Kann ich nach 24 Jahren meinen Arbeitgeber noch verklagen

Kann ich nach fast 24 Jahren meinen Arbeitgeber (ein deutscher Bank-Konzern) noch wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen?

Gleich zu Beginn:
Auch der Inhaber eines bekannten Modehauses hatte, als ich dort Richtung Bank vorbeiging, den Schneematsch noch nicht geräumt gehabt. Eine Frau, die im Schaufenster dekorierte, sah alles. Die Putzfrau stand gerade mit dem Besen auf der Strasse an der Eingangstür des Modehauses. Nach meiner Meinung ist sogar das Modehaus ursprünglich für meinen Unfall und für meine heutigen Schmerzen verantwortlich. Das schrieb ich der BG, aber geschehen ist von denen nichts. Vielleicht könnte ich diese Firma auch noch verklagen. Denn die haben eigentlich mein Leben deshalb kaputt gemacht, weil ich wegen denen, weil nicht geräumt war, dort hingefallen bin und auch deswegen heute querschnittgelähmt bin.
Mein Arbeitsunfall geschah so:
Mein Unfall vom 22. Dez. 1986, zwei Tage vor Heiligabend, wurde erst mehr als drei Wochen später erkannt und dokumentiert, weil ich wegen meines Arbeitgebers, einer großen deutschen Privatbank, arbeiten musste und nicht sofort, weil die Bank das nicht wollte, zum Unfallarzt gehen durfte oder in die Klinik kam.
Dieser Arbeitsunfall wurde von der BG anerkannt. Nach meinem Hinfallen beim Unfall humpelte ich also zum Personaleingang meiner Bank. Ich klingelte, man ließ mich herein und mein Chef war schon anwesend. Noch in der Eingangstür sagte ich dem Chef sofort!!!!!!, ich sei auf dem Weg im Schneematsch ausgerutscht und hingefallen.
Alle meine Kollegen hörten meine Unfallmeldung an meinen Chef. Als ich lag (Unfall), so sagte ich es ihm, sei es mir dort sofort äußerst schlecht geworden und niemand hatte mir auf der Straße nach dem Unfall geholfen. Ich möchte, sagte ich ihm in den ersten Minuten mehrfach, zu einem Unfallarzt oder ins Krankenhaus gebracht werden.
Das alles fand zwei Minuten vor acht Uhr statt. Aber der Prokurist (Chef) fragte nicht mal, ob es mir sehr schlecht gehe oder ähnliches. Er sagte mir nur sofort recht unwirsch, das geht jetzt nicht (Arzt/Klinik), ich soll meinen Mantel ausziehen, um mit ihm den Tresor zu öffnen. Übel war es mir den ganzen Tag.
Ich war bei dieser Filiale Kassierer, hatte den Tresorschlüssel und der Chef die Kombination. Ich musste die tonnenschwere Tresortüre trotz Unfall allein aufziehen, das war wie immer meine Aufgabe und ich musste es auch heute machen. Ich musste es auch nach dem Unfall immer allein bis zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente machen, trotz meiner Schmerzen und mein Chef stand immer nur dabei, auch an diesem Morgen, und schaute nur zu. Da wusste ich noch nicht, dass ich das alles mit meiner gebrochenen Wirbelsäule machen musste.
Ich durfte also etwas über drei Wochen lang wegen meiner Arbeit nicht zu einem Unfallarzt oder ins Krankenhaus gehen und wurde ja sowieso nicht von meiner Bank dorthin gebracht. Viele Kollegen waren am 22.12. schon im Weihnachtsurlaub. Auch deshalb musste ich wohl so lange arbeiten, weil angeblich kein Ersatzkassierer vorhanden war, bis ich nach über drei Wochen wegen einer Grippe mit starkem Fieber endlich zu einem Hausarzt gehen durfte. Der schickte mich gleich zu einem Unfallarzt. Aber bei dem bekam ich erst nach weiteren 3 Tagen einen Termin.
Auch nach diesem Termin verging noch mal eine ganze Woche, weil ich zu einigen anderen Ärzten gehen musste. Keiner, auch der Unfallarzt nicht, hatte die Fraktur richtig erkannt. Mein Bruch wurde erstmalig am 15. Jan. 1987 dokumentiert. Endlich, am 16. Januar 1987, nach über 3 Wochen, schrieb mich der Unfallarzt bis inklusive 2. März 1987 krank.
