Was genau ist ein Verschlimmerungsantrag? Und kann ich einen stellen, auch wenn schon alle Unterlage

Zz. läuft ein Antrag für einen aG-Ausweis für meine Mutti. Der erste Antrag (2009) wurde abgelehnt, gegen den Widerspruch von uns eingelegt wurde. Ein erneuter Anfall verschlimmerte ihre Lage (sie hat inzwischen einen Rollstuhl) und die neusten ärztlichen Gutachten wurden nachgereicht. Das bedeutet, dass alles wieder von vorne beginnt in Sachen Wartezeiten. Kann nachträglich ein Verschlimmerungsantrag (so wie ich bei einigen Mitstreitern gelesen habe) eingereicht werden und in welcher Form?
Danke
KaroMama

Antworten

  • Hallo KaroMama,

    ein Verschlimmerungsantrag ( Schwerbehindertenrecht )kann zu jederzeit gestellt werden, wenn die Leiden sich der betroffenen Person verschlimmert haben.

    Einen „Verschlimmerungsantrag“ sollte gestellt werden, wenn neue Leiden aufgetreten sind bzw. bestehende Leiden sich verschlimmert haben, so dass eine neue Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) angezeigt ist.

    Hat das Versorgungsamt den GdB auf entsprechenden Antrag hin nicht in der begehrten Höhe feststellt, so kann erwogen werden, einfach einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, statt gegen den ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Oft erweist sich dies als der verfahrensökonomischere Weg.

    Beim Verschlimmerungsantrag sollen nur die Behinderungen angegeben werden, die sich verschlimmert haben bzw. die neu hinzugekommen sind. Es ist sinnvoll, sogleich in Kopie die entsprechenden aktuellen ärztlichen Befundberichte beizulegen.

    Leider bekomme ich den Antrag dazu nicht hoch geladen zu groß in der Datei vermute ich, Schade.

    Mfg Lyn 😉
  • Hallo KaroMama,

    also, nur damit ich das richtig verstanden habe:

    Ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis wurde abgelehnt. Daraufhin habt ihr Widerspruch eingereicht. Zwischenzeitlich wurde dieser auch um neue Gutachten (nach der Verschlimmerung des Zustandes Deiner Mutter) ergänzt.

    Also, wenn noch gar keine anerkannte Schwerbehinderung vorlag, kann sich ja (auf dem Papier) auch nichts verschlimmert haben. Die neuen Umstände werden dann bei der Feststellung berücksichtigt und es gibt dann wahrscheinlich gleich den jetzigen Status anerkannt.

    Ich hoffe, ich hab das jetzt alles richtig verstanden. Falls nicht, kannst Du gern nochmal korrigieren bzw. nachfragen 😀
  • Hallo KaroMama,

    wenn Deine Mutter schon einen Schwerbehindertenausweis hat, muß es nicht unbedingt sein, daß es lange dauert bis die Änderung genehmigt wird. Als ich meinen Rollstuhl bekam hatte ich im Antrag darauf hin gewiesen das ich jetzt nicht mehr ohne Rollstuhl zurecht komme und den Beleg zur Kostenübernahme des Rollstuhls meiner Krankenkasse dem Antrag beigefügt. Innerhalb eines Monats bekam ich meinen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Um ein aG genehmigt zu bekommen ist es sehr wichtig auf den Rollstuhl hin zu weisen, damit der Gutachter anerkennt, daß die Gehbehinderung Deiner Mutter einem beidseitig Beinamputierten gleichgestellt ist. Nur diese Personengruppe erhält das aG im Ausweis, allen anderen Gehbehinderten muß ein G genügen.

    Gruß Karin
  • KarinM hat geschrieben:
    Um ein aG genehmigt zu bekommen ist es sehr wichtig auf den Rollstuhl hin zu weisen, damit der Gutachter anerkennt, daß die Gehbehinderung Deiner Mutter einem beidseitig Beinamputierten gleichgestellt ist. Nur diese Personengruppe erhält das aG im Ausweis, allen anderen Gehbehinderten muß ein G genügen.


    Hallo Karin,

    ich weise noch einmal daraufhin, dass man das MZ "aG" auch bekommt, wenn man nicht auf einen Rollstuhl angewiesen ist!
    Ich weise darauf hin, weil das „allgemein" immer noch so behauptet wird!!?
    Das "aG" bekommt man, wenn man nicht mehr in der Lage ist, eine gewisse Strecke zurückzulegen, aus welchen Gründen auch immer(!); Asthma, Herz, Kinderlähmung, etc.

    Mein Opa hatte Kinderlähmung, das linke Bein war etwas kürzer, er hatte aber nie einen Rollstuhl benötigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und bekam ohne Wenn und Aber, das MZ "aG" im Ausweis!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Allgemein sollte ein Facharzt das attestieren, dann gibt es kaum Probleme!


    @KaroMama,

    was ist mit dem Widerspruch passiert?
    Wurde der Widerspruch von euch zurückgenommen?
    Wurde der Widerspruch abgelehnt? Begründung?!
    usw. ....


