Steuerbefreite Fahrzeugbenutzung


Hallo alle miteinander,

Da hier in einem anderen Beitrag die verwirrende Regelung bei der Nutzung im Nahverkehr mit einer Wertmarke bereits angesprochen wurde habe ich in diesem Zusammenhang noch eine Frage die mir bisher noch niemand zufriedenstellend beantworten konnte.

Ich habe selbst 2 x diese Wertmarke beantragt , mir war das ganze dann auch zu kompliziert. Daraufhin habe ich mich mit der Steuerbefreiung unseres KFZ beschäftigt.

Um hier nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden haben wir aber auch dass fallen gelassen.

Das Problem ist folgendes:

Mit meinem Fahrzeug müssen auch fahrten für meine Firma (1 Mannbetrieb) erledigt werden. Wenn also nun Mitglieder der Familie oder Freunde irgendetwas ausliefern dann ist das keine Fahrt für mich sondern für die Firma und damit Steuerhinterziehung.

So wurde mir das bisher immer erklärt. ??????????????????





Antworten

  • ich kenn das auch, die Person auf das Auto angemeldet ist, /Steuerbefreit, muss diese Auto fahren, wenn ein andere damit fährt und er kommt in einer Polizeikontrolle oder so dann ist das Steuerhinterziehung. Ist ärgerlich aber es stimmt.

    leider.......

    Bürokratie hat mal wieder gewonnen.


    Grüsse
    Makkal

  • Stimmt soweit. Zudem ist die Beförderung von Güten oder Personen für gewerbliche Zwecke mit einem steuerbefreitem Fahrzeug sowieso nicht zulässig. Es dürfen aber durchaus andere mit dem Auto fahren, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit dem Behinderten sind. Gemeint sind damit Fahrten zum Arzt oder zum Arbeitsplatz. Ich kann mich ja hinbringen und später wieder abholen lassen.

    Abgesehen davon bewegst Du Dich auf dünnem Eis, wenn Freunde und Verwandte Fahrten für Deine Firma erledigen. Stichwort Schwarzarbeit...
  • Hallo TomTom

    Bei Freunden
    - Schwarzarbeit wäre es nur wenn dafür Geld fliesen würde
    Bei der Familie und Verwandten
    - schießt du aber gewaltig über das Ziel hinaus

    Ansonsten wollte ich damit mal aufzeigen das hier die Bürokratie (Makkal danke)
    gewonnen hat.








    Gruß Anton



  • Schriftenfuzzi hat geschrieben:......
    Ich habe selbst 2 x diese Wertmarke beantragt , mir war das ganze dann auch zu kompliziert. Daraufhin habe ich mich mit der Steuerbefreiung unseres KFZ beschäftigt.....
    Um hier nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden haben wir aber auch dass fallen gelassen……


    Bitte, Anton?? 😳

    Du hast 2 x (!) die Wertmarke beantrag?
    Was war denn daran kompliziert? Hast Du sie nicht bekommen?

    Makkal hat geschrieben:
    ich kenn das auch, die Person auf das Auto angemeldet ist, /Steuerbefreit, muss diese Auto fahren, wenn ein andere damit fährt und er kommt in einer Polizeikontrolle oder so DANN IST DAS STEUERHINTERZIEHUNG. Ist ärgerlich aber es stimmt.

    leider.......Bürokratie hat mal wieder gewonnen.


    Was heißt das „Bürokratie hat mal wieder gewonnen“? 😺

    Steuerhinterziehung ist ein Delikt und hat mit Bürokratie nichts zu tun.
    Gesetze beschließt das Parlament, nicht die Behörden.

    Lavcadia

  • Hallo zusammen, ich habe auch eine Steuerbefreiung für mein Fahrzeug, das auf mich zugelassen ist. Selber kann ich allerdings nicht mehr Autofahren Aufgrund meines Gesichtsfeldausfalls. Das Auto wird von meiner Frau gefahren.Meistens zum Einkaufen, zur Apotheke oder zum Arzt oder wenn wir einen Ausflug machen. Natürlich nutzt sie das Auto auch gelegentlich für Privatfahrten. Bis zu einem gewissen Umfang ist das auch gestattet, glaube ich.Überwiegend wird das Auto zu meiner Versorgung eingesetzt.
    Grüße Detlev
  • Tomtom hat geschrieben:
    Stimmt soweit. Zudem ist die Beförderung von Güten oder Personen für gewerbliche Zwecke mit einem steuerbefreitem Fahrzeug sowieso nicht zulässig.


    Tom, das ist aber eine schwierige Sache. Wie ist das dann, wenn Du die Steuerbefreiung hast und das Fahrzeug benötigst, um Deinem Gewerbe nachzugehen ?
    Geht Dir dann die Befreiung verloren, nur weil Du zufällig einen Beruf hast, den Du mit Deinem Auto ausüben musst? Das heißt,wenn man die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen wollte, bräuchte man ein extra Auto für die Privatfahrten?

    Gruß,
    Annca
  • Hallo Lavcadia

    mit 2 x ist gemeint dass für 2 Laufzeiten die Wertmarke beantragt und gekauft wurde.

    zum zweiten wollte ich mit meinem Beitrag nur Aufzeigen dass wir doch nicht alle gleich sind.

    Wenn ich zur Arbeit gehen würde bekäme ich einen Zuschuss zur Fahrzeugfinanzierung,
    wenn ich selbstständig bin , warme Luft.

