Mit Merkzeichen B 100% mit jemanden zusammen Leben

Hallo!!!!!!!!!!!,

Habe eine Behindertenausweis mit Merkzeichen B 100%.

Nun die frage, ist das zusammen ziehen erlaubt ohne das mir die Grundsicherung Geld kürzt.Hat da einer vielleicht von Euch ein paar info´s... Ich finde nichts darüber.


Danke im vorraus schon mal

Mfg : 😃

Antworten

  • Hallo MerkzeichenB,

    ich habe deine Anfrage eben an einen unserer Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab noch etwas Geduld mit seiner Antwort.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • MerkzeichenB,

    sei herzlich willkommen im Forum.

    Es gibt zu der Grundsicherung viele Möglichkeiten. Dies liegt jedoch an der Gesetzgebung zum einen und zu den Unterschiedlichen Formen in der Lebenskultur / Führung dieser Personen / Gruppen.

    Es gibt einiges zu berücksichtigen nur an Hand, der von Dir gegebenen Info, kann man es leider nicht definitiv sagen, da nichts zum Einkommen zu der weiteren Person getan wurde mit der Du zusammenziehen möchtest. Mfg Lyn
  • Diese Frage nur zum Thema Eingliederungshilfe treibt mich auch gerade um...
    lasse mich jetzt vom vdk beraten und werde das ergebnis hier posten

    😡
    Euer tmann
  • Moin MerkzeichenB,
    das Zusammenziehen ist immer erlaubt - das kann dir keiner verbieten. 😃 Nur weil du behindert bist werden auf jeden Fall keine Kürzungen vorgenommen. Kürzungen könnte es höchstens geben, weil dein Partner (??) gut verdient, weil ihr dann eine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Ziehst du in eine WG (nicht mit deinen Partner zusammen) ist das unabhängig davon und dir wird nichts gekürzt.
    Nur anhand der geringen Infos von dir kann man da schwer was zu sagen...
  • Hallo,

    sofern du von HartzIV lebst, kann das Zusammenziehen mit einem Partner tatsächlich Auswirkungen haben. Denn dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet. Lebt dein Partner auch von HartzIV heißt das, dass die Hartz IV -Sätze gekürzt werden, weil man davon ausgeht, dass dass Leben als Paar billiger ist. Das bedeutet konkret:
    Bei der Bedarfsgemeinschaft wird ein Regelsatz von 323 Euro gewährt, wenn man von zwei Anspruchsberechtigten ausgeht (zwei Personen á 90 Prozent des Regelbedarfes von 359 Euro ergibt ~ 646 Euro).

    Verdient dein Partner gut, wird dir der Anspruch auf HartzIV gestrichen, weil der Staat dann davon ausgeht, dass dich dein Partner mitfinanziert.

    Bevor ihr euch daran macht, zusammenzuziehen, würde ich diese Punkte abklären, damit ihr keine böse Überraschung erlebt.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap



  • Moin balu24

    Was bräuchtest du denn noch für angaben. Deine antwort war schon sehr gut, kommst du denn vom Fach?


    Mfg

    Merkzeichen B
  • Hallo MerkzeichenB,

    Sorry, dass ich nicht weiter geantwortet habe, aber ich war im Krankenhaus.
    Was man wissen müsste, ist, ob du mit deinem Partner im Sinne einer Beziehung zusammenziehst oder nur im Sinne einer WG. Wenn es dein fester Partner ist, wieviel er verdiehnt, wieviel du verdienst, ob du/er Kinder hat, wie groß die Wohnung ist.
    Mehr fällt mir pauschal nicht ein. Wenn dir die Fragen zu indeskret sind, musst du nicht antworten - oder schickst mir eine PN, wenn du das nicht öffentlich sagen willst.

    Wir haben selber Hartz IV bekommen, sind jetzt aber davon weg. Und wenn man das dann mit Rente, Pflegegeld und sogar Insolvenz vereinbaren muss, dann eignet man sich zwangsläufig so einiges an Wissen an.

    Gruß, balu
  • Hallo Merkzeichen B,

    also Grundsicherung ist genauso wie Hartz IV - die Sätze auch fast gleich, wenn ihr also eine Bedarfsgemeinschaft bilden wollt und Dein Partner verdient gut oder der Bedarfssatz wird überschritten, wird Dir die Grundsicherung gekürzt oder ganz gestrichen. Schreibe aus Erfahrung, leider.... 😡
  • HAllo MerkzeichenB,

    Deine Frage ist ja durch die User kompetent und sehr gut beantwortet worden. Das Merkzeichen B wird Dir gewährt als einen Ausgleich für die Schwerbehinderung, sprich, wenn Du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren musst und diese nicht allein nutzen kannst, sollst Du durch eine Doppelbelastung bestraft werden und für Deine Begleitung mit bezahlen. Bei der Grundsicherung ist es etwas anderes. Hier kannst Du Dich nicht darauf berufen. Die Grundsicherung zahlt Dir unter bestimmten Umständen einen Mehrbedarf aufgrund der Behinderung (z.B. wenn Du eine spezielle Nahrung benötigst). Aber wenn Du mit jemandem in eine Wohnung ziehst, gilt das als Bedarfsgemeinschaft und es wird das Einkommen des anderen angerechnet. Dafür, dass Du aufgrund Deiner Behinderung Hilfe benötigst, gibt es andere Stellen, wie z.B. die Pflegekasse, die Sozialämter im Rahmen der Hilfe zur Pflege etc. Aber hier ist der Unterschied der, dass erstens nicht immer die selbe Person kommt zu helfen, oder aber die Hilfskraft nicht bei Dir wohnt.
    Hmmmmm irgendwie habe ich ein bisserl kompliziert geschrieben glaube ich, aber ich hoffe, Du hast verstanden, was ich meinte 😀
  • Hallo Merkzeichen B,

