widerspruch bei schwerbehindertenantrag

Ich habe beidseitige Hüftumstellungsosteotomien und vierfache Knie op´s hinter mir. Die letzte war im Januar2010 wo mir die Sehne an der Kniescheibe versetzt wurde und mit zwei Schrauaben fixiert. Jetzt sollte ich einen Antrag stellen. Habe ich gemacht und 20% Behinderung bekommen. Das reicht leider nicht für eine Gleichstellung im Betrieb. Kann mir einer Tips geben für den Widerspruch?

Danke im Voraus.

Antworten

  • Hallo Marzouga,

    du musst Einspruch erheben. Sprich, die 20% nicht akzeptieren und nochmals ansuchen.
    Trage alle deine Gutachten zusammen, lass dir Atteste von deinen Ärtzen ausstellen. Such nicht halbherzig an. Nimm all deine Kraft zusammen!

    Ich wünsch dir viel Energie!

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Schreibe einen Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid und bitte um nochmalige Prüfung der bereits eingereichten Unterlagen.
    Befreie deine dich behandelnden Ärzte, Therapeuten, Rehakliniken,...etc. von der Schweigepflicht und füge eine Liste derer dem Widerspruchsschreiben anbei.
    Sende das Schreiben an die für dich zuständige Schwerbehindertenstelle deiner Gemeinde mindestens per Einwurfeinschreiben, damit du einen Nachweis darüber hast, das du es abgesendet hast.
    Frage zuvor nach, wer die vorgesetzte Stelle der Schwerbehindertenstelle inne hat, und erwähne im Widerspruch das diese im Falle eines für dich negativen Bescheides angerufen wird.

    Viel Erfolg.

    nikkil
  • Guten Tag,

    wichtig wäre erst einmal den Widerspruch zu stellen und ihn vor allen dingen zu begründen, denn ein Widerspruch muss immer begründet werden. Ich würde Ihnen raten ihren Arzt aufzusuchen ihm den Bescheid zu zeigen und ihn zu bitten eine Begründung zu schreiben, warum dieser Bescheid aus ärztlicher Sicht und nach der Versorgungsmedizinverordnung in ihrem fall nicht richtig ist.

    Diese Unterlagen schicken Sie dann per Einschreiben an das zuständige Versorgungsamt.
    Wenn jetzt der Arzt sagt, er braucht etwas Zeit dies für Sie zusammenzustellen. Würde ich empfehlen, dem Bescheid derweilen zu widersprechen und reinzuschreiben das die ärztliche Begründung bis Datum XY nachgereicht wird. So wahren Sie Ihre Widerspruchsfrist und können trotzdem die entsprechenden Unterlagen einreichen.

  • Liebe Mazouga,

    Unbdeingt Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen, wie schon gesagt, Ärzte von Schweigepflicht befreien, noch besser, Gutachten von weiteren Fachleuten beibringen.

    Gruß

    Surfer
  • Liebe marzouga,

    Widerspruch einlegen und einen sogenanten "Jammerlappen" dazu legen.
    In diesen Schreiben unbedingt deine gesundheitlichen Probleme, wie zB. Einschränkung beim Laufen (50 Meter oder weiter), Schmerzen, kein langes Stehen mehr, usw.

    Grüße
    Wolfgang
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