Arbeitsrecht in der Schweiz / Freistellung zur Pflege unseres Sohnes

Hallo, wir haben einen Sohn er ist nun zwei Jahre alt und bei der Geburt hatte er eine einzigartige Malformation im Gehirn, die dann ausgeblutet ist, irreparabel. Er hat eine sehr starke Epilepsie kann sich nicht bewegen, hat keine Körperspannung und ist dazu auch noch Blind. Also schwerstbehindert. Er schläft keine Nacht durch und kommt mit heftigen Schreianfällen jede Nacht und das schon über zwei Jahre. Unterstützung für die Nächte haben wir nicht und meine Frau hat nun seither auch fast nicht mehr geschlafen. Ich würde sie sehr gerne entlasten und auch unter der Woche einige Nächte mit unserem Sohn durch machen. Leider kann ich das nicht da ich auch in meiner Arbeit voll eingebunden bin und nur am Wochenende die Nachtschichten übernehmen kann. Nun meine Frage gibt es im schweizer Arbeitsrecht etwas, das mich für gewisse Zeit im Jahr von meiner Arbeit freistellt ohne finanzielle Einbussen für den Arbeitgeber oder für mich ? Eine Art gesetzlich geregelter Familienurlaub, der nicht von meinem regulären Urlaub (20 Tage) abgezogen wird ? Ich würde mich freuen wenn uns hier in dem Forum weiter geholfen werden könnte. Vielen Dank.

Antworten

  • Hallo Jungfischerei

    Das klingt wirklich nach einer schwierigen Situation.
    Warum bekommt ihr denn keine Unterstützung? Grundsätzlich habt ihr Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag (http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_201/a39.html ).

    Grosse Hilfe könnte die Kinder-Spitex sein. Ob die IV diese übernimmt, müsstet ihr abklären. In diesem Artikel im Beobachter, der eine ähnliche Situation wie die eure beschreibt, findest du ganz unten Adressen für die Kinder-Spitex.

    Eine andere Lösung, also eine, bei der du vermehrt zu Hause helfen kannst, aber weder du noch dein Arbeitsgeber das Nachsehen haben, gibt es leider nicht. Du und deine Frau seid auch nur Menschen, deshalb ist es wichtig, dass ihr Unterstützung, Pflege von aussen bekommt.

    Ich empfehle dir, die ProInfimis oder Procap zu kontaktieren. Sie können eure Situation und eure Möglichkeiten und ein weiteres Vorgehen mit euch besprechen. Du kannst auch bei der Kinder-Spitex anfragen, sicher wissen sie dort auch, welche Möglichkeiten zur Finanzierung ihr habt.

    Vielleicht haben noch andere Schweizer User hier ähnliche Erfahrungen gemacht und können dir einen Tipp geben?

    Ich wünsche dir und deiner Frau alles Gute und viel Kraft!

    Liebe Grüsse
  • Vielen Dank Maggie für Deine Hilfe.
    Ja es ist sehr verzwickt, ich bin aus Deutschland arbeite in der Schweiz und kenne mich mit dem Arbeitsrecht in diesem Zusammenhang zu wenig aus. Daher meine Frage nach der Arbeitsfreistellung. Unser Sohn können wir Nachts nicht abgeben, da er nur ruhig zu bekommen ist wenn meine Frau Ihn nimmt. Hatten es auch schon mal mit unseren Eltern versucht aber dies geht leider auch nicht. Aber danke für Deinen Tip ich werde mich mal an Deine vorgeschlagenen Stellen wenden.
    Liebe Grüsse
  • Guten Morgen,

    Gegenfrage bitte;

    Ihr lebt, wohnt in D, - du arbeitest in der Schweiz habe ich das richtig verstanden ?

    Wenn dies der Fall sein sollte dann gilt D - Recht, denn du wärst Grenzgänger und dann würde die Pflegekasse die Zuständigkeit haben und das Jugendamt- Soziales. Eine Freistellung/ Pflege- Betreuung bei Hauptwohnsitz in D würde bestehen. Antrag bei der KK = Krankenkasse stellen ( wenn in D versichert ).

    Es gibt eine Freistellung zur Pflege in D nennt sich Pflegezeit und es besteht ein Rechtsanspruch drauf. Allerdings ist die Wirtschaftliche Seite nicht gut abgeklärt. Ein großer Fehler in der Gesetzgebung §§ etc. Einfach mal bei der KK / Pflegeversicherung erfragen bitte. Es gilt jedoch nur wenn Hauptwohnsitz in D ist und auch die Versicherungen / Sozialabgaben durch AG.

