Fahrstrecken; Nahverkehr -> Wie weit?

Hallo,

ich habe mir nun die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr beantragt.

Aber schaut mal hier: Klick mich
Da blickt doch kein Schwein mehr durch!!!

Was darf ich nun fahren oder nicht?


Das einzigste was ich """hoffentlich""" verstanden habe ist, ich kann mit einem Bus, Deutschlandweit unentgeltliche fahren(!), oder sehe ich das falsch?

Das gleiche gilt auch für Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregioexpress(IRE). Oder?
Wenn ich diese auch Bundesweit unentgeltliche benutzen kann, welche kann ich dann nicht benutzen und warum?
Was sind "Nichtbundeseigenen Eisenbahnen"(?), woran erkenne ich die und warum zählt es bei denen, wie auch bei manch anderen, nicht die Einschränkung auf 50km?


Dann gibt es da noch die Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften! Dort sind auch wieder Ausnahmen oder ???

Usw.
usw.
usw.
und sofort. ...


Was hat es mit den 50km auf sich(?), weil es scheinen ja etliche Ausnahmen zu geben und und und.


Ich habe keine Ahnung, erbitte Aufklärung! ich sage es noch einmal, da blickt doch kein Schwein mehr durch!!!


Ich habe auch kein Lust im Reisebüro zu gehen, weil ich damals schon für meine Oma sowas ähnliches nachgefragt habe, die schauten mich an als ob ich von einen anderen Stern komme.



Gruß


PS;
Ich hoffe das jeder weiß, dass der Spruch: "da blickt doch kein Schwein mehr durch"; nur eine Redewendung ist!
Ich schreibe das, weil einige Leute meinen, deshalb ein Fass aufmachen zu müssen!
Ich habe nämlich schon vieles erlebt!

Antworten

  • Hallo GdB,

    puh, da blick ich auch nicht so ganz durch...
    Deshalb hab ich deine Fragen an unsere Fachexpertin von der Deutschen Bahn weitergeleitet.
    Sie kann dir sicher weiterhelfen.

    Viele Grüße einstweilen und hoffentlich lichtet sich dein Fragenwald bald

    Michaela
  • Hallo GdB,

    da hast Du aber jede Menge Fragen gestellt, die auch ich als Inhaber einer solchen Wertmarke nicht alle beantworten kann, wahrscheinlich die wenigsten.

    Mich mal neugierig wartend, auf die Antwort, anschließe.

    Ein paar Antworten findet man hier:

    hier gehts zum Link


    aber einiges ist so kompliziert🙁

    Gruss Cross
  • Guten Tag GdB,

    ich habe es nur quer gelesen und denke mal um den Überblick zu der Geschichte zu bekommen solltest du dir dies besorgen;

    Auf den im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken kann der Ausweisinhaber in den Nahverkehrzügen in der 2. Klasse unentgeltlich fahren.

    Das Streckenverzeichnis wird persönlich für die behinderte Person vom Versorgungsamt ausgegeben. Im Streckenverzeichnis werden alle Eisenbahnstrecken im Umkreis von 50km des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltortes eingetragen. InterRegio und D-Züge können ebenfalls im Rahmen des Streckenverzeichnisses genutzt werden, Zuschläge sind jedoch nicht zu zahlen.

    Das darfst du nicht !
    In Fernverkehrszügen gilt keine unentgeltliche Beförderung.

    Wobei ich da ein Problem darin für dich sehe wer ist Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften und dies - Nichtbundeseigene Eisenbahnen .

    Warum einfach wenn es auch so geht, ich gebe dir Recht ein einziger Wirrwar, was liebe ich meinen Pkw, dir viel Glück. - Mfg Lyn 😺
  • Hallo GdB,

    in welchem Bundesland wohnst Du denn? Ich selbst wohne in Schleswig-Holstein, da benötigt man kein Streckenverzeichnis mehr, das haben mir mehrere Zugschaffner gesagt.Was ich weiß, ist das man nicht in Interregio- bzw. D-Züge umsonst fahren kann, da muß ich Lyn einfach mal widersprechen, aber mein Stand in diesem Bereich ist schon etwas älter.

