerbehinderung nebst Merkzeichen "G" oder "aG" zu beantragen. Sollte das Versorgungsamt in einem derart gelagerten Fall dann tatsächlich ablehnen und auf altersbedingte Abnutzung verweisen, sollte man dagegen auf jeden Fall vorgehen (Widerspruchsverfahren und ggf. im Fall einer Ablehnung Klage beim Sozialgericht).

    Grüße
    von
    Mubika
  • Hallo zusammen,

    also man kann dazu sagen, altersentsprechend ist ein juristisch nicht sehr belastbarer begriff. Letztendlich kommt es hierbei immer, wie vorher auch schon gesagt wurde, auf die Stellungnahmen der behandelnden Ärzte an. Wobei z. B. Gelenkersatz nie als altersentsprechend angesehen werden kann, die eine Knie-, Hüft- oder andere Prothese von der Natur so nicht vorgesehen ist und somit auch nicht als altersentsprechend angesehen werden kann.

    Bei der Begugtachtung von zu beurteileden Bewegungseinschränkungen kommen bei der Versorgungsmedizinverordnung in der Praxis immer relativ genaue Definitionen zum Einsatz, wenn der Arzt im Sinne dieser Definitionen bei seiner Stellungnahme argumentiert stellt sich die Frage nach dem Begriff "altersentsprechend" in der Regel in der Praxis nicht.
  • Vielen Dank für eure Antworten. Hilft mir auf jeden Fall weiter.

    LG, Fluse
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