Wohnen in Baugenossenschaft?

MyHandicap User
✭✭✭
Hallo Leute,
ich bekomme Grundsicherung. Also Sozialhilfe. Ich interessiere mich für das Wohnen in einer Wohngenossenschaft. Das Geld für den Erwerb einer eigenen Wohnung hab ich nicht. Aber eventuell würde das von der monatlichen Miete von der Genossenschaft eingezogen.
So wie es aussieht darf ich das ja auch nicht. Denn ich darf ja mit der Sozialhilfe kein Vermögen erwerben. Die Miete zahlt die Grundsicherung ist also Sozialhilfe.
Hat jemand eine Idee, ob das trotzdem irgendwie zu machen ist?
Hat einer von euch schon mal ähnliche Probleme gehabt? Mir wurde gesagt vielleicht wäre das Gründen einer Stiftung eine Möglichkeit. Weiß jemand von euch wie das gemeint ist?
olga2
ich bekomme Grundsicherung. Also Sozialhilfe. Ich interessiere mich für das Wohnen in einer Wohngenossenschaft. Das Geld für den Erwerb einer eigenen Wohnung hab ich nicht. Aber eventuell würde das von der monatlichen Miete von der Genossenschaft eingezogen.
So wie es aussieht darf ich das ja auch nicht. Denn ich darf ja mit der Sozialhilfe kein Vermögen erwerben. Die Miete zahlt die Grundsicherung ist also Sozialhilfe.
Hat jemand eine Idee, ob das trotzdem irgendwie zu machen ist?
Hat einer von euch schon mal ähnliche Probleme gehabt? Mir wurde gesagt vielleicht wäre das Gründen einer Stiftung eine Möglichkeit. Weiß jemand von euch wie das gemeint ist?
olga2
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Antworten
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Erst mal herzlich willkommen hier im Forum.
Verstehe ich das richtig, du möchtest dir mit Hilfe der Miete vom Sozialamt eine Eigentumswohnung kaufen?
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Hallo Olga,
willkommen bei MyHandicap! 😀 Doch das geht. Ich wohne in einer Wohnung die einer Genossenschaft gehört. Ich beziehe zwar keine Sozialhilfe, aber eine kleine Rente. Bei mir im Haus wohnen mehere Nachbarn, die von Sozialhilfe oder Hartz IV leben. Es ist zwar schwer das Amt davon zu überzeugen die Genossenschaftsanteile zu übernehmen, aber wenn Du wo anders keine Wohnung findest weil Du Rollifahrer bist, dann klappt das manchmal schon.
Einfacher ist es natürlich wenn Du die Genossenschaftsanteile selber aufbringen kannst. Dann wird man Dir die Wohnung bestimmt genehmigen. Das Geld was Du der Genossenschaft zahlst, steht nicht zu Deiner Verfügung. Es wird von der Genossenschaft vermögenswirksam angelegt. Deshalb hat es auch keinen Einfluß auf die Bewertung durch das Sozialamt. Was anders ist es, wenn Du mal dort ausziehst und Dein Geld zurück bekommst. Aber dann mußt Du schon sehr lange dort gewohnt haben, damit dieses Geld die Vermögensgrenze übersteigt. 😉
Mach das mit dieser Genossenschaftswohnung wenn Du kannst. Es ist fast wie in einer Eigentumswohnung zu sein. 😀
Gruß Karin
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