Ich habe seit ende 2008 Diabetes 1 wird man da als behindert eingestuft und wenn wiefiel %

Kann oder mus ich einen Behinderten ausweis beantragen.
Da ich seitdem probleme habe ,wen ich in öffentlichen ferkehrsmitteln stehen mus.

Antworten

  • müssen tust du nicht aber es wäre sicherlich nicht von nachteil, denn dafür ist der behindertenausweis auch da um die durch eine behinderung anfallenden nachteile auszugleichen. zb in den öffentlichen verkehrsmitteln dass du dir einen sitzplatz nehmen kannst. aber wie es mit diabetis ist und wie viel prozent man bekommt kann ich leider nicht sagen
  • Hallo,

    mit Diabetes Grad 1 wird man nicht als behindert eingestuft.

    Mfg
    O. Barth
  • Hallo Mattis,

    Frage: Was hast Du für einen Diabetes? Das ist mir nicht ganz klar. Solltest Du am insulinpflichtigen Diabetes Typ 1 (juveniler Diabestes) erkrankt sein, bist gut eingestellt und hast noch keine Folgeschäden, wirst Du warscheinlich keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Anders sieht das natürlich bei schwer kranken Diabetikern aus. Trotzdem, ein Antrag schadet nicht und bringt Dir Gewißheit. Du kannst es gerne versuchen. 😉

    Gruß Karin

  • Hallo Mattis,

    willkommen im Forum,

    ja Du kannst einen Antrag stellen. Vieleicht hast Du ja noch andere Erkrankungen oder Schädigungen, denn dazu wurde nichts von Dir geschrieben. Durch einen Bescheid wird Dir dann das Ergebnis der Feststellung durch die Behörde mitgeteilt. Mfg Lyn 😉
  • Schwerbehinderung bei Diabetes anerkannt

    Nach mehreren Urteilen von Landessozialgerichten über die Anerkennung von Diabetes als Schwerbehinderung haben auch die Richter des Bundessozialgerichts in einem Urteil vom 23.04.2009 darauf hingewiesen, dass Diabetiker einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 erhalten können (Az.: B 9 SB 3/08 R)...

    Quelle: Sozialverband VdK (und eigene Erfahrung)
  • diabetes an sich ist eine krankheit und keine behinderung! es gibt aber sehr schlimme folgeschäden bei diabetis wie blindheit,nierenleiden oder sogar ambutazionen von gliedern. es lohnt sich also wirklich sich richtig einstellen zu lassen ,das essen und das leben etwas umzustellen. so kann man vielleicht diese folgeschäden umgehen oder mimimum sie viel später bekommen.
    ich wünsche dir viel kraft und glück dass du lange keine folgeschäden hast und dadurch auch nicht behindert wirst, mein lieber
    lg birba


  • Hallo!

    Stelle Deinen Antrag auf Feststellung des Behindertengrades.
    Gib alle Deine Ärzte an,bei denen Du in Behandlung bist und entbinde diese von der Schweigepflicht.
    Nach Deiner Schilderung,in der Du beschreibst,das Du Probleme anscheinend beim Stehen hast,können bereits Folgeschäden vorhanden sein.
    Mein Mann hatte über 20 Jahre einen unentdeckten Diabetik.
    Das ist der einfachste Weg und wurde auch schon mehrmals beschrieben.
    Danach wirst Du bald erkennen,was das Amt entschieden hat.
    Viel Erfolg-Gruß SENDRINE 😺
  • Eigentlich sind bereits alle Antworten gegeben, abhängig vom Diabetis bzw. dessen Folgeschäden erhälst Du schon einen Schwerbehindertenausweis. Doch für die Nutzung z.B. von öffentlichen Transportmitteln bedarf es eines gewissen Prozentsatzes, nach meiner Kenntnis 50%. Ob Du diese erhälst, weiß ich nicht, ein Versuch schadet aber nicht.
    Wünsche viel Erfolg, und gute Gesundheit. nikkil
  • hallo mattis,

    ja, du solltest einen solchen antrag stellen.

    bei einem typ-I-diabetes kannst du im allgemeinen mit einer einstufung von einem gdb von 40 rechnen, manche, die schwer einzustellen sind, können einen gdb von 50 bekommen.

    warum hast du probleme beim stehen?
    eigentlich hat der diabetes auf das stehen im allgemeinen keine auswirkungen. hast du schon folgeschäden?
    auf deinem foto sieht es aus als würdest du rauchen? rauchen und diabetes ist gift für die gefäße. hast du die mal untersuchen lassen?

    viele grüße
    die gluexxhexe
  • Hallo Mattis,

    erst mal Herzlich Willkommen hier im Forum.

