Betreuungsfrage , was muss ich tun

Hallo Zusammen

Mein Mann hat eine Betreuerin aber er möchte das ich das übernehme.Funktioniert das auch ohne Trauschein?was muss ich tun?

Ich wäre für jede Antwort dankbar.

Antworten

  • Hallo Dunja-Jess,

    du möchste die Arbeit der Betreuerin als komplett übernehmen. Vielleicht wäre es ja auch möglich, die Stunden der Betreuerin erstmal nur zu reduzieren und ihr schaut mal, wie das so läuft.
    Ich weiß nicht, wieviel Pflege/Betreuung dein Freund/Mann benötigt, aber das kann für dich doch recht anstrengend werden.
    Wenn es jetzt gut läuft mit der Betreuung, schon alles finanziell geregelt ist, solltet ihr euch das wirklich nochmals überlegen.
    Wenn ihr die Unterstützung ablehnt, ist es eventuell nicht mehr so leicht, sie wieder in dem Umfang zu erhalten.
    Überlegt euch das. Sicher könnt ihr ein Modell finden, das dich auch unterstützt und euch trotzdem mehr Privatsphäre gewährt.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Kurze Vorweg Frage zum besseren Verständnis:
    Sprechen wir von einer gerichtlich bestellten Betreuung im Sinne von Übernahme von rechtlichen Angelegenheiten etc. oder von einer Betreuung im Sinne von Pflege, Haushalt etc.?
  • Cookie_monster hat geschrieben:
    Kurze Vorweg Frage zum besseren Verständnis:
    Sprechen wir von einer gerichtlich bestellten Betreuung im Sinne von Übernahme von rechtlichen Angelegenheiten etc. oder von einer Betreuung im Sinne von Pflege, Haushalt etc.?


    Hallo Cookie Monster

    Ich rede von einer gesetzlichen Betreuung für meinen Mann und die möchte er loswerden.Deswegen soll ich das übernehmen.
  • Dein Partner kann sich an die zuständige Betreuungsstelle wenden und dort um einen Betreuerwechsel ansuchen.
    In der Regel soll dem Wunsch des betreuten in einem solchen Falle entsprochen werden, wenn dieser eine gleich geeignete Person wie die bisherige Betreuerin/ Betreuer bennent.
    Euer nicht existierender Trauschein spielt dabei keine Rolle. Das Betreuungsrecht zielt darauf ab nach Möglichkeit weitestgehend den Wünschen des Betreuten im Bezug auf die Wahl des Betreuers zu entsprechen, allerdings ist das Gericht nicht zwangsläufig verpflichtet diesen Wechsel durchzuführen. Aber ich denke, dass ihr da gute Chancen haben solltet, wenn dein Partner sich mit der Bitte um den Wechsel an die zuständige Betreuungsstelle wendet.

    LG
    Cookie
  • Danke schön für die Antwort.
  • Liebe Dunja Ress,

    Entscheidend ist, daß Dein Partner eindeutig im Stande ist, eine rechtlich bindende Willenserklärung abzugeben, Dich zur Betreuerin einzusetzen, d.h. die Willenserklärung ist rechtlich bindend, wenn er geistig zurechnungsfähig ist.
    Zuständig ist das Vormundschaftsgericht am Heimatbezirk.
    Es kann allerdings ein harter Strauß werden.

    Gruß

    Surfer
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