Antrag beim Rentenversicherungs Bund stellen?
Hallo Zusammen,
mein Antrag auf Grundsicherung wurde seit April zugestimmt, meine Tochter Vera (19) hatte hierfür auch einen ausgleich bekommen. Nun erhalte ich einen Bescheid von Kreis, dass die Zahlung zum 30.06.10 eingestellt wird, es wird darauf hingewiesen, dass der deutsche Rentenversicherungs Bund jetzt zuständig ist, da meine Tochter Vera dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. (50% Köperbehindert)
Muss ich jetzt einen neuen Antrag beim Rentenversicherungs Bund stellen?
Kann mir da einer weiterhelfen?
Lieben Gruß
Holger
mein Antrag auf Grundsicherung wurde seit April zugestimmt, meine Tochter Vera (19) hatte hierfür auch einen ausgleich bekommen. Nun erhalte ich einen Bescheid von Kreis, dass die Zahlung zum 30.06.10 eingestellt wird, es wird darauf hingewiesen, dass der deutsche Rentenversicherungs Bund jetzt zuständig ist, da meine Tochter Vera dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. (50% Köperbehindert)
Muss ich jetzt einen neuen Antrag beim Rentenversicherungs Bund stellen?
Kann mir da einer weiterhelfen?
Lieben Gruß
Holger
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Antworten
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Hallo,
also den Rentenantrag Stellen für Dich ist ja schön kannst Du auch machen schließt aber die Grundsicherung nicht aus.
Wenn du zu wenig Rente bekommst oder der Antrag Abgelehnt wird hast du trotzdem einen Anspruch auf Grundsicherung.
Tja und bei deiner Tochter ist das Fraglich ob sie Rente bekommt mit 19 wird sie wo möglich keinen Anspruch haben.
Ob deine Tochter mit 50% voll Erwerbsgemindert ist muss ja erstmal Festgestellt werden vom Rententräger sowas zu behaupten ist schon gewagt.
Ich könnte mir vorstellen das sie Teil Erwerbsgemindert ist und damit vieleicht eine bessere Chance auf Förderung bekommen kann aber Rente da wäre ich vorsichtig.
Also es kann nicht schaden sich zu erkundigen dazu vorab alle unterlagen mitnehmen.
Aber ich hab schon den Eindruck das es nur ein Vorwand ist um erstmal nicht zu zahlen.
Der Behindertenausweis hat damit nicht viel zu tun und 50% ist nicht ein Grund mit 19
eine Rente ein zu fordern zumal da noch nichts drin sein dürfte an Beiträgen.
Man kann vieleicht nicht alles machen mit 50% aber für voll Erwerbsgemindert stelle ich da schon in Frage.
Und das würde heissen das dass Amt dann Trotzdem zahlen muss Erstmal.
Aber unsere Fachexperten werden sich dazu bestimmt noch melden.
Gruß
Herbi
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