    Gruß
  • Liebe Karo Mama,

    Wenn sich was verschlechtert hat, alles mit Gutachten von anerkannten Fachärzten belegen und beim Versorgungsamt einreichen bzw. nachreichen.

    Gruß

    Surfer
  • GdB hat geschrieben:
    KarinM hat geschrieben:
    Um ein aG genehmigt zu bekommen ist es sehr wichtig auf den Rollstuhl hin zu weisen, damit der Gutachter anerkennt, daß die Gehbehinderung Deiner Mutter einem beidseitig Beinamputierten gleichgestellt ist. Nur diese Personengruppe erhält das aG im Ausweis, allen anderen Gehbehinderten muß ein G genügen.


    Hallo Karin,

    ich weise noch einmal daraufhin, dass man das MZ "aG" auch bekommt, wenn man nicht auf einen Rollstuhl angewiesen ist!
    Ich weise darauf hin, weil das „allgemein" immer noch so behauptet wird!!?
    Das "aG" bekommt man, wenn man nicht mehr in der Lage ist, eine gewisse Strecke zurückzulegen, aus welchen Gründen auch immer(!); Asthma, Herz, Kinderlähmung, etc.

    Mein Opa hatte Kinderlähmung, das linke Bein war etwas kürzer, er hatte aber nie einen Rollstuhl benötigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und bekam ohne Wenn und Aber, das MZ "aG" im Ausweis!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Allgemein sollte ein Facharzt das attestieren, dann gibt es kaum Probleme!



    Hallo GdB,

    das ist richtig, theoretisch, aber in der Regel bekommt man das aG heute ohne Rollstuhl nicht mehr. Davon mal abgesehen hat die Mutter von KaroMama einen Rolstuhl, deshalb wird dies zu erwähnen sehr hilfreich sein. 😉

    Gruß Karin
  • KarinM hat geschrieben:
    Hallo GdB,

    das ist richtig, theoretisch, aber in der Regel bekommt man das aG heute ohne Rollstuhl nicht mehr. Davon mal abgesehen hat die Mutter von KaroMama einen Rolstuhl, deshalb wird dies zu erwähnen sehr hilfreich sein. 😉


    Als ich auf Kur war, hatten 3 Leute (wahrscheinlich aber noch mehr, aber ich kann mich ja nicht mit jedem unterhalten) aufgrund ihres schweren Asthmas, das MZ "aG" ohne Probleme dauerhaft bekommen. Das Alter der Leute war, wenn ich mich noch recht entsinne, 23j, 32j und 53j.
    Der 23 jährige hatte das "aG" bekommen, weil sein Lungenfacharzt dieses unterstütze.
    Die anderen haben das "aG" bekommen, weil die Kurärzte das ebenfalls empfohlen haben bzw. die Kurklinik hat den Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Das lief ohne Probleme!

    Mit anderen Worten, spielen die Fachärzte mit, gibt es keine (kaum) Probleme.

    Ich habe in meinem Bekanntenkreis zur Zeit einen Fall, indem auch das MZ "aG" abgelehnt wurde. Mit Widerspruch etc.
    Ich sagte ihnen, die sollen zuerst die Ärzte aufsuchen und wenn befürwortet, das attestieren lassen. Dann den Widerspruch zurückziehen und einen Verschlimmerungsantrag stellen. Am besten noch mithilfe des VdK(!!!), weil die dann erst recht nachgeben. Die haben nämlich auch kein Bock auf Klage etc. pp. ...

    Aber die machen genau das Gegenteil: Die wollen direkt Klagen, und das ohne (Fach-) ärztliche Unterstützung. Die laufen also Blind hinein. Das halte ich für einen großen Fehler.
    Nun gut, was will man da machen. ...



    Gruß
  • Manchmal ist der Rechtsweg nötig.....
    Ich habe damals auch für das aG geklagt, weil ich keine andere Möglichkeit mehr sah, mein Recht durchzusetzen. Das Gericht hat in meinem Fall ein fachärztliches Gutachten angefordert. Die Untersuchungen waren zwar sehr unangenehm und anstrengend, aber so konnte "schwarz auf weiß" durch eine SEP-Untersuchung belegt werden, dass bestimmte Nervenbahnpotenziale zu meinen Beinen nicht mehr messbar und somit gänzlich erloschen sind. Derartige Untersuchungsergebnisse sind halt nicht zu manipulieren und haben deshalb auch vor einem Gericht Bestand. Mein Rollstuhl mag optisch noch das Übrige getan haben, aber den könnte sich jeder für eine Verhandlung "besorgen" oder ausborgen; ich bin mir fast sicher, das wissen die Richter auch. Ich denke, ohne entsprechendes Gutachten sieht man vor dem Gericht doch ziemlich "alt" aus.
    Früher wurde mit den Ausweisen und Merkzeichen dermaßen rumgeaast, so dass man heute für jeden Furz und Knall klagen muss! Ich bin der Ansicht, dass man seine Interessen und Rechte bis zum Schluss auch durchsetzen soll und wenn es sein muss, eben auch am Gericht! Übrigens habe ich damals keine Hilfe vom VdK bekommen, so dass ich diesen Verein auch nicht in den Himmel heben mag und mich nun dort Ex-Mitglied schimpfe. Ich würde gar nicht einsehen, einen berechtigten Widerspruch zurückzuziehen und erst wieder zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Überprüfungsantrag zu stellen, wenn ich jetzt der Meinung bin, mir steht etwas zu und ich benötige es jetzt. Nach einem Widerspruch kommt halt der Klageweg und damit basta. Behörden machen sich wohl kaum Gedanken darüber, wieviel eine Klage (zulasten der Staatskasse) kostet. Die Erbsenzählerei der Behörden würde auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht anders laufen, denn es wird alles noch schlimmer, nicht besser. Es geht doch oft gar nicht mehr darum, was rechtens ist, sondern vielmehr, wer die beste Zirkusnummer abzieht. Oft wird gar nicht mehr danach gefragt, ob ein Antrag berechtigt ist, sondern die Gegenseite wartet nur noch gespannt auf den nächsten Schritt (oder Rückzug).