    Solltest Du eine Metronomstrecke bei Dir haben, die darfst Du so benutzen, ohne eine Fahrkarte kaufen zu müssen, das habe ich mittlerweile auch gelernt.
    Es gibt u.a. auch Busse, oder Züge, die Privat gefahren werden, da gilt der Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke auch nicht. Diese privaten Busse, Züge oder Straßenbahnen werden dann meist von einem Verein betrieben. Die benötigen na klar das Fahrgeld,um die Anlagen weiter oder noch besser Instandsetzen zu können, keine Frage.
    Ich mache es im Zweifelsfall so, das ich dem Personal, Busfahrer, Straßenbahnfahrer etc. meinen Ausweis unter die Augen halte, und frage ob ich was zu bezahlen hätte. Wenn es verneint wird, bedanke ich mich für die Auskunft, und gehe in den hinteren Teil des Wagens durch. Wenn es bejaht wird, bezahle ich natürlich ganz artig meinen Fahrschein.

    Auf jeden Fall kannst Du im Tarifverbund mit Bus und Bahn umsonst fahren, egal ob Du jetzt z.B. in Hamburg wohnst und nach Hannover fährst, in ein Konzert, Fußballspiel, etc...natürlich gilt das auch für andere Städte, dies ist jetzt nur ein Beispiel gewesen.

    Im Zweifelsfall solltest Du sonst bei der Bahn nachfragen, wenn Du mit dem Zug verreisen willst, ob und wieviel Du bezahlen mußt. Im IC und ICE mußt Du immer den vollen Betrag zahlen, es sei denn, Du hat eine Bahncard.

    Ich hoffe mal, ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Wenn Du noch Fragen hast, schreib mir ruhig eine PN, ich versuche diese so klar wie möglich zu beantworten.
  • Um noch mehr chaos in die Angelegenheit zu bringen:

    *Das Streckenverzeichnis wird persönlich für die behinderte Person vom Versorgungsamt ausgegeben*

    Bei uns in NRW gibts keine Versorgungsämter mehr, das wird von den Stadtverwaltungen und Kreisämtern übernommen.

    Gruss Cross
  • In Schleswig-Holstein heißt das Landesamt für soziale Dienste, 😡 😡 😡 früher sagte man ganz einfach Versorgungsamt 🥺 🥺 🥺
  • THX Leuts für die Antworten! 😛


    @Michaela,

    ich danke für die Weiterleitung! Mal hoffen, dass du bald Antwort bekommst!



    Gruß
  • Hallo!
    Solange du in einem Verkehrsverbund fährst kannst du Theoretisch Von Flensburg bis München Fahren. Aber genaueres findest du hier.
    http://www.seh-netz.info/
    Oldman

  • Crossover64 hat geschrieben:Bei uns in NRW gibts keine Versorgungsämter mehr, das wird von den Stadtverwaltungen und Kreisämtern übernommen.

    delphisanne63 hat geschrieben: In Schleswig-Holstein heißt das Landesamt für soziale Dienste, 😡 😡 😡 früher sagte man ganz einfach Versorgungsamt 🥺 🥺 🥺

    Ist es denn nicht egal, wie die heißen? Hauptsache ist doch, dass die Aufgaben erledigt werden, oder?

    Einerseits regt man sich auf, dass der „Behördenapparat“ aufgebläht ist,
    dann gibt’s 😡 und 🥺 wenn offensichtlich Dienststellen in Bundesländer zusammen gelegt wurden. 😢

    Nix für ungut!

