Hat ein Krebspatient Anspruch auf einen GdB?
Wie ist das eigentlich bei einem Krebspatienten?
Da er ja (hoffentlich wieder) gesund wird.
Da er ja (hoffentlich wieder) gesund wird.
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Antworten
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Hallo Rihe,
ja in der Regel wird jede Tumorerkrankung mit einem GdB von mind. 50 bewertet.
Brauchst du noch mehr Infos zu diesem Thema?
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Hallo Rihe,
ja hast du.
Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht und welchen Grad der Behinderung (GdB/ GdS ) ein Schwerbehinderter / te zugesprochen bekommt. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteils ausgleichen. Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet, z.B. "Zentrum Bayern Familie und Soziales".
Wer hilft,...
Die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfährt man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder unter: www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm
Das Versorgungsamt wird nur auf einen entsprechenden Antrag, in deinem Fall Erstantrag tätig. Mfg Lyn 😉
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Hallo,
aus Erfahrung kann ich sagen das mein vater z.B 100 % bekommen hat schon sehr früh als es festgestellt wurde auch mit merkzeichen G,Ga und B.
Der Ausweis wurde auch rückwirkend bewilligt.
Also Einreichen mit den Unterlagen und es versuchen mein Vater hatte vorher 50% ohne Merkzeichen.
Gruß
Herbi
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Hallo Rihe,
ich kann mich den anderen nur anschließen: natürlich bekommen Krebspatienten einen GdB, der dann meist auf "Heilungsbewährung" ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass der Mensch nach einer gewissen Zeitspanne wieder untersucht und der GdB ggf. wieder neu festgesetzt wird.
Du schreibst ja selbst, dass man auf Heilung hofft. Und so passiert es auch in vielen Fällen, dass der zuerst hohe Grad der Behinderung nach ein paar Jahren gesenkt wird. Wenn die Krebserkrankung als ausgeheilt angesehen wird, gibt es dann auch keinen GdB mehr.
Grüße
von
Mubika
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Hallo Rihe,
ja, Steffen hat Recht. Alle Krebspatienten haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Ich habe früher auf einer Krebsstation gearbeitet. Meine Patienten hatten immer einen zeitlich begrenzten Schwerbehindertenausweis. Meistens für ein Jahr. Das gilt übrigens für alle länger dauernde Krankheiten und Behinderungen. Wer z.B. einen schweren Unfall hatte und weiß, daß seine Genesung mehere Monate dauert, kann auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Gruß Karin
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Hallo Rihe,
Es besteht ein genereller Anspruch, der je nach Art und Schwere der Erkrankung befristet sein kann, aber oft auch unbefristet ist.
Hilfreich für den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt des Heimatbezirkes sind fachärzliche Gutachten.
Gute Besserung und viel Glück
Surfer
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Vielen vielen lieben Dank für die ganzen Antworten.
Ich werde mit meinem Bruder das ganze Thema jetzt angehen.
Bis bald
liebe grüße rihe
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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