Rechtstipp zu digitalen Hörgeräten

Liebe User,

wir haben heute wieder einen Rechtstipp vom Rechtsanwalt Jürgen Greß. Das Bundessozialgericht entschied im Dezember 2009, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch digitale, hochwertige Hörhilfen bezahlen müssen. Falls Sie Ihre bereits aus eigener Tasche bezahlt hatten, hat Greß einen Tipp für Sie:

http://www.myhandicap.de/urteil-digitale-hoergeraete.html

Lieben Gruß,

Tom
MyHandicap

Antworten

  • Hallo Tom,

    dazu habe ich ein paar Fragen.

    was kann ein digitales Hörgerät, gegenüber einem normalen mehr?

    Ich habe Probleme beim hören, wenn mehr als eine Person spricht oder ein Hintergrundton läuft.

    Bin 2008 links ertaubt und rechts sh geworden.

    Im Dezember 2008 bekam ich eine Erstversorgung mit einem Hörgerät das mich 915,-€ Zuzahlung gekostet hat.

    Ich habe mich seinerzeit, wegen der Zuzahlungspflicht nicht für ein höherwertiges Gerät entschieden, kann ich dem Rückwirkend widersprechen / Rückgängig für ein anderes entscheiden?

    lg Cross
  • Crossover64 hat geschrieben:Was kann ein digitales Hörgerät, gegenüber einem normalen mehr?

    Lieber Cross,

    dazu schrieb Jürgen Greß:

    Die zum Festbetrag verfügbaren Hörgeräte bieten zwar gute Verständigungsmöglichkeiten bei direkter Ansprache im Einzelgespräch. Bei Umgebungsgeräuschen und beim Sprachverstehen in größeren Personengruppen blieb die Leistungsfähigkeit von Festbetragsgeräten aber gegenüber dem Hörvermögen hörgesunder Menschen deutlich zurück.

    Hast Du schon mal digitale Hörgeräte vom Akustiker leihweise getestet? Vielleicht wäre das ein erster Schritt, um rauszufinden, was Du eigentlich benötigst.

    Für den Fall, dass Du neue, digitale Hörgeräte bezahlt bekommen möchtest, wäre es gut, wenn Du zu dieser Frage zwecks besseren Überblicks einen neuen Thread eröffnest und dort den Sachverhalt schilderst. Und ich werde Herrn Greß dann dazu informieren.

    Zumindest für Deine Zuzahlung von 915 Euro könntest Du einen Überprüfungsantrag stellen - wie im Artikel beschrieben.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Tom,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

    Habe gerade an meine KK ein Widerspruch laut Text Von Herrn Greß gestellt.

    Bei meinem Hörgerätakustiker werde ich mich dann auch mal nach einem digitalen Hörgerät erkundigen und es auch ausprobieren.


    lg Cross

  • Hi Leute,

    also die Geräte die nur 3000 Euro kosten waren ja noch recht günstig, wenn das der Gesamtbetrag ist. Naja 3400 Euro, die Kasse zahlt ja immer 400 Euro.

    Hab schon welche gesehen, die 9000 Euro kosteten (Gesamtpreis). 😀.

    Meine waren doppelt so teuer wie 3000 Euro.

    LG Keana

    ps ich habs ohne Anwalt geschafft und ohne Widersprüche, kostenlose Hörgeräte zu bekommen 😀. Man muss nur wissen, an welchen Stellen man sich wenden kann 😀.
  • Hallo Keana,

    und würdest Du uns die Stellen benennen wo man sich hinwenden kann oder sollte?

    Neugierige Grüße

    Cross
  • Hallo Leute,

    also die übernahme der Kosten außerhalb der Krankenkasse geht nur, wenn man ohne Hörgeräte den job, den man so eben hat, nicht ausüben kann. Bei der ganzen überprüfung ist natürlich dann auch der Arbeitgeber verwickelt, der eben die Umstände auch schildert...

    In Frage kämen da das Arbeitsamt für alle, die noch keine 15 Jahre sozialversichert oder in die Rentenkasse gezahlt haben. Die anderen dürften sich an die Berufsgenossenschaft dann wenden, ich glaube die wären dann zuständig.

    Habe sie schon seit 2 Jahren von daher weiß ich nicht mehr so alles detailreich in dieser Sache. Weil mich die andere Behörde, die für mich nicht in Frage kam, dann nichts anging.

    Lieben Gruß

    Keana
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