Rehaaufenthalt Querschnittslähmung

Hallo ihr Lieben 😃

Kennt jemand die Rehaklinik am Schliersee?
Soll einen ziemlich guten Ruf haben in
Sachen Querschnittslähmung.
Zahlt die BG einen Rehaaufenthalt wenn
ja wie oft im Jahr kann man so eine
Therapie machen?
Wie beantrage ich so einen Rehaaufenthalt?

Bitte um Antwort
LG t4sy

Antworten


  • Guten Tag t4sy,

    leider hast du nicht mehr zu deiner Situation geschrieben, was bedauerlich ist. Ist der heutige Querschnitt die Folge aus einem Wege- Arbeitsunfall und anerkannt durch eine UV - Rente deiner dir zuständigen BG, dann ja.

    Dann gilt folgendes zum; SGB VII §§ 33 Behandlung in Krankenhäuser und Reha - Einrichtungen

    Wäre einfach gut zu wissen wie lange du bereits in der Situation bist. Denn durch erworbene Behinderung / Schädigung steht dir dann eine Menge zu als Rolli. Die BG = Berufsgenossenschaft muss alles tragen, wenn Anerkennung durch Träger vorliegt.

    Wünsche dir noch einen schönen Sonntag, Mfg Lyn 😉
  • Hallo t4sy.
    es kommt drauf an ob es ein Arbeitsunfall war oder ein privater Unfall usw.
    Denn dann kann man jedes Jahr einen Antrag stellen auf ein Kuraufenthalt.

    Wo man diesen Antrag stellt bzw. bekommt liegt erst mal so wich ich es oben beschrieben habe, und die sind auch dann deine Ansprechpartner. Ansonsten zur Krankenkasse gehen und sagen die sollen dir bitte einen Antrag geben für einen Kuraufenthalt und schwup du wup, hast du dann den, Diesen musst du dann ausfüllen und einen Teil dein Hausarzt und dann musst du es zB zur Rentenversicherung schicken und nach 4-6 Wochen hast du entweder eine Zusage oder eine Absage. bei einer Absage einfach einen Wiederspruch einlegen und dann viel Spass mit deinen Aufenthalt.

    grüsse
    Makkal

  • Hallo Lyn!

    Es geht um meinen Lebenspartner der knapp 2 Jahre
    Querschnittsgelähmt ist.
    Das war ein Arbeitsunfall (schwere Körperverletzung).
    GdB 100%

    Ich wollte nur wissen ob die BG sowas zahlt, habe
    von Bekannten gesagt bekommen das die
    BG so einen Aufenthalt nur 1x im Jahr zahlt!?
  • Hallo t4sy,

    nein nicht generell, es gibt verschiedene Formen von Reha bei Arbeitsunfall zum SGB VII zu den Fällen in denen die BG = Berufsgenossenschaften leisten müssen. Leider hast du nichts zu der Form geschrieben die im Formlosen Antrag in der Beantragung stehen sollte. Was soll der Inhalt der Reha befürworten, nutzen etc. ? Wenn ich dies wüsste dann kann ich es dir genauer sagen und auch die Vorgehensweise dazu erklären. Mfg Lyn 😉

  • Hallo Makkal,

    bei einem Wege - Arbeitsunfall & BK = Berufserkrankung sieht das SGB VII keine Kuren vor. Es gibt diese nicht, sondern werden nur mit verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen ausgeglichen zum Verunfallten / Versicherten im Leistungsanspruch. Mfg Lyn
  • Hallo Lyn!

    Was meinst du mit verschiedene Formen?
    Es sollte eine Reha für Querschnittsgelähmte sein.
    Diese Reha bietet nur
    verschiedene Therapien und Techniken an die aber alle was
    mit Querschnittslähmung zu tun haben.

    Eine Besserung und das mein Partner fiter wird,
    mehr dazu lernt usw. das ist der Grund.

    Für viele ist es ist einfach günstiger einen Menschen
    in einen Rollstuhl zu stecken seine Wohnung
    umzubauen als einen Schwerbehinderten in eine
    Reha zu schicken usw.

    Ich weiß nicht ob hier jemand den Bericht
    bei Stern TV gesehen hat. Genau das ist der
    Grund wieso mein Partner in eine Reha will.
    Er will kämpfen und wir hoffen das es
    durch diese Therapien am Schliersee besser
    wird.

  • Hallo t4sy,

    die Form liegt im begehren zum Antrag und zu der Leistung. Ok deine Aussage ist doch nicht schlecht. Du möchtest eine Reha auf den Weg bringen um den heutigen Stand zu erhalten, zu verbessern und eine Verschlechterung des Ist Zustandes zuvermeiden. Schreibe dies in den Antrag zum SGB VII § 39 und Anhang Zusatzleistungen und es müsste klappen. Zusätzlich müsst Ihr nur noch im Vorfeld zum behandelnden D/H - Arzt = Durchgangsarzt und Euch die Notwendigkeit der Reha- zusätzlichen Maßnahme befürworten, bescheinigen lassen.

    Eine andere Möglichkeit wäre diese;

    SGB VII § 39 - ( Anhang zum § 39 - Zusatzleistungen)

    Rehabilitationssport:
    Es handelt sich um eine eigenständige und auf der Ebene des Gesetzes abschließende Regelung für den Rehabilitationssport, der ergänzend zu medizinischen und im Anschluss an sie sowie im Rahmen der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt wird, aber auch im Rahmen der Leistungen zum Leben in der Gemeinschaft zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der körperlichen Beweglichkeit oder zur Freizeitgestaltung (s. dazu Dahm, BG 2000, 405). Klar stellend ist gesetzlich nur festgelegt, dass

    a) eine ärztliche Verordnung erforderlich ist und dass
    b) es sich um eine nicht individuell, sondern in Sportgruppen durchzuführende Leistung handelt.


    Die Voraussetzungen und der Umfang des Rehabilitationssports sind in der Gesamtvereinbarung vom 1. 1. 1994 über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining geregelt (VB 9/94); s. auch Abkommen über die Durchführung v. 1. 4. 1998 (VB 45/9😎.


    Nr. 3 letzter Halbsatz trägt dem besonderen Hilfebedarf und den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen Rechnung.

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    Letzteres wäre eine Alternative zum ersteren und man kann so in der zweiten Möglichkeit eine Sport - Reha für ein ganzes Jahr erreichen von der BG. Einfach mal mit dem zuständigen SB = Sachbearbeiter diskutieren. Alle Leistungen sind immer zum SGB VII § 26 nach individueller Prüfung , heißt Einzelfall - Entscheidung zu prüfen durch den Träger BG. Dies gilt besonders bei Schwerstverletzten im Fall von Querschnitt, Erblindung etc.

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    Eine weitere Möglichkeit ist eine Tagesklinik in Wohnorts nähe. Hier könnt Ihr zusätzlich noch die Fahrkosten pauschale beantragen - einfach. Jedoch auch bei zu den o.g. 2 Beispielen. Fahrkosten müssen Grundsätzlich zu allen Leistungen der BG getragen werden - einfach. ( zu der Reisekostenverordnung ).

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    Ich hätte mal eine Gegenfrage zu dem Thema;

    Welche Leistungen werden im Fall für deinen Partner durch die BG bereits erbracht ? Und hat eine Aufklärung durch den SB - Sachbearbeiter - rin zu den einzelnen Leistungen stattgefunden ? Ihr könnt mich gerne auch dazu über PIn erreichen. Wenn es nicht erfolgte stelle ich Euch dies gerne zusammen ! Hier bräuchte ich dann 1 -2 tage dazu ! Mfg Lyn 😉
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