    Mein Partner hat seit kurzem auch Diabetes, allerdings Typ 2. Hast Du schon eine Schulung mitgemacht? Wenn Nein, mach das, bei der Schulung bekommt man gute bis sehr gute Tipps, was man beachten sollte. Mein Partner hat mich mit angemeldet, da ich diejenige bin, die einkaufen geht und das Essen kocht. Egal welcher Typ man bei Diabetes ist, mit dem Rauchen sollte man wirklich aufhören. Und sich auch soweit es machbar ist, auch 2-3 mal für mindestens 30 Minuten in der Woche bewegen, also Sport treiben. Viele die Diabetes haben, sich auch übergewichtig, nicht alle, aber eben viele. Das Essen haben wir bisher in kleinen Sachen umgestellt, und mein Partner nimmt langsam aber sicher ab. Nun muß ich aber dazu sagen, das er seit 1,5 Jahren nicht mehr gearbeitet hat, krankheitsbedingt, und dadurch heftigst zugenommen hat. Jetzt ist er auf dem richtigen Weg, hat die Süßigkeiten gestrichen, ißt kontrollierter, ich achte jetzt mehr auf fettreduzierte Wurst, Käse etc...


    Kommen Deine Probleme in Bus und Bahn vielleicht von einer Über/Unterzuckerung? Sprech sonst mal mit Deinem Arzt darüber. Nimmst Du neben dem Insulin was Du spritzt, noch andere Medikamente? Vielleicht gibts da Nebenwirkungen? Lies Dir sonst mal den Beipackzettel in Ruhe durch.

    Ich drück Dir die Daumen, das Du einen Ausweis bekommst.

  • nikkil hat geschrieben:
    Eigentlich sind bereits alle Antworten gegeben, abhängig vom Diabetis bzw. dessen Folgeschäden erhälst Du schon einen Schwerbehindertenausweis. Doch für die Nutzung z.B. von öffentlichen Transportmitteln bedarf es eines gewissen Prozentsatzes, nach meiner Kenntnis 50%. Ob Du diese erhälst, weiß ich nicht, ein Versuch schadet aber nicht.
    Wünsche viel Erfolg, und gute Gesundheit. nikkil


    Ja richtig, man muß mindestens 50% haben. Aber auch mindestens ein G (Gehbehindert). Der Ausweis ist dann auf der Vorderseite rot-grün und auf der Rückseite nur grün. Nur wer einen rot-grünen Schwerbehindertenausweis hat darf mit Wertmarke den ÖPNV benutzen.

    Gruß Karin
  • Hallo,
    bei Diabetes ist es möglich einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen.

    Der Antrag wird vom Versorgungsamt bearbeitet und die Entscheidung basiert auf Basis der Versorgungmedizinischen Verordnung. Danach können Diabetiker zwischen GdB o- 50 eingestuft werden. Einen GdB von 50 erhält man nur in Ausnahmefällen und zwar bei der "intensivierten Insulintherapie".

    Das Urteil, das hier angesprochen wurde, bezieht sich auf einen Diabetiker, der in seiner Ausübung von sportlicher Betätigung, die therapeutisch erforderlich ist, eingeschränkt wurde. Dieses Urteil kann man nicht heranziehen und davon auszugehen, dass man als Diabetiker einen Anspruch auf einen GdB von 50 hat.

