Hilfe zum führen eines selbständigen Leben

Hallo Leute,
die Frage ist bisserl komisch gestellt, aber ich werde es mal erläutern:
Ein Freund von mir, Marokkaner, hat Polio. In Marokko sind die Lebensumstände für Menschen mit Behinderung bei weitem nicht so gut, wie in Deutschland. Er lebt bei der Familie eines Freundes, weil die Eltern ihn nicht haben wollen. Arbeit sieht schlecht aus.......Er bekommt von einem Freund von mir monatlich Geld, damit er seinen Lebensunterhalt so einigermaßen sicherstellen kann.
Nun hatten wir eine Idee: Wir haben ihn gebeten, uns mal einen Kostenvoranschlag zu schicken über ein Internetcafe. Das ist ein Geschäft, was zumindest so viel abwirft, um ein unabhängiges Leben führen zu können.
Da die Kosten hierfür doch ein bisserl höher sind als gedacht, wollte ich mal fragen, ob jemand von Euch eine Stiftung kennt, an die ich mich wenden kann bzgl. eines Zuschusses.
Ich freue mich auf Eure Antworten

Antworten



  • Hallo!

    Ich kenne zwar keine Stiftung!

    Aber das währe doch was für die Entwicklungshilfe.
    Vielleicht läßt sich da was über die Politik machen.

    Würde dort mal nachfragen.
    Viel Glück
    Gruß
    SENDRINE 🥺
  • Hallo Cavus75,
    gib mal über Goggle Bundesverband Deutscher Stiftungen ein.
    Da müsstest Du die Direkte Seite aller Stiftungen finden.
    Das ganze kannst Du dir auch kompakt zu schicken lassen kostet dann allerdings
    einiges nämlich 199€ und 8 € versand.
    Weil es 3 Bände bzw.CD´s sind mit ca 18.000 Stiftungen.
    Das könnte dir weiter helfen da hast Du eine Große auswahl.
    Viel Glück und geduld beim suchen.😀
    Telefonnummer hätte ich auch noch fals gebraucht wird.

    Gruß
    Herbi
  • Hallo Mehmet,

    ich freue mich das Du diesem Mann in Marokko helfen willst auf eigenen "Füßen" zu stehen. MyHandicap hat in der Info eine ganze Liste mit Stifungen, die Du alle anschreiben kannst. Die meisten davon sind im Süddeutschen Raum, die solltest Du zu erst kontaktieren, weil viele nur in ihrem Umfeld agieren.

    http://www.myhandicap.de/behinderte_not_hilfe.html

    Gruß Karin
  • Hey Mehmet,

    hast du mittlerweile schon herausgefunden, wie du deinem Freund helfen kannst ?
  • Shari hat geschrieben:
    Hey Mehmet,

    hast du mittlerweile schon herausgefunden, wie du deinem Freund helfen kannst ?


    Habs jetzt erst gelesen Shari, tut mir leid.....Ja, ich hab aus meinem Umfeld Geld gesammelt, von meinen Freunden, Kunden etc. Resultat ist, dass wir schon mal das Geld für die ersten Mieten und paar PC ´s zusammen haben. Ein Freund von mir, der einen PC Laden hat, stiftet noch zwei weitere PC´s dazu..... Ist doch schon was, oder? Und ein Spediteur bringt alles kostenlos runter....
  • Hallo Mehmet,

    ich habe hier noch einige Teile die u.U. weiterhelfen können.



    Gruß Anton
  • Förderung von Migranten

    Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund haben oft ein höheres Arbeitsmarktrisiko als Menschen ohne Migrationshintergrund. Ursachen hierfür sind oft Probleme in der Beherrschung der deutschen Sprache, in den schulischen und beruflichen Qualifikationen. Häufig liegen auch Beratungs- und Informationsdefizite über berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor.

    Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Wirtschaft und Gesellschaft setzt jedoch neben guter Bildung insbesondere eine gute Ausbildung und qualifizierte Beschäftigung voraus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) macht bei seinen Bemühungen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, keinen Unterschied zwischen eingebürgerten Deutschen, Unionsbürgern und in Deutschland lebenden Personen aus Drittstaaten mit Bleibeperspektive.

    Im Nationalen Integrationsplan (NIP), in dem sich Bund, Länder, Kommunen und wichtige zivilgesellschaftliche Akteure zu umfassenden Integrationsmaßnahmen verpflichtet haben, wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Schlüsselthemen Ausbildung und Beschäftigung gelegt. Das BMAS trägt für die Umsetzung des NIP daher eine besondere


    Verantwortung.

