Habe ich bei SGB xII, einen erhöhten Wohnbedarf, bin fast Blind, habe, Merkz, B,G 100 % ,Behörde Leh

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Bin Rentnerin , bin Schwerst Diabetigerin, sowie Schwerstbehindert,100 % Merkz, B,G,
Amt lehnt mir größeren Wohnbedarf ab,sowie ebenso einen PC , für meinen Zomtext, den ich nicht installieren, Kann,
sowie auch keinProgram für Sparachausgabe,
sowie Leutmittel für Küche, oder Möbel mit großer Aufteilung,
Wer kann mir dringend helfen ?
liebe Grüße Magdalena

Antworten

  • Hallo Magdalena,
    der Mehrbedarf ist bei starker Sehbehinderung nahezu immer gerechtfertigt, der PC inkl. Sprachausgabe ohnehin; allerdings sind hier auch immer die individuellen Verhältnisse maßgebend. Ob also - wie meist üblich - die Krankenversicherungsträger für die Spezialsoftware zuständig sind.

    Kompetent gibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband mit seinen regionalen Landesverbänden Auskunft. Die Webseite des Verbandes lautet
    www.dbsv.org
    Eine Beratungshotline, die gleich zum regionalen Landesverband führt lautet:
    01805-666456
  • MyHandicap User
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    Hallo!
    Wegen eines Lesegeräts würde ich mich mit der KK in Verbindung setzen. Holle dir vom AA eine Verordnung, damit wendest du dich an einen Hilfsmittelversand die werden sich an die KK wenden
    Und im Normalfall alles weitere erledigen. Oder wie Guckmal schon Geschrieben hat an de DBSV.
    Wenn du mir schreibst in welcher Stadt du wohnst kann ich dir den Ortsverband sagen. Kannst du auch über PN machen.
    Oldman

  • MyHandicap User
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    Liebe magdalena44,

    grundsätzlich gibt es den erhöhten Wohnraumbedarf für Menschen, die einen Rollstuhl bzw. einen Rollator nutzen oder aufgrund von notwendigen Möbeln oder Gegenständen (z.B. Pflegebett) mehr Raum benötigen.

    Wie sieht es bei Dir aus? Wie groß ist Deine aktuelle Wohnung? Wieso benötigst Du aus Deiner Sicht eine größere Wohnung? Bei nachvollziehbaren Argumenten könnte ein Anspruch auf mehr Wohnraum durchaus gerechtfertigt sein.

    Bei welcher Behörde hast Du eigentlich versucht, einen für Dich geeigneten PC finanziert zu bekommen? Normalerweise sollte das über die Krankenkasse laufen. Das heißt, Du brauchst erstmal eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit eines solchen PCs bestätigt. Hast Du vielleicht schon mit Deinem Hausarzt gesprochen?

    Du merkst sicherlich: Um Dir helfen zu können, benötigen wir mehr Informationen. Wenn Du diese nicht hier schreiben möchtest, kannst Du mir diese gerne auch per PN zuschicken.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • MyHandicap User
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    Hallo zusammen!
    Wegen einer Größeren Wohnung habe ich auch mal ein paar Fragen. Ich suche auch eine Größere
    Wohnung haben. Ich weiß das mir als Blinder eine Wohnung bis 54,50 qm nach
    DIN 18025/2]. Was kann ich machen wenn sich das Amt Quer stellt. Wegen der Mietobergrenze. Meine jetzige Wohnung hat nur 34 qm und nur ein Zimmer, 15 Etg. Muss sehr oft die Treppe benutzen weil der Lift Kaput ist.
    Oldman

  • MyHandicap User
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    Falls das Amt sich stur stellt Widerspruch einlegen.

    Widerspruch ist mit DIN 18025/2] zu begründen.

    Sollte der Wisp abgelhnt werden gibt es die Möglichkeit der Klage.


    mfg
    Kijara
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