    Wenn ich zur Arbeit gehen würde bekäme mein Arbeitgeber für die Behindertengerechte Ausstattung meines Arbeitsplatzes einen Zuschuß, ich nicht.

    weil ich nicht von Harz IV leben möchte ,weil ich so weit es mir möglich ist zum Lebensunterhalt meiner Familie selber beitragen möchte, weil mir jeder Tag den ich erfolgreich gestalte neuen Lebensmut gibt, und das ganze als Selbständiger ,darum habe ich immer die A.... Karte gezogen.

    Das war der Sinn meines Beitrages, zum Schluss der Diskussion, mein Fahrzeug
    ist voll versteuert, meine Mitarbeiter bestehen aus einem Netzwerk von Firmen und Zulieferern die Arbeiten die ich nicht mehr erledigen kann, ausführen, den Rest erledigen Maschinen in meiner Werkstatt.
    Wer mich in Aktion sehen will sieht das auf der Internetseite. Die Daten sind alle hinterlegt.


    Und als allerletztes beantworte ich noch die Frage von Annca,
    ja wir haben ein privates Auto mit dem nur privatfahrten gemacht werden,
    weil wir uns als brave Staatsbürger nichts zu schulden kommen lassen.





    Gruss Anton
  • Schriftenfuzzi hat geschrieben:
    Bei Freunden
    - Schwarzarbeit wäre es nur wenn dafür Geld fliesen würde
    Bei der Familie und Verwandten
    - schießt du aber gewaltig über das Ziel hinaus


    Tue ich nicht! Da hast Recht, was den privaten Bereich anbelangt. Im gewerblichen Bereich sieht es aber ganz anders aus. Aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.

    Annca hat geschrieben:
    Tom, das ist aber eine schwierige Sache. Wie ist das dann, wenn Du die Steuerbefreiung hast und das Fahrzeug benötigst, um Deinem Gewerbe nachzugehen ?
    Geht Dir dann die Befreiung verloren, nur weil Du zufällig einen Beruf hast, den Du mit Deinem Auto ausüben musst? Das heißt,wenn man die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen wollte, bräuchte man ein extra Auto für die Privatfahrten?


    Die Sache ist gar nicht so schwer und die Lösung hast Du schon selbst geliefert.
  • Tomtom hat geschrieben:
    Schriftenfuzzi hat geschrieben:
    Bei Freunden
    - Schwarzarbeit wäre es nur wenn dafür Geld fliesen würde
    Bei der Familie und Verwandten
    - schießt du aber gewaltig über das Ziel hinaus


    Tue ich nicht! Da hast Recht, was den privaten Bereich anbelangt. Im gewerblichen Bereich sieht es aber ganz anders aus. Aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.


    Auch im gewerblichen Bereich gibt es so etwas, wie eine familienhafte Mitarbeit, die weder sozialversicheurngs- noch steuerpflichtig ist. Also, so lange dies nicht jeden Tag und am Tag 8 Stunden vorkommt, sondern nur hin und wieder, gibts kein Problem......
  • Danke Mehmet,

    welches Bier möchte der Herr morgen
    trinken.

    Gruß Anton 😛
  • Hallo zusammen, das steuerbefreite Auto muß auf den Behinderten zugelassen sein. Dieser braucht allerdings nicht selber ein Führerschein besitzen.
    Alle Fahrten die im zusammenhang mit dem Haushalt des Behinderten getätigt werden sind somit legitim. (Haushaltsbezogen.) Einkäufe, Besorgungen und Erledigungen ect. für den Behinderten und dessen Haushalt, von wem auch immer diese getätigt werden.
    lg Cross
  • Schriftenfuzzi hat geschrieben:
    Danke Mehmet,

    welches Bier möchte der Herr morgen
    trinken.

    Gruß Anton 😛


    Naja mit ner Cola bin ich völlig einverstanden😀
  • ... zum zweiten wollte ich mit meinem Beitrag nur Aufzeigen DASS WIR DOCH NICHT ALLE GLEICH SIND.

    Wenn ich zur Arbeit gehen würde bekäme ich einen Zuschuss zur Fahrzeugfinanzierung,
    wenn ich selbstständig bin , warme Luft.
    Wenn ich zur Arbeit gehen würde bekäme mein Arbeitgeber für die Behindertengerechte Ausstattung meines Arbeitsplatzes einen Zuschuß, ich nicht.


    weil ich nicht von Harz IV leben möchte ,weil ich so weit es mir möglich ist zum Lebensunterhalt meiner Familie selber beitragen möchte, weil mir jeder Tag den ich erfolgreich gestalte neuen Lebensmut gibt, und das ganze als Selbständiger ,darum habe ich immer die A.... Karte gezogen.

    Das war der Sinn meines Beitrages, .....


    Hallo Anton,

    danke für Deine ausführliche Antwort. 😉

    Ich kann ja in gewisser Weise verstehen, dass Du über Vieles frustriert und sauer bist.
    Doch Du solltest nicht vergessen, dass es nun mal so in unserem Rechtssystem so ist, dass Arbeitnehmer und Selbständige unterschiedlich behandelt werden. Wir sind in dieser Beziehung nun mal nicht alle GLEICH!

    Ich finde es auch bewundernswert, dass Du den Lebensunterhalt Deiner Familie selbst bestreitest. Ich habe mir Deine Homepage angesehen und finde es beachtlich, was Dein Unternehmen durch Dich macht.
    Sicher kann das sehr dazu beitragen, neuen Lebensmut zu bekommen und zu erhalten.

    Andererseits haben viele, die im Arbeitsverhältnis stehen, bereits „berentet“ sind, von Hartz IV oder sogar am Existenzminimum leben in manchen Beziehungen doch auch die A……karte gezogen. 🙁

    Gruß
    Lavcadia