    Ein Jahr nach der Verabschiedung des NIP am 12.07.2007 wurde im Herbst 2008 eine erste Bilanz gezogen. Das BMAS legte dabei eine vertiefte Bilanzierung der Bereiche "Ausbildung und Arbeitsmarkt" vor. Diese beschreibt den Umsetzungsstand der Selbstverpflichtungen der Arbeitsgruppe "Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarkchancen erhöhen."

    Zum Abbau von individuellen Sprachproblemen werden berufsspezifische Sprachkurse mit der Zielsetzung einer möglichst schnellen Integration in den Arbeitsmarkt angeboten. Die Sprachförderung wird hierbei verstärkt mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft.

    Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Vermittlung von berufsbezogenen Kenntnissen der deutschen Sprache. Die Maßnahmen werden in Vollzeit- oder Teilzeitform durchgeführt. Die Maßnahmedauer in Vollzeitform beträgt max. 6 Monate und in Teilzeitform max. 12 Monate. Unterstützung erfolgt durch die Übernahme von Lehrgangs- und Fahrtkosten.

    Teilnahmeberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III, von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II sowie arbeitsuchend gemeldete Personen. Darüber hinaus können Beschäftigte teilnehmen, wenn die Teilnahme an Maßnahmen zur Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit notwendig ist. Gefördert werden Menschen

    * mit Migrationshintergrund (Personen mit Deutsch als Zweitsprache, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Zuwanderungszeitpunkt einschließlich Spätaussiedler),
    * mit deutschsprachlichen, die Integration in Arbeit erschwerenden Problemen,
    * mit Bereitschaft zum Maßnahmeabbruch bei Möglichkeit der Arbeitsaufnahme.

    Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Arbeitsagentur bzw. finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

    Darüber hinaus ist auf das "Basissprachangebot" im Rahmen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de) organisierten Integrationskurse hinzuweisen; hieran können und sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II) ohne ausreichende Deutschkenntnisse teilnehmen.

    Die Bundesregierung hat zudem das bundesweit agierende Beratungs- und Informationsnetzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ) zur beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund in sechs Regionen Deutschlands eingerichtet. Das Netzwerk hat die Aufgabe, möglichst viele an der Migrationsarbeit beteiligte Akteure in ihrem Anliegen zu vernetzen, die Arbeitsmarktsituation von Personen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Insbesondere sollen den Migrantinnen und Migranten der Zugang zu den arbeitsmarktlichen Regelinstrumenten erleichtert und neue migrationspolitische Maßnahmen entwickelt und erprobt werden. Sofern sie sich nach der Evaluierung als erfolgreich erweisen, sollen diese Instrumente und Handlungsansätze in das Regelwerk der Arbeitsförderung überführt werden.
    Hierbei handelt es sich insbesondere um maßgeschneiderte Beratungsangebote, die Entwicklung berufsbezogener Sprachkurse, spezielle Verfahren zur Kompetenzfeststellung, gezielte Fort- und Weiterbildungen, Beratung zur Existenzgründung und -sicherung sowie Konzepte zur interkulturellen Personalentwicklung.

    "IQ" wendet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, der Industrie, Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger sowie öffentliche Verwaltungen, an Migranten- und Beratungsorganisationen. Zugleich bietet es Informations- und Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten, hilft ihnen, ihre Stärken und Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen und ermutigt zur Weiterbildung.

    Da das Projekt durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt und durch die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk koordiniert wird, gibt es nähere Informationen dazu unter www.arbeitsagentur.de bzw. www.intqua.de der bei den für Sie zuständigen Jobcentern.
    Infos und Materialien zum Thema:

    * Bundesagentur für Arbeit
    * Netzwerk Integration durch Qualifizierung
    * Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    Europäischer Sozialfonds


    Link zum Webangebot: Europäischer Sozialfonds

    Das ESF-BAMF-Programm richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund, die eine berufsbezogene sprachliche und fachliche Weiterqualifizierung benötigen. Die berufsbezogene Sprachförderung soll Sprachunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum effektiv miteinander kombinieren. Ziel ist, zur Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den ersten Arbeitsmarkt beizutragen.

    Der 1957 ins Leben gerufene Europäische Sozialfonds (ESF) ist als einer der drei europäischen Strukturfonds das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Entwicklung von Humanressourcen und der Verbesserung der Situation auf den europäischen Arbeitsmärkten. Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen.

    Für die EU-Förderperiode 2007-2013 wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Durchführung des nationalen ESF-Programmteils "Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika" beauftragt.

