Grad der Behinderung - Falsche Bewertung!!!!????

hallo, habe mal persönliches anliegen und vielleicht kann jemand mir mal ein paar tipps geben, weil ich denke das versorgungsamt will einfach keine weitere erhöhung geben!

folgender sachverhalt

ich besitze einen grad der behinderung von 70% und besitze ausweis der unbefristigt gültig ist.

folgende erkrankungen sind anerkannt

funktionsbehinderung linker arm - unfallleiden
sehbehinderung links, trockene augen beidseitig
funktionsbehinderung der wirbelsäule mit nerven- und muskelreizerscheinungen
kopfschmerzsyndrom
schulter-arm-syndrom
bandscheibenschäden
schuppenflechte
erektile dysfunktion
schwerhörigkeit beidseitig
chronische bronchitis
bluthochdruck
diabetis
refluxkrankheit
reizmagen

da jetzt aber noch einige sachen dazu gekommen sind habe ich einen neufeststellungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde, was ich nicht akzeptiere und akzeptieren werde.

jetzt ist ne depressive seelische störung dazu gekommen, aber für eine erhöhung hat es wohl angeblich nicht gereicht.

wie ich jetzt im alten bescheid gesehen habe, wurden einige erkrankungen garnicht berücksichtigt, die auch als behinderung gelten.
z.b. habe ich eine fettstoffwechselerkrankung, die angeblich keine behinderung ist. weiterhin habe ich eine ärztliche stellungnahme reingereicht, wo ersichtlich ist, daß im linken ellenbogen ein nerv eingeklempt ist(Sulcus ulnaris-Syndrom), der meine funktion der linken hand beeinträchtigt. das heißt.kleine finger, ringfinger und mittelfinger sind fast taub und schmerzen. die muskeln in der hand haben sich dermassen zurückgebildet, daß fast keine mehr sind. aber dies wird nirgends erwähnt. operation lass ich nicht machen, weil mir eine neurolgin gesagt hat es sei eh zu spät und eine sicherheit daß sich dies durch die operation geben wird, konnte mir keiner geben.

weiterhin habe ich einen antrag auf merkzeichen g gestellt, da ich durch meine 3 bandscheibenvorfälle keine üblichen 2 km in einer halben stunde mehr schaffe. ich schaffe sie zwar irgendwann, aber mit pausen.

hierbei sei zu erwähnen, daß ich seit mrt-untersuchung nicht mehr beim orthopäden war, wegen die vorfälle, da ich eine thearapie selber zahlen muss und bei hartz 4 kann ich das nicht. habe sogar eine bescheinigung, daß treppensteigen vermieden werden sollten.

nun meine fragen, kann es sein daß das versorgungsamt hier absichtlich falsch handelt?
ist jetzt nicht durch die neuerkrankungen eine erhöhung gerechtfertigt?
steht mir das merkzeichen g nicht auch zu, wenn ich die ortsübliche wegstrecke in einer halben stunde nicht schaffe zu?

lohnt es sich jetzt ein widerspruch einzureichen??

Antworten

  • Hallo Hansi48.

    ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber wenn du dich benachteiligt fühlst, dann lege doch bitte Wiederspruch ein.

    grüsse
    Makkal

  • Hallo!
    Der Grad der Behinderung ist gar nicht so wichtig, Wichtiger sind die Merkzeichen im SBA.
    Es gibt Leute die haben 100% und keine Merkzeichen und können nicht viel damit anfangen.
    Andere haben "nur" 70% oder 80% und einige Merkzeichen im SBA, die haben mehr Vorteile.
    Leider denken Menschen die keine Ahnung haben das jemand mit 100% mehr Krank ist als jemand mit nur 70 oder 80%.
    Oldman

  • [b]hallo, es stimmt das der grad der behinderung nicht so wichtig ist, aber ich denke mal es ist nicht objektiv bei der neufestellung vorgegangen worden. man kann sich ja die anhaltspunkte schon selber aus dem netz holen und da habe ich schon etliches mehr errechnet bzw. konnte darausschließen daß nicht reell berechnet wurde.

