Baurecht für Behinderte

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Ich wohne im NRW und bewohne eine 1/ 1/2 geschoßige Doppelhaushälfte. Ich
möchte mein Bad behindertengerecht umbauen, dazu müsste ich unsere Gaube
nach außen hin verändern (vergrößern). Unter der Schräge befindet sich momentan eine Eckwanne die ich nicht mehr benutzen kann. Das momentane
Baurecht besagt, dass ich dazu das Einverständnis der Nachbar einholen muss.
Nun meine Frage, gibt es Erleichterungen im Baurecht für Behinderte (80 % und Kennzeichen G)? Evtl. musste ich sonst ausziehen.
Für die Beantwortung danke ich im Voraus.

Gruß

Sil1955

Antworten

  • MyHandicap User
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    Liebe Sil1955,

    erstmal herzlich Willkommen bei uns!

    Ich hätte noch ein paar klärende Fragen: Sind Deine Nachbarn etwa gegen die Baumaßnahme? Hast Du schon mit ihnen über diese Notwendigkeit gesprochen? Vielleicht lässt sich das auch so regeln.

    Und welche Erleichterungen meinst Du hier prinzipiell? Baurechtliche oder finanzielle?

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • MyHandicap User
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    Hallo Tom,

    in NRW bedarf der Ausbau einer Gaube (bei Doppelhaushälften) bis zur Gebäudegrenze die Zustimmung der Nachbarn.
    Diese hatten wir uns vor der entgültigen Bauantragstellung mündlich eingeholt, sie waren dafür. Als nun die Unterlagen für das Bauamt unterzeichnet werden sollten hatten sie Einwände.
    Das ist mir alles zu dumm, man muß wissen was man will, ansonsten sagt man gleich nein. Ich habe nun die Kosten für den Architekten und kein Veränderung am Haus.
    Nun hoffe ich, durch dieses Forum zu erfahren, ob es baurechtliche Erleichterungen für Wohneigentum zum behindertgerechten Umbau gibt.

    Gruß

    Sil1955
  • MyHandicap User
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    Liebe Sil1955,

    die Frage ist recht einfach zu beantworten:

    Das Baugesetzbuch sieht für einzelne Personengruppen keine besonderen Ausnahmen vor, die nicht schon in Paragraphen definiert sind, wie z.B. für Landwirtschaftliche Betriebe.

    Der einzige Paragraph der hierfür genutzt werden kann..... ist §31 BBauG, den ich schon selber in Befreiungen für das Abstandsrecht erfolgreich hinzuziehen konnte.

    Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn ist dafür aber Grundvoraussetzung.

    Vielleicht kann das Bad ja auch anders umgebaut werden?

    Dipl. Ing. Dirk Michalski - Architekt
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