    Eine Begleitung oder ein Erlass der Kosten des ÖPNV erfolgt nicht

    Annette
  • Hallo,an euch alle
    Ich bin jetzt seit 47 Jahren Diabetiker, allerdings schon mit Folgeschäden.
    Nach der letzten Rechtssprechung des Bundessozialgerichts haben intensievierte Diabetiker,einen Anspruch auf 50% GdB. Nur lehnen bei Antragstellung, viele Ämter den Ausweis zuerst ab.Dann sofort Widerspruch einlegen und einen guten Arzt hinter dir haben, dann bekommst du den Ausweis auch.Bei sonstigen Fragen zum Diabetis melde dich bei mir. Wie gesagt, 47 Jahre Erfahrung.
    Viele Grüße , rolf
  • 😀 halo meine tochter stana ist geboren 17.11.2004 seit geburt ist sie 100% bechindert gbh 100% ich bin bei aok ist das möglich das ich 215 euro bekomme für pflegegeld ich bin 5 jahre mit meine tochter zu hause ich pflege sie kann nicht in normale kindergarten gehn wgen seine krankeit PRADER-WILLY-SYNDROM bitte um antwort
  • milastana2010 hat geschrieben:
    😀 halo meine tochter stana ist geboren 17.11.2004 seit geburt ist sie 100% bechindert gbh 100% ich bin bei aok ist das möglich das ich 215 euro bekomme für pflegegeld ich bin 5 jahre mit meine tochter zu hause ich pflege sie kann nicht in normale kindergarten gehn wgen seine krankeit PRADER-WILLY-SYNDROM bitte um antwort


    Hallo milastana2010,

    ist das auf dem Foto Deine vom Prader-Willy-Syndrom betroffene Tocher? Du mußt Dir viel Mühe geben bei der Betreuung ihrer Erkrankung, man sieht es ihr auf dem Bild gar nicht an. 😉 Die intensive Betreuung so eines Kindes ist sehr anstrengend und sehr zeitaufwendig. Aber ob das ausreicht um Pflegestufe 1 zu bekommen, weiß ich nicht. Der Bedarf des Pflegegeldes wird anhand der Grundpflege bemessen (waschen, anziehen, duschen, baden, essen, etc.). Beim Prader-Willi-Syndrom dreht sich fast der ganze Tagesablauf um dem übermäßigen Wunsch des Kindes zu essen. Da muß man sich gut überlegen was man dem Gutachter erzählt.

    Hast Du mal Kontakt zu anderen Eltern mit Prader-Willi-Kindern aufgenomnmen? Oder kennst Du die "Prader-Willi-Syndrom Vereinigung Deutschland e.V."? Es ist sehr schwierig den MDK davon zu überzeugen das jemand Pflegebedürftig ist, wenn er sich selbständig waschen und anziehen und essen kann. Es würde Dir bestimmt helfen von jemanden Rat zu bekommen der selber ein Prader-Willi-Kind hat und schon Pflegegeld bezieht.

    http://www.prader-willi.de/

    Gruß Karin
  • Rehaland hat geschrieben:
    Hallo,

    mit Diabetes Grad 1 wird man nicht als behindert eingestuft.

    Mfg
    O. Barth



    Hallo,
    Meine achtjährige Tochter hat Diabetes Typ 1 und hat auch einen Behindertenausweis erhalten mit 50%. Mit 18 Jahren darf sie selbständig entscheiden ob sie den Ausweis weiterhin in Anspruch nimmt oder nicht möchte. Ist auf frewilliger Basis.
    Mfg Melly
  • LaurasMelly hat geschrieben:
    [Hallo,
    Meine achtjährige Tochter hat Diabetes Typ 1 und hat auch einen Behindertenausweis erhalten mit 50%. Mit 18 Jahren darf sie selbständig entscheiden ob sie den Ausweis weiterhin in Anspruch nimmt oder nicht möchte. Ist auf frewilliger Basis.
    Mfg Melly


    Liebe Melly,

    das kann ich mir aber nicht so ohne weiters vorstellen. Einen Schwerbehindertenausweis bekommen nur Diabetiker, die einen problematischen Diabetes haben, der schwer einstellbar ist oder wenn sie Spätfolgen haben. Wer mit seinem Diabetes gut zurecht kommt, bekommt keinen Schwerbehindertenausweis. Das sich jemand aussuchen kann ob er seinen Ausweis behält oder abgibt, wäre mir neu. 😉

    Gruß Karin
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