Ich habe gehört, dass Schwerbehinderten der Führerschein bezahlt wird.

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Trifft es zu, dass Schwerbehinderten der Führerschein bezahlt wird?
Wenn man selbst nicht in der Lage ist, aufgrund der Behinderung den F.S. zu machen, kann das auf einen Sohn, der auch Pflegeperson ist, übertragen werden?
Eigentlich habe ich ja ganz wenig Hoffnung, aber für uns wäre das eine große Hilfe!
Herzlichen Dank im Voraus
sagt Anica

Antworten

  • Hallo Anica

    ich glaube nicht das er bezahlt wird aber man kann einen zuschuss evtl. bekommen hier gibts ein wenig mehr info http://www.myhandicap.de/behinderung_fahrerlaubnis.html aber es werden noch qualifiziertere Aussagen kommen 😺

    mfg
    Cappo
  • Anica hat geschrieben:
    Trifft es zu, dass Schwerbehinderten der Führerschein bezahlt wird?
    Wenn man selbst nicht in der Lage ist, aufgrund der Behinderung den F.S. zu machen, kann das auf einen Sohn, der auch Pflegeperson ist, übertragen werden?
    Eigentlich habe ich ja ganz wenig Hoffnung, aber für uns wäre das eine große Hilfe!
    Herzlichen Dank im Voraus
    sagt Anica


    Unter gewissen Voraussetzungen kannst Du als Schwerbehinderte den Führerschein finanzieren lassen. Aber diesen Anspruch auf Deinen Sohn, der wahrscheinlich keine Behinderung hat, übertragen, geht nicht.
  • surfer
    Optionen
    Hallo Ania,

    Der FS wird Behis weit überwiegend erst dann bezahlt, wenn ein Beruf am 1. Arbeitsmarkt aufgenommen wird.
    Früher wurde in Bayern beim Studium der FS und das Auto noch übernommen, aber jetzt nicht mehr.
    Aber: Behis die nicht oder überwiegend nicht selbst fahren konnten durften eine Begleitperson haben, die fährt.

    Gruß

    Surfer

  • Hallo Anica,

    aufgrund der Urlaubszeit habe ich erst heute einen Ansprechpartner zu Deiner Anfrage erreicht.

    Herr Metzger vom Integrationsamt in Unterfranken (Tel. 0931 / 41 07 288 ) sagte mir, dass Menschen mit Behinderung grundsätzlich schon ein Zuschuss bzw. ein zinsfreies Darlehen für den Führerschein gezahlt wird.

    Dies ist jedoch an die selben Bedingungen geknüpft, wie die KFZ-Hilfe. Der Mensch mit Behinderung muss diesen Führerschein also brauchen, weil er nur so seiner Arbeit oder Ausbildung nachgehen kann und außer Stande ist, aufgrund seiner Behinderung, den ÖPNV zu nutzen.

    Herr Metzger sagte mir außerdem, dass diese Hilfe nicht auf eine andere Person (Assistenzkraft; in Deinem Fall also Dein Sohn) übertragen werden kann.

    Auch wenn ich mit diesen Informationen Deine Hoffnungen zerschlagen habe, konnte ich Dir hoffentlich behilflich sein.

    Auch wenn Du bzw. Dein Sohn nun keinen Führerschein bekommen kannst, gibt es trotzdem noch ein paar Möglichkeiten, dass Du mobil bleibst. Schau doch hierzu mal in unseren Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html
    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

    Solltest Du noch weitere Fragen haben, freue ich mich darauf, Dir wieder helfen zu dürfen!
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