Merkzeichen B und Führerschein

Hallo liebe Leser.

Eigentlich habe ich nur zwei Fragen zum einen habe ich einen GdB von 50 und bin der Meinung das ich das Merkzeichen B bräuchte. Zwar habe ich kein G oder H da keine Gehbehinderung bei mir vorliegt jedoch habe ich Psychisch so starke Probleme unter Menschen zu gehen z.B. einkaufen öffentliche Verkehrsmittel das ich immer meine Bezugsperson dabei haben muss. Nun ist die Frage kann ich damit überhaupt ein B beantragen? die Zweite Frage ist die das ich einen Führerschein besitze und nicht weiß ob der mir weg genommen werden kann wenn ich aufgrund des B als Gefährdung für mich und oder Andere eingestuft werde.

Ich freue mich über alle antworten

Gruß Jenny

Antworten

  • Hallo Jenny,

    nach den allgemeinen Bestimmungen, musst du, um ein Merkzeichen B zu erhalten auch die Merkzeichen G, Gl oder H in deinem Ausweis haben.
    Lies dir zum Merkzeichen B die allgemeinen Bestimmungen durch:
    http://www.global-help.de/merkzeichen-gesundheitliche-voraussetzungen/56.shtml
    Das Merkzeichen H bekommst du, wenn du, wenn du „nicht nur vorübergehend“ gewöhnliche und regelmäßige Verrichtungen des Alltags in erheblichem Umfang nicht ohne fremde Hilfe bewältigen kann.
    Das heißt, bevor du ein Merkzeichen B erhalten kannst, müsstest du versuchen H zu erhalten.
    Bezüglich Führerscheinentzug mache ich mich noch schlau.

    Viele Grüße von
    Michaela


  • Hallo Yugi...!

    Ein herzliches Willkommen erstmal.

    Schön das Du hier her gefunden hast.Beim Durchschauen der Fragen und Antworten,wirst Du bestimmt einiges Erfahren,was hilfreich für Dich sein kann.

    Wünsche Dir viel Erfolg und angenehme Erfahrungen.
    Gruß
    SENDRINE 😺
  • Hallo Jenny,

    also, deinen Führerschein könntest du natürlich jetzt auch bereits verlieren. Nämlich dann, wenn du zu einer Fahreignungsprüfung geladen wirst und diese nicht bestehst.
    Lies dir hierzu bitte folgende Seite durch:
    http://www.lvpeh.de/arbeitsgruppen/fuehrerscheinentzug.html
    In der Regel wird man wohl erst auf dich aufmerksam werden, wenn du einen Unfall verursachst.
    Dass man auf den Besitz eines Führerscheins aufmerksam wird, wenn du um bestimmte Merkzeichen ansuchst, kann natürlich sein.
    Man wird dir den Führerschein aber nur entziehen, wenn du nicht fähig bist als Fahrzeuglenkerin im Straßenverkehr teilzunehmen.
    Insofern würde dies nur zu deiner eigenen - und der Sicherheit der anderen - Verkehrsteilnehmer geschehen.

    Liebe Grüße
    Michaela
  • Hallo Yugi,

    wenn Du das Merkzeichen "B" bekommen würdest, würde dies nicht bedeuten, dass Du eine Gefährdung für die Allgemeinheit bist! Das bedeutet nur, dass Du bei Bedarf eine Begleitperson mit Dir führen darfst und zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr für diese Person keine Fahrkarte lösen musst. Den Führerschein kann man Dir ebenfalls nicht nehmen, es könnte höchstens ein Arzt die Empfehlung aussprechen, dass jemand besser nicht Auto fahren sollte, etwa wegen Nebenwirkungen als Folge von Medikamenteneinnahme oder wegen Erkrankungen, die die Fahrtüchtigkeit einträchtigen.

    Grüße
    von
    Mubika
  • Mubika hat geschrieben:……wenn Du das Merkzeichen "B" bekommen würdest, würde dies nicht bedeuten, dass Du eine Gefährdung für die Allgemeinheit bist! Das bedeutet nur, dass Du bei Bedarf eine Begleitperson mit Dir führen darfst ….. Den Führerschein kann man Dir ebenfalls nicht nehmen, es könnte höchstens ein Arzt die Empfehlung aussprechen, dass jemand besser nicht Auto fahren sollte, etwa wegen Nebenwirkungen als Folge von Medikamenteneinnahme oder wegen Erkrankungen, die die Fahrtüchtigkeit einträchtigen.


