Kassen versuchen, Zahlungspflicht zu umgehen

Wichtige Info für den Versicherten, Betroffenen

Diese Informationen stammt von der Userin Lyn


In der Vergangenheit haben sich in den VdK-Geschäftsstellen Mitglieder wiederholt darüber beschwert, dass ihre gesetzliche Krankenkasse während des Krankengeldbezugs den Versuch unternommen hat, sich ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Krankengeldes zu entziehen.

So wurden VdK-Mitglieder beispielsweise aufgefordert, einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente bei vorheriger Auflösung / Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu stellen.

Hintergrund:
Kommen die Versicherten dieser Aufforderung nach, so entfällt für die gesetzliche Krankenkasse die Verpflichtung zur Zahlung des Krankengeldes. Stellt sich im Nachhinein jedoch heraus, dass der Versicherte keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat, so ist der Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr rückgängig zu machen.

Ist Ihnen, Euch, Euren Familienangehörigen oder Bekannten etwas Ähnliches passiert ? Dann schreibt bitte an den VdK und berichtet von Euren Erlebnissen!

Der Sozialverband VdK Deutschland beabsichtigt, diese Fälle zu sammeln, auszuwerten und weitere Schritte zu überlegen.

Eure - Erfahrungsberichte sendet bitte an:

krankengeldvdk[dot]de

oder meldet diese an den;

Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Stichwort: Krankengeld
In den Ministergärten 4
10117 Berlin

Kurzlink zu dieser Seite: http://www.vdk.de/de23472

Quelle; Pressemitteilung des VdK !


P.s.
Wenn Ihr Personen, Betroffene kennt, dann gebt diese Infos bitte weiter. Die Zunahmen der Kassen zu der Thematik ist erschreckend mit verheerenden Folgen für den Versicherten / Betroffen.

Antworten

  • Danke, für die Info. nikkil
  • Hallo,
    danke für die Info😀
    Aber was können Betroffene machen müssen sie der KK nach geben und das ist wenn die Betroffenen keinen Arbeitsplatz und Geld mehr haben?
    Bei Vorschlag der KK zum Anwalt gehen?
    Wenn man selbst Kündigt bekommt man Doch vom Arbeitsamt auch ne Sperre und somit kein Geld was allso tun?
    Dann hängen unzählige Familien in der Luft weil sie den Vorschlägen der KK nachgekommen sind.
    Gibt es dazu auch infos?

    Gruß
    Herbi


  • Herbi,

    wen dies betrifft der sollte auf keinen Fall seinen Arbeitsplatz selbst kündigen wegen Krankheit. Der Umkehrschluss davon bei einer eigen Kündigen kommt man in eine Sperre vom Alg I. . Von daher wer durch die KK aufgefordert wird wie oben beschrieben bringt sich selbst um sonstige nachfolgende Leistungen aus dem Sozialsystem.

    Immer in so einer Situation sich sofort an den Betriebsrat, Verband, VdK etc. wenden oder einen RA = Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Bitte denkt daran da Ihr sonst ganz schnell bei der Grundsicherung ankommt.

    Wer der Meinung ist es besteht ein berechtigter Rentenanspruch, der sollte eine Anfrage bei einem Rentenberater machen, jedoch keinen Rentenantrag stellen. Denn der Rentenberater kann im Vorfeld einschätzen ob ein Anspruch besteht. Jede Situation ist so individuell das man eigentlich keine klare allgemeine Aussage machen kann. Bei einer Anfrage muss die KK = Krankenkasse weiterhin KG = Krankengeld leisten und alle anderen Leistungen. Mfg Lyn
  • Danke

    Gruß
    Herbi
  • Daß man heutzutage einen Arbeitsplatz unter keinen aber auch gar keinen Gründen selbst kündigt, sollte doch klar sein. 😡
    Die Sperrzeit ist dabei noch das kleinste Übel, oftmals werden ja Aufhebungsverträge mit 20 - 30 Tsd € Abfindung angeboten. Auch dann keine Eigenkündigung, einmal reicht das Geld nicht bis zur regulären Altersrente, zudem ruht der Anspruch auf Alg 1 erstmal.
    Selbst wenn man ein volle EM Rente bewilligt bekommt - nicht kündigen. Die Rente ist befristet und wird u. U. nicht verlängert. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem eine Eigenkündigung für einen persönlich Vorteile bringt.


    zum eigentlichen Thema:
    Daß die KK nach 6 Monaten Krankschreibung (zum Teil auch schon früher), einem zum Rentenantrag auffordern mag ich ja noch einsehen. Aber die Aufforderung den Arbeitsplatz zu kündigen ist eine bodenlose Unverschämtheit. Mich würde interessieren welche Kassen das machen. Werde mal den VdK anschreiben.

    Klaus-Uwe
  • Hallo Klaus,

    mir ist nicht bekannt um welche KK = Krankenkassen es sich handelt. Sorry, nur dies kann man ganz sicher beim VdK erfragen. Schönes WE, Mfg Lyn 😉