Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, G

Hallo hier meine Frage,
nach einem Schlaganfall anfangs 2009, stellte meine Mutter im Juni 09 den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und G. Dieser wurde im Dezember 09 natürlich abgelehnt. Darauf hin legten wir Widerspruch ein. Diesem wurde im Mai mit einem Abhilfebescheid stattgegeben. Da heißt es nun unter anderem, "Die Voraussetzungen für Merkzeichen G und B liegen ab 08.06.2009 vor." Nun haben wir das Beiblatt mit Wertmarke geholt und können ab Juni 2010 im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich fahren. Nur besitzen wir seit Jahren Abo-Monatskarten. Eine Rückerstattung bis Juni 09 wäre ausgeschlossen, obwohl die Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt vorliegen. "Da haben Sie Pech gehabt" war die Antwort. Das heißt 1 Jahr lang zwei Jahreskarten der Verkehrsbetriebe umsonst bezahlt? Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema, MUSS mir ein "Pech gehabt" genügen oder gibt es da einen Gesetzestext der eine Rückvergütung ausschließt.

Danke

Antworten

  • Hallo merfo,

    also ein Gesetz gibt es dazu sicherlich nicht, denn dies ist Sache der jeweiligen Verkehrbetriebe mit ihren Geschäftsbedingungen.

    An deiner Stelle würde ich ein freundliches Schreiben aufsetzen und alles genau erklären und um Rückerstattung auf dem Kulanzwege bitten. Das Schreiben würde ich an die Geschäftsleitung addressieren und nicht an irgend einen kleinen Angestellten, der eh keine Lust hat sich damit zu beschäftigen und das auch gar nicht entscheiden könnte.

    Auch wenn ich mir in dieser Sache nicht absolut sicher bin, aber ich glaube nicht, dass du einen Anspruch auf Erstattung hast.

    Annette
  • Danke für die schnelle Antwort. Ich glaube nicht, dass die Verkehsbetriebe für eine Rückvergütung zuständig wären sondern eher das Sozialamt. Hätte das nicht alles so lange gedauert und die Merkzeichen gleich bewilligt worden hätte man sehr sehr viel Geld gespart. Es kann doch nicht sein das der bei dem der Antrag schnell und erfolgreich bearbeitet wird besser wegkommt wie derjenige der sich sein Recht per Widerspruch erkämpfen muss und das alles ein Jahr dauert.
  • Also ich möchte deinen Elan ncht bremsen, ich wüßte aber nicht, warum das Sozialamt hier einspringen sollte.

    Das einzige was mir dazu nur noch einfällt, ist es beim Vesorgungsamt geltend zu machen. Im Abhilfebescheid muss eine "Formulierung" stehen, dass dem Widerspruch stattgegeben wurde und euch alle dadurch anfallende Kosten erstattet werden. Du kannst es ja mal versuchen.

    Annette
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