Unverständnis

Gestern stand ein Artikel in unserer Zeitung drin, den man moralisch nicht mehr nachvollziehen kann:

da beide Eltern des 18jährigen Hartz IV Empfänger sind und er sich selber nu einen Ferienjob gesucht hat... nu muss der Vater ne Geldstrafe wg. Betrugs zahlen. Fazit: so werden Leute arbeitslos gemacht von vornherein schon darauf aufmerksam gemacht, dass es sich ja nicht lohnt ein Ferienjob zu machen, wenn die Eltern Hartz IV bekommen... versteh bloß noch Bahnhof und vielleicht lern ich doch mal Hartz IV Empfänger kennen, denen ich helfen kann raus aus diesem System zu kommen.

LG Keana

Antworten

  • Hallo Keana,
    ja wenn du den Dreh raus hast sag Bescheid ich kenn auf anhieb 500 Leute
    denen das helfen würde.

    Aber die sache ist kurz erklärt:
    Der Haushaltsvorstand(der Vater )ist verpflichtet laut Amt jede
    Veränderung zu melden also auch wenn der Sohnemann einen Job annimmt.
    Dann bekommt die Familie zwar einen Freibetrag angerechnet aber der Rest
    wird vom Amt voll Abgezogen.
    Das kann sogar Ärger mit der Kindergeldkasse geben die zahlt nämlich auch nicht unbedingt wenn es nicht gemeldet wird.
    Weil auch ein Minijob oder Ferienjob der Kindergeldkasse gemeldet werden muss.
    Der Halshaltsvorstand hat es nicht gemeldet also ist die Leistung zu unrecht bezogen worden.
    Und eigendlich darf das Amt den Betrag voll zurück holen bis der Verdienst aufgerechnet ist.


    Gruß
    Herbi


  • Moin Keana,
    aber so ist es bei Hartz IV. Es leben nun einmal alle in einer Gemeinschaft und so wird jegliches Einkommen angerechnet.
    Wir sind seid 1.5. von Hartz weg. Nachdem wir hörten, dass sogar unser Schrebergarten als Vermögen gilt und man uns den unter Umständen wegnehmen könnte und das man sogar Rückzahlungen der Nebenkostenabrechnung, die man SELBST eingezahlt hat als Einkommen gilt welches angerechnet wird, hieß es für uns ganz schnell weg. Wir ließen uns von zwei ehrenamtlichen Mitarbeitern von Ver.di beraten und die sagten uns, dass es immer andere Wege als Hartz IV gibt. Nur leider wissen viel zu wenige, wie. So kann man zum Beispiel Wohngelderhöhung beantragen oder einen Kindergeldzuschuss. Papierkrieg ist Hartzähnlich, aber die Gefahren sind nicht mehr da.
    Nachdem nun "bekannt" ist, dass am nächsten Wochenende die neuen Sparpakete beschlossen werden sollen und davon natürlich gründlich Hartz betroffen werden soll (unter anderem Mietpauschale - da ist es dann egal ob 2 oder 12 Familienmitglieder in einer Wohnung) kiann ich nur sagen: Haut ganz schnell ab von Hartz IV !!! Rafft euch auf und traut euch!!! Es bedarf nur einer gründlichen Vorbereitung, aber man kann auch ohne Hartz seine Einkünfte sichern - man ist nicht darauf angewiesen!!!
    Wir haben es auch geschafft - ihr schafftb es auch!!!
    Einen sonnigen Tag (so wie es scheint), balu
  • Hallo,
    das mit dem Kindergeldzuschlag ist auch nicht so einfach weil daran auch Bedingungen
    geknüpft sind die so nicht jeder erfüllen kann.
    Das sind alles Anträge die man zwar Beantragen kann aber die nicht die Lebendshaltungskosten abdecken als Grundbedarf.
    Abgesehen davon müssen die bei zu wieder handeln auch zurück gezahlt werden.
    Wenn also jemand aus der Familie auch nur 400 euro 1 Monat verdient wird sich die Kindergeldkasse alles zurück holen.

    Da hab ich Aktuell einen Fall wo die Kindergeldkasse gleich von 4 Kindern das Geld wieder haben will gut 4.000 euro weil einer der Volljährigen Kinder vom Arbeitsamt aus einen Job angenommen hat um seine Chancen für eine Lehrstelle zu verbessern.
    Und die Kindergeldkasse sagt"wenn du auch nur einen Monat eigenes Geld verdienst hast hast Du keinen Anspruch mehr" und wir Forden zurück mit Auflistung.
    Auch ein Beleg den Arbeitsamtes wird nicht anerkannt.
    Das Geld ist erst zurück zu zahlen bevor in die Beweisaufnahme eingegangen wird.
    Die Kasse unterstellt das dass Kindergeld zu unrecht bezogen wurde.


