Mit dem Rolli ins Büro ....


Hallo zusammen,

nun bekomme ich in ca. 2 Wochen meinen Aktiv-Rolli.

Damit meine Kollegen nicht aus allen "Wolken fallen", wenn ich demnächst so "anders" daher komme, habe ich ihnen, bevor ich in den Urlaub gegangen bin ein Mail dazu geschrieben.

In dem Mail habe ich auch geschrieben, WIE ich in die Firma "hineinrollen" will.
Dazu muss ich auf der Rückseite des Gebäudes über eine Zufahhrtsrampe in das Lager unserer Firma fahren um von dort mit dem Aufzug in die Büroetage gelangen zu können.

Nun habe ich ein Mail von unserer Personalabteilung bekommen, in dem mir diese nach Abstimmung mit dem Betriebsarzt und der Schwerbehindertenvertretung das Befahren der Rampe mit dem Rolli untersagt. Dies aus Sicherheitsgründen. Es sei auch eine gesetzliche Bestimmung, daß man mit einem Rolli eine Zufahrtsrampe nicht befahren darf.
Außerdem sei der Aufzug nicht für die Benutzung mit einem Rolli ausgerichtet.

Im Zuge dieser Angelegenheit wird die Personalabteilung, Schwerehindertenvertretung und Betriebsarzt nächste Woche auf mich zukommen, um ein Sondierungsgespräch mit mir zu führen.
Ich habe diesem Gespräch zugestimmt und habe darauf estanden, daß die für mich zuständige Mitareiterin des Integrationsfachdienstes anwesend ist.
Dem wurde zugestimmt.

Hm, also ich schreibe Euch das jetzt, weil Ihr mir vielleicht noch ein paar Tpps für dieses Gespräch mit auf den Weg geen könnt.
(Im Vorfeld habe ich nun im Sozialgesetzbuch gelesen, daß ein Arbeitgeber einem behinderten Arbeitnehmer den Zugang zum Arbeitsplatz nicht verweigern darf.)

Frustrierte Grüße
Tom


Antworten

  • Hmmmm das hört sich bisserl komisch an.......Ok, dass Du diese Rampe vielleicht nicht befahren darfst mag ja sein, aber dennoch muß der Arbeitgeber Dir eine Möglichkeit geben, Deinen Arbeitsplatz zu erreichen. Ich weiß nicht, wie das Gebäude ist, in dem Du arbeitest, aber ich denke schon, dass es nicht so schwer sein wird, eine Lösung zu finden. Für den Arbeitgeber dürfte es auch kein Problem sein, da die nötigen Umbauten ja vom Integrationsamt übernommen werden können.
    Halt uns auf dem laufenden, wie das Gespräch war.
  • Hallo,
    also als Dauer Zustand ist das bestimmt nicht erlaubt aber "Ausnahmen bestätigen die Regel" ist da die Devise.
    Also für das erste ist das schon gestattet mit dem Rolli einen Umweg zu machen
    um zum Arbeitsplatz zu kommen das würde auch jeder einsehen.
    Wenn er das als Vorwand nehmen sollte damit du nicht zum Arbeitsplatz kommst
    dann zeigt das schon seine Einstellung zu der Sache.
    Es ist schon möglich eine andere Lösung zu finden aber nicht über Nacht
    sollst du dann solange zu hause bleiben Unbezahlt ist doch nicht deine Schuld wenn das Gebäude nicht so ausgestattet ist.
    Ich würde versuchen den Zugang zu bekommen der es Dir ermöglicht zu Arbeiten wie der Aussieht ist egal da sollte man erstmal nutzen was da ist bis was anderes kommt.

    Leider ist das bei vielen Gebäuden so das sie nicht für Rollstühle geeignet sind
    aber das ist ein Grund und kein Hinderniss.
    Schließlich gibt es auch für sowas Hilfsmittel.
    Ich wünsche Dir viel Glück und es wäre schön zu erfahren wie deine Firma das ganze gelöst hat.

    Gruß
    Herbi


Diese Diskussion wurde geschlossen.