    Hallo Jenny,
    ich fahre seit Jahren nicht mehr, da ich wg. der Nebenwirkungen der vielen Meds, die ich nehmen muss denke, dass sie mein Reaktionszeit und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. So würde ich es mir nie verzeihen können, wenn mir z.B. jemand vor das Auto laufen würde und ich diesen Menschen schwer verletzen könnte.

    LG, (ebenfalls) Jenny 😉

  • Danke für alle Antworten ihr habt mir schon ziemlich weiter geholfen. Das mit dem Führerschein ist mir irgendwie zu heikel. Ich habe den Führerschein erst vor 1 1/2 Jahren gemacht und damals gab es keine Probleme obwohl mein Zustand der gleiche war. Wieso also sollte ich ihn nicht behalten dürfen? Das mit dem B kann ich mir wohl abschminken es wäre zwar toll gewesen, denn damit hätte ich meinen Freund etwas entlasten können der quasi immer und überall mit mir gehen muss. Aber wenn ich mich entscheiden muss zwischen Führerschein oder eine finanzielle Entlastung dann entscheide ich mich lieber für meinen Führerschein. Den brauche ich nämlich dringend allein im Auto ist viel leichter als in der Bahn oder dem Buss. Ein H werde ich wohl nicht kriegen dafür bin ich zu "selbstständig" denke ich. Außerdem habe ich gehört das wenn man ein H bekommt auch einen Vormund der für einen die Entscheidungen trifft.

  • Mal ganz kurz vorweg zur Begrifflichkeit *klugscheißmodus an*
    Es heißt "gerichtlich bestellter Betreuer" und längst nicht mehr Vormund. Diese Vorstellung von "Entmündigung" eines eingeschränkten Menschen hat sich zum Glück im Sinne der Betreuung geändert, was auch für den Betreuten eine große Zahl von Vorteilen (Betreuung nur in best. Bereichen, größeres Mitspracherecht bei der Betreuerwahl,..) mit sich bringt. *klugscheißmodus aus*

    Zur Sache: Dass man mit Merkzeichen H einen gerichtlich bestellten Betreuer bekommt ist Unsinn. Wieso sollte zum Beispiel ein komplett querschnittgelähmter Mensch, welchen in aller Regel das H zuerkannt wird, eine Betreuung zur Erledigung seiner rechtlichen Angelegenheiten benötigen?
    Zum Merkzeichen B: Ich habe heute (hatte zufällig mit ihr zu tun) eine Mitarbeiterin des hiesigen sozialpsychiatrischen Dienstes angesprochen, ob sie Erfahrungen mit der Zuerkennung des Merkzeichens B bei psyschischen Einschränkungen hat, welche mir bestätigte, dass sie Klienten betreut, die "nur" das B im Ausweis haben und kein G, aG, oder H, allerdings sei in diesen Fällen eine sorgfältige Begründung des behandelten Neurologen/ Psychiaters empfehlenswert und leider oft auch ein längerer Kampf durchs Widerspruchsverfahren mit dem Versorgungsamt. Es scheint also offensichtlich so zu sein, dass der in dem von Michaela geposteten Link genannte Personenkreis quasi "automatisch" einen Anspruch auf das B hat, es aber durchaus einen Ermessensspielraum für andere Fälle gibt. Von daher: Probier es doch einfach- mehr als ablehnen können sie es dir nicht.
    Zum Führerschein: Im Normalfall kriegt die zuständige Führerscheinstelle nichts von deinem Antrag beim Versorgungsamt mit, so dass du da keine Gefährdung deines Führerscheins befürchten musst. Anders könnte es natürlich aussehen, wenn du tatsächlich einen Unfall baust und man dann darauf aufmerksam wird, dass sich an deinem GdB seit Erteilung der Fahrerlaubnis etwas verändert hat. Dann könnte es durchaus sein, dass eine Überprüfung angeordnet wird. Aber wegen des bloßen Antrags ans Versorgungsamt würde ich mir da nicht so den Kopf machen.
    Zur Beruhigung: Ich hab theoretisch den Führerschein, bin aber definitiv mit meiner Epilepsie und diversen anderen Einschränkungen nicht mehr fahrtüchtig, Ausweis mit 100%, aG, B, H, RF- bisher hat mich noch keiner gebeten, meinen Lappen abzugeben *g* (Ich fahre trotzdem nicht, könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.)