Er sagte mir jetzt, ich hätte damals, wegen meiner Kompressionsfraktur (BWK 12), sofort in die Klinik gebracht werden müssen zu einer Operation, um den Bruch einzurichten. Dann würde die Fraktur auch wieder richtig verheilen. Das sei jetzt aber viel zu spät, der Wirbel sei schon länger am Zusammenwachsen, da geht jetzt nichts mehr, er wuchs aber leider schief (keilförmig) zusammen, weil ich schwer arbeiten musste. Das Öffnen des tonnenschweren Tresors, über drei Wochen lang bis zum Arzt, hat sicher den gebrochenen Wirbel verschoben und schief zusammenwachsen lassen. Beim Öffnen musste ich mich immer weit hinunter beugen, weil der Schlüssel ziemlich tief eingeführt werden muss. Er könne mich jetzt nur noch krankschreiben.
Laut Unfallarzt ist meine Bank also schuld an allem, was nach dem Unfall mit mir passierte, weil ich nicht in die Klinik gebracht wurde.
Es gab noch mehr: Weil mein Zweigstellenleiter in Urlaub wollte für 3 Tage, musste ich am 2. März 1987, meinem letzten Unfallkrankentag, schon morgens anfangen zu arbeiten, trotz immer noch größter Schmerzen, obwohl ich noch für diesen ganzen Tag krankgeschrieben war und sowieso schon am 2.März 1987 einen neuen Termin zum weiteren Krankschreiben (nochmal sechs Wochen) beim Unfallarzt hatte. Am 2.März, nach meiner Arbeit, musste ich auch noch durch den Schnee, der immer noch lag, einen halben Kilometer zu dem Arzt gehen wegen eines neuen Termins.
Am 1. März 1987, einen Tag vor diesem neuen Arzttermin, kam abends eine höhere Kollegin, die mehr Geld verdiente, in meine Wohnung und sagte, ich muss, da außer mir niemand greifbar war, am 02. März 1987 morgens arbeiten kommen, weil mein Chef in seinen schon länger von der Bank genehmigten Urlaub wollte.
Ich sagte ihr, morgen muss ich doch zum Unfallarzt gehen. Arbeiten könne ich kaum, weil meine Schmerzen nach sechs Wochen immer noch da sind und derWirbel immer noch zusammenwachse. Sie sagte, das sei der Bank egal, ob ich noch krankgeschrieben sei oder einen Arzttermin habe. Auch das also war der Bank völlig egal. Hauptsache, der Prokurist kann in Urlaub gehen. Nach diesen drei Tagen, in denen ich also arbeitete, immer noch mit Schmerzen, wurde ich weiterhin, weil es bei mir nötig war, für die nächsten sechs Wochen vom Unfallarzt krankgeschrieben. Auch wuchs meine Fraktur ja falsch und schief zusammen wegen der Bank.
Dann würde heute auch nicht ein Großteil der Bandscheibe zwischen Brustwirbelkörper 11 und 12 in den zerstörten eingebrochenen keilförmigen Wirbelkörper 12 eingedrungen sein und auch nicht teilweise bis heute den Nervenkanal einengen, weil sie auch dort beim Unfall eingedrungen ist und mir allergrößte Probleme bereitet, auch heute noch.
Inzwischen habe ich eine inkomplette, also teilweise Paraplegie seit dem Unfall. Im Internet lese ich über die dort bei dieser Krankheit beschriebenen Folgen, die ich auch seit damals bei mir feststelle. Es ist dies eine teilweise Querschnittlähmung mit einem Hinfallen 6 –8 x in der Woche. Alles Folgen dieser Paraplegie (Gefühl: Blase, Darm, keine richtige Steuerung der Schließmuskeln) habe ich bei mir festgestellt seit März 1987.
Heutige zusätzliche Unfallfolgen nach etwa 20 Jahren: fortgeschrittene MS, Paraplegie, alle Gelenke unter der Fraktur sind ziemlich kaputt, auch eine rechtsgerichtete Ataxie. Das begann etwa zwanzig Tage nach dem Unfall.