    mir war aber eigentlich wichtig, daß ich das merkzeichen g bekomme. der grund dafür ist, daß bei mir durch mrt 3 bandscheibenvorfälle diagnostiziert wurden und einige facettenarthrosen. diese bandscheibenvorfälle machen eben diese beschwerden beim gehen, so daß ich keine halbe stunde durchweg gehen kann ohne pause einzulegen. das heißt die schmerzen ziehen aus den bandscheiben, bis in das linke bein runter in die wade. ja und wie verlangt schaffe ich 2km in einer halben stunde schon mal garnicht. das verhindert schon allein meine chronische bronchitis und mein hoher blutdruck. ich habe eine ärztliche bescheinigung eingereicht, wo drin steht, daß treppensteigen vermieden werde soll. dies wurde auch vom jobcenter so akzeptiert und habe dementsprechend eine etwas teurere wohnung zu gesprochen bekommen, wo auch ein fahrstuhl im haus ist.
  • Du solltest dich an den VDK oder SoVD wenden. Die können dir helfen. Vor allen beim Wiederspruch
    den du auf jeden Fall einlegen solltest.
    Oldman

  • [b]würde ich ja gerne machen, aber wenn man kein mitglied und keinen mitgliedsbeitrag zahlt, führen sie nicht einmal eine beratung durch. da ich nur hartz 4 - empfänger bin kann ich mir diese beiträge nicht leisten und kann somit diese einrichtungen nicht in anspruch nehmen.
  • Hallo Hansi48,

    Du unterliegst leider einem Irrtum, es sind nicht nur die Anhaltspunkte die in der Bewertung zum tragen kommen in der Feststellung zur GdB, GdS beim VS = Versorgungsamt.


    Für die Eintragung im Schwerbehindertenausweis wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dieser errechnet sich jedoch nicht einfach aus den einzelnen addierten GdB mehrerer Beeinträchtigungen!
    Die Festlegung ist komplexer:
    Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.

    Die Kriterien für die Bestimmung des GdB uns des GdS sind seit dem 1.1.2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ("Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen").


    Vormals galten die so genannten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht". Die Anhaltspunkte werden nicht mehr aktualisiert.

    Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" mit allgemeinen Erläuterungen sowie einer GdS-Tabelle könnt Ihr aus dem Anhang herunterladen:

    Quelle: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    GdB und GdS - Was ist der Unterschied?

    Seit dem 1. Januar 2009 gilt, wie oben bereits erwähnt, die "Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen".

    Darin wird der so genannte GdS, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit, abgelöst.

    GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

    Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen!

    GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.

    -----------------

    Hansi,

    das ist die Kurzfassung in, zu der Feststellung einer GdB oder GdS ( Unfallversicherung ). Um in deinem Fall zu schauen ob eine falsche Bewertung stattgefunden hat durch das VS = Versorgungsamt, solltest du deinen behandelnden Arzt Fragen. Lege Ihm den Bescheid vor und Er kann grob schauen ob es Unstimmigkeiten in der Bewertung gibt. Ist das nicht der Fall hat es sich erledigt. Wurde jedoch etwas nicht richtig eingestuft in der Bewertung hast auch du, dann die Möglichkeit zum Widerspruch. Auch hier kann dein Arzt dir behilflich sein in der Argumentation zum Widerspruch, mit einer Ärztlichen Meinung. Versuche es einfach mal, - Mfg Lyn




  • Hallo Hansi48,

    ich kann mich vielen hier anschließen. Lass Dir von deinen Ärzten helfen! Besonders mit dem MZ "G". Lass Dir es attestieren, dass du keine 2km innerhalb von 30min. schaffst etc. Am besten von (d)einem Facharzt.

    Wende einen kleinen Trick an, bei mir hat er, wie ich glaube, geklappt. Ich hatte zwar auch alles attestiert, aber vielleicht lag es auch an dem kleinen Trick den ich angewendet hatte.

    Der Trick:
    Schreibe mit deinen eigenen Worten im Widerspruch, dass du Mitglied im VdK oder SoVD bist und du Dir auch dort, wegen deines Falles, Hilfe eingeholt hast. ...
    Und der VdK/SoVD kam nach Prüfung der/deiner Unterlagen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für das MZ "G", erfüllt sind. (Obwohl du gar nicht im VdK oder SoVD bist 😉)
    Der Sinn/Hintergrund dieses Trickes ist, dass VA ist nicht unbedingt scharf darauf, sich mit einem Sozialverband anzulegen! Das hat denen nämlich schon sehr viel Geld gekostet!

    Wenn du einen Verschlimmerungsantrag stellst, dann lege, wie auch auf dem Antrag angegeben bzw. möglich, eine Ergänzungsb(ö)gen bei, wo das o.g. drin steht!
    (Es sei aber erwähnt, dass es bei Dir in die Hose gehen kann, aber man sollte es so mal versuchen!) Es kommt aber m.E. hauptsächlich darauf an, was deine Ärzte schreiben und ob sie hinter Dir stehen! Der GdB und die Merkzeichen stehen und fallen mit deinen Ärzten. ...

