Persönliches Budget: Welche Leistungen sind einkommensabhängig ?

Hallo zusammen !
Über das persönliche Budget gibt’s viel zu lesen, oftmals recht unverständlich, was den Einsatz des Einkommens bzw. Vermögens angeht.
Kann jemand genaue Informationen darüber geben, welche Leistungen für ein Persönliches Budget einkommensabhängig sind und welche nicht ?
Vielen Dank !
Monika

Antworten

  • Hallo Rollicopter,

    ich habe ebend nochmal über das pers. Budget nachgelesen: http://www.bmas.de/portal/18952/fragen__und__antworten__zum__persoenlichen__budget__02.html#frage_06

    http://www.bmas.de/portal/18894/fragen__und__antworten__zum__persoenlichen__budget__01.html


    Keine der Leistungen ist Einkommensabhängig aber Nachweise musst du schon erbringen.

    Liebe Grüße

    Uli
  • Hallo Rollicopter
    Ich habe mir vor kurzem den Ratgeber "Persönliches Budget" gekauft und da sind einige nützliche Tipps drin.
  • Hallo Monika,

    das Pflegebudget ist nur eine andere Form, wie bereits genehmigte oder beantragte Leistungen der verschiedenen Leistungsträger direkt an den Bedürftigen ausgezahlt werden können.
    Das bedeutet, da zuerst einmal die budgetierbaren Leistungen bewilligt oder mindestens beantragt sein müssen, gelten auch für das Pflegebudget die gleichen Voraussetzungen für deren Bewilligung.
    Grundsätzlich sind dabei z.B. Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse, des Integrationsamtes, der Unfallversicherung oder des Arbeitsamtes unabhängig vom persönlichen Einkommen.
    Beim Sozialamt ist das aber nicht mehr so einfach zu beantworten. Viele Leistungen des Sozialamts sind auf unterschiedliche Weise abhängig vom Einkommen. Die Leistung "Hilfe zur Pflege" z.B. ersetzt die persönlichen Zuzahlungen für die Pflege des Betroffenen über die Zahlung der Pflegekasse hinaus. Kann man selbst die Zuzahlung leisten, erübrigt sich eine Zahlung des Sozialamts!
    Eine konkrete Recherche vorher im Internet oder beim Sozialamt ist auf jeden Fall sinnvoll!
    Viel Erfolg!
    Jan
  • boffi hat geschrieben:
    Hallo Monika,

    das Pflegebudget ist nur eine andere Form, wie bereits genehmigte oder beantragte Leistungen der verschiedenen Leistungsträger direkt an den Bedürftigen ausgezahlt werden können.
    Das bedeutet, da zuerst einmal die budgetierbaren Leistungen bewilligt oder mindestens beantragt sein müssen, gelten auch für das Pflegebudget die gleichen Voraussetzungen für deren Bewilligung.
    Grundsätzlich sind dabei z.B. Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse, des Integrationsamtes, der Unfallversicherung oder des Arbeitsamtes unabhängig vom persönlichen Einkommen.
    Beim Sozialamt ist das aber nicht mehr so einfach zu beantworten. Viele Leistungen des Sozialamts sind auf unterschiedliche Weise abhängig vom Einkommen. Die Leistung "Hilfe zur Pflege" z.B. ersetzt die persönlichen Zuzahlungen für die Pflege des Betroffenen über die Zahlung der Pflegekasse hinaus. Kann man selbst die Zuzahlung leisten, erübrigt sich eine Zahlung des Sozialamts!
    Eine konkrete Recherche vorher im Internet oder beim Sozialamt ist auf jeden Fall sinnvoll!
    Viel Erfolg!
    Jan


    Hallo Monika,

    den Ausführungen von Jan ist nichts mehr hinzuzufügen. Leistungen, die der Sozialhilfeträger übernimmt sind so ziemlich die einzigen Leistungen, wo auch Dein Einkommen und Vermögen herangezogen werden wird. Alle anderen Leistungen wie von der Krankenkasse, Pflegekasse, Arbeitsagentur usw sind Leistungen, die nicht einkommensabhängig sind.
  • Liebe Monika,

    ich habe unseren Fachexperten zu Deiner Frage informiert. Bitte habe noch ein wenig Geduld. Danke!

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Rollicopter,

    hier ist der Link zu einer kostenlos verfügbaren Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Man kann die Broschüre auch downloaden:

    http://www.bmas.de/portal/18612/persoenliches__budget__broschuere.html

    Ich finde die Broschüre sehr gut, denn sie stellt ziemlich deutlich dar, dass es sich beim Persönlichen Budget nicht um eine Zusatzleistung handelt, sondern nur um eine andere Form der Ausreichung an die Betroffenen. Die Leistungsgrundlagen bleiben davon aber unberührt. Im Klartext bedeutet das: Leistungen, die einkommensabhängig berechnet werden, bleiben dies auch dann, wenn sie als Persönliches Budget beantragt werden.

    Grüße
    von
    Mubika
  • Ein großes Danke schön an euch für eure Meldungen. Jetzt wird es schon ein wenig übersichtlicher. Ich befürchte, für mich kommen keine Leistungen in Frage, bei denen das Sozialamt zuständig ist, da ich eigenes Einkommen habe und somit über der Freigrenze liege.
    Viele Grüße
    Monika
  • Hallo Monika,

    ich bin zwar nicht der Experte, den Tom versprochen hat, aber da ich selbst rund um die Uhr Assistenz habe, die über ein Persönliches Budget (PB) getragen wird, dachte ich mir, ich gebe trotzdem mal meinen Senf dazu 😉

    Also...:
    Dass das PB keine eigene Leistung ist, sondern sich bei Bedarf aus den Leistungen verschiedener Kostenträger trägerübergreifend zusammensetzt, die direkt an den Budgetnehmer ausgezahlt werden, ist wohl soweit klar.