    Mikrokreditfonds Deutschland

    Der Mikrokreditfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ende 2009 als Garantiefonds eingerichtet. Der Fonds hat ein Volumen von 100 Mio. Euro. Etwa 60 Mio. Euro kommen aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet.
    Ziel des Programms:

    Der Mikrokreditfonds Deutschland verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Mikrokredit-Angebot in ganz Deutschland zu schaffen. Hierzu sollen Mikrokredit-Strukturen professionalisiert und neue Mikrofinanzinstitute angesprochen werden. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der kreditgebenden GLS Bank die Kreditausfälle ab und fördert erfolgreiche Mikrofinanzinstitute.
    Zielgruppe:

    Die Kreditvergabe erfolgt in einem kooperativen Modell. Die Kredite bis zu 20.000 Euro sollen an kleine und junge Unternehmen vergeben werden, die über ihre Hausbank keine Kredite erhalten. Hierzu zählen insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen. Betriebe mit hoher Ausbildungsbereitschaft sollen bei der Kreditvergabe besonders berücksichtigt werden. Die GLS Bank vergibt die Kredite auf Empfehlung von Mikrofinanzinstituten auf eigene Rechnung.
    Die Mikrofinanzinstitute betreuen die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt.
    Konditionen:

    Der Zinssatz beträgt zum Start 7,5% p.a. Dieser Zinssatz wird in den Folgejahren an die Marktentwicklung angepasst. Die maximale Laufzeit eines Kredits beträgt drei Jahre. Ausdrücklich erwünscht sind kleine Stufenkredite mit kurzer Laufzeit. Die Mikrofinanzinstitute entscheiden selbst, welche Sicherheiten sie akzeptieren. Bankübliche Sicherheiten sind in der Regel nicht erforderlich. Die Tilgung erfolgt monatlich oder endfällig.

    Interessierte Kleinunternehmen können sich an ein Mikrofinanzinstitut wenden.
    Eine Liste finden Sie hier
    Prioritätsachse:

    A (Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründung)
    Laufzeit:

    2010 bis 2015
    Kontakt:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    EF1 - Europäischer Sozialfonds
    Dr. Dietrich Englert
    E-Mail: dietrich.englertbmas.bund[dot]de

    GLS Bank
    Falk Zientz
    E-Mail: falk.zientzgls[dot]de

    Hotline zum Mikrokreditfonds: 0234 5797-457
    Infos und Materialien zum Thema

    * www.mikrokreditfonds.de
    * Video: Statement von Dr. Ursula von der Leyen zum Mikrokreditfonds
    * Pressemitteilung vom 27.01.2010 (PDF-Dokument, 62,7 KB)
    * Studie "Mikrofinanzierung und Mezzanine-Kapital für Gründungen und KMU" (Stand: Mai 2009) (PDF-Dokument, 662 KB)

    Leider komme ich heute einfach nicht in das Förderprogramm vom Europäischen Sozialfond
    wenn ich die Adresse mit der PDF-Datei wiederfinde sende ich sie dir zu.

    Hier noch eine Adresse wie man an Gelder kommt.

    http://erfolgreich-mit-foerdermitteln.de/index.php?gclid=CPqx_M6QxqMCFcGOzAodOw4MYg


    Wenn dein Freund einen Schwerbehinderung hat,also einen Schwerbehindertenausweis 50%
    kann es auch für die Selbständigkeit Gelder beantragen, denke ich jedenfalls???
  • Förderung von Migranten

    Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund haben oft ein höheres Arbeitsmarktrisiko als Menschen ohne Migrationshintergrund. Ursachen hierfür sind oft Probleme in der Beherrschung der deutschen Sprache, in den schulischen und beruflichen Qualifikationen. Häufig liegen auch Beratungs- und Informationsdefizite über berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor.

    Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Wirtschaft und Gesellschaft setzt jedoch neben guter Bildung insbesondere eine gute Ausbildung und qualifizierte Beschäftigung voraus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) macht bei seinen Bemühungen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, keinen Unterschied zwischen eingebürgerten Deutschen, Unionsbürgern und in Deutschland lebenden Personen aus Drittstaaten mit Bleibeperspektive.

    Im Nationalen Integrationsplan (NIP), in dem sich Bund, Länder, Kommunen und wichtige zivilgesellschaftliche Akteure zu umfassenden Integrationsmaßnahmen verpflichtet haben, wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Schlüsselthemen Ausbildung und Beschäftigung gelegt. Das BMAS trägt für die Umsetzung des NIP daher eine besondere


    Verantwortung.