    Wie gesagt, so kam ich zu meinem Merkzeichen. Ich hatte einen Verschlimmerungsantrag gestellt, einen Ergänzungsbogen anbei gelegt, wo dass mit dem VdK drin stand etc., die Atteste & Berichte der Ärzte ebenfalls anbei gelegt (+ Lichtbild) und direkt zum VA (Abteilung Schwerbehindertenausweise) per Einschreiben geschickt.
    Drei Tage später, hatte ich schon die Eingangsbestätigung im Briefkasten. Und "nur" 3,5 Wochen später, lag der Bescheid + Ausweis im Briefkasten.
    Der GdB wurde erhöht (zwar nur gering), aber das wichtigste, ich habe endlich das Merkzeichen!!!
    Aber mal abgesehen davon, mir steht das Merkzeichen zu(!), nur dass VA wollte es anfangs nicht rausrücken


    Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Fachanwalt für Schwerbehindertenrecht einzuschalten. Da du H4-Empfänger bist, steht dir kostenlos (bzw. manchmal kostet der Anwalt 10 €) ein Anwalt zu! (Beratungshilfeschein/ früher auch Armenrecht genannt, oder nennt man es heute immer noch so?)



    Gruß
  • danke für eure kommentare und ich werde sehen was ich machen kann. einen widerspruch werde ich auf jeden fall einreichen.

    weiss jemand von euch, ob man eigentlich auch akteneinsicht, wie bei rentenversicherung, verlangen kann?

    bei meiner rentenversicherung habe ich dies gemacht und die haben mir die gutachten zu kommen lassen, wo dann mir der hut hochgegangen ist und ich daraufhin die klage iengereicht habe. hier war zu ersehen, daß die gutachter nur im sinne der rentenversicherung gehandelt haben. unwahrheiten und falsche angaben waren dort drin.

    nun habe ich vor auch beim widerspruch versorgungsamt, mir die ärztliche begutachtung und berechnung des gdb detailliert anzufordern!!!
  • Hallo Hansi 48,

    Die 100% sind nicht ganz unerheblich, wenn man z.B. an eine geförderte Wohnung mit Helfern kommem will. Widerspruch lohnt sich aber man braucht gute ärztliche Gutachten und ganz entscheidend sind die Merkzeichen.

    Gruß

    Surfer
  • Hansi48 hat geschrieben:
    ...

    weiss jemand von euch, ob man eigentlich auch akteneinsicht, wie bei rentenversicherung, verlangen kann?

    ...

    nun habe ich vor auch beim widerspruch versorgungsamt, mir die ärztliche begutachtung und berechnung des gdb detailliert anzufordern!!!


    Ja das ist möglich(!),, und sogar ratsam!

    Siehe Punkt 4
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__25.html
    http://www.main-tauber-kreis.de/media/custom/266_1896_1.DOC (Ab Seite 6, aber am besten alles lesen!)



    Gruß


  • Hallo!

    Da ich in meinem Leben etliche Gutachten lesen durfte über mich und mich in keinem wiedererkannt habe,doch diese mir Energie geraubt haben,lebe ich heute nch dem Motto:

    "Ist Dein Ruf erst ruiniert,lebt sich danach ungeniert!"

    Gelegentlich habe ich versucht,dagegen vorzugehen,doch:"Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus."

    Heute ist es für mich nur noch wichtig,was mein Mann oder Sohn und gute Freunde von mir denken.Den das meiste hat nur mit Macht zu tun und ist nicht das wirkliche Leben.

    Beim ersten Gutachten habe ich geweint,beim letzten nur noch Amüsiert.Die solche Gut-achten schreiben,sind auch nur Menschen und das Bild,das sie sich machen ist dem Auftraggeber angeglichen.
    Nach dem Zusammenbruch meines Weltbildes,habe ich mir die Mühe gemacht,meinen von mir gewählten Weg weiterzugehen,ganz gleich,was andere Schreiben.

    Deshalb würde ich Raten,den für Dich besten Weg zu wählen und bestens abzuwägen,den ein Leben besteht selten aus Prozenten usw.sondern ist die Summe des ganzen.
    Ich lebe weiter meines mit Mann und Hund und Sohn und dann ist das in Akten gepackte Leben,das Ansichten eines von sich überzeugten Menschen beinhaltet.
    Doch gewinnen werden wir beide nicht daraus.
    Gruß
    SENDRINE 😺
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