worauf muss ich bei der Begründung meines Wiederspruchs achten? Wird der GdB für eine Gesichtsfeldei

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  • Hallo erst mal hier im Forum😀
    Ja das ist schwer zu beantworten aber wenn du nicht sicher bist
    dann nimm dir einen Anwalt für Behindertenrecht.
    Den Wiederspruch kannst du ohne Begründung erstmal hin schicken
    die Begründung kann dann der anwalt machen.

    Einfach formlos machen .
    Hiermit lege ich Wiederspruch ein gegen den Bescheid eine Begründung reiche ich bis
    nach(sollte nicht länger als 4 wochen sein).
    Unterschrift,Datum und Einfurf Einschreiben(dann ist ein Beleg da)

    Da ist man auf der sicheren Seite wenn nicht ganz klar ist ab der Wiederspruch abgelehnt werden würde.
    Die Zeche zahlt dann auch das Amt bei Erfolg.
    Und der anwalt wird wissen wie weit er sich da aus dem Fenster lehnen darf.

    Gruß
    Herbi
  • Hallo Herbi und alle anderen hier,
    Widerspruch habe ich schon eingelegt. Das eingeschränkte Gesichtsfeld und einige andere gesundheitliche Störungen wurden bisher nicht berücksichtigt, da die Untersuchungen erst kürzlich gemacht wurden. Den Widerspruch muss ich nun aber richtig begründen. Es reicht ja nicht aus, wenn ich nur das Untersuchungsergebnis nachreiche. Wichtig ist wohl zu schildern, welche Auswirkungen diese Einschränkungen im täglichen Leben haben. Gibt es Beispiele dafür?

  • Hallo blindeshuhn,

    dann solltest Du Dich über mehere Tage beobachten und auf schreiben, wo und bei was Du im Alltag Probleme mit Deiner Behinderung hast. Zum Beispiel das Du im Supermarkt die Etiketten nicht lesen kannst. Mit dieser Liste gehst Du zu Deinem behandelnden Arzt und läßt sie gegenzeichnenund legst legst die Liste dem Widerspruch bei. So ein Gutachter kann sich nicht mit allen Behinderungen /Erkrankungen gleich gut auskennen, sie sind einfach zu vielfältig und zu individuell. Deshalb ist eine genau Beschreibung, die dem Gutachter ein Bild von Dir vermittelt, immer hilfsreich.

    Gruß Karin
  • Hallo blindeshuhn,

    ich schließe mich dem Rat Karins an. Wichtig ist, dass du auf alle Fälle deinen behandelnden Arzt mit an Bard holst. Die verschiedenen GdBs werden übrigens nicht addiert. Die Berechnug ist recht kompliziert für Außenstehende. Hier findest du einige Infos:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Bei weiteren Fragen melde dich wieder,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo
    Je größer Deine Einschränkungen im GF sind, und je schlechter der Visus auf dem Besseren Auge mit Brille ist je Höher wird auch der GdB sein.
    Wiederspruch auf jeden Fall, Begründung kannst du ja nachreichen. Du solltest auch mal mit deinem AA sprechen. Oder sogar eine zweite Meinung holen. Du kannst dich auch an den VDK oder SOVD wenden. Die werden dann auch Akten Einsicht anfordern. Das ist einfacher als wenn du alles alleine machst. Dann weist du auch genau woran es gelegen hat, und damit habt ihr auch gleich die Begründung.
    Oldman
    Hier noch was zum Lesen.
    Definition von Sehbehinderung und Blindheit

    Definition von Sehbehinderung und Blindheit nach deutschem Recht

    Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest d 30 %)


    Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest d 5 %)


    Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest d 2 %)


    Was bedeutet beispielsweise ein Sehrest von weniger als 5 %?

    Die verschiedenen Augenerkrankungen wirken sich extrem unterschiedlich aus.

    Ein Sehrest von weniger als 5 % kann bedeuten, dass ein Mensch einen Gegenstand erst aus 5 m Entfernung erkennt, den ein normal sehender Mensch bereits aus 100 m Abstand erkennt. Ein Sehrest von weniger als 5 % kann aber auch bedeuten, dass ein Mensch (wie durch einen Tunnel) nur 5 % des normalen Gesichtsfeldes sieht.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.

    ich werde jetzt mein Schreiben aufsetzen und abwarten was passiert.
    Mein AA ist schon lange informiert. Bisher wurde mir ein GdB von 70
    gewährt, allerdings nicht alleine auf die Augenerkrankung. Viele
    notwendige Untersuchungen wurden erst in der letzten Woche gemacht,
    da ich einen Reha-Antrag gestellt habe.

    Bisher war der GdB für mich nicht wichtig. Ich habe mich trotz meiner
    Einschränkungen beruflich sehr engagiert und auf Hilfsmittel verzichtet,
    da ich mein Arbeitspensum sonst nicht geschafft hätte.

    Trotzdem - oder gerade deshalb - ist mein Arbeitgeber nicht bereit,
    mich an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen und besteht auf Einhaltung
    der vertraglichen Pflichten. Evtl. muss ich deshalb nun EU-Rente beantragen. Den Integrationsfachdienst, die Schwerbehindertenvertretung und einige andere
    Stellen habe ich eingeschaltet. Darum ist es mir nun wichtig, dass alle
    Einschränkungen berücksichtigt werden, und ich das auch belegen kann.

    Vielleicht hat mein Arbeitgeber dann ein Einsehen. Mein AA ist übringes der
    Meinung, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und ich Rente beantragen
    soll.

    Da ich im VdK Mitglied bin, werde ich dort auch noch nachfragen.

    Viele Grüße und einen schönen Sonntag








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