    Es ist im Sozialrecht so, daß das Einkommen bei Ehen, aber auch eheähnlichen Lebensgemeinschaften miteinander verrechnet wird, d.h. verdient Dein Partner gut, mindert das Deine bisherigen Ansprüche, zumindest wenn man z.B.vom einfachen Regelsatz ohne Behi - Mehrbedarf ausgeht und inwieweit der Mehrbearf betroffen ist, hängt wieder vom Einkommen und Vermögen des Partners ab, aber auch wie hoch die Mehrbelastung durch die Behinderung ist.

    Gruß

    Surfer

  • Hallo zusammen,

    danke für die ganzen Info´s. Soweit so gut. ABER:

    Da ich 100% mit Merkzeichen G (gehbehindert) und B für Begleitperson habe steht bei mir die Frage im Raum, ob bei mir tatsächlich die Vermutung der Bedarfsdeckung in Frage kommt sollte ich mit meiner Partnerin zusammenziehen, denn § 36 Satz 3 Nr. 2 SGB 12 sagt: (i.V.m. § 53 SGB 12 und i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB 9)

    Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht für nachfragende Personen,

    1. die schwanger sind oder ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines 6. Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder

    2. die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zu dem Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.

    Kennt sich damit jemand aus oder bin ich da auf´n falschen Weg???

    Vielen Dank schon mal vorab


    Gruß Merkzeichen B
  • Wenn du jetzt, auch ohne dass du mit deinem Partner zusammen wohnst, finanziell unabhängig bist, wird so ein Verdacht nicht im Raum stehen können. Erst Recht nicht, wenn ihr dann auch schon länger eine Partnerschaft habt und sich an eurer finanziellen Seite nichts geändert hat. Mit wahrscheinlichkeit würde eure Partnerschaft "durchleuchtet" werden, wie lange ihr schon zusammenseid etc und finanziell sowieso - wer was wie lange verdieht und an Einkommen hat. Doch wie gesagt, wenn sich da nichts groß bei euch getan hat und ihr einfach zusammenziehen wollt, können die nichts.
    Fällt leider auch kein passendes Beispiel ein. Aber wie gesagt: Keine Angst.
    Wenn du ganz ganz ganz sicher sein willst, frage hier noch mal nach:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697dc099da01.php

    Dort habe ich zumindest noch auf jede Frage eine Antwort bekommen. Und das waren seeeeehhhhhhhhhhhr viele 😉
    Lass mich wissen, ob ich recht hatte. Würde mich interessieren.
    Viel Glück euch beiden!!!
  • Hallo ich würde sagen einen Fachanwalt aufzusuchen.Wenn ich dieses Problem hätte würde ich mir eine Wohnung suchen mit 3 Zimmern Küche Bad,ich als Mieter dann mit der Partnerin einen Untermietvertrag,Du musst halt genau soviel Miete wie vorher zahlen.Besser wäre wenn Du schon eine 3 Zimmer Wohnung hättest,man muss ja nicht alles an die grosse Glocke hängen.LG Erich

  • hallo,
    was genau heißt denn: "zu gut o zuviel verdienen"? ab wieviel verdient man denn zu gut? 😀
    flyaway
  • Hallo Merkzeichen B,

    Wie die Schreiberin vor mir gesagt hat, so ist das mit dem Hartz4 Satz, alles Durchrechnen lassen.
    Aber habt ihr Pflegegeld von der Pflegekasse? Das Pflegegeld ist nämlich kein Einkommen, weil zweckgebunden, doch dieser Trick wird immer wieder mal versucht, das als EK anzurechnen. Habt ihr die GEZ- Befreiung zu beantragen bei der GEZ-Köln? Habt ihr Taxigeld? Antrag beim Bezirk des Heimatortes, wenn Gesamteinkommen nicht zu hoch.
    Das mit dem Behi- bedingten Mehrbedarf stimmt auch, für alle und auch bei Hartz4 oder Grundsicherung.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Merkzeichen B,

    Habe ich mich bei den Zwischenchats verlesen, oder habt ihr kein Pflegegeld?
    Wenn ihr keines habt dann müßt ihr einen beim medizinischen Dienst eurer KK einen Antrag auf Feststellung der Pflegestufe stellen. Mit Hilfe von fachärztlichen Gutachten und Unterlagen über die Behinderung wird eine Pflegestufe festgesetzt. Dazu kommen Gutachter vom medizinischen Dienst der Kasse ins Haus, so daß es sehr empfehlenswert ist, daß die Hilfsperson dabei ist. Es gibt 3 mögliche Stufen 1) 22o EU mtl. bar,
    2) 430. 3)890.

    Gruß

    Surfer