Selbstbehalt von Behinderten

Hallo,

ich würde gerne wissen ob ich als Schwerbehinderter mit ag und 100% im Ausweis, nach einer Scheidung einen höheren Selbstbehalt gegenüber meiner exfrau habe.

Normal liegt der Selbstbehalt bei 1000,-€.

Als Rentner auf Zeit habe ich ja auch eine Regenerationszeit eingeräumt bekommen in der ich mich um eine eventuelle Verbesserung meiner Gesundheit kümmere. Nur solche Ausgaben sind nicht gerade preiswert und so entstehen mir folglich auch höhere Ausgaben als wäre ich gesund. Beispiel: Ich wollte unbedingt wieder Fahrrad fahren, um am Leben besser teilzunehmen und meine Muskulatur aufzubauen, doch ein normales Fahrrad kann ich nicht mehr fahren, das Liegerad kostet schon ein vielfaches von einem normalen Rad. Die Beispiele sind beliebig erweiterbar...

Würde mir damit ein höherer Selbstbehalt gegenüber meiner exfrau zu stehen?

Kindesunterhalt steht bei mir nicht zur Debatte, aber vielleicht bei anderen und könnte gern hier auch Thematisiert werden.

lg Cross

Antworten

  • Lieber Cross,

    soweit ich es verstanden habe, haben behinderte Menschen grundsätzlich keinen höheren Selbstbehalt. Jedoch werden behinderungsbedingte Mehrausgaben berücksichtigt. Wenn Du also nachweisen kannst, dass die eine oder andere Ausgabe Deiner Behinderung zugrundeliegt und notwendig ist, dann kann das zu einem höheren Selbstbehalt führen. Zum Beispiel wird Blindengeld nicht als Einkommen berücksichtigt, da dieses eben für die sehbehinderungsbedingten Mehrausgaben gedacht ist.

    Ich schätze, ein Liegerad als notwendige Ausgabe durchzubringen, wird schwierig. Aber letzten Endes kann Dir das ein Anwalt zuverlässig beantworten. Daher habe ich unseren Fachexperten informiert.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Danke Tom

    liebe Grüße 😀

    Cross
  • Hallo Cross,

    Grundsätzlich gibt es einen behinderungsbedingten Mehrbedarf.
    Pflegegeld ist dabei kein EK weil zweckgebunden an Pflegepersonen.
    Der Mehrbedarf gilt auch wenn z.B. das Pflegegeld nachweislich nicht zur Deckung der Pflege ausreicht, aber auch wenn für die übrige Lebensführung ohne Luxus behinderungsbedingt ein Mehraufwand entsteht.
    Also muß auch der Selbstbehalt höher sein.

    Gruß

    Surfer
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