Betreutes Wohnen in einen anderen Bundesland möglich, obwohl man dort nicht gemeldet ist?

Hallo,

da Ihr ja schon seit längeren wisst, das ich nach Stuttgart ziehen möchte, suche ich jetzt eine betreute WG.

Allerdings wäre meine Frage, ob das ganze auch finanziert wird?

Wäre schön, wenn mir einer von Euch weiter helfen könnte.

LG
Ondata
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Antworten

  • Hallo Ondata,

    habe grad ein bisschen herumtelefoniert und Folgendes herausgefunden:
    "Jeder kann dort wohnen, wo er möchte"
    Das heißt, dass du ruhig das Bundesland wechseln kannst und dies auch finanziert wird. In welchem Rahmen eine betreute WG finanziert wird, kann ich dir nicht sagen, da ich nicht weiß, welche Förderung du erhältst, wie hoch dein GdB ist,... usw. usf....
    Am besten wendest du dich hier für an die Stadt Stuttgart. Hier die Kontaktdaten:
    http://www.stuttgart.de/item/show/180257/1/dept/8288
    Dort nicht aufgeben und dich so lange verbinden lassen, bis du an der richtigen Stelle bist.
    Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Onlineberatung der Caritas:
    http://www.beratung-caritas.de
    Dort kannst du deine Fragen auch stellen und bekommst kompetente Hilfe.
    Wichtig ist, dass du einen Platz in einer WG brauchst, bevor du mit der Finanzierung beginnen kannst. Dass diese Plätze möglicherweise eher an Menschen aus der Umgebung vergeben werden, ist wieder eine andere Geschichte.
    ABER, WENN DU WILLST, DANN KLAPPT DAS AUCH!!!!
    Vielleicht musst du ein paar bürokratische Hürden mehr nehmen, aber was ist das schon, wenn du dann nachher dort wohnst, wo du wohnen möchtest?!
    Also!

    Viele liebe Grüße und viel Glück bei der WG-Platz-Suche
    Michaela
  • Hallo Michaela,

    dein Beitrag lässt mich hoffen und damit aufatmen. Schon mal vielen Dank dafür.

    Das ist schon ein sehr guter Ansatz

    So habe ein paar Infos bekommen. Die Caritas Onlineberatung ist echt klasse.

    Ich müsste mich als erstes wohl ans Landratsamt (Eingliederungshilfe) wenden, die könnten mir dann gegebenenfalls weitere Kontaktdaten geben.

    Leider konnte ich da aber keine E-mailadresse oder Telefonnummer finden.

  • Wie sieht das eigentlich in einer betreuten WG aus, bekommt man dort nur ein kleines Taschengeld?
  • Irgend wie schon komisch, jetzt habe ich bei der Stadt semliche Stellen abtelefoniert und bekomme keinen an die Strippe, der mir die Kostenträger für das betreute Wohnen nennen kann.

    Da ja schon ziemlich sicher ist, welche Einrichtung es sein soll bzw. wird, müssten die doch eigentlich wissen, wo man den Antrag dafür stellen muss.

    Wäre vielleicht schön, wenn die Redaktion mir da unter die Arme greifen könnte.
  • hallo ondata,

    wende dich doch direkt an die einrichtung, die können dir bestimmt alles sagen was du brauchst. desweitern kannst du mit ihnen ja auch gleich abklären ab wann und wo ein platz frei ist.
    auch kannst du dann die fragen stellen wegen dem geld was du bekommst.
    leider ist dieses von betreiber zu betreiber unterschiedlich, auch hängt es davon ab von wo das geld kommt, wie z.b. arge, rentenversicherung oder ob es privat finanziert wird.

    lg ralle
  • Also so langsam weiß ich nicht mehr weiter.

    Jetzt hatte gerade einer von der Stadt Stuttgart angerufen und meinte, ich sollte das erst mal mit meiner ARGE abklären.

    Dann sollte die Einrichtung selber wissen, welcher Ansprechpartner im Sozialamt zuständig wäre.

