Private Unfallrente aus Unfallversicherung
Ich brauche eine Info ob ich die private Rente aus meiner bestehenden Unfallversicherung
versteuern muss?
Habe heute ein Brief vom Finanzamt erhalten, da ich seit 2006 eine private Unfallrente bekomme aus einer Unfallversicherung.
Meiner Ansicht nach muss ich es nicht versteuern und deshalb hatte ich es
auch nicht angegeben.
Danke!
Lg
biljana
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Antworten
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Hallo Billi,
Erhälst du aufgrund einer Unfall-Invalidität eine Kapitalleistung von deinem privaten Unfallversicherung ausbezahlt, so musst du diese Kapitalleistung nicht versteuern.
Zahlt das Versicherungsunternehmen hingegen eine Rente, unterliegt deren Ertragsteil der Einkommenssteuer. Je jünger der Renten-berechtigte bei der ersten Rentenzahlung ist, desto größer ist der Ertragsteil.
Wenn die private Rentenversicherung eine Todesfallsumme geleistet hat, wird diese mit der Erbschaftssteuer belastet. Je nach Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen sinkt die Steuerlast oder fällt sogar ganz weg. Steuerfrei ist die Todesfallleistung, wenn sie an den gezahlt wird.
Wurde in der privaten Unfall-Versicherung eine Prämienrückgewähr vereinbart, werden weder die Überschussbeteiligung noch die Beitragsrückerstattung mit der Lohn- oder Einkommenssteuer belastet. Voraussetzung für die Steuerfreiheit: die Mindestlaufzeit muss 12 Jahre betragen haben und die Beiträge müssen 5 Jahre lang gezahlt worden sein.
Dies ist bereits mein ganzes Wissen dazu, doch schaue dazu mal in die AGB zu deinem Vertrag bin hier ein wenig unsicher zu meiner Aussage. Mfg Lyn 😉
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Hallo Bili, wir werden mal unsere Steuerfachexperten darauf ansetzen. Bitte um etwas Geduld.
Viele Grüße, Iris
Redaktion MyHandicap
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Hallo Bili,
vielen Dank für Deine Frage.
Wir haben diese an eine Steuerkanzlei weitergeleitet, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Wir erwarten die Antwort heute im Laufe des Tages.
Wir danken Dir für Deine Geduld und hoffen die Antwort heute so schnell wie möglich posten zu können.
Liebe Grüße
Thomas
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Hallo Bili,
zu Deiner Frage haben wir von unserem Fachexperten folgende Stellungnahme bekommen:
"Steuerfrei nach §3 Nr. 1 EStG sind die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Rente aus einer privaten Unfallversicherung ist nach §22 Nr. 1 EStG mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Der Ertragsanteil richtet sich nach den vollendeten Lebensjahr des Rentenberechtigten, bei Beginn der Rente."
Liebe Grüße
Thomas/Redaktion
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