Wird Mehrbedarf nur bei Erwerbsunfähigkeit und Anspruch auf Sozialhilfe gezahlt???

Ich habe heute meinen Antrag auf ALGII abgeben wollen. Da ich einen GdB von 60 habe mit Merkzeichen G, habe ich gleich mal den Mehrbedarf von 36% angesprochen, da ich gleichzeitig an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehme.

Die Antwort war, dass das für ALGII nicht gelte, nur wenn ich erwerbsunfähig wäre und Anspruch auf Sozialhilfe hätte.
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Weiß jemand, ob es Mehrbedarf auch für ALGII gibt???

Antworten

  • Hallo,

    wofür hast du denn den Mehrbedarf beantragt?

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • ...zum Leben???Bekomme ja NICHTS und hab gelesen, dass MS-Kranke welchen bekommen (Vollkost), wusste aber nicht, dass man das dazusagen muss. Ich meine, es wurde ja eh abgewimmelt mit der Begründung, dass mir Ausweis, Merkzeichen und Teilhabe am A-leben nichts bringen, da ich erwerbsfähig bin.
  • Hallo survior,

    es gibt Gründe, die einen Mehrbedarf rechtfertigen können. Zum Beispiel bei einer Erkankung, die besondere Ernährung erfordert.
    Pauschal wird ein Mehrbedarf nicht gewährt, du solltest nachweisen können, wofür oder warum. Als Rollstuhlfahrer ist es in der Regel möglich eine größere Wohnung zu beziehen.

    Das Bundesministerium Arbeit und Soziales erklärt das wie folgt:

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz, das bedeutet, dass neben dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entweder als Arbeitslosengeld II oder als Sozialgeld erhalten. Das Arbeitslosengeld II umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form der Regelleistung einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben werden für besondere Lebensumstände wie Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen erforderliche kostenaufwändige Ernährung Mehrbedarfe gewährt. Darüber hinaus kommen etwaige einmalige Leistungen u. a. als Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt oder auch für mehrtägige Klassenfahrten in Betracht. Außerdem kann zur Abfederung finanzieller Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein auf zwei Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld befristeter, monatlicher Zuschlag gewährt werden. Der Zuschlag beträgt zwei Drittel aus dem Unterschiedsbetrag von Arbeitslosengeld I plus Wohngeld und dem zustehenden Arbeitslosengeld II einschließlich Sozialgeld."

    Bei weiteren Fragen melde dich wieder.
    Viele Grüße, Iris
    Redaktion MyHandicap
  • Danke Iris,
    zwar ist bei MS Vollkost angesagt, auf die kann ich aber verzichten.Ich habe da noch eine Frage, die mir auf den Nägeln brennt:
    Bei Antragsabgabe kann sich die Frau von der Agentur für Arbeit nicht vorstellen, wie man mit 200 EUR leben kann und unterstellt mir finanzielle Hilfen vom Mitbewohner im Sinne des Wirtschaftens aus einem Topf. Hierzu hat sie mir ein Formular "Fragebogen zur Prüfung des Gemeinsamen Wirtschaften nach § 9 Abs. 5 SGBII zum Ausfüllen mitgegeben:

    Sie haben im Abschnitt II und III des Antrages Angehörige aufgeführt, mit denen Sie zusammen in einem Haushalt leben. (das habe ich nicht, denn ich bin mit meinem Mitbewohner nicht verwandt)


    1. Erfolgt mit dieser Person ein gemeinsames Wirtschaften? Ja/Nein (Nein)
    2. Mit wem wirtschaften Sie zusammen?Name (Wenn ich bei der 1.Frage schon mit nein geantwortet habe, müsste sich die folgende erübrigen. Die Dame meinte, ich solle hier meinen Mitbewohner eintragen!Weiter unten wollen sie auch das Nettoeinkommen vom Mitbewohner wissen- Dürfen die das fragen???)



    Danke für Ihre Antwort!

  • survivor schrieb:Die Antwort war, dass das für ALGII nicht gelte, nur wenn ich erwerbsunfähig wäre und Anspruch auf Sozialhilfe hätte.
    ?????????????????????????????
    Weiß jemand, ob es Mehrbedarf auch für ALGII gibt???


    Das ist vollkommender Unsinn, was die/der Frau/Herr Sachbearbeiter das von sich gibt! Den Mehrbedarf gibt es auch für ALG II/SGB II!
    Du brauchst auch gar keinen Grund anzugeben, weil du an solch einer Maßnahme zur .... teilnimmst! Du musst den Mehrbedarf bekommen!

    Siehe Punkt 4
    oder
    http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?3180-ALG-II-Mehrbedarf-f%C3%BCr-Behinderte-nach-%C2%A7-21-SGB-II
    hier habe ich auch noch was:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/anspruch-leistungen-und-antrag/5664-mehrbedarf-17-immer-wenn-gdb-ab-50-und-mz-g.html#post18755


    Edit:
    Das einzigste was Ärger machen kann ist, wenn BAföG mit im Spiel ist. Aber das bekommst du ja nicht mehr, oder?
  • Hammer GdB!!Vielen Dank!!Wenn ich den Antrag dann komplett abgebe, lass ich die entsprechenden Passagen aus meinem Drucker und hefte die dazu!Unglaublich, dass die mir so ins Gesicht lügt!