    Wer soll da noch durchblicken?
  • hallo ondata,

    der mensch von der stadt hat dir mitgeteilt, das du erstmal abklären musst ob die arge überhaupt mitspielt bei deinem umzugsplänen. wie übernahme der umzugskosten, die beischeinigung der zuzugsgenehmigung (muss dir deine alte arge ausstellen bevor du damit zu deiner neunen gehen kannst) und auch was deine ausbildungsmöglichkeiten sowie berufsmöglichkeiten betrifft.

    was die der betreiber der einrichtung mitteilen kann ist, welche kosten auf dich zukommen wo die ämter in der neuen stadt sind zum beantragen und so weiter.

    lg ralle
  • Also, von meiner Arge wurde vor mehr als einen Jahr schon eine Umzugsgenehmigung erteil. Von daher dürfte es daher keine Probleme geben.

    Nemen wi mal an, wan würde beim Sozialamt was ja angeblich dafür zuständig ist vorsprechen, so würde es wohl darauf hinauslaufen, das die sagen würden, warum sollen wir ihnen das Finanzieren, sie haben hier ja keinen Wohnsitz.

    Und genau da liegt das Problem und beim betreuten Wohnen wirds wohl nicht anders sein. Problem als Harz4 Empfänger bekommst du dort keine Wohnung.
  • Liebe Michaela,

    es wäre gut, wenn Du in dieser Hinsicht noch mal recherchieren würdest.

    Ich habe 100% im Schwerbehindertenaußweis und beziehe ALG 2.

    Ich gehe mal davon aus, das ich Stuttgart nicht direckt betreutes Wohnen in Anspruch nehmen kann.

    Es sehr lieb, wenn ihr da für mich noch weitere Infos hättet.
  • Lieber ondata,

    ich habe einen Fachexperten gebeten, sich Deinen Thread anzusehen und bitte Dich um ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Jo Danke Tom!


    Also ich hatte heute noch mal mit jemanden gesprochen und das Sozialamt ist wahrscheinlich der Kostenträger. Aber da hieß dann auch, das Problem wäre dann wenn man den Antrag stellen würde, das hier auch wieder die Sache mit den Wohnsitz ein Problem darstellt.

    Eine Möglichkeit könnte sein, eventuell einen zweiten Wohnsitz anzumelden, bei einen Bekannten der da vor Ort wohnt. Ob das die ganze Sache einfacher macht, weiß ich natürlich auch nicht.
  • Wäre vielleicht gut, wenn mir jemand sagen könnte, welche rechtlichen Konequenzen es für mich hätte bezogen auf Harz4, wenn ich einen zweiten Wohnsitz in einen anderen Bundesland anmelden würde.

    Könnte ich dort dann auch harz4 und sonstiege Leistungen beantragen und mich bei der jetzigen ARGE einfach abmeldnen?

    Klar ist natürlich, das dies wirklich der letzte Schritt wäre, da dies sehr aufwendig ist.
  • ondata hat geschrieben:
    Wäre vielleicht gut, wenn mir jemand sagen könnte, welche rechtlichen Konequenzen es für mich hätte bezogen auf Harz4, wenn ich einen zweiten Wohnsitz in einen anderen Bundesland anmelden würde.

    Könnte ich dort dann auch harz4 und sonstiege Leistungen beantragen und mich bei der jetzigen ARGE einfach abmeldnen?

    Klar ist natürlich, das dies wirklich der letzte Schritt wäre, da dies sehr aufwendig ist.


    als hartz4 bezieher kannst du nicht einfach einen zweiten wohnsitz anmelden.
    du bekommst nur dort geld wo du auch gemeldet bist.
    man kann als aufstocker geld für einen zweitwohnsitz bekommen wenn man nachweissen kann das man diesen benötigt um in der woche dort seiner arbeit nachzugehen. dabei ist aber zu beachten das die tägliche fahrstecke einfach von mehr als 200km übersteigen muss.
    falls du umziehst musst du dich auch ummelden und an deinem neuen wohnsitz die gelder beantragen.
    jedenfalls werden dir die kosten für die zweitwohnung nicht von deiner heimatarge bezahlt.
  • Einen zweiten Wohnsitz anmelden kann man überall, jedoch ist die Frage, ob man dort auch die Leistungen beziehen kann.

