Muß ich bei Auszug Wohnung renovieren? 70% schwerb.,G

Muss ich die von mir vor 8 Jahren gemietete Wohnung, bei Auszug im Herbst renovieren? Bin 70% schwerbehindert, gehbehindert und habe kein Geld für den Maler. Bei Einzug war die Wohnung frisch renoviert u. lt. Mietvertrag muss ich die Wohnung auch renoviert verlassen. (streichen der Wände, Heizkörper, Türen, Türrahmen, Fensterrahmen, Bodenbelag, Linoleum liegt aber schon seit 20 Jahren und hat durch Klavier Druckstellen). Die Schwerbehinderung hat bei Einzug schon bestanden und ist gleich geblieben. Ich verlasse die Wohnung wegen Verlegung der Heizungsrohre, was ohne mein Wissen geschah und wodurch ich jetzt laute Pumpgeräusche von der Wasserpumpe habe; außerdem werde ich von den Nachbarn "gemobbt", weil ich mich gegen diese lauten Pumpgeräusche wehre.

Antworten

  • Hallo Laubfrosch,

    prinzipiell hast du dich an die Vereinbarungen im Mietvertrag zu halten.
    Ein Trick, wenn du einen Nachmieter findest, der die Wohnung in "diesem Zustand" übernimmt, und sich bereit erklärt alle Renovierungsarbeiten zu übernehmen, dann können sie dir eventuell erlassen werden. Sprich dann übernimmt sie einfach der Nachmieter. Möchte dein Vermieter die Wohnung allerdings wieder so übergeben bekommen, wie er sie dir überlassen hat, dann wirst du die Renovierungsarbeiten wohl vornehmen lassen müssen.
    Dein Nachmieter wird sich auf diesen Deal die Renovierungsarbeiten zu übernehmen wohl nur einlassen, wenn du ihm auch etwas dafür bietest, zB den Kühlschrank, den du selbst gekauft hast, die Kücheneinrichtung, eine Gratismonatsmiete oder einen Wandschrank.
    Mein Tipp, wenn du nicht viel Geld hast, gibt die Renovierungsarbeiten bei MyHammer rein.
    www.myhammer.de
    Dort bekommst du die Arbeiten oft viel günstiger erledigt.
    Das ist wirklich sehr sehr empfehlenswert!

    Viele liebe Grüße und viel Glück
    Michaela
  • Hallo laubfrosch

    es spielt keine Rolle um man behindert ist oder nicht. Wenn man seine Wohnung verlässt bzw auszieht ist man verpflichtet seine Wohnung zB. nue zu streichen. Dies steht aber im Mietvertrag drin. Warum den gleich einen Malerbetrieb aufsuchen, man hat doch Freunde, Bekannte.

    Also nicht immer alles auf eine behinderung schieben, den ich denk du willst auch nicht das man dich bemittleidet. Also ran ans Werk

    Grüsse
    Makkal

  • Hallo Laubfrosch,

    Deine Schwerbehinderung schützt Dich nicht vor einer Renovierung, aber der BGH.

    Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

    Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vertragliche Verpflichtung der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam

    Die Klausel stelle auch dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn er während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchführen müsse. Die Bundesrichter beanstandeten, dass die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung gelte. Damit hatte die Klage eines Mieters aus Bremen in letzter Instanz Erfolg (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06).

    Im seinem Mietvertrag stand, dass er die Wohnung bei Auszug fachgerecht renoviert zurückgeben müsse. Es folgte eine Liste, in welchem Zustand die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. Während der Mietzeit gab es jedoch keine Pflicht des Mieters, Schönheitsreparaturen vorzunehmen.


    Das Amtsgericht und das Landgericht Bremen hielten die Klausel für gültig und wiesen die Klage des Mieters ab. Das Landgericht war der Ansicht, die Endrenovierungspflicht sei eindeutig so zu verstehen, dass nur Räume mit deutlichen Wohnspuren beim Auszug renoviert werden müssten.

    Dem widersprach der BGH. Auf die Revision des Mieters stellte er fest, die Klausel sei vom durchschnittlichen Mieter eher so verstehen, dass die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall frisch renoviert übergeben werden müsse oder jedenfalls keine Wohnspuren zeigen dürfe. Das benachteilige den Mieter unangemessen.

    Bereits in der Vergangenheit hatte der BGH entschieden, dass eine Pflicht zur Endrenovierung unwirksam ist, wenn sie unabhängig davon bestehe, wann die letzte Schönheitsreparatur gemacht wurde. Das gelte auch, wenn er keine Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen habe. Denn die isolierte Endrenovierungspflicht verpflichte den Mieter auch dann, wenn er nur kurz in der Wohnung wohnte oder freiwillig Schönheitsreparaturen durchgeführt hatte.
    Anzeige

    Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf.

    Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs als erwartet und folgerichtig. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), erklärte, eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteilige den Mieter unangemessen. „Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof in der Schönheitsreparaturfrage seine klare und eindeutige Richtung beibehält. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Vertragsparteien“, sagte er.


    Zu klären bliebe noch, ob Du, wegen der lauten Pumpgeräusche einen Anspruch auf Mietminderung hast:

    Mietminderung bei Heizungsgeräuschen

    Ein Mieter muss es nicht hinnehmen, dass er durch laute Heizungsgeräusche im Schlafzimmer in seiner Nachtruhe gestört wird. In dem vom Landgericht Berlin zu entscheidenden Fall lag der Lärmpegel der Heizung fast zehn Dezibel über dem vom Gutachter als angemessen erachteten Ruhepegel von zwanzig Dezibel. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Heizungsanlage in relativ kurzen Abständen immer wieder ein- und ausschaltete und der Geräuschpegel deswegen ständig wechselte. Da der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Mieter keine Abhilfe schaffte, hielt das Gericht eine Mietminderung von 7,5 Prozent für angemessen.

    Ich würde versuchen mit dem Vermieter ein Deal auszuhandeln, Du hälst keine Miete ein und dafür brauchst Du keine Renovierungsarbeiten durchzuführen.

    Bleibt er hart kürze sofort die Miete in angemessener Höhe.

    Persönliche Anmerkung von mir:
    Wenn Du Eigentum hättest, was würdest Du von Deinen Mietern erhoffen?
    Möchtest Du auf allen Kosten sitzen bleiben?
    Mal vom BGH Urteil abgesehen, wenn ich etwas neues oder renoviertes übergeben bekomme, würde ich auch versuchen bei der Rückgabe, einen zumindest annähernden Zustand zurück zugeben, das wäre auch meine Sicht, wenn ich nicht Vermieter wäre.


    Viel Glück Cross
  • Die Klausel, das renoviert werden muß, gibt es nicht mehr. Als wir vor 1 Jahr umgezogen sind, ging unsere damalige Vermieterin nicht darauf ein. Wir haben gesagt, das wir es so gut machen, wie wir können. Haben es aber nicht weit gebracht, weil die Wände feucht waren und es geschimmelt hat. Hatten nach 3mal streichen keine Lust mehr, weil jedesmal die Farbe wieder runterkam. Bis jetzt hat sich die ehemalige Vermieterin nicht mehr gemeldet. Deine Freunde helfen Dir bestimmt. Mach es so gut Du kannst, um unnötigen Streß zu vermeiden.
  • Hi Laubfrosch,
    da Du nicht zur Renovierung verpflichtet bist, würde ich mir darüber auch keine Sorgen machen.
    Die Vermieter kassieren ja auch oft über Jahre die Miete und haben viele Rechte, die sehr umstritten sind (z.B. darf die Wohnung bis zu 10 % kleiner sein u. man muss dennoch die vollen qm zahlen). Das ist z.B. bei uns der Fall. 👿

    Nimm also Dein Recht wahr, nicht renovieren zu müssen.
    Das ist meine Meinung hierzu.

    Liebe Grüße
    Jenny 😉
  • Hallo JennyA,

    meines Erachtens gibt es bei einem Unterschied der qm einer Mietwohnung Unterschiede im Mietvertrag.

    Steht im Mietvetrag der Wortlaut: für die Wohnung X( genaue Beschreibung und Lage wie Etage ect.) muß eine Miete in höhe von...€ gezahlt werden, hast Du wohl keine Chancen dagegen anzugehen, da Du die Wohnung besichtigt hast und dann mit der Miete auch einverstanden warst.

    Steht aber im Mietvertrag eine genaue qm Zahl sollte diese auch pro qm Preis abgerechnet werden, da ja auch Umlagen gern über qm abgerechnet werden und wenn nur zum Teil, dann wäre man ja mehrfach der dumme.

    Vielleicht geht da ja was bei Dir !?

    lg Cross
  • Hallo Cross,
    nein, bei uns geht leider gar nix! Wir waren beim Mieterverein, keine Chance. Wir zahlen erheblich zu viel und können nichts machen. 😢

    Schönen Abend und danke! 😉
    Jenny
  • Zuletzt bliebe euch das ausziehen.

    lg Cross
  • Hallo Cross,

    ausziehen? Wohin? 😢

    Nach dieser behindertengerechten Wohnung haben wir lange gesucht. 😢
    In unserer Stadt haben wir ein großes Wohnungsproblem.
    Ein Umzug bedeutet auch große Geldausgaben, das alles wiegt es nicht auf.