    Und das war nicht alles:
    Die wollte mir natürlich nicht glauben, dass ich von 200EUR lebe und unterstellt mir, dass mein Mitbewohner und ich gemeinsam wirtschaften und hat mir ein nettes Formular rausgelassen...folgt...
  • Hierzu hat sie mir ein Formular "Fragebogen zur Prüfung des Gemeinsamen Wirtschaften nach § 9 Abs. 5 SGBII zum Ausfüllen mitgegeben:

    Sie haben im Abschnitt II und III des Antrages Angehörige aufgeführt, mit denen Sie zusammen in einem Haushalt leben. (das habe ich nicht, denn ich bin mit meinem Mitbewohner nicht verwandt)


    1. Erfolgt mit dieser Person ein gemeinsames Wirtschaften? Ja/Nein (Nein)
    2. Mit wem wirtschaften Sie zusammen?Name (Wenn ich bei der 1.Frage schon mit nein geantwortet habe, müsste sich die folgende erübrigen. Die Dame meinte, ich solle hier meinen Mitbewohner eintragen!Weiter unten wollen sie auch das Nettoeinkommen vom Mitbewohner wissen- Dürfen die das fragen???)
  • Nee, BaföG seit dem Studium nimmer....
  • survivor schrieb:
    Hammer GdB!!Vielen Dank!!Wenn ich den Antrag dann komplett abgebe, lass ich die entsprechenden Passagen aus meinem Drucker und hefte die dazu!Unglaublich, dass die mir so ins Gesicht lügt!


    Aber es sei gesagt, das hat nichts mit deinem Antrag zu tun.
    Den Mehrbedarf bekommst Du nur, wenn Du an einer Maßnahme zur Teilhabe ... teilnimmst.
    Bei Menschen mit einer Behinderung von z.B. einen GdB von 30 oder gar keinen GdB, ist das eine Sache der ARGE! Also, frei nach gut Dünken.
    Du aber bist Schwerbehindert + MZ: "G"! Und da müssen die diesen MB zahlen, wenn du an solch einer Maßnahme teilnimmst!
    Bist jetzt ist das jedenfalls noch so!




    survivor schrieb:Und das war nicht alles:
    Die wollte mir natürlich nicht glauben, dass ich von 200EUR lebe und unterstellt mir, dass mein Mitbewohner und ich gemeinsam wirtschaften und hat mir ein nettes Formular rausgelassen...folgt...
    survivor schrieb:Hierzu hat sie mir ein Formular "Fragebogen zur Prüfung des Gemeinsamen Wirtschaften nach § 9 Abs. 5 SGBII zum Ausfüllen mitgegeben:

    Sie haben im Abschnitt II und III des Antrages Angehörige aufgeführt, mit denen Sie zusammen in einem Haushalt leben. (das habe ich nicht, denn ich bin mit meinem Mitbewohner nicht verwandt)

    1. Erfolgt mit dieser Person ein gemeinsames Wirtschaften? Ja/Nein (Nein)
    2. Mit wem wirtschaften Sie zusammen?Name (Wenn ich bei der 1.Frage schon mit nein geantwortet habe, müsste sich die folgende erübrigen. Die Dame meinte, ich solle hier meinen Mitbewohner eintragen!Weiter unten wollen sie auch das Nettoeinkommen vom Mitbewohner wissen- Dürfen die das fragen???)


    Wie ich Dir schon einmal schreib, so ein ähnliches Problem hatte ich auch mal mit denen.
    Sage denen, du hast kein eheähnliches Verhältnis, Beziehung oder sonstiges mit Ihm! Und er unterstützt dich auch nicht finanziell! Du musst Ihm Untermiete oder sonstwas zahlen. Ich weiß ja nicht, wie ihr das regelt!
    Wenn die das nicht glauben, dann musst du halt eine Eidesstattliche Erklärung abgeben bzw. Ihr beide, das es so ist wie du sagst!
  • Hey GdB-weißt was?
    DICH HAT DER HIMMEL GESCHICKT!!!
    auch wenn ich wieder scheitere, ich bin Dir unsagbar dankbar, dass Du alles in Deiner Kraft stehende tust, mir-einer Fremden- zu helfen!!!!

    *Kopfverneig*
  • survivor hat geschrieben: ... auch wenn ich wieder scheitere, ich bin Dir unsagbar dankbar, dass Du alles in Deiner Kraft stehende tust, mir-einer Fremden- zu helfen!!!!

    Ich hoffe mal, dass bei dir alles reibungslos läuft!
    Falls nicht, dann gibt es immer noch den Weg zum Anwalt! (Sozialrecht)

    Ich hatte damals absolut keine Ahnung gehabt von dem ganzen driss, und dass wussten die auch von der ARGE und haben es ausgenutzt! Dann aber habe ich halt einen Fachanwalt eingeschaltet, danach verging denen das Lachen!
    Viele bei der ARGE sind ganz große A***hlöcher!!! Zwar nicht alle, aber einige.
  • survivor hat geschrieben: ...zum Leben???Bekomme ja NICHTS und hab gelesen, dass MS-Kranke welchen bekommen (Vollkost), wusste aber nicht, dass man das dazusagen muss. Ich meine, es wurde ja eh abgewimmelt mit der Begründung, dass mir Ausweis, Merkzeichen und Teilhabe am A-leben nichts bringen, da ich erwerbsfähig bin.

    Es kann auch sein (was ich persönlich aber nicht glaube), dass dein(e) SB sich mit deiner MS-Krankheit und deiner Maßnahme zur Teilhabe ... vertan hat.

    Weil, deine MS-Krankheit hat man von der MB-Liste mehr oder weniger gestrichen! (Wenn kein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt.)
    Siehe hier

    Aber der MB wegen der Maßnahme zur Teilhabe ..., steht dir aber trotzdem zu!


    Man sollte trotzdem versuchen, den MB für deine MS-Krankheit auch zu bekommen! In dem Link steht ja, was man ungefähr machen kann.
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