    freundliche Grüße
    🥺
  • @Zornroeschen,

    richtig, Klagen muss man. Aber nicht, wenn man nicht einmal seine eigenen Ärzte auf seiner Seite hat. Wenn das dann vor Gericht kommt und man verliert, was man auch wird, wenn selbst die eigenen Ärzte einen nicht unterstützen!
    Dann wird es sehr sehr schwer werden, selbst wenn man nachher die Unterstützung von Ärzten hat. Das VA wird sich dann immer auf das Gerichtsurteil berufen/stützen und dann sieht man alt aus. Sehr alt sogar.

    Also blind drauf los und sagen, Attackkkee Klagen Klagen Klagen, halte ich für sehr gefährlich!
    Zudem ist der Verschlimmerungsantrag (inkl. Fachärztliche Unterstützung) der leichte, stressfreie und sehr viel schnellere Weg!
    Wenn die dann Rumzicken, dann Widerspruch; man schreibt in dem Widerspruch einfach, dass man im VdK ist und ... Hauptsache die lesen das, ob man nun drin ist im VdK oder nicht. ...

    Falls die dann immer noch ablehnen, dann kann man Klage einreichen, denn man hat Fachärztliche Unterstützung!



    Gruß
  • GdB hat geschrieben:
    Als ich auf Kur war, hatten 3 Leute (wahrscheinlich aber noch mehr, aber ich kann mich ja nicht mit jedem unterhalten) aufgrund ihres schweren Asthmas, das MZ "aG" ohne Probleme dauerhaft bekommen. Das Alter der Leute war, wenn ich mich noch recht entsinne, 23j, 32j und 53j.
    Der 23 jährige hatte das "aG" bekommen, weil sein Lungenfacharzt dieses unterstütze.
    Die anderen haben das "aG" bekommen, weil die Kurärzte das ebenfalls empfohlen haben bzw. die Kurklinik hat den Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Das lief ohne Probleme!

    Mit anderen Worten, spielen die Fachärzte mit, gibt es keine (kaum) Probleme.

    Ich habe in meinem Bekanntenkreis zur Zeit einen Fall, indem auch das MZ "aG" abgelehnt wurde. Mit Widerspruch etc.
    Ich sagte ihnen, die sollen zuerst die Ärzte aufsuchen und wenn befürwortet, das attestieren lassen. Dann den Widerspruch zurückziehen und einen Verschlimmerungsantrag stellen. Am besten noch mithilfe des VdK(!!!), weil die dann erst recht nachgeben. Die haben nämlich auch kein Bock auf Klage etc. pp. ...

    Aber die machen genau das Gegenteil: Die wollen direkt Klagen, und das ohne (Fach-) ärztliche Unterstützung. Die laufen also Blind hinein. Das halte ich für einen großen Fehler.
    Nun gut, was will man da machen. ...


    Dann hast Du Glück und die richtigen Ärzte und Gutachter in Deinem Umfeld. Ich kam vor acht Jahren sauerstoffplichtig aus Davos zurück und ging sofort in Rente. Obwohl ich noch zwei andere schwere Erkrankungen habe die auch eine Gehbehinderung darstellen und einen der besten Lungenfachärzte, dessen Namen Du warscheinlich kennst, bekam ich das aG für meine Lungenerkrankung nicht. Anderen Patienten in Davos ging es genauso. Ein aG bekam unser eins damals nicht mehr. Früher schon. Der Sachbearbeiter vom Versorgungsamt bestätigte mir, ohne Rollstuhl kein aG. Mag sein das es heute wieder leichter geworden ist und schwer erkrankte auch ohne Rollstuhl wieder das aG. Früher war das ja auch so. Vor acht Jahren war das leider nicht mehr so und so weit ich weiß hat sich das in meinen Ämtern auch nicht geändert.

    Gruß Karin
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