    Natürlich ist klar, das nicht von zwei ARGEN gleichzeitig Leistungen bezogen werden kann, man muss sich dementsprächenden bei einer ARGE abmelden.
  • na gut,
    man kann einen zweitwohnsitz anmelden jederzeit. aber man kann an einem zweitwohnsitz keinerlei leistungen beantragen.
    desweiteren unterliegt man als alg1 und alg2 empfänger der aufenthaltspflicht. das bedeutet das man sich von seinem hauptwohnsitz nicht mehr als 21 tage, inklusive wochenende, befinden darf.
    sollte der angebliche zweitwohnsitz der hauptaufenthaltspunkt sein wird dieser automatisch zum hauptwohnsitz und man muss dort alles anmelden und beantragen.
    sollte man gegen diese pflicht verstoßen können einem die leistungen sanktioniert werden oder im schlimmsten fall ganz gestrichen werden.
    was dazu führen würde, am neuen hauptwohnsitz nach ummeldung würde die 3 monatige speere eintreten und in dieser zeit keinerlei kosten übernommen werden.

    desweiteren werden keinerlei kosten für eine zweitwohnung übernommen, weder von der heimatarge noch von der arge wo der zweitwohnsitz ist.

    kosten für einen zweitwohnsitz werden nur übernommen wenn es jobbedinngt nicht anders geregelt werden kann. wie zum beispiel der jobber wohnt in münchen und macht saisonarbeit auf sylt in einem hotel. auf grund der entfernung wird für den zeitraum eine alg2 aufstockung gewährt sobald die ausgaben für beide wohnsitze und lebensunterhalt die einnnahmen übersteigen.
    bedeutet einkommen wird auf alg2 voll angerechnet und mit zusatz bezuschusst wenn es sein muss.

    es werden keinerlei kosten übernommen weil jemand einfach umziehen möchte.
    auch keine umzugskosten. umzugskosten werden auch nur bei aufnahme einer arbeit oder familiezusammenführung übernommen, bei umzügen ohne einen dieser beiden gründe ist alles auf eigene rechnung. auch wenn gesagt wird dort sieht es mit jobmöglichkeiten besser aus hilft nicht.
    mieten und kautionen für den zweitwohnsitz werden auch nicht übernommen, sondern müssen aus eigener tasche bezahlt werden.

    also idee zweitwohnsitz ergessen und den hauptwohnsitz direkt dorthin verlagern.

    auch wenn dir diese antworten nicht gefallen, so sind leider die gesetze.
  • Naja, das mit den Erstwohnsitz habe ich schon versucht, ist aber nicht möglich, da ich daunten keine Wohnung gefunden habe.

    Dann gestaltet es sich natürlich sehr schwierig, in Stuttgart das betreute Wohnen genehmigt zu bekommen.
  • Es wäre sehr schön, wenn ein Rechtsexperte sich dazu äußern könnte. Letztendlich gehts darum, ob ein betreutes Wohnen in Anspruch genommen werden kann, obwohl man in diesem Bundesland(Baden-Württemberg) gar kein Wohnsitz hat.


  • Guten Abend,

    also grundsätzlich muss man sagen ist der Erstwohnsitz entscheidend. Zum ersten muss einmal die ARGE einem Umzug zustimmen. Zum zweiten muss man sich dann bei in Frage kommenden betreuten Wohneinrichtungen bewerben und in der Stadt Stuttgart oder generell in Baden-Württmberg ist der überörtliche Sozialhilfeträger der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. In Bayern wären dies z. B. die bayerischen Bezirke. Für die Förderung von betreutem Wohnplätzen ist immer der sog. überötliche Sozialhilfeträger zuständig. Die ist aber wie gesagt in jedem Bundesland anders geregelt. Bei dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger müsste man dann die entsprechende Förderung oder Untersützung beantragen. Dabei helfen aber in der Regel auch die Träger der betreuten Wohneinrichtung.

    Also ich würde die Reihenfolge vorschlagen:

    1 bei betreuten Wohneinrichtungen bewerben
    2. nach erfolgreiche Bewerbung Umzugserlaubnis der ARGE einholen, zeitgleich mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger Kontakt aufnehmen und Förderung beantragen.

    Ich wünsche derweil noch einen schönen Abend.

    Alexander Grundler
    -Fachexperte-
  • Letztendlich ist aber nicht geklärt, ob der überörtliche Sozialhilfeträge die Kosten übernimmt, da ja kein Wohnsitz in BW vorhanden ist.

    Genau deshalb, weil es ein spezieller Fall ist, möchte ich wissen, wie die rechtliche Seite aussieht.
  • Lieber Ondata,
    unser Fachexperte Alexander Grundler hat doch schon alles beschrieben. Vielleicht versuchst du es einfach mal so, wenn du einen Platz im betreuten Wohnen hast, hat du ja ein "Wohnsitz", zumindest in Aussicht.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion


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