    Leider ging nicht aus dem Beitrag draus vor, ob eine Pflegestufe bereits besteht, vorliegt ? Wenn nein kann diese beantragt werden, wenn HWs in D ist. Mfg Lyn 😉

    Zugefügt;

    Rechtliche Grundlage für D zum Thema Pflegezeit;

    In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern können Beschäftigte bis zu 6 Monate von der Arbeit freigestellt werden, um Angehörige zu pflegen. In dieser Zeit erhalten sie keinen Lohn, bleiben aber sozial versichert.

    Unabhängig von der Betriebsgröße hat jeder Arbeitnehmer im Fall einer akut eintretenden Pflegesituation Anspruch auf eine sofortige unbezahlte Freistellung für die Dauer von 10 Arbeitstagen. Sorry, hatte ich vergessen, - gilt für -D- Mfg Lyn
  • Vielen Dank Lyn,
    das wusste ich nicht, dass wenn ich in Deutschland meinen Wohnsitz habe und auch hier per Krankenkasse versichert bin, für die Arbeit in der Schweiz nach deutschem Recht anpsruch hätte. Ja eine Pflegestufe hatten wir Ende letzen Jahres dann endlich bekommen die PS 1. Unser Arzt und auch die Leute von der Lebenshilfe die wir nun durch langes recherchieren entdeckt haben meinte wir müssen wieder eine neue PS beantragen, uns stünde auf jedenfall durch den Härtegrad die 3 zu.
    Was mich an allem ein wenig schockiert, ist dass man alles selbst heraus finden muss, und meist ist es der Zufall der einem hilft. Ansonsten wüssten wir bis heute nicht was eine Pfelgestufe ist. Unsere Versicherung hat uns hier nicht darauf aufmerksam gemacht. Für alles ist es auch ein harter Kampf mit den Behörden die nicht das Kind oder die Familie sehen sondern einfach den "Geldbeutel". Ganz schlimm, aber egal, nochmals vielen lieben Dank für Deine Informationen werde diese versuchen für mich umzusetzen.
    Wünsche noch ein schönes Restwochenende
    Norbert
  • Guten Tag Norbert,

    danke für deine Rückmeldung.

    Wende dich bitte an deine für dich zuständige KK / Pflegeversicherung und beantrage eine Überprüfung der Pflegestufe auf Dringlichkeit. Außerdem bittest du um ein Pflegetagebuch das du 10 Tage führen möchtest und dem MdK in der Begutachtung übergibst. ( dies hat den Vorteil das die einzelnen Arbeitsschritte, Zeitfenster wann etc. festgehalten werden ) Diesen Antrag stellst du formlos.

    Ihr bekommt dann ein Schreiben von der Pflegekasse wo der Überprüfungsantrag an den MdK = Medizinischen Dienst geleitet wird - Mitteilung. Vom MdK bekommt Ihr dann ein Schreiben mit Termin / Uhrzeit der Überprüfung etc. im Häuslichen Umfeld.

    Wichtig bitte!

    Zu diesem Termin im Häuslichen Umfeld bitte Unterlagen durch den behandelnden Arzt bereit halten zu der Erkrankung ! Diagnosen Therapien, Berichte etc.

    --------

    Ihr hättest auch die andere Schiene fahren können mit Verschlechterungsantrag/ formlos, doch in der Umsetzung dauert dieser im Verwaltungsablauf länger durch den Träger. Das Rechtliche Zeitfenster Dauert hier ca. 5 Wochen, dann müsst ihr einen verbindlichen Bescheid haben zu der jetzigen Situation.

    Dann noch eine bitte an Euch, das ihr mehr wisst in der Zukunft schaut Euch bitte diese Seite im Internet an. Bitte drauf achten nur Info für Kinder beachten, zum Erwachsenen gibt es Unterschiede. Ich danke Euch !

    Der Link dazu; http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/pflegestufen_kinder.html

    Sollten weitere Fragen bestehen so bitte melde dich, Mfg Lyn 😉
  • Vielen Dank Lyn,
    dass Du uns helfen willst. Ja wir haben bereits nochmals eine Erhöhung der Pflegestufe beantragt und es kommt wieder einer vom MKD bei uns vorbei um nochmals alles aufzunehmen. Wir hatten seiner Zeit alle Arztbriefe etc. bereit gelegt, aber es hiess es ist noch ein "Baby" Kleinkind und somit höchstens mit der Pflegestufe 1 zu versehen. Wie gesagt wir haben wieder beantragt und nun ist auch wieder ein Jahr vergangen. Auch bekommen wir nun Unterstützung von der Blindenhilfe und Frühförderung die sich für uns einsetzen wollen.
    Nochmals vielen Dank für Deine Unterstützung.
    Liebe Grüsse
    Norbert