PB - Restpflegegeld

Hallo,

ein Bekannter von mir (schwer muskelkrank, Bayern) hat seit vier Jahren ein trägerübergreifendes PB. Er hat damals ohne einen Antrag seinerseits vom Sozialamt angeboten bekommen(!), zusätzlich zu den normalen Pflege- und Assistentzbeträgen ein sogenanntes Restpflegegeld zu beziehen. Dieses beläuft sich auf 224,25 Euro monatlich und kann für "zusätzliche Pflege" eingesetzt werden.

Weiß jemand, auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert bzw. hat jemand Erfahrung damit oder weitere Informationen?

Für eine oder mehrere Antworten wäre ich sehr dankbar.

Schwarz-Rot-Goldene Grüße
Julian

Antworten

  • Also restpflegegeld kenne ich nur im bereich der pflegeversicherung kombileistung. Was sein kann ist, dass beim trägerübergreifendem pb die pflegesachleistungen nicht voll ausgeschõpft werden und somit für das pb auch kombileistungen gewährt wird. Und nachdem scheinbar der sozialhilfeträger das budget verwaltet und die anderen beteiligten an diesen zahlen, wird das pflegegeld auch von der sozialhilfe ausgezahlt .
  • Hallo Julian,

    so aus der Ferne ist das natürlich schwer zu sagen. Zumal man jetzt auch nicht weiß, wie genau das PB bei Deinem Bekannten abgewickelt wird.

    Wahrscheinlich wird es so sein, dass durch das PB nicht alle Leistungen der Pflegekasse aufgebraucht werden und er deshalb (wie von Cavus geschildert) das übrige Pflegegeld ausgezahlt bekommt.
    Dies könnte zum Beispiel dadurch kommen, dass nur ein kleiner Teil der Assistenzzeit der Pflege zugerechnet wird und der Rest z.B. unter Hilfe zur Teilhabe fällt.
  • Danke für eure schnelle Antwort!

    Ja, ich denke, so wird es sein. Ich frag noch mal bei ihm nach...
Diese Diskussion wurde geschlossen.