Seit ca. fünf Jahren falle ich wöchentlich mindestens 6 - 8 x hin, mit entsprechenden Schmerzen. Die ersten 15 Jahre seit dem Unfall hatte ich nur eine rechtsgerichtete Fallneigung (Ataxie). Ich falle wegen der Lähmung hin, weil ich in den Beinen urplötzlich gar kein Gefühl mehr habe.

öööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööö

Da ich ab 22.12.1986, dem Unfall, seit 15 Jahren mit einer Unterarmkrücke lief, fiel ich nicht mehr so oft hin, obwohl das Hinfallen nie aufgehört hat und ich vergaß das alles. An die Schmerzen hatte ich mich ja gewöhnt.


In den fünf Jahren danach wurden die Probleme größer und ich nahm dann, weil ich schon länger wieder trotz dieser einen Krücke hinfalle, auch die linke Unterarmgehhilfe. Danach, vor zwei Jahren, wollte ich einen Rollstuhl haben, weil alles nicht mehr richtig funktioniert. (Pflegestufe zwei und vieles andere habe ich ja auch noch.)

Seit diesen 23 Jahren bin ich mehr und mehr wegen der Bank zu einem Krüppel geworden. Jetzt nochmal meine Frage, ob ich die Bank heute noch vor Gericht verklagen kann, weil ich nicht zum Arzt durfte. Bis vor fünf Jahren habe ich wenig Klagegrund gesehen, weil ich mich an meine Schmerzen gewöhnt hatte. Aber die Probleme und Schmerzen wurden immer grösser und jetzt wäre gegen die Bank eine Klage angebracht. Ich will schon seit dem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Ich lese und höre öfters, dass jemand auch nach 30 Jahren noch verklagt wird, weil nach so langer Zeit einige der fehlenden Unterlagen aufgetaucht sind. Gilt so etwas Ähnliches auch für mich?

Die Bank zahlt mir ja eine ganz kleine Pension (Rente). Aber ich schreibe euch nur das Allernötigste, was mir passierte.
Vor einem halben Jahr schrieb ich an die Bank ein sieben Seiten langes Fax, mit allem, was damals passierte, obwohl alles in den Bank-Unterlagen steht. Und sogar wegen Finanzen habe ich gebettelt, weil ein für mich geeigneter elektrischer Rollstuhl über € 15.000,-- kostet. Auch hier kam keine Antwort. Später schrieb ich nochmal einen kurzen Brief an die Bank in Frankfurt, um zu erfahren, ob das erste Fax wenigstens ankam. Aber auch jetzt wurde von der Bank nicht geantwortet. Meine Bank macht bis heute gar nichts.

Vielleicht kann mir jemand schreiben, ob ich meinen Arbeitgeber heute noch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen kann, eventuell auch noch das Modehaus?
Die Bank will wohl alles abschmettern und denen bin ich egal, weil ich bloß ein wohl kleiner Kassierer war. Die haben ja so, wie die sich verhalten haben bei mir, keine Probleme mit mir gehabt. Für die Bank ist ja alles sehr gut gelaufen damals. Die haben keinen Ersatzkassierer gebraucht. Ich war ja da.

Etwa 23 Jahre nach dem Unfall ist es aber sehr schlimm geworden. So lange bis dahin war eine Klage gegen die Bank nicht nötig. Aber jetzt brauche ich vom Gericht Hilfe gegen die Bank wegen allen Problemen seit dem Unfall.
Die Bank darf so eigentlich nicht davonkommen. Die sollte schon wegen all dem verklagt werd

Antworten

  • Hallo Humpler,

    also ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke das deine Fall/Situation verjährt ist. Und was mich daran sehr stört, erst nach 24 Jahren kommt von deiner Seite ein Gedanke rechtliche schritte einzuleiten??. Also ganz ehrlich da ist doch was faul.

    Sorry ist meine Meinung, hat nichts persönliches.

    Grüsse

    Makkal

    P.S. drücke Dir auf alle Fälle die Daumen.


  • Guten Tag Humpler,

    In deinem Fall ist es ein Wegeunfall der nach dem SGB VII § 8 Arbeitsunfall, reguliert wird in der Fortsetzung, SGB VII § 26 und je nach Schädigung und Anerkennung durch deine zuständige BG, zu anderen Leistungen etc. zum SGB VII. Gegen den Arbeitgeber kannst du nicht Klagen da die BG / Haftpflichtversicherer deines AG = Arbeitgeber ist. Ein Schmerzensgeld etc. sieht die Regulierung / Arbeitsunfall & Wegeunfall im SGB VII durch die BG nicht vor.

    Du hast allerdings die Möglichkeit zum Strafantrag auf dem Zivil weg gegen deinen AG, - ob dies nicht bereits der Verjährung unterliegt müsste, man schauen was ich vermute.

    Wenn du der Auffassung bist dein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert so kannst du einen Verschlimmerungsantrag bei deiner dir zuständigen BG stellen. Wird auch Verschlechterungsantrag im Volksmund bezeichnet. ( Formlos reicht aus )

    Sollte dies der Fall sein so wirst du erneut begutachtet zur Feststellung der Verschlimmerung und je wie das Ergebnis in der Summe ausfällt gibt es eine Veränderung, - positiv / negativ. Sollte die BG zu der Auffassung gelangen das deine Gesundheit sich verbessert hat kann auch eine Abstufung der jetzigen Leistungen stattfinden im einfachen Verwaltungsverfahren ( durch Bescheid) - rückwirkend zum Antrag Verschlimmerung eintreten.

    Tip:

    Von daher bitte sehr genau abwägen, ob die Verschlimmerung sehr gut dokumentiert wurde durch den behandelnden Arzt. Mfg Lyn 😉
Diese Diskussion wurde geschlossen.