    LG
    Cookie
  • Hi YugiSnape

    Ich kann das was Cooki_Monster schreibt nur bestätigen. Du hast vor 1 1/2 Jahren den Führerschein gemacht, deine Erkrankung war damals bekannt. So weit so gut. Warum fragst du dich "Wieso also sollte ich ihn nicht behalten dürfen"
    Umgekehrt wird ein Schuh daraus, warum sollte dir irgendjemand den Führerschein wegnehmen? Selbst wenn du das "B" und "H" bekommen solltest ändert sich daran nichts. Ich fahre seit 30 Jahren mit "B" und "H" tagtäglich Auto und nein einen Vormund habe ich auch nicht.

    Ich nehme ja an, daß ein Gutachten beim TÜV erstellt wurde als du den Führerschein machtest und das gilt bis auf weiteres. Es liegt in deinem eigenen Ermessen bei einer Verschlechterung ein neues Gutachten erstellen zu laßen.
  • Liebe Yogi Snake,

    Meiner Mutter, die dieselben Probleme hat, wurde sogar ausdrücklich dazu geraten einen Behi Ausweis mit B zu beantragen, aber es war ihr zuviel Behördenrennerei.
    Man sieht aber daran, daß das psychische Problem inzwischen als Behinderung anerkannt wird.
    Vorausetzung ist, daß Hausarzt und Therapeut Gutachten erstellen, daß eine Begleitperson unabänderlich notwendig ist.
    Durch das Merkzeichen B ist keine Gefährdung für andere unterstellt, im Gegenteil, denn dieses B für Begleitung notwendig soll verhindern,daß Gefährdungen entstehen.
    Man geht davon aus, daß eben die Begleitperson im Notfall eingreifen kann die Gefahr abzuwenden.
    Falls also mal im Auto was sein sollte müßte eben die Begleitperson auch fahrtüchtig sein und solange Du fahren kannst und es nur außerhalb von geschlossenen Räumen ist, stellt sic die Frage nicht.

    Gruß

    Surfer

  • surfer hat geschrieben:Meiner Mutter, die dieselben Probleme hat, wurde sogar ausdrücklich dazu geraten einen Behi Ausweis mit B zu beantragen, aber es war ihr zuviel Behördenrennerei.
    Man sieht aber daran, daß das psychische Problem inzwischen als Behinderung anerkannt wird.
    Vorausetzung ist, daß Hausarzt und Therapeut Gutachten erstellen, daß eine Begleitperson unabänderlich notwendig ist......

    Hallo Surfer,
    vielleicht solltest Du Deiner Mutter sagen, dass sie gar keine „Behördenrennerei“ auf sich nehmen muss.
    Selbst wenn man kein Internet hat (als ich das erste Mal die Anerkennung als Schwerbehinderte gestellt habe, hatte ich noch keinen PC), kann man beim Versorgungsamt anrufen und um Zusendung des entsprechenden Formulars bitten (wenn die dort wirklich sagen sollten, man möge selbst kommen, einfach erwidern, dass man dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist).
    Ansonsten muss sie das Formular ja nur entsprechend auszufüllen. Das Vers.Amt holt sich die entsprechenden Gutachten und ärztlichen Berichte ja selbst von den Ärzten, Kliniken usw. Falls man selbst Unterlagen zuhause hat, sollte man diese dem Antrag beifügen.

    LG, Jenny

    Nachtrag: Wollte noch hinzufügen, dass Du Deine Mutter vielleicht doch noch ermuntern solltest, dass sie den Antrag stellt. (Sicher kannst Du ihr beim Ausfüllen wohl auch behilflich sein.) Eine Anerkennung als Behinderte und das B würden ihr sicher sehr helfen, da ihr ja auch wohl "ärzlicherseits"(?) dazu geraten wurde.
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