    Das unterschreibt man ausdrücklich in jedem Antrag denn so sichern sie sich ab.
    Und den Ämtern ist es egal aus welchem Grund das gemacht wurde.
    Und Staatsgelder müssen zuerst zurück gezahlt werden bevor man in die Beweislast
    einsteigen kann.
    Wohngeld ist ein zuschuß ähnlich wie Harz4 also auch Staatsgeld nichts anderes.

    Und das ist seit anfang des Jahres gang und geben das erst Gelder bewilligt werden und dann zurück gefordert werden.
    Also nicht wundern wenn in nächster Zeit überprüfungen sind und alle Gelder zurück gefordert werden.
    Oder auf einmal keine Zahlungen mehr kommen.

    Gruß
    Herbi





  • Hallo zusammen, das ist leider nicht nur bei Hartz 4 der Fall. Beispiel: mein Schwager lebt in einer deutschen Großstadt und erhält, da er nur eine sehr geringe Rente hat, Hilfe zum Lebensunterhalt und Wohngeld. Da er sich öfter bei uns aufhält, meine chron kranke Frau ( seine Schwester ) und mich, 100 % schwerbehindert und Rollifahrer, mit Tat und Rat unterstützt, darf er natürlich bei uns zu Mittag und Abendessen, außerdem geben wir ihm schonmal diverse Toilettenartikel,wie Rasierschaum und ähnliches mit. Könnte er sich sonst selber nicht leisten. Das hat die Behörde spitzgekrigt und Ihm daraufhin einen nicht unerheblichen Betrag von der Hilfe zum Lebensunterhalt wieder abgezogen. Mit der Begründung: geldwerter Vorteil.! Zugespitzt gesagt heißt das: er darf nicht Sagen, das er bei uns zu Mittag ißt, da ihm sonst gleich wieder 10 E abgezogen werden. Man glaubt es nicht!, aber es ist leider so.
    LG und trotzdem noch eine schöne Woche, wünscht Detlev
  • Hallo mir haben Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt gestrichen weil ich eine Behinderten gerechte Wohnung abgelehnt habe.MIt Querschnitt und kaputten Arn sollte ich in eine Wohnung mit nur einer Badewanne ohne Lifter Schlafzimmer zu Klein für Doppelbett,sollte mein Bett verkaufen und meine Hilfsmittel draussen stehen lassen was mir wohl die KK erzählt hätte wenn der E_rolli weg wäre.Das interessante dabei ist das eine Amtsärztin dem Zugestimmt hat.Ach ja zurückzahlen muss ich das auch swenn das Gericht mal mein Geld entschieden hat,das musste ich vorher unterschreiben.LG Erich
  • [color=]Wichtig immer erstmal die Widerspruchsfrist einzuhalten um Zeit zu gewinnen,Begründungen können nachgereicht werden! Sofort zum Amt für Grundsicherung,damit du nicht ohne Geld dastehst! In manchen Städten gibt es ein Amt gegen Obdachlosigkeit,wenn du es auch hast nichts wie hin,so ist wenigstens schon einmal deine Existenz (Dasein) gesichert!Empfehle jedem den VdK,der ist echt spitzenmässig!
  • Hallo zusammen,
    also das mit dem Essen dem Rasierschaum ist nicht in Ordnung.
    Weil dann muss das Amt ihm auch die Fahrtkosten im Gegenzug erstatten
    Da Fahrten zu Familienangehörigen(Elter und Geschwister) im bestimmten umfang und gerade wenn sie Weiter weg wohnen zum beispiel Geburtstag oder andere Dinge geduldet werden müssen solange er sich zur verfüng hält(tel oder Postanschgrift) kann er sogar Urlaub machen einmal im Jahr.
    Ohne Kürzungen hin zu nehmen.
    Und was den Geldwert an geht solange ihr ihm das in Naturalien gebt kann das Amt nichts machen erst wenn er für seine Dienste Bares bekommt ist der Vorteil ab zu ziehen.
    Wenn er im Krankenhaus ist darf das Geld ja auch nicht einbehalten werden nur weil er da Essen bekommt ist Paradox.