    Ein Jahr nach der Verabschiedung des NIP am 12.07.2007 wurde im Herbst 2008 eine erste Bilanz gezogen. Das BMAS legte dabei eine vertiefte Bilanzierung der Bereiche "Ausbildung und Arbeitsmarkt" vor. Diese beschreibt den Umsetzungsstand der Selbstverpflichtungen der Arbeitsgruppe "Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarkchancen erhöhen."

    Zum Abbau von individuellen Sprachproblemen werden berufsspezifische Sprachkurse mit der Zielsetzung einer möglichst schnellen Integration in den Arbeitsmarkt angeboten. Die Sprachförderung wird hierbei verstärkt mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft.

    Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Vermittlung von berufsbezogenen Kenntnissen der deutschen Sprache. Die Maßnahmen werden in Vollzeit- oder Teilzeitform durchgeführt. Die Maßnahmedauer in Vollzeitform beträgt max. 6 Monate und in Teilzeitform max. 12 Monate. Unterstützung erfolgt durch die Übernahme von Lehrgangs- und Fahrtkosten.

    Teilnahmeberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III, von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II sowie arbeitsuchend gemeldete Personen. Darüber hinaus können Beschäftigte teilnehmen, wenn die Teilnahme an Maßnahmen zur Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit notwendig ist. Gefördert werden Menschen

    * mit Migrationshintergrund (Personen mit Deutsch als Zweitsprache, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Zuwanderungszeitpunkt einschließlich Spätaussiedler),
    * mit deutschsprachlichen, die Integration in Arbeit erschwerenden Problemen,
    * mit Bereitschaft zum Maßnahmeabbruch bei Möglichkeit der Arbeitsaufnahme.

    Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Arbeitsagentur bzw. finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

    Darüber hinaus ist auf das "Basissprachangebot" im Rahmen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de) organisierten Integrationskurse hinzuweisen; hieran können und sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II) ohne ausreichende Deutschkenntnisse teilnehmen.

    Die Bundesregierung hat zudem das bundesweit agierende Beratungs- und Informationsnetzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ) zur beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund in sechs Regionen Deutschlands eingerichtet. Das Netzwerk hat die Aufgabe, möglichst viele an der Migrationsarbeit beteiligte Akteure in ihrem Anliegen zu vernetzen, die Arbeitsmarktsituation von Personen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Insbesondere sollen den Migrantinnen und Migranten der Zugang zu den arbeitsmarktlichen Regelinstrumenten erleichtert und neue migrationspolitische Maßnahmen entwickelt und erprobt werden. Sofern sie sich nach der Evaluierung als erfolgreich erweisen, sollen diese Instrumente und Handlungsansätze in das Regelwerk der Arbeitsförderung überführt werden.
    Hierbei handelt es sich insbesondere um maßgeschneiderte Beratungsangebote, die Entwicklung berufsbezogener Sprachkurse, spezielle Verfahren zur Kompetenzfeststellung, gezielte Fort- und Weiterbildungen, Beratung zur Existenzgründung und -sicherung sowie Konzepte zur interkulturellen Personalentwicklung.

    "IQ" wendet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, der Industrie, Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger sowie öffentliche Verwaltungen, an Migranten- und Beratungsorganisationen. Zugleich bietet es Informations- und Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten, hilft ihnen, ihre Stärken und Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen und ermutigt zur Weiterbildung.

    Da das Projekt durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt und durch die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk koordiniert wird, gibt es nähere Informationen dazu unter www.arbeitsagentur.de bzw. www.intqua.de der bei den für Sie zuständigen Jobcentern.
    Infos und Materialien zum Thema:

    * Bundesagentur für Arbeit
    * Netzwerk Integration durch Qualifizierung
    * Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    Europäischer Sozialfonds


    Link zum Webangebot: Europäischer Sozialfonds

    Das ESF-BAMF-Programm richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund, die eine berufsbezogene sprachliche und fachliche Weiterqualifizierung benötigen. Die berufsbezogene Sprachförderung soll Sprachunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum effektiv miteinander kombinieren. Ziel ist, zur Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den ersten Arbeitsmarkt beizutragen.

    Der 1957 ins Leben gerufene Europäische Sozialfonds (ESF) ist als einer der drei europäischen Strukturfonds das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Entwicklung von Humanressourcen und der Verbesserung der Situation auf den europäischen Arbeitsmärkten. Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen.

    Für die EU-Förderperiode 2007-2013 wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Durchführung des nationalen ESF-Programmteils "Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika" beauftragt.

