ab wann kann man ewerbsunfähigkeits rente beantragen

Ich bin 50% schwerbehindert aber nicht körperlich
ich habe deppresive neurose und posttraumatisches belastungssyndrom! und bin auch etwas lernbehindert

Antworten

  • Hallo sonne77,

    nur wenn Du so krank bist, das Du maximal 2 Stunden am Tag arbeiten kannst, wird bei Dir eine Frührente anerkannt. Aber es müssen vorher zahlreiche Arztbesuche und Rehakuren voraus gegangen sein. Der Schwerbehindertenausweis hat mit der Erwerbsfähigkeit nichts zu tun.

    Gruß Karin


  • 😀 Vielen dank für die antwort
    sehr nett von dir!
    denn ich kenn mich in manchen sachen garnicht so aus!
    gruss Sonne77 😃
  • Guten Morgen Sonne,

    Rente wegen Erwerbsminderung / deutsche Fassung

    Die Rente bekommst du auf Antrag, wenn;

    * wegen Krankheit oder Behinderung teilweise oder voll erwerbsgemindert bist,
    * in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt hast und
    * die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen oder vorzeitig erfüllen (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall).

    Die Rente wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65. Lebensjahr) gezahlt. Danach erhälst du dann Regelaltersrente.

    Der Rentenversicherungsträger prüft anhand ärztlicher Unterlagen, ob du teilweise oder voll erwerbsgemindert bist. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhälst Du, wenn Du täglich weniger als drei Stunden arbeiten kannst. Ist es dir möglich, noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhälst Du die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

    Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommst du grundsätzlich befristet und zwar höchstens für drei Jahre. Sie kann verlängert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen weiter vorliegen. Danach wird diese in eine Dauerrente umgewandelt bis diese die Altersrente ablöst. Einen schönen Sonntag, Mfg Lyn
    😉
  • Hallöchen
    Vielen dank für die schnelle info 😃
    Jetzt weis ich bescheidt!
    vielen dank!
    wünsch dir noch einen schönen tag 😃
    gruss sonne77
  • Hallo ihr Lieben, 😃

    genau so ist es richtig wie es Lyn schreibt.
    Zur Zeit befasse ich mich mit dem gleichen Thema. Bin aber zum Glück schon viele Schritte weiter und mein Fall ist bald überstanden.

    Sonne, wenn Du diesen beschwerlichen Weg aufnehmen willst, wünsche ich Dir einen langen Atem und viel Geduld mit den Ämtern und Gutachtern.

    Karin hatte schnell einmal die Kurzversion dazu geschrieben. Ihre Beiträge sind in der Regel ausführlicher und genauer. 😀 😀

    Einen schönen Sonntag noch und
    LG Micha
  • Hallo Sonne 77,

    Meine Mutter hat Erwerbsunfähigkeitsrente und hat 2005 mit etwas über 55 angefangen mit den Anträgen. Ein Jahr hat es mindestens gedauert, bis es rückwirkend bewilligt wurde.

    Vor allen Dingen braucht man einen guten Arzt der kontinuierlich die Krankschreibung immer wieder verlängert.

    Bei den Gutachtern muß man einen glaubwürdigen Eindruck machen und die Bestätigung kriegen z.B. durch die Psyche dauerhaft erwerbsunfähig zu sein, wobei eine Grundbehinderung allein für Erwerbsunfähigkeit nicht reicht, aber begünstigend wirken kann.

    Günstig ist auch wenn der Betriebsarzt mitspielt und auch die Erwerbsunfähigkeit bestätigt.

    Aber Vorsicht!
    Wenn zwischen den Krankschreibungen auch nur ein einziger Tag, egal mit wieviel Zeit, im Betrieb gearbeitet wurde, ist es ein für alle mal vorbei mit der Erwerbsunfähigkeitsrente, hat der Betriebsarzt meiner Mutter eingeschärft.

    Gruß

    Surfer

  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Sonne 77,

    Meine Mutter hat Erwerbsunfähigkeitsrente und hat 2005 mit etwas über 55 angefangen mit den Anträgen. Ein Jahr hat es mindestens gedauert, bis es rückwirkend bewilligt wurde.

    Vor allen Dingen braucht man einen guten Arzt der kontinuierlich die Krankschreibung immer wieder verlängert.

    Bei den Gutachtern muß man einen glaubwürdigen Eindruck machen und die Bestätigung kriegen z.B. durch die Psyche dauerhaft erwerbsunfähig zu sein, wobei eine Grundbehinderung allein für Erwerbsunfähigkeit nicht reicht, aber begünstigend wirken kann.

    Günstig ist auch wenn der Betriebsarzt mitspielt und auch die Erwerbsunfähigkeit bestätigt.

    Aber Vorsicht!
    Wenn zwischen den Krankschreibungen auch nur ein einziger Tag, egal mit wieviel Zeit, im Betrieb gearbeitet wurde, ist es ein für alle mal vorbei mit der Erwerbsunfähigkeitsrente, hat der Betriebsarzt meiner Mutter eingeschärft.

    Gruß

    Surfer



    Hallo surver,

    es kommt immer drauf an wie krank Du bist. Wenn Du mehere Jahre schwerst krank warst und trotzdem arbeiten gegangen bist, macht es nichts wenn Du nicht bis zur Berentung krank geschrieben wirst. Das wichtigste ist eine Du über längere Zeit dokumentierst wie krank Du bist. Zum Beispiel durch sich immer wiederholenden Krankschreibungen oder Krankenhausaufenthalten. Bei mir war der Rentenantrag in vier Wochen durch.

    Gruß Karin
  • KarinM hat geschrieben:
    Aber es müssen vorher zahlreiche Arztbesuche und Rehakuren voraus gegangen sein.


    Nicht ganz richtig Karin. Ich hatte nicht eine Reha und bin voll erwerbsunfähig. Nur weil das der normale Verlauf ist, muss es dennoch nicht immer so sein. Aber das nur am Rande, damit ich auch mal meckern kann 😉


  • Hallo !

    habe gerade gelesen,man braucht einen guten Arzt,der die Krankschreibung weiter verlängert.

    Mein Rentenantrag wurde das erste mal abgelehnt und trotz weiterer Krankschreibung durch ferndiagnostik von meiner KK auf die Stunde jegliche Zahlung eingestellt.

    Keiner fühlte sich mehr zuständig.
    Habe zwar inzwischen meine Rente sind aber durch die vorgehensweise der Ämter verarmt.
    Wünsche Euch erfolgreiche Wege.
    Gruß
    SENDRINE 😺
Diese Diskussion wurde geschlossen.