    Lavcadia

  • Hallo GdB,

    hier die Anwort auf deine Frage von Tanya Stötzer von der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn:


    "Das Thema der unentgeltlichen Beförderung ist zwar durchaus nicht
    unkompliziert, aber aus der Broschüre der Bahn "Mobil mit Handicap" sind
    die Antworten zu den Fragen weitestgehend zu entnehmen (insbesondere Kap.
    10 und Anhänge 3 - 6). Diese Broschüre ist unter dem Link
    http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/broschuere_handicap.shtml zu
    finden.

    Kurz zusammengefasst, sind folgende Informationen wesentlich:

    Die Wertmarke berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung aller
    Nahverkehrsleistungen im Umkreis von 50 km um den Wohnort sowie in allen
    Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in den von diesen anerkannten
    Verkehrsmitteln.

    Die 50 km war eine ursprünglich sehr großzügige Auslegung des Bereiches,
    den andere Personen zu Fuß oder mit Individualverkehrsmitteln
    zurücklegen, um die Erledigungen des täglichen Lebens abzudecken. Eine
    flächendeckende Regelung würde die Nutzung deutlich erleichtern, müsste
    aber politisch entschieden werden.

    Ausnahmen bei der Nutzung der Freifahrt in Verbünden und
    Tarifgemeinschaften bestehen nur, wenn beispielsweise der
    Gemeinschaftstarif den Schienenverkehr gar nicht einschließt oder wenn
    generell bestimmte Produkte z. B. IRE von einem Verkehrsverbund nicht
    anerkannt werden, weil dieser Zug auch mit Verbundfahrkarte nicht
    nutzbar ist. Damit gilt aber für Wertmarkenbesitzer nicht anderes, als
    für die übrigen Verbundfahrgäste.

    Busse und auch NE-Bahnen können Fernverkehrsleistungen anbieten und sind
    dann nicht kostenlos nutzbar. Ansonsten gilt dort keine 50-km-Grenze.
    Diese Differenzierungen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen des
    SGB IX.

    Bei Unsicherheit kann bei der Mobilitätsservice-Zentrale oder bei den
    Eisenbahnunternehmen oder den Verkehrsverbünden nachgefragt werden. In
    der o. g. Broschüre sind alle Post- und E-Mail-Adressen und Rufnummern
    verzeichnet.

    In den Reisebüros und den Verkaufsstellen der Bahn sollten sich die
    Kunden über die geschilderten Zusammenhänge aufklären lassen können.
    Dort ist auch die o. g. Broschüre kostenlos erhältlich.

    Freundliche Grüße
    Tanya Stötzer
  • Hallo,
    ich finde hier sehr viele nützliche Infomationen: http://www.oepnv-info.de/

    LG, Fluse
  • Hallo Michaela,

    jetzt muss ich einmal ein Lob loswerden, super wie du immer die richtigen Ansprechpartner bei unseren Fragen findest.

    Es ist nur schade dass du uns das mit den Fahrstrecken bei unserem Ersten Treffen in München nicht noch genauer erklären kannst. 🥺

    Überleg es dir doch, Mehmet und Marco würden sich bestimmt auch freuen.

    Einen Tag weniger Urlaub, nur für uns Drei. 😺

    Gruß Anton
  • Danke Michaela für diese deine Hilfe! 😛
    Und auch einen Gruß an Tanya Stötzer und allen anderen Schreibern hier! 😛


    😀
  • Schriftenfuzzi hat geschrieben:
    Es ist nur schade dass du uns das mit den Fahrstrecken bei unserem Ersten Treffen in München nicht noch genauer erklären kannst. 🥺


    Hallo Anton,

    Michaela hat Urlaub? Worum geht es? Darf ich helfen?
  • Hallo Justin,

    Mehmet, Marco und ich treffen uns heute zum "Ratschn" in einem Münchner Cafe.
    Wir wollten dazu auch Michaela einladen, haben aber schon erfahren dass sie im Urlaub ist.

    Wenn du Zeit hast komm doch einfach vorbei , alles weitere ist unter dem "Treffen in München" aufgeführt.


    Servus
    Anton
Diese Diskussion wurde geschlossen.