    Mikrokreditfonds Deutschland

    Der Mikrokreditfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ende 2009 als Garantiefonds eingerichtet. Der Fonds hat ein Volumen von 100 Mio. Euro. Etwa 60 Mio. Euro kommen aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet.
    Ziel des Programms:

    Der Mikrokreditfonds Deutschland verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Mikrokredit-Angebot in ganz Deutschland zu schaffen. Hierzu sollen Mikrokredit-Strukturen professionalisiert und neue Mikrofinanzinstitute angesprochen werden. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der kreditgebenden GLS Bank die Kreditausfälle ab und fördert erfolgreiche Mikrofinanzinstitute.
    Zielgruppe:

    Die Kreditvergabe erfolgt in einem kooperativen Modell. Die Kredite bis zu 20.000 Euro sollen an kleine und junge Unternehmen vergeben werden, die über ihre Hausbank keine Kredite erhalten. Hierzu zählen insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen. Betriebe mit hoher Ausbildungsbereitschaft sollen bei der Kreditvergabe besonders berücksichtigt werden. Die GLS Bank vergibt die Kredite auf Empfehlung von Mikrofinanzinstituten auf eigene Rechnung.
    Die Mikrofinanzinstitute betreuen die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt.
    Konditionen:

    Der Zinssatz beträgt zum Start 7,5% p.a. Dieser Zinssatz wird in den Folgejahren an die Marktentwicklung angepasst. Die maximale Laufzeit eines Kredits beträgt drei Jahre. Ausdrücklich erwünscht sind kleine Stufenkredite mit kurzer Laufzeit. Die Mikrofinanzinstitute entscheiden selbst, welche Sicherheiten sie akzeptieren. Bankübliche Sicherheiten sind in der Regel nicht erforderlich. Die Tilgung erfolgt monatlich oder endfällig.

    Interessierte Kleinunternehmen können sich an ein Mikrofinanzinstitut wenden.
    Eine Liste finden Sie hier
    Prioritätsachse:

    A (Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründung)
    Laufzeit:

    2010 bis 2015
    Kontakt:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    EF1 - Europäischer Sozialfonds
    Dr. Dietrich Englert
    E-Mail: dietrich.englertbmas.bund[dot]de

    GLS Bank
    Falk Zientz
    E-Mail: falk.zientzgls[dot]de

    Hotline zum Mikrokreditfonds: 0234 5797-457
    Infos und Materialien zum Thema

    * www.mikrokreditfonds.de
    * Video: Statement von Dr. Ursula von der Leyen zum Mikrokreditfonds
    * Pressemitteilung vom 27.01.2010 (PDF-Dokument, 62,7 KB)
    * Studie "Mikrofinanzierung und Mezzanine-Kapital für Gründungen und KMU" (Stand: Mai 2009) (PDF-Dokument, 662 KB)

    Leider komme ich heute einfach nicht in das Förderprogramm vom Europäischen Sozialfond
    wenn ich die Adresse mit der PDF-Datei wiederfinde sende ich sie dir zu.

    Hier noch eine Adresse wie man an Gelder kommt.

    http://erfolgreich-mit-foerdermitteln.de/index.php?gclid=CPqx_M6QxqMCFcGOzAodOw4MYg


    Wenn dein Freund einen Schwerbehinderung hat,also einen Schwerbehindertenausweis 50%
    kann es auch für die Selbständigkeit Gelder beantragen, denke ich jedenfalls???
  • Hallo Helenchen,

    danke fûr die umfangreiche Informationen. Bei dem Freund wird es mir nicht helfen, da der in Marokko lebt, aber ich hab in meinem Umfeld viele , die sich hier selbständig machen wollen. Für die kann ich diese Informationen bestimmt brauchen
  • Hallo Cavus,

    Ich weiß nicht, ob es weiterhilft, aber die Stiftung Pfennigparade hier in München war bei der Gründung ausschließlich eine Poliostiftung. Man müßte sich erkundigen, inwieweit noch Stiftungsmittel für Poliofälle bestehen.
    Ansonsten weiß ich nur noch von früheren Leuten aus Altdorf bei Nürnberg, mit denen ich dann gemeinsam in der Pfennig war, daß die Altdorfer sich in Entwicklungsländern für Behinderte einsetzen.

    Gruß

    Surfer
  • Du warst in der Pfennig????? Wo warst Du denn dort? Nnicht das wir uns kennen
  • Tut mir leid das er in Marroko lebt habe ich überlesen.

    Viele grüße Helenchen
Diese Diskussion wurde geschlossen.