    Dass Du eigenes Einkommen hast, schließt jedoch Leistungen der Sozialhilfeträger nicht aus. Denn, im Gegensatz zu den Leistungen von Pflegekasse und Arbeitsamt, Leistungen der Sozialhilfe sind nicht limitiert. Deshalb wird über diese Leistungen (Teilhabe od. Hilfe zur Pflege) der Assistenzbedarf gedeckt, der sonst noch offen wäre. Man müsste nämlich schon verdammt gut verdienen oder nett im Lotto gewonnen haben, um das sonst selbst finanzieren zu können.

    Da Sozialhilfeleistungen aber nur demjenigen gewährt werden, der bedürftig ist, bedeutet dies, dass sich Budgetnehmer an den Kosten beteiligen müssen, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet.
    Diese Grenze ist der doppelte Eckregelsatz (351,- Euro), also 702,- Euro zzgl. Wohnungskosten.

    Beispiel: Die zahlst 500,- Euro Miete und verdienst 1.502,- Euro/netto. Dann hast Du den doppelten Eckregelsatz + Mietkosten, also 1.202,- Euro frei. Von den restlichen 300,- Euro musst Du etwas an den Sozialhilfeträger abgeben. Wieviel liegt in deren Ermesssen. Bis zu 50% (in diesem Beispiel also 150,- Euro) sind erlaubt.

    Bei weiteren Fragen melde Dich gerne jederzeit wieder. Ich bin das ganze Wochenende über im Forum unterwegs 😀
  • Hallo Justin, jetzt kommen wir der Sache schon näher. Mir geht es um Leistungen zur Mobilität (Begleitung, und Zuschuß für den Unterhalt des Kfz, Benzinkosten, Versicherung) und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Ist dafür das Sozialamt zuständig ? Außerhalb der Wohnung bin ich auf Begleitung angewiesen. Ich fahre selbst einen PKW, kann jedoch den Rollstuhl nicht ein- und ausladen. Für die Sicherstellung meiner Pflege geht schon ein Großteil der Einkünfte drauf, dazu kommen noch der Eigenanteil von 1 % für die Zuzahlungen, Telefon, Hausnotruf, Zusatzkrankenversicherung usw. Ich habe Pflegestufe 2 und nehme das Pflegegeld in Anspruch. Mein Nettoeinkommen ist 1.720 EURO, ich wohne in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung bei meiner Mutter. Ich zahle ihr offizell natürlich keine Miete.Die monatlichen Hausnebenkosten betragen 260 EURO. Meine Mutter hat eine Altersrente. Ich kenne mich mit den Regelsätzen für die Sozialhilfe überhaupt nicht aus. Wie hoch ist der Regelsatz für mich und meine Mutter ? Welche Nebenkosten sind abzugsfähig ? Bevor ich irgendwo einen Antrag stelle, will ich erst selber wissen, ob ich überhaupt einen Anspruch habe. Gibt es ein Berechnungsprogramm o.ä. ? Antragsformular oder formlos ?
    Viele Grüße
    Moni
  • Hallo Moni,

    Rollicopter hat geschrieben:
    Hallo Justin, jetzt kommen wir der Sache schon näher.


    Ja, ja, nicht verzagen, Justin fragen 😉

    Okay, Spaß beiseite!

    Also, Leistungen zur Teilhabe sind Sache des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Je nach dem wo Du wohnst kann das jemand anderes sein. Du kannst den Antrag aber trotzdem beim örtlichen Sozialamt stellen. Denn wenn sie nicht zuständig sind, müssen sie es entsprechend weiterleiten 😉

    Was Zuzahlungen bei Sozialleistungen betrifft hatte ich die Regelungen ja oben schon erläutert.
    Du darfst übrigens auch nicht mehr als 2.500,- Euro auf der hohen Kante haben.

    Für berufstätige MmB gibt es zwar Zuschüsse und zinslose Darlehen für die Anschaffung eines behindertengerechten Kfz, meines Wissens nach werden Nebenkosten (auch Benzin) aber nicht übernommen. Das könnte ich nach dem Wochenende aber noch einmal bestätigen lassen.

    Nebenkosten (Strom, Wasser etc.) zählen grundsätzlich nicht zu den Wohnungskosten. Auch wenn Du keine Miete zahlst, kannst Du dem Sozialhilfträger aber sicherlich glaubhaft versichern (und durch Kontoauszüge beweisen), dass Du dich an den Finanzierungskosten (Abtrag) der Wohnung beteiligst, oder?

    Telefon ist (sozialrechtlich gesehen) Luxus und somit nicht abzugsfähig.

    Der Hausnotruf kann evtl. von Deiner Pflegeversicherung übernommen werden.

    Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um Deinen Assistenz- / Pflegebedarf zu decken, kannst Du beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen. Dann gilt zwar auch im vorherigen Thread beschriebenes, aber besser man gibt die Hälfte von ca. 1.000,- Euro (je nach dem, was das Amt als Wohnungskosten anerkennt) an das Sozialamt ab, als wenn man selbst 1.000,- Euro zusätzlich für Pflege ausgibt.

    Den Antrag kannst Du formlos stellen. Um das Verfahren zu beschleunigen, empfehle ich aber immer wieder, bereits im Antrag den tatsächlichen Bedarf zu beziffern. Also z.B. "monatlich X Stunden Hilfe zur Pflege und Y Stunden Assistenz zur Teilhabe zum Preis von je Z Euro/Stunde".

    Bei weiteren Fragen, jederzeit gerne 😀