Wer hilft mir zum Thema EU Rente und zusätzlicher Sozialleistungen?

War heute bei der Rentenversicherung und habe mir sagen lassen was ich bei voller Erwerbsminderung für einen Rentenanspruch habe. Ich bin geschockt, denn damit kann ich mich gleich auf den Friedhof setzen und warten dass ich dran bin. Ich weiß das ich Zusatzleistungen beantragen kann, aber anscheinend fühlt sich kein Amt zuständig und man schickt mich von A nach B und immer fühlt man sich nicht in der Lage mir zu helfen. Ich leide seit 32 Jahren an Diabetes Typ 1 mit schweren Spätschäden und bin nun auch seit einer Woche an der Dialyse, also zu 100% behindert mittlerweile. Wer kann mir sagen, wo ich zusätzliche finanzielle Mittel beantragen kann, denn im Moment bricht alles über mir zusammen?

Antworten

  • Hallo xsottx,

    erstmal tief durchatmen. Anträge stellen ist immer eine Rennerei. Das ist mit viel Zettelkramausfüllen verbunden und mit vielen Mühen. Lass dich davon nicht abschrecken. Versuche bei den Stellen, die du ansteuerst, konkrete Hinweise zu erhalten und geh denen nach.
    Ich habe hier eine sehr ausführliche Information über Sozialhilfe gefunden:
    http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/50_201.pdf
    Allerdings von Düsseldorf.
    Ich weiß nicht, wo du wohnst.
    Sozialhilfe ist Sache der Kommunen.

    Ich kontaktiere auch noch einen Experten von uns. Sicher kann er dir weiterhelfen.
    Bitte hab noch ein klein wenig Geduld mit der Antwort.

    Ich schick dir viele Grüße und wünsch dir viel Durchhaltevermögen für deine Anträge
    Michaela
  • Grundsätzlich steht dir in unserem Staat die so genannte Grundsicherung zu. Diese springt ein, wenn deine Rente nicht zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten reicht. Also Hilfe zum Leben 359€ max (sozialhilfe) + 17% Mehrbedarf wegen Behinderung plus "angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung".
    Wie du schreibst, willst Du EU-Rente beantragen. Diese wird dir aber frühestens ab dem 7.Monat des Eintritts der krankheit gewährt. Sollte deine Rente also unter 700,-€ betragen, wirst du nicht um den Weg zum Grundsicherungsamt (Sozialamt) herumkommen.
    Weiterhin solltest Du schnellstens beim Versorgungsamt deiner Region einen Antrag auf Pflegestufe und somit auf Pflegegeld stellen. Solltest Du Pflegegeld erhalten kann ich dich beruhigen, es wird NICHT auf die Grundsicherung angerechnet, da es sich bei dem Geld nicht um Einkommen im Sinne des SGBXII handelt.
    Bei deiner Krankheit wurde sicherlich schon der Status "Chronisch Krank" von deiner Krankenkasse gewährt. Dies bedeuted das Du max. 1% deines Jahreseinkommens für Medizinische Leistungen (Medikamente,Krankenausaufenthalte,Quartalspauschale)berappen mußt. Sollte dieses 1% schon erreicht sein, brauchst du von deiner Krankenkasse unbedingt eine "Befreiung zur Zuzahlung". Das überzahlte Geld erhälst Du auf Antrag zurück erstattet.
    Mehr Geld ist leider nicht zu bekommen, es sei denn du hast bereits privat vorgesorgt.
    Hoffe ich konnte Dir helfen 🥺
  • Hallo xscottx,

    dem Beitrag von srhellbiker ist nichts mehr hinzuzufügen. (Vielen Dank dafür, srhellbiker!)

    Bei weiteren Frage wende dich jederzeit gern wieder an uns oder die Community 😀
  • Es ist schon fast normal, dass man erst einmal von Amt zu Amt rennen muss bis man weiß, wer zuständig ist. Will ja auch keiner freiwillig zahlen. Aber ich stimme meinen Vorschreibern zu, bis auf eines: Wenn man Rente auf Zeit bekommt, ist doch nicht die Grundsicherung sondern die Arge zuständig, oder? Die Grundsicherung springt doch nur bei einer zeitlich unbegrenzten Rente ein (so zumindest mein stand, vielleicht hat sich ja was geändert)
  • Hallo xscottx,

    ich möchte meine "Vorredner" in so fern ergänzen, als dass für das Pflegegeld nicht das Versorgungsamt zuständig ist, dies wurde oben so ausgeführt. Das Versorgungsamt ist für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständig.

    Pflegegeld kann man bei der Krankenversicherung beantragen. Jede Krankenversicherung unterhält eine Abteilung zur Durchführung der Pflegeversicherung. Zunächst kann also dort ein Antrag gestellt werden.
    Sind noch weitere Leistungen notwendig und steht der Betroffene im Sozialhilfebezug, können unter bestimmten Umständen weitere Leistungen der Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff. SGB XII beim Sozialamt beantragt werden.

    Grüße
    von
    Mubika
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