    Magic Hallo,
    das mit dem Bett ist nachvollziehbar aber nur wenn Du allein bist sonst nicht.
    Was die Hilfsmittel angeht bist Du dafür verantwortlich einen Stellplatz zu haben sogar mit Steckdose.
    Das ist Vorschrift und aus dem Grund kann man Ablehnen das kann auch die KK bescheinigen das es so ist"Der Versicherte von uns ist verpflichtet die Hilfsmittel ornungsgemäß unter zu stellen so das der Gebrauch jederzeit ohne Risiko möglich ist
    und nicht Gestohlen werden kann".
    Ausdrucken und Unterschreiben lassen mit Datum und Stempel der Kasse oder sie sollen es selber machen.
    Das reicht als Begründung aus.
    Einen Wiederspruch als solches mit einer "Vermutung" zu begründen wird vom Sozialgericht sofort nieder geschmettert.
    Erst Wiederspruch einlegen um ihn später zu begründen wird auch nicht angenommen genauso wenig wie ein verspäteter Wiederspruch weil ein Amt die Papiere nicht rechzeitg zur verfüng gestellt hat.
    Dann wird nicht das Amt belang das trödelt sondern Mann/Frau selbst.
    Und einen Aufschub der Zahlung wird auch nicht geduldet oder Erlaubt.
    Das ist der neuste Stand damit nicht jeder Klage beim Sozialgericht macht weil sie der Aktenberge nicht mehr Herr werden.

    Wiederspruchsfristen erst einhalten um nachher zu Begründen geht nur bei KK z.B aber nicht bei Ämter die vom Staatsgeld Finanziert werden.

    Gruß
    Herbi


  • Ach weist Du Herbi,ich sucht ja selber was hatte zwar Wiederspruch eingelegt,und siehe da nach einem Jahr teilt man mir mit das der Widerspruch abgelehnt wird weil ich ja mit jemandem zusammen eine Wohnung gemietet habe,Echt schnell.Was mich nur ankotzt ist das ich ein 3 Jahre altes Behinderten gerechtes Meinem Vermieter schenken musste.Was noch kurios ist ist das meine neue nicht Behinderten gerecht ist und besser für mich ist wie die Barriere freie.LG Erich
  • herbi,

    natürlich kann man erstmal nur zur fristwahrung widerspruch einlegen und diesen später begründen!

    wenn irgendwelche unterlagen nicht vorliegen, und die widerspruchsfrist dann verstrichen ist, ist das kein grund für eine wiedereinsetzung in den vorherigen stand, denn man hätte ja zur fristwahrung wenigstens widerspruch einlegen können. und das geht auch nicht nur per telefon.

    gruß
    die gluexxhexe

  • Hallo!
    Ich habe mal in einer Zeit leben dürfen,wo man sich nicht bespitzelt und entmündigt vorgekommen ist.

    Seit unserer Erkrankung,habe ich die andere Seite kennengelernt.
    Besonders schlimm,empfinden wir in Schriftstücken,wenn Dinge nur zum Teil wiedergegeben oder falsch sind.

    Sollte ein Mensch nicht wert sein,genauer hinzuhören oder evtl. Nachzufragen,als existenzen zu zerstören.

    Das man heimlich helfen soll und kann finde ich sehr traurig.Das die Menschen immer mehr psychisch Krank werden,verwundert mich heute nicht mehr.
    Seit einer Weile begegnen mir immer wieder die drei Affen:"Nichts sehen,Nichts hören,Nichts sprechen!"
    Ob das die Lösung ist,bezweifle ich sehr.Fördert nicht gerade,das Miteinander.
    Gruß
    SENDRINE 😢
  • Was ich noch ganz böse finde, ist, dass man keine Grundsicherung beantragen kann, wenn man EU-Rente auf Zeit bekommt. Kommt man mit dem Geld dann nicht aus ist man gezwungen zur Arge zu gehen. Warum?
    Es ist ja n icht so, dass Grundsicherung weniger blöd ist als Hartz. Wenn man Hilfe beantragen muss ist das immer mist. Aber die Arge birgt noch so viele mehr Nachteile als Grundsicherung, also Sozialhilfe.
    Wenn man dann eine unbefristete Rente bekommt kann man zur Grundsicherung wechseln, Die dann übrigens auch ins persönliche Budget einfließt, hingegen Hartz. Ich finde das so bescheuert, aber man kommt da einfach nicht raus....


  • Hallo!

    Hätte da mal eine Frage:" Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer EU Rente und einer Frühberentung durch Erkrankung.?

    Gruß
    SENDRINE 😺
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