    Da beißen wir lieber in den "sauren Apfel". 👿

    Jenny

    PS. Danke für Deine PN 😉
  • Hallo Laubfrosch,

    Soweit ich weiß, kann der Vermieter nachdem neuen Gesetz nur verlangen, daß die Wohnung besenrein und allenfalls geweißelt übergeben wird, alles andere sind Schönheitssanierungen, für die der Vermieter zu tragen hat.

    Gruß

    Surfer
  • Hi Surfer,

    ich sehe das anders, wie ich auch gestern schon schrieb. Auf keinen Fall brauchen die Wände gestrichen zu werden.

    LG, Jenny
  • laubfrosch hat geschrieben:
    Bin 70% schwerbehindert, gehbehindert und habe kein Geld für den Maler.


    Aber vielleicht hast Du andere Talente ?

    In manchen Städten gibt es Tauschringe bei denen sozusagen Dienstleistungen getauscht werden. Also wenn Du z.Bsp. mit deinem Klavier Nachhilfe in Musikunterricht geben könntest dann kannst Du evtl. jemanden finden der Dir im Gegenzug dafür beim tapezieren hilft.

    Das geht auch indirekt über mehrere Ecken (sprich Personen) für den Fall, daß der Tapezier-Profi unmusikalisch ist sich aber von einer Omi seine Hemden bügeln lässt und die wiederum gerne auf dem Klavier klimpert.

    Schau mal hier : http://www.tauschringmuenchen.de

    schöne Grüsse,
    Marco


  • Hi

    Das BGH Urteil war mir neu, aber da kommt es auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Bei mir war es beim Einzug so: Ich hatte die Wahl entweder Schönheitsreparaturen selbst zu machen und die Wohnung renoviert zu verlaßen oder höhere Nebenkosten zu bezahlen. Im letzteren Fall könnte ich dann den Vermieter antanzen laßen: einmal tpezieren, einmal streichen.
    Ich habe mich für die geringeren Nebenkosten entschieden und monatlich einen winzigen Betrag zur Seite gelegt. Nach 20 Jahren kann ich "edel" renovieren laßen.

    "also" Laubfrosch

    Schaue genau nach was im Vertrag steht, lese das Urteil und laß dich beim Mieterverein beraten. Vielleicht klappt es, aber ich befürchte das würde auf einen jahrelangen Rechtstreit rauslaufen. Auf jeden Fall mit deiner Behinderung hat es nichts zu tun - ist bei mir (100 %, ag, B, H, RF) hinsichtlich Kehrwoche genauso.
    Entweder selber machen oder jemanden beauftragen.

    Klaus



  • Klaus123 hat geschrieben:...."also" Laubfrosch
    Schaue genau nach was im Vertrag steht, lese das Urteil und laß dich beim Mieterverein beraten. Vielleicht klappt es, aber ich befürchte das würde auf einen jahrelangen Rechtstreit rauslaufen. Auf jeden Fall mit deiner Behinderung hat es nichts zu tun ....
    Entweder selber machen oder jemanden beauftragen.


    Ich glaube nicht an einen jahrelangen Rechtsstreit. Meiner Meinung nach muss NICHT renoviert zu werden. Das BHG-Urteil steht über dem Mietvertrag.
    Klaus, ich gebe Dir insofern Recht, dass Laubfrosch zum Mieterverein gehen sollte.
    Natürlich muss Laubfrosch dort eine Gebühr zahlen, falls er noch nicht Mitglied ist. Doch diese ist ja wesentlich günstiger als ein Maler bzw. Material beim Selbermachen.

    Auf alle Fälle würde ich vorher GAR NICHTS machen oder veranlassen.

    Gruß
    Lavcadia


  • Makkal hat geschrieben:
    Hallo laubfrosch

    es spielt keine Rolle um man behindert ist oder nicht. Wenn man seine Wohnung verlässt bzw auszieht ist man verpflichtet seine Wohnung zB. nue zu streichen. Dies steht aber im Mietvertrag drin. Warum den gleich einen Malerbetrieb aufsuchen, man hat doch Freunde, Bekannte.

    Also nicht immer alles auf eine behinderung schieben, den ich denk du willst auch nicht das man dich bemittleidet. Also ran ans Werk

    Grüsse
    Makkal



    hallo Makkal,

    nicht jeder hat Freunde, die renovieren können! Manche Leute KÖNNEN gesundheitlich nicht renovieren, das hat nichts mit Behinderung vorschieben zu tun, und es hat auch nich jeder 1000e von Euro für Malerfirmen übrig!

    Wir stehen demnächst auch vor diesem Problem. Also nicht alle über einen Kamm scheren.

    lg. Kaffeetante